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Todesstrafe für Kinderschänder?

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  1. Autor dieses Themas

    e*****d

    Lezte Woche ist ein Mädchen in Leipzig verschwunden,nach drei Tagen die schockeirende Nachricht. Das Mädchen ist tot, ermordet worden.
    Wie ich finde passiert es immer öfter, dass kleine Kinder zu oft Opfer von Sexualverbrechen werden.
    Der Täter wird (in vielen Fällen) für Schuldzuweisungsunfähig erklärt und muss dann eine Therapie machen und wird nach einigen Jahren auf Bewährung entlassen.
    Woraufhin diese Täter erneut "rückfälig" (bereits vorgekommen)werden.
    Ich halte auch die Haftstrafe, welche solchen Tätern verhängt werden nicht für sinnvoll, wenn man in Anbetracht zieht, dass die Steuerhinterzieher zum Teil mehr Jahre Haft bekommen.
    Was meint ihr: "Soll der Staat stärker gegen Kinderschänder vorgehen und Kinderschänder mit einer Todesstrafe bestrafen?"

    Abstimmung (Nur eine Auswahl möglich)

    Ja, Todesstrafe
    38,16 % (29 Stimmen)
    Nein, keine Todesstrafe
    61,84 % (47 Stimmen)
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  3. Ja. Schließlich begleitet so eine Sexualität einem das Leben lang. Das Leben der betroffenen Kindern wird geschadet.
    Knast bringt eh nichts, nach 3 Jahren fangen die Serientäter mit dem gleichen "Schei**" an.
  4. grad eben läuft bei rtl das thema... da redete einer von kastration...was ihm angeblich bisher geholfen hat, und er keinen sexuellen trieb mehr spührt... was da dran is, weis ich nich...habs auch nur so halb mitbekommen...

    aber so schlimm es auch ist, die todesstrafe wird es bei uns nicht geben, und finde es auch nicht gut.
    man sollte die menschen einfach härter bestrafen, egal was der für eine kindheit hatte oder wie auch immer... richtig rein in einzelhaft, nix in der zelle bis auf klo und metallpritsche... so das die sich selbst nix tun können... und dann da drin schmoren lassen... richtig leiden lassen diese leute, so wie es auch die kinder oder auch erwachsenen leute machten, als sie opfer derer wurden. mit der todesstrafe sind die ja ganz schnell raus...und das is nich gut...

    aber wie du schon sagst...

    wenn ich auch nur 1000 euro steuern hinterziehe bekomme ich sicherlich mehr haft in dtl als wenn ich angesoffen und voll drogen gepumpt jmd ermorde... [ironie]aber das ist der rechtsstaat deutschland, worauf wir doch alle stolz sein können[/ironie]

    bei uns in brandenburg war neulcih ja auch in den medien, da is ein kinderschänder wieder aus dem knast gekommen und lebte ne zeit lang auch in der stadt... und wo, gegenüber eines kindergarten... wie mieß muss man(n) sein....

  5. :sleep:

    Nein, nach meiner Meinung hat niemand das Recht einen Menschen umzubringen. Auch nicht, oder schon gar nicht, ein Staat.

    Für eure "Mörder kriegen weniger als Betrüger"- und "nach 3 Jahren sind die draußen"-Phrasen hätte ich gerne Quellen.

    Ich will jetzt gar nicht groß argumentieren, gibt's hier nicht sowieso einen Todesstrafen-Thread?
  6. "Kinderschänder sind besser dran als Raubkopierer" - das oder sowas ähnliches hat mal irgendein Antipiraterieverein gesagt.

    Man sollte die Strafen ändern - in beide Richtungen ;).
  7. Autor dieses Themas

    e*****d


    Für eure "Mörder kriegen weniger als Betrüger"- und "nach 3 Jahren sind die draußen"-Phrasen hätte ich gerne Quellen.


    Da in den meisten Fällen werden die Täter (Kinderschänder) für "eingeschränkt schuldfähig" erklärt, da sie eine schwere Kindheit hatten und deshalb an einer Persönlichkeitsstörung leiden.
    Die Täter müssen sich einer Therapie unterziehen und die Bestrafung steht eher im Hintergrund.:mad:

    Bei den Betrügern geht das Gericht davon aus, dass diese die Tat planen und sind deshalb für voll schuldfähig an zu sehen.

