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  1. Autor dieses Themas

    phyroad

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    Ich habe da noch einige Fragen:
    Wenn ich eine GbR gründe und mit dieser Geld verdiene, reicht es da eine Steuernummer bzw. Steuerumsatzidentifikationsnummer (oder wie das Ding auch immer heißt) zu beantragen? Wie viel ¤ darf ich verdienen (Gewinn), ohne dem Finanzamt Geld abdrücken zu müssen? Wie läuft das ab, an wen muss ich mich bei diesem Vorhaben wenden?


    Also ne schwere frage nicht weil es kompliziert ist sondern weil du mehrere begriffe "durcheinander" würfelt hast.

    GbR: ist eine "Gesellschaft Bürgerlichen Rechts" dafür brauchst man mindestens 2 Personen. Willste das alleine machen oder mit einem Freund? Wenn man es alleine machst ist eine GbR sinnfrei. :)
    Die USt-ID-Nummer ist nur interessant wenn man am innergemeinschaftlichen Waren/Dienstleistungsverkehr teilnimmt. (einfach gesagt)
    Eine Steuernummer bekommt man bei der ersten ESt-Erklärung automatisch.
    Auf die frage wieviel man verdienen kann ohne steuern zu zahlen kann man nur sagen: es kommt darauf an!
    -Wieviel verdient man sonst noch
    -Ledig Verheiratet
    -Alter usw.

    Beitrag geaendert: 25.4.2007 15:03:35 von phyroad
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  3. t*****b

    Ich will die GbR mit zwei Weiteren gründen, eine GmbH oder andere Geschäftsformen kommen erst einmal nicht in Betracht, da diese teuer in der Gründung sind. Wir wollen Dienstleistungen anbieten.
    Wir haben einige Aufträge, es fehlt nur noch die Firma, also die GbR.
    Was sollten wir jetzt am besten machen? An wen müssen wir uns wenden, um eine GbR zu gründen? Kriegen wir dann eine USt-ID? Wie müssen unsere Rechnungen aussehen? Müssen wir eine Steuererklärung verfassen?

    /Edit: Es sollte früher oder Später unsere Haupteinnahmequelle darstellen, also eine komplett eigene Firma, bei genügendem Gewinn wollen wir eine GmbH gründen.

    Beitrag geaendert: 25.4.2007 15:16:42 von trueweb
  4. Autor dieses Themas

    phyroad

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    Wir haben einige Aufträge, es fehlt nur noch die Firma, also die GbR.
    Was sollten wir jetzt am besten machen? An wen müssen wir uns wenden, um eine GbR zu gründen? Kriegen wir dann eine USt-ID? Wie müssen unsere Rechnungen aussehen? Müssen wir eine Steuererklärung verfassen?


    Nach § 5 StBerG darf ich dir die frage so nicht beantworten. Das wäre eine Steuerberatende Leistung.

    Allgemein: Eine GbR muss man nicht gründen die ist einfach da, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. zB ist eine Fahrgemeinschaft eigentlich auch eine GbR. siehe dazu http://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_b%C3%BCrgerlichen_Rechts
    Eine USt-ID muss man beantragen. Aber wie gesagt kommt darauf an an wenn man die Dienstleistung anbietet und ob es ggf nur im Inlang ist.
    Wie eine Rechnung auszusehen hat steht im §14 USt (googeln) dazu siehe auch §33UStDV (Kleinbetragsrechnungen bis 150¤)
  5. behueter-des-ohm

    behueter-des-ohm hat kostenlosen Webspace.

    Naja wenn du keine GmbH gründen magst aus finanziellen Gründen kannst du auch noch überlegen, ob eine Limited eine geeignete Form wäre. Musst dich eben mal informieren.


  6. Darf man sich die umkosten (muss man natürlich beweisen können) nicht wieder einnehmen? Ok, wenn es zuviel is dann is das n prob...


    ??? hab ich so jetzt nicht verstanden aber "kosten" bzw. Aufwendungen können natürlich den Gewinn mindern und sogar einen Verlust entstehen lassen. Dieser Verlust ist in der Steuererklärung ansetzbar und mindert den Gesamtbetrag der Einkünfte.

    Problematisch ist dies nur wenn das so über mehrere Jahre (idR 8-15 Jahre) geht, dann sagt das FA schnell das es nur Liebhaberei ist.


    Also ich betreibe einen Uploadservice und habe einen Server...
    30¤ zahl ich im Monat dafür und bin Schüler (16 Jahre) und kann somit auch nicht arbeiten (ok, Zeitung austragen und so schon) und deshalb stell ich mir die Frage: Darf ich z.B. layer auf meiner Website haben ohne Gewerbe? Also... 1000 Views 4¤ und da nich jeder den layer solang offen hat 1500 Views = 4¤... und 1500 Besucher haben (Meine Website is noch im aufbau^^) dauert auch etwas... somit dauerts auch bis dann halt auch bis zur auszahlgrenze kommt....

