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Sorry ich muss auch mal "arbeiten"
. Mal zu deiner Frage wegen dem Gewerbe:
-Machste das selbständig und nicht nur für kurze zeit (nachhaltig)? JA
-Hast du die absicht Gewinn zu erzielen? JA
-Bietest du deine Dienste dem allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr an? JA
Also würde ich ein Gewerbe anmelden. Gibt viele die nur drauf warten einen beim Ordnungsamt/Finanzamt anzuschwärzen.
Und 50¤ x12 sind 600¤ und das ist nicht wenig und ggf steuerrelevant.
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also ich checks nicht ganz
7.664EUR
410EUR
17.500,- Eur/Jahr
bei diesen beträgen muss man kein steuern zahlen???
und warum 3 verschiedne?
und muss man fürn gewerbeschein 20¤ einmalig ode maonatlich löhnen?
Die haben alle nix miteinander zu tun das sind nur 3 zahlen von mehreren dutzend freibeträgen, freigrenzen, Pauschbeträgen und Pauschale-WK... usw die es im steuerrecht gibt.
Bei einem zu versteuerndes Einkommen bis zu 7.664¤ (siehe ESt-Grundtabelle) fallen keine steuern an. (gilt für ledige, dauernt getrennt lebende Ehepartner,...)
Denn betrag von 410EUR kenne ich nur bei der Härtefallreglung.
Und die 17.500 gilt nur für die USt und ist eine besondere reglung um kleine unternehmen zu entlasten.
Aber all diese Punkte stehen ganz am Anfang im meinem Beitrag erklärt.
PS: gewerbeschein kostet einmal 20¤
Beitrag geändert: 12.6.2007 12:20:54 von phyroad -
Naja mit 16 so ne sache, hab ich allerdings schon schlau gemacht, ist ein nicht ganz leichert weg wenn man noch keine 18 ist.
Also danke für deine Antwort und geh du mal wieder Arbeiten :) -
Ihr müsst das so sehen. Man will euch nicht ärgern weil ihr keine 18 seit. Viele sind mit 16 reifer als so manche 30-jährige Gäste bei Oli, britt oder Arabella.
Es geht um den schutz der Kunden und der Geschäftspartner!!!
Man ist mit 17 laut GESETZ nicht voll geschäftsfähig. Die geschäftsfähigkeit/reife kann man sich aber durch das Gericht bestättigen lassen. (siehe letzte Beiträge)
Man will damit die Kunden schützen. Wenn zB ein Geschäftsmann für seine Kunden zu Weihnachtsn präsente bei einem bestellt der 17 ist und es ausgemacht worden ist das die bis zum 22.12.2007 geliefert werde müssen.
Kann der normalerweise Schadenersatz fordern wenn der sie zu spät oder garnicht bekommt. Wenn er bei einem 17 Jährigen kauft ist der Kaufvertrag von anfang an nichtig gewesen, so das er keinen Schadenersatz fordern kann weil ja überhaupt kein KAufvertrag zu stande gekommen ist.
Quelle: ICH -
Was soll das heißen? oO
Auch als minderjähriger kann man ein Gewerbe haben, jedoch muss man da erstmal vom Vormundschaftsgericht eine genehmigung bekommen, soll ein sehr langer weg sein der etwas zeitaufwendiger ist. Des weiteren bedeutet das das man in allen Geschäften die das Gewerbe betreffen mit Voller geschäftsfähigkeit agiert, heißt also wenn man jemanden in seinem Gewerbe betrachtet steht er wie ein volljähriger da, und kann genauso zur haftung gezogen werden.
MfG
easyplayz -
Genau so ist es. Wenn man einfach so ein Gewerbe betreibt ohne berechtigt zu sein kann man richtige Probleme bekommen. Natürlich nur alles zum schütze der Gläubiger und Kunden.
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Aber Werbung Wofür Man Kein Geld Bekommt Ist Legal Ohne Gewerbe Oder?
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Es geht darum o.a. eine Gewinnerzielungsabsicht zu haben. Wenn du kein Geld nimmst wie beim Bannertausch ist es egal. Du kannst dich auch an die Kreuzung stellen und Frontscheiben für lau waschen das stört ja auch keinen^^
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Also, aber wer kein einkommen hat und bissl nebenbei verdient durch affiliate muss aber kein gewerbe anmelden oder
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Falsch. Es geht nicht darum ob man schon irgendwo ein Einkommen hat zB als Azubi, aus Kapital oder sonstiges es geht nur darum ob die Voraussetzungen aus §15 Abs 2 erfüllt werden: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__15.html
-nachhaltige Betätigung
-mit der Absicht, Gewinn zu erzielen
-Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
Und man beachte §15 Abs 2 Satz 3
"Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist."
Der Vorteil wenn man keine weiteren Einkünfte hat, liegt nur darin das man mehr Gewinn erziehlen kann bevor man Steuern zahlt.
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