    Hier einige Fälle:
    http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/Kindesmissbrauch;art1117,2494105
    http://de.news.yahoo.com/ap/20080825/twl-haftstrafe-auf-bewhrung-wegen-kindes-8b73c05.html
    http://www.stern.de/politik/panorama/:Kindesmissbrauch-Elfj%E4hrige-Haftstrafe/580439.html

    http://www.graumarktinfo.de/gm/aktuell/vorgericht/:VIP-Fonds:Hohe-Haftstrafe-wegen-Steuerhinterziehung/493701.html
    http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,1589,00.html

    Anscheinend reichen die Therapiemaßnahmen nicht aus und "lange" Haftstrafen schlagen auch nicht an, wenn die Täter nach der Entlassung zu wiederholungstätern werden.:confused:
  8. Tötet man jemanden bekommt man >10 Jahre.
    Vergewaltigt man jemanden bekommt man 3 Jahre.
    Erstellt man Kinderpornographien ich glaub 1 Jahr?
    Raubkopie >5 Jahre

    Man sollte die Gestze Strengstens verändern, so geht das hier echt nicht!
    Der Staat denkt nur an sich. Er schaut von wo das meiste Geld einfließt (wobei dvd am meisten geld machen).

    Auserdem gibt es viel mehr Raubkopien als Kinderschänder, also sieht der Staat es zu gezwungen Raubkopierer härter zu betrafen damit sie in der Gesellschaft möglichst untertauchen.
    Deshalb kann ich den Staat sowohl auch die Gesellschaft verstehen.
    Eine 50%50 Entscheidung.

    Beitrag geändert: 25.8.2008 23:39:09 von macromedia
  9. Die Todesstrafe ist in einem ziviliesierten Land wie Deutschland, Österreich, Schweiz... nicht machbar. Niemand hat das Recht, jemanden umzubringen, dazu hat niemand das Recht.



    an alle, die dafür sind: Wenn ihr das wollt, dann geht in ein Land, in dem es die Todesstrafe noch gibt. Hier wird man sowas nciht machen, das ist so im europäischen Gesetzt. Wenn sich ein Land nicht daran hält ist es nichtmehr in der EU, also wird das hier in Deutschland nie eingeführt!





    Ich finde auch, dass der Staat die Gesetze schnellst möglich überarbeiten sollte. Eigendlich jeder hat schonmal eine raubkopie gemacht, und sei es nur ein Video, ein Bild oder ein MP3 ins Internet gestellt. Das interssiert eigendlich niemanden, aber dann kommen irgendwelche Anwälte und beisen sich an einer Homepage fest, und den Besitzer der Seite bringen die dann in die Hölle. Dabei gibt es mindestens 50 Milionen andere Menschen allein in Deutschland, die das selbe getan haben, aber die interessiert das dann nciht, die suchen sich einfach den nächsten raus, um dem den Geldbeutel zu leeren.


    Beitrag geändert: 25.8.2008 23:52:37 von my-selfmade

  10. Da in den meisten Fällen werden die Täter (Kinderschänder) für "eingeschränkt schuldfähig" erklärt, da sie eine schwere Kindheit hatten und deshalb an einer Persönlichkeitsstörung leiden.
    Die Täter müssen sich einer Therapie unterziehen und die Bestrafung steht eher im Hintergrund.:mad:

    Und du kannst beurteilen, inwieweit dies gerechtfertigt ist und ob eine Haftstrafe sinnvoller als eine Therapie ist?


    Anscheinend reichen die Therapiemaßnahmen nicht aus und "lange" Haftstrafen schlagen auch nicht an, wenn die Täter nach der Entlassung zu wiederholungstätern werden.:confused:

    Ich konnte in deinen Artikeln nichts von Wiederholungstätern lesen...


    (Nachfolgend zitiere ich das österreichische Gesetz, keine Ahnung, welche Unterschiede zum deutschen bestehen.)

    Tötet man jemanden bekommt man >10 Jahre.

    § 75. (Mord) Wer einen anderen tötet, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

    § 76. (Totschlag) Wer sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen läßt, einen anderen zu töten, ist mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu zehn Jahren zu bestrafen.


    Vergewaltigt man jemanden bekommt man 3 Jahre.

    § 201. (1) Wer eine Person mit Gewalt, durch Entziehung der
    persönlichen Freiheit oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr
    für Leib oder Leben (§ 89) zur Vornahme oder Duldung des Beischlafes
    oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung
    nötigt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren
    zu bestrafen.
    (2) Hat die Tat eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) oder
    eine Schwangerschaft der vergewaltigten Person zur Folge oder wird
    die vergewaltigte Person durch die Tat längere Zeit hindurch in
    einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise
    erniedrigt, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu
    fünfzehn Jahren
    , hat die Tat aber den Tod der vergewaltigten Person
    zur Folge, mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder
    mit lebenslanger Freiheitsstrafe
    zu bestrafen.