    Und mit 16 Gewerbe: Japp, könnte vor Gericht gehen.. aber dann kommen da au wieder Fahrtkosten zu und so... da überred ich lieber meine Mama xD
  7. Autor dieses Themas

    phyroad

    Kostenloser Webspace von phyroad

    phyroad hat kostenlosen Webspace.


    Naja wenn du keine GmbH gründen magst aus finanziellen Gründen kannst du auch noch überlegen, ob eine Limited eine geeignete Form wäre. Musst dich eben mal informieren.


    Ltd. würde ich mir überlegen. D.h. Gesellschaft ist in GB und das Tochterunternehmen in D. Schon mal versucht bei Vodafone einen Handyvertrag über die Ltd. laufen zu lassen? Ohne 500¤ Kaution geht da nix.




    Und mit 16 Gewerbe: Japp, könnte vor Gericht gehen.. aber dann kommen da au wieder Fahrtkosten zu und so... da überred ich lieber meine Mama xD


    Als minderjährige nicht voll geschäftsfähige natürliche Person ist das nicht so einfach. Da würde ich das auch über deine Mom laufen lassen. Aber wieviel kommt am ende des Jahres raus als Gewinn? oder verschenkst du Geld?

    Beitrag geaendert: 26.4.2007 14:14:41 von adrians
  8. behueter-des-ohm

    behueter-des-ohm hat kostenlosen Webspace.

    Hat alles seine Nach- und Vorteile. Ich wollte nur auf diese Möglichkeit hinweisen. Bei den anderen Formen ist der riesen Nachteil meist die Haftungsfrage.
    Aber soll jeder selbst entscheiden.
  9. Autor dieses Themas

    phyroad

    Kostenloser Webspace von phyroad

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    Wir sollten zur Gewerblichkeit von HP's zurückkehren nur so als erinnerung. :cool:


  10. Und mit 16 Gewerbe: Japp, könnte vor Gericht gehen.. aber dann kommen da au wieder Fahrtkosten zu und so... da überred ich lieber meine Mama xD


    Als minderjährige nicht voll geschäftsfähige natürliche Person ist das nicht so einfach. Da würde ich das auch über deine Mom laufen lassen. Aber wieviel kommt am ende des Jahres raus als Gewinn? oder verschenkst du Geld?


    Genau kann mans ja nie wissen, aber unter 100¤ wird es bestimmt... maximal 100¤...

    Soweit ich weiß kann man dann halt vor Gericht, die testen die reife (also ob man den Vertand eines 18Jährigen hat und dann kann man ein Gewerbe bekommen, hab ich ma gehört)
  11. So einfach in W/R Unterricht auf passen ...

    Kleinunternehmen:
    - Umsatz (mit Ust.) nicht über 17.5000¤ (Kalendarjahr)
    - voraussichtlicher Umsatz nicht über 50.000¤

    => Kleinunternehmer werden wie Privatpersonen behandelt
    => Einfache Aufzeichungspflicht: Umsatz minus Alle Ausgaben = Gewinn

    Wo soll man sich bei Gründungsproblemen/fragen melden IHK

    http://www.dihk.de/inhalt/ihk/index.html

    Service für die Unternehmen
    Die IHK München bietet ihren Mitgliedsunternehmen eine Fülle von Dienstleistungen an. Sie informiert über Rechtsformen, neue Gesetze und künftige Entwicklungen, zum Beispiel auf den Gebieten Handels- und Wettbewerbsrecht, Umweltschutz, EU-Binnenmarkt und Außenwirtschaft.


    Gilt nicht nur für München sondern für alle so weit ich weiß ;)

    Rechtsform GbR darf eine Haftungsbeschränkung durch Begrenzung der Vertretungsmacht durchführen unteranderem AGB's etc. aber bei der IHK wird man da schon beraten ;)

    Kenne welche in der Schule die das über IHK gemacht haben und die fanden es sehr einfach und die Firma läuft noch immer (natürlich sind sie nicht rießig sondern noch unter der Steuerverpflichtungsgrenze ...)

    Beitrag geaendert: 25.4.2007 18:16:58 von schoolop


    Soweit ich weiß kann man dann halt vor Gericht, die testen die reife (also ob man den Vertand eines 18Jährigen hat und dann kann man ein Gewerbe bekommen, hab ich ma gehört)


    BGB lesen und Rechte weisen ...

    Abschnitt 3. Rechtsgeschäfte
    Titel 1. Geschäftsfähigkeit
    §104 - §113 BGB

    und was du meinst steht natürlich in §112

    Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240)

    Abschnitt 3 - Rechtsgeschäfte (§§ 104 - 185)

    Titel 1 - Geschäftsfähigkeit (§§ 104 - 113)

    § 112
    Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

    (1) Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, zu denen der Vertreter der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bedarf.

    (2) Die Ermächtigung kann von dem Vertreter nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts zurückgenommen werden.


    => man muss zum Vormundschaftsgerichts ...

    Beitrag geaendert: 25.4.2007 18:21:16 von schoolop
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