    Erstellt man Kinderpornographien ich glaub 1 Jahr?

    (1) Wer eine pornographische Darstellung einer minderjährigen Person (Abs. 4)
    1. herstellt oder
    2. zum Zweck der Verbreitung einführt, befördert oder ausführt oder
    3. einem anderen anbietet, verschafft, überlässt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
    ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
    (2) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ist zu bestrafen, wer die Tat gewerbsmäßig begeht. Mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren ist zu bestrafen, wer die Tat als Mitglied einer kriminellen Vereinigung oder so begeht, dass sie einen besonders schweren Nachteil der minderjährigen Person zur Folge hat; ebenso ist zu bestrafen, wer eine pornographische Darstellung einer minderjährigen Person (Abs. 4) unter Anwendung schwerer Gewalt herstellt oder bei der Herstellung das Leben der dargestellten minderjährigen Person vorsätzlich oder grob fahrlässig gefährdet.


    Raubkopie >5 Jahre

    Das ist ein so großer Schwachsinn, dass ich mir wirklich nicht die Mühe mache, das zu widerlegen.


    Generell kannst du nicht sagen "Verbrechen X wird mit Y Jahren bestraft", weil es viele Faktoren gibt, die in ein Urteil einfließen.

    Ich will gar nicht sagen, dass unser Rechtssystem zu 100% korrekt ist - nicht einmal annähernd! Viele Strafen sind zu lasch, viele zu streng. Aber herzukommen und sich als Jurist aufzuspielen, ohne irgendwelche Fakten aufzuzeigen, ist einfach nicht korrekt und bei einem komplexen Thema wie diesem hier nicht tragbar. Und Quellen wie Stern oder Yahoo News sind für mich nicht ausreichend. Denn hier geht es immer um Fälle und von diesen wird immer nur eine Seite beleuchtet.
  11. davidmuc

    Co-Admin Kostenloser Webspace von davidmuc

    davidmuc hat kostenlosen Webspace.



    keingerede schrieb:

    Da in den meisten Fällen werden die Täter (Kinderschänder) für 'eingeschränkt schuldfähig' erklärt, da sie eine schwere Kindheit hatten und deshalb an einer Persönlichkeitsstörung leiden.
    Die Täter müssen sich einer Therapie unterziehen und die Bestrafung steht eher im Hintergrund.:mad:

    Und du kannst beurteilen, inwieweit dies gerechtfertigt ist und ob eine Haftstrafe sinnvoller als eine Therapie ist?


    Anscheinend reichen die Therapiemaßnahmen nicht aus und 'lange' Haftstrafen schlagen auch nicht an, wenn die Täter nach der Entlassung zu wiederholungstätern werden.:confused:

    Ich konnte in deinen Artikeln nichts von Wiederholungstätern lesen...


    (Nachfolgend zitiere ich das österreichische Gesetz, keine Ahnung, welche Unterschiede zum deutschen bestehen.)

    Tötet man jemanden bekommt man >10 Jahre.

    § 75. (Mord) Wer einen anderen tötet, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

    § 76. (Totschlag) Wer sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen läßt, einen anderen zu töten, ist mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu zehn Jahren zu bestrafen.


    Vergewaltigt man jemanden bekommt man 3 Jahre.

    § 201. (1) Wer eine Person mit Gewalt, durch Entziehung der
    persönlichen Freiheit oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr
    für Leib oder Leben (§ 89) zur Vornahme oder Duldung des Beischlafes
    oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung
    nötigt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren
    zu bestrafen.
    (2) Hat die Tat eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) oder
    eine Schwangerschaft der vergewaltigten Person zur Folge oder wird
    die vergewaltigte Person durch die Tat längere Zeit hindurch in
    einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise
    erniedrigt, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu
    fünfzehn Jahren
    , hat die Tat aber den Tod der vergewaltigten Person
    zur Folge, mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder
    mit lebenslanger Freiheitsstrafe
    zu bestrafen.


    Erstellt man Kinderpornographien ich glaub 1 Jahr?

    (1) Wer eine pornographische Darstellung einer minderjährigen Person (Abs. 4)
    1. herstellt oder
    2. zum Zweck der Verbreitung einführt, befördert oder ausführt oder
    3. einem anderen anbietet, verschafft, überlässt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
    ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
    (2) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ist zu bestrafen, wer die Tat gewerbsmäßig begeht. Mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren ist zu bestrafen, wer die Tat als Mitglied einer kriminellen Vereinigung oder so begeht, dass sie einen besonders schweren Nachteil der minderjährigen Person zur Folge hat; ebenso ist zu bestrafen, wer eine pornographische Darstellung einer minderjährigen Person (Abs. 4) unter Anwendung schwerer Gewalt herstellt oder bei der Herstellung das Leben der dargestellten minderjährigen Person vorsätzlich oder grob fahrlässig gefährdet.


    Raubkopie >5 Jahre

    Das ist ein so großer Schwachsinn, dass ich mir wirklich nicht die Mühe mache, das zu widerlegen.


    Generell kannst du nicht sagen 'Verbrechen X wird mit Y Jahren bestraft', weil es viele Faktoren gibt, die in ein Urteil einfließen.

    Ich will gar nicht sagen, dass unser Rechtssystem zu 100% korrekt ist - nicht einmal annähernd! Viele Strafen sind zu lasch, viele zu streng. Aber herzukommen und sich als Jurist aufzuspielen, ohne irgendwelche Fakten aufzuzeigen, ist einfach nicht korrekt und bei einem komplexen Thema wie diesem hier nicht tragbar. Und Quellen wie Stern oder Yahoo News sind für mich nicht ausreichend. Denn hier geht es immer um Fälle und von diesen wird immer nur eine Seite beleuchtet.



    Wow, der erste post in diesem Thread, bei dem der Verfasser nachgedacht hat, bevor er etwas geschrieben hat.
    Ganz ehrlich, wer nur diese hohlen Phrasen wie "Schwanz ab" oder "Ausländer raus" rausbrabbelt, kann sein Gehirn auch der Wissenschaft vermachen und zwar gleich. Schwimmt doch nicht immer auf diesen "Mode-Wellen" mit, die gerade von der Bild vorangetrieben werden, sondern informiert euch und macht euch eine eigene Meinung. Wie man in einem Rechtsstaat noch nach der Todesstrafe schreien kann, ist mir ebenso unverständlich. Ginge es nach manchen von euch sollten wir wieder ins Mittelalter wechseln und ein bisschen Inquisition spielen...
    +Karma für keingerede :-)


  12. Und du kannst beurteilen, inwieweit dies gerechtfertigt ist und ob eine Haftstrafe sinnvoller als eine Therapie ist?



    Also mal ganz ehrlich ...
    Wenn eine Therapie SINNVOLL wäre, würde es nicht mehr zu Rückfällen kommen.
    Ist Kinder zu Misshandeln, zu vergewaltigen und dann noch zu töten etwa eine Krankheit ??
    Wenn du echt dieser Meinung bist, solltest du dich wohl besser selbst in Therapie begeben.

    Es gab ja jetzt diese feine Statistik, wo es heisst das nur ca. 7 %aller Schänder wieder rückfällig werden, was dabei nicht erwähnt wurde, ist das es sich nur um die Täter handelt, die eine Haftstrafe UNTER 3 Jahren bekommen haben. Das gibt mir zu denken*grübel

    Sollte jemand meine Tochter in irgendeiner Weise zu nahe treten, würde ICH ihn therapieren, und zwar so dass er sicher niemanden mehr missbraucht ;)

    Man sollte aufhören Täter wegen verminderter Schuldfähigkeit in Schutz zu nehmen, nur weil sie eine schlechte Kindheit hatten, heisst es noch lange nicht das sie kriminell oder gar Krank werden müssen.

    Objektivität hin oder her ... es bleibt wohl nur wieder der Zorn der Eltern wenn wieder ein Freigänger ein Kind umbringt ... Wäre ja nicht das erste mal. TRAURIG ... Der ARME Straftäter






    Schwimmt doch nicht immer auf diesen 'Mode-Wellen' mit, die gerade von der Bild vorangetrieben werden, sondern informiert euch und macht euch eine eigene Meinung.
    +Karma für keingerede :-)


    Modewelle ??
    Sag das mal den Eltern, die diese Modeerscheinung "Kinderschänder" leider hautnah miterleben mussten.
    Ob das nun in der Bild , Yahoo oder sonstiges ist.
    Mode ist für mich etwas ganz anderes ;)

    Beitrag geändert: 26.8.2008 10:01:01 von cityracers

  13. Also mal ganz ehrlich ...
    Wenn eine Therapie SINNVOLL wäre, würde es nicht mehr zu Rückfällen kommen.
    Ist Kinder zu Misshandeln, zu vergewaltigen und dann noch zu töten etwa eine Krankheit ??
    Wenn du echt dieser Meinung bist, solltest du dich wohl besser selbst in Therapie begeben.

    Man könnte es durchaus als Krankheit sehen, v.a. Pädophilie. Ein moralisch klar denkender Mensch ist nicht dazu imstande, solche Taten zu begehen. Irgendwas muss im Leben eines Verbrechers vorgefallen sein, dass er derartiges verübt, denn gezwungenermaßen sind wir alle Produkte unseres Umfelds. Das heißt natürlich nicht, dass sie nicht zu Rechenschaft gezogen werden müssen.


    Es gab ja jetzt diese feine Statistik, wo es heisst das nur ca. 7 %aller Schänder wieder rückfällig werden, was dabei nicht erwähnt wurde, ist das es sich nur um die Täter handelt, die eine Haftstrafe UNTER 3 Jahren bekommen haben. Das gibt mir zu denken*grübel

    Welche Statistik hast du da? Ich hab auf die Schnelle nur diese gefunden: http://www.krimz.de/sexrckfall.html


    Sollte jemand meine Tochter in irgendeiner Weise zu nahe treten, würde ICH ihn therapieren, und zwar so dass er sicher niemanden mehr missbraucht ;)

    Persönliche Rachegefühle sind normal und u.U. auch gerechtfertigt. Ich hätte sie auch. Doch der Staat hat nicht das Recht, diese umzusetzen.


    Man sollte aufhören Täter wegen verminderter Schuldfähigkeit in Schutz zu nehmen, nur weil sie eine schlechte Kindheit hatten, heisst es noch lange nicht das sie kriminell oder gar Krank werden müssen.

    Objektivität hin oder her ... es bleibt wohl nur wieder der Zorn der Eltern wenn wieder ein Freigänger ein Kind umbringt ... Wäre ja nicht das erste mal. TRAURIG ... Der ARME Straftäter

    Ich betone nochmals: Ich bin nicht zufrieden mit unserem Rechtsstaat. Doch hier alles zu pauschalisieren und sagen "Die Täter sind ja gar nicht krank" ist falsch. Du weißt nicht, was in den Köpfen dieser Menschen passiert und ob sie tatsächlich ernsthaft eine Therapie brauchen. Ich weiß es auch nicht, aber ich beurteile es auch nicht
    Und vor allem: Ich beurteile die Situation unseres Rechts nicht nach Einzelfällen, die ich auf irgendwelchen Newsseiten gelesen habe. Im Ernst: Meint ihr, die Medien stellen solche Fälle neutral dar?


    @davidmuc: Danke! ;)

    Beitrag geändert: 26.8.2008 10:23:45 von keingerede
  14. p**************s

    *Lufthol* ich werde in diesem Thema meinen Eröffnungspost schreiben und ich kann die meisten Postings hier mehr als gut nachvollziehen. Auch auf die Gefahr hin, mich gleich im ersten Beitrag unbeliebt zu machen, aber

    @davidmuc .... *kopfschüttel* anderen zu sagen, sie sollen ihr Gehirn gleich der Wissenschaft vermachen, nur weil sie so denken, wie sie denken ist ja wohl .... ohne Worte.
    Wie ich sehen konnte, bist du noch sehr sehr jung und wahrscheinlich hast du auch keine Kinder!? Ich garantiere dir, solltest du jemals in die Lage kommen, selber Vater zu werden, ändert sich deine Meinung auch.
    Ich als bereits einmal Mama und mit noch nem Bauchzwerg in mir könnte vor Zorn und Ohnmacht an die Decke gehen bei diesem Thema. Da wird immer geredet, die *armen* Täter, hatten eine schlimme Kindheit, oder wie mein Vorposter schrieb wirds auf Alkohol oder sonst was geschoben, aber mal ehrlich: es wird doch auch niemand gezwungen straffällig zu werden. Jeder ist für sein Leben in erster Linie selber verantwortlich und wenn man Bockmist baut (um es gelinde auszudrücken) dann soll man auch dafür gerade stehen.
    Letztlich redet man immer über die Täter: WER FRAGT NACH DEN OPFERN? Die sind schnell vergessen und haben entweder keine Chance mehr überhaupt zu leben, oder müssen sich ein Leben lang mit den Folgen einer solch barbarischen Tat rumschlagen ... juckt kein Schw....!

    Vielleicht sollte es nicht die Todesstrafe sein, aber dass sehr harte Strafen endlich angebracht wären, ist mehr als nötig. Bei mir käme keiner mehr mit irgendwelchen fadenscheinigen Ausreden davon und Therapien... klar, können die gerne machen, aber gesiebte Luft würden die für den Rest ihres Lebens atmen und wenn ich REST sage mein ich net nur 25 Jahre. Ich war selber schon eine JVA besichtigen und ich kann sagen.... ich würde solch *Luxus* den ich teilweise für Straftäter dort gesehn habe für solche Verbrecher keinesfalls zulassen. Die dürften arbeiten bis die Schwarte knackt.

    Mal ganz davon abgesehn, dass ich selber nicht weiß, wie ich als Mutter reagieren würde, wenn meinem Kind sowas widerfahren täte. Auf alle Fälle wäre ich mit ner Therapie und paar Jahren Knast niemals *zufrieden*.

    Achso, und ich denke schon, dass die Postings hier in erster Linie eigene Meinungen sind. Eine Unterstellung man hätte das nur aus den Medien finde ich Unsinn und von Modewellen zu redn ist ja mal totaler Quatsch. :)


    Beitrag geändert: 26.8.2008 10:33:19 von photographicarts
  15. Deutschland hat ein beschissenes rechtssystem, für nen Mord kriegt man ein paar Jahe und man ist dann frei, aber wenn man versucht den Staat kein Steuern zu zahlen, kommt man gleich lebenslänglich rein.... ein fach nur Mist.
    ich finde man sollte Sexualstraftäter lebenslang einsperren um die Allgemeinheit vor hnen zu schützen. Jeder hat mal scheiße gebaut, im laden mal was mitgehen lassen, den Roller getunt oder ohne Führerschein gefahren, aber um jemanden zu vergewaltigen, aus Spaß zu ermorden zu quellen oder ein Kind zu missbrauchen bedarf es schon mehr Unmenschlichkeit. Das ist einfach eine Krankheit, ein normaler Mensch tut sowas nicht.
  16. Thema Moral :
    Jeder Mensch ist zu allem fähig !
    Dazu braucht man im Prinzip nur das Thema "Macht" nehmen.
    Gehört zwar nur im erweiterten Sinne hier hinein, jedoch finde ich es als gutes Beispiel.

    Es gab mal ein Experiment ( ich glaube es war in einer Geo ).
    Dort gab es 20 Probanden, die nach einer bestimmten Anzahl von Experimenten rotiert wurden.

    Jeweils als "Opfer" und als "Täter" ...
    Und ob man es nun glaubt oder nicht, als Opfer haben sie alle gesagt das sie niemandem soetwas jemals antun könnten ( es ging dort um Stromstöße, deren stärke sie beeinflussen konnten ).
    Rausgekomen ist dann aber, das 18 von diesen "Zahmen"-Schäfchen den Regler bis nach ganz oben gedreht haben ( Was im Ernstfall den Tod eines Menschen nach sichgezogen hätte ).
    Lange Rede kurzer Sinn ...
    Die Leute kamen aus ganz verschiedenen Lebensebenen.
    Der gutbehütete Schatz und der vernachlässigte Heimbewohner.
    Die Gelegenheit macht es !!
    Würde es härtere Strafen dafür geben, würden viele Straftäter vllt. vorher darüber nachdenken.
    Es ist doch nunmal so, dass fast jeder in diesem Bereich gefasste Straftäter dies zum Ausdruck bringt wie schlecht es ihm geht/ging.





    Du weißt nicht, was in den Köpfen dieser Menschen passiert und ob sie tatsächlich ernsthaft eine Therapie brauchen.


    NIEMAND weiss wie es in deren Köpfen aussieht.
    Auch kein Psychologe, er stellt "nur" Mutmaßungen an.
    Hat er das Recht solche Leute auf freien Fuß zu setzen ??
    Immerhin kann er für Fehler nicht zur Rechenschaft gezogen werden, weil er ja NUR Mutmaßt.
    Er ist also fein raus.
    Würde er jemanden frei lassen, wenn er für seine Entscheidung haften müsste ??

    NIEMALS !!

    Ob ich meine Erfahrungen nun aus den Medien habe oder nicht spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle.
    Denn welches Medium stellt denn Objektiv alle Daten dar ??

    Und selbst wenn es wie in deiner Statistik aufgezeigt nur jeder 5. ist der Rückfällig wird, so ist das immer noch VIEL zu VIEL !!
    Man muß ja nur mal sehen wieviele solcher Leute jedes Jahr die JVA verlassen.


    Beitrag geändert: 26.8.2008 10:55:23 von cityracers

  17. Deutschland hat ein beschissenes rechtssystem, für nen Mord kriegt man ein paar Jahe und man ist dann frei, aber wenn man versucht den Staat kein Steuern zu zahlen, kommt man gleich lebenslänglich rein.... ein fach nur Mist.

    Ok, also bitte für dich auch noch das deutsche Gesetz:
    § 211 Mord
    (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

    Liegt ein gesetzlicher Milderungsgrund vor, so tritt an ihrer Stelle eine Freiheitsstrafe von 3 bis zu 15 Jahren (§ 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB).


    ich finde man sollte Sexualstraftäter lebenslang einsperren um die Allgemeinheit vor hnen zu schützen. Jeder hat mal scheiße gebaut, im laden mal was mitgehen lassen, den Roller getunt oder ohne Führerschein gefahren, aber um jemanden zu vergewaltigen, aus Spaß zu ermorden zu quellen oder ein Kind zu missbrauchen bedarf es schon mehr Unmenschlichkeit. Das ist einfach eine Krankheit, ein normaler Mensch tut sowas nicht.

    Krankheiten sind heilbar, dein Argument zieht nicht.

    Es gab mal ein Experiment ( ich glaube es war in einer Geo ).
    Dort gab es 20 Probanden, die nach einer bestimmten Anzahl von Experimenten rotiert wurden.

    Jeweils als "Opfer" und als "Täter" ...
    Und ob man es nun glaubt oder nicht, als Opfer haben sie alle gesagt das sie niemandem soetwas jemals antun könnten ( es ging dort um Stromstöße, deren stärke sie beeinflussen konnten ).
    Rausgekomen ist dann aber, das 18 von diesen "Zahmen"-Schäfchen den Regler bis nach ganz oben gedreht haben ( Was im Ernstfall den Tod eines Menschen nach sichgezogen hätte ).
    Lange Rede kurzer Sinn ...
    Die Leute kamen aus ganz verschiedenen Lebensebenen.
    Der gutbehütete Schatz und der vernachlässigte Heimbewohner.
    Die Gelegenheit macht es !!
    Würde es härtere Strafen dafür geben, würden viele Straftäter vllt. vorher darüber nachdenken.
    Es ist doch nunmal so, dass fast jeder in diesem Bereich gefasste Straftäter dies zum Ausdruck bringt wie schlecht es ihm geht/ging.

    Das Milgram-Experiment ist mir bekannt. Das hat aber nichts mit dem Thema zu tun. Da ging es darum, wie weit normale Personen gehen würden, wenn ihnen eine Autoritätsperson Befehle gibt. (http://de.wikipedia.org/wiki/Milgram-Experiment)


    NIEMAND weiss wie es in deren Köpfen aussieht.
    Auch kein Psychologe, er stellt "nur" Mutmaßungen an.
    Hat er das Recht solche Leute auf freien Fuß zu setzen ??
    Immerhin kann er für Fehler nicht zur Rechenschaft gezogen werden, weil er ja NUR Mutmaßt.
    Er ist also fein raus.
    Würde er jemanden frei lassen, wenn er für seine Entscheidung haften müsste ??

    Das wiederum wäre aber auch vollkommen falsch.


    Und selbst wenn es wie in deiner Statistik aufgezeigt nur jeder 5. ist der Rückfällig wird, so ist das immer noch VIEL zu VIEL !!
    Man muß ja nur mal sehen wieviele solcher Leute jedes Jahr die JVA verlassen.

    Natürlich ist es zu viel. Alles über 0 ist zu viel. Aber zu sagen "Ihr dürft alle nicht raus, weil ja doch sein könnte, dass ihr rückfälllig werdet." - ist das richtig?

    Beitrag geändert: 26.8.2008 11:02:41 von keingerede
  18. p**************s

    @ keimgerede .... aber wenn ich bedenke, was lebenslang heißt ... ein Milderungsgrund *gute Führung*... und nach paar Jahren dürfen die Straftäter dann wieder frei rumspazieren. Ich finde das einfach nicht zu verantworten und ich denke auch: hat jemand wen z.B. vergewaltigt und umgebracht verliert er das Recht auf Milderungsgründe.

  19. Krankheiten sind heilbar, dein Argument zieht nicht.


    Alkoholismus - nicht heilbar
    Aids - nicht heilbar
    Diabetis mellitus - nicht heilbar

    Das sind nur 3 von unzähligen Krankheiten die NICHT heilbar sind.
    Womit der Aspekt der Argumentation wieder hergestellt ist.

    Natürlich ist es zu viel. Alles über 0 ist zu viel. Aber zu sagen "Ihr dürft alle nicht raus, weil ja doch sein könnte, dass ihr rückfälllig werdet." - ist das richtig?


    Sicher ist das richtig !!
    Weil egal ob die Person "Geheilt" ist oder nicht, die Eltern leiden ja auch ein Leben lang an den Folgen, warum dann der Straftäter bitte nicht ??

    Du beziehst dich nur auf Quellen im Internet !!
    Wo ist denn DEINE eigene Meinung ??
    Meinst du wirklich das du alles Neutral siehst ??

    Du gibst Argumente die keine sind.
    Das Recht zu zitieren ist nicht wirklich schwer dank google ...
    Wie gesagt, die Krankheiten sind das beste Beispiel.



  20. Krankheiten sind heilbar, dein Argument zieht nicht.


    Alkoholismus - nicht heilbar
    Aids - nicht heilbar
    Diabetis mellitus - nicht heilbar

    Das sind nur 3 von unzähligen Krankheiten die NICHT heilbar sind.
    Womit der Aspekt der Argumentation wieder hergestellt ist.

    Ich zitiere mal aus der Wikipedia:
    „Der deutsche Bundesgerichtshof hat am 21. März 1958 definiert: „Krankheit ist jede Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers, die geheilt, d. h. beseitigt oder gelindert werden kann.“ Nach einer neueren Formulierung wird in der Kranken- und Unfallversicherung unter Krankheit „ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand, der ärztlicher Behandlung bedarf und/oder Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat“ verstanden (BSGE 35, 10, 12 f.).“


    Natürlich ist es zu viel. Alles über 0 ist zu viel. Aber zu sagen "Ihr dürft alle nicht raus, weil ja doch sein könnte, dass ihr rückfälllig werdet." - ist das richtig?

    Sicher ist das richtig !!
    Weil egal ob die Person "Geheilt" ist oder nicht, die Eltern leiden ja auch ein Leben lang an den Folgen, warum dann der Straftäter bitte nicht ??

    Weil das Wie-du-mir-so-ich-dir-Prinzip nicht gerecht ist.

    Du beziehst dich nur auf Quellen im Internet !!
    Wo ist denn DEINE eigene Meinung ??
    Meinst du wirklich das du alles Neutral siehst ??

    Nein, absolut nicht. Ich kritisiere auch nicht unbedingt was ihr sagt, sondern wie ihr es sagt. Und teilweise sind eure Behauptungen einfach falsch (siehe macromedia).
    Meine eigene Meinung habe ich hier schon kundgetan.


    Du gibst Argumente die keine sind.
    Das Recht zu zitieren ist nicht wirklich schwer dank google ...

    Ich nutze kein Google... Wenigstens habe ich Quellen.
  21. Ich zitiere auch mal aus Wikipedia ( Gleicher Artikel !! ) :
    Krankheit (synonym: Erkrankung, lat. Morbus, griech. Nosos vgl. Noxe, Nosologie, Pathos vgl. Pathologie) wird gewöhnlich als „Störung“ aufgefasst. Sachlich besteht sie in einer drohenden oder realen Beeinträchtigung oder Einschränkung vor allem körperlicher, beim Menschen auch geistig-seelischer sowie sozialer Fähigkeiten, durch die die Leistungsfähigkeit und meist auch das Wohlbefinden eines einzelnen Individuums in einer Weise verändert wird, die für dieses nachteilige Folgen hat, oder eine derartig nachteilige Veränderung erwarten lässt.


    Es kommt immer auf die Sichtweise an ;)

    Und wenn du deinen Bericht weiter Zitiert hättest, hättest du gesehen das schon "Regional" unterschiede gemacht werden.
    Aber nun gut, wer Recht haben will, hat es !!

    [qoute]Weil das Wie-du-mir-so-ich-dir-Prinzip nicht gerecht ist.[/quote]

    Das hat nichts damit zu tun !

    Wenn jemand eine Straftat begangen hat ( unabhängig welche ) so ist das in meinen Augen gerechtfertigt, dass er nicht weniger Strafe erhält als er schaden angerichtet hat !!











    Beitrag geändert: 26.8.2008 12:24:46 von cityracers
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