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Da hat einer im unterricht nicht aufgepasst... da ist eigentlich alles Falsch!!!
-Den Begriff Kleinunternehmen gibt es zb so im Steuerrecht nicht.
-Es gibt aber eine Kleinunternehmerreglung die hat nicht mit dem ESt-Recht zu tun sonder nur was mit dem USt-Recht. Danach braucht ein Unternehmer keine USt auszuweisen darf aber keine VorSt aus Rechnungen ziehen. Das erspart die monatlichen USt-Voranmeldungen und vereinfacht die Buchführung.
schoolop schrieb:
=> Kleinunternehmer werden wie Privatpersonen behandelt
=> Einfache Aufzeichungspflicht: Umsatz minus Alle Ausgaben = Gewinn
Kleinunternehmer werden wie Privatpersonen behandelt
Man braucht nicht mal hintergrundinfo's um zu merken das die Aussage in sich falsch ist. Aber man kann auch in §2 Abs. UStG oder in den §14 Abs. 1 schauen.
Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt.
Die "einfache aufzeichnungsflicht" ist keine folge der Kleinunternehmerreglung sonder ergibt sich aus §4 Abs. 3 EStG -
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eine von drei Aussagen falsch ... (und dabei 1zu1 aus Hefteintrag)
aber was immer ist bei Gründung einfach von IHK beraten lassen die wissen solche änderungen schätze ich mal schon lange ...
Beitrag geaendert: 26.4.2007 22:41:12 von schoolop -
Da hat einer im unterricht nicht aufgepasst... da ist eigentlich alles Falsch!!!
-Den Begriff Kleinunternehmen gibt es zb so im Steuerrecht nicht.
-Es gibt aber eine Kleinunternehmerreglung die hat nicht mit dem ESt-Recht zu tun sonder nur was mit dem USt-Recht. Danach braucht ein Unternehmer keine USt auszuweisen darf aber keine VorSt aus Rechnungen ziehen. Das erspart die monatlichen USt-Voranmeldungen und vereinfacht die Buchführung.
schoolop schrieb:
=> Kleinunternehmer werden wie Privatpersonen behandelt
=> Einfache Aufzeichungspflicht: Umsatz minus Alle Ausgaben = Gewinn
Kleinunternehmer werden wie Privatpersonen behandelt
Man braucht nicht mal hintergrundinfo's um zu merken das die Aussage in sich falsch ist. Aber man kann auch in §2 Abs. UStG oder in den §14 Abs. 1 schauen.
Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt.
Die "einfache aufzeichnungsflicht" ist keine folge der Kleinunternehmerreglung sonder ergibt sich aus §4 Abs. 3 EStG
Hast doch selber gesagt "Kleinunternehmen" ... und das war einziger Hefteintrag den ich hab ^^
Rest sind Bücher -
Hast doch selber gesagt \"Kleinunternehmen\" ... und das war einziger Hefteintrag den ich hab ^^
Rest sind Bücher
Wenn du nicht alles kopierst was da steht dann könnte ichnachvollziehen was du meinst...;)
Beitrag geändert: 3.8.2008 1:51:12 von ferdinand24 -
Ist das in Österreich auch so??
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Leider habe ich nix mit dem österreichischen steuerrecht bzw. mit dem Gewerbeauflagen zutun.
Es gibt aber in Österreich für gewisse Gewerbliche tätigkeiten die Auflage zum nachweiss eines "Befähigsnachweisses". Die Gewerblichentätigkeiten mit einer HP (Werbung schalten) gehören aber nicht dazu.
Leider fehlt mir selber die Zeit mich da Stundenlang durch die Aktuelle Gesetzeslage zu wühlen aber hier ein guter Link: http://www.bmwa.gv.at/BMWA/default.htm
Beitrag geaendert: 2.5.2007 0:38:23 von phyroad -
Des wegen wird von "zu versteuernen Einkommen" gesprochen das heist alles was du bei den sieben Einkunfstarten innerhalb eines Kalenderjahres verdient hast.
Abzuglich aller Freibeträge etc...
Zu den Einkunfsarten gehören:
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Einkünfte aus selbständiger Arbeit
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
Einkünfte aus Kapitalvermögen
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
und sonstige Einkünfte
Im Steuerrecht gibt es die Begriffe Einkommen, Einkünfte, Einnahmen und das zu versteuernde Einkommen.
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oh man. x.x
ganz schlechter Theard... man muss nur Gewerbe anmelden, wenn man Werbeflächen von sich aus verkauft, man muss aber keine anmelden, wenn das mit den Geld verdienen über eine Agentur geht, z.B. bei 1und1 gibt es die Profisellershops. da verdient man pro auftrag bis an die 150¤ wenns hoch kommt, muss ich deswegen Steuern zahlen, oder Gewerbe anmelden? NEIN!!! das übernimmt 1und1 für mich, müssen die auch, weil das deren Produkte sind, und net meine, genau so ist das mit den "pro klick auf den Banner bekommen Sie von und 5 cent" oder sowas. das MUSS die betreffende Argentur/Seite auch selbst übernehmen, tuen die das nicht, sind die gearscht. du hast nur den Fall mit der ganz eigenen Werbefläche gemacht, bei der DU derjenige bist, der den EINZIGEN Vorteil daraus zieht.... Kostenlose werbeflächen müssen natürlich kein Gewerbe anmelden oder Steuern zahlen, sie müssen nur dafür sorgen, dass keine illegalen inhalte erscheinen.
sowas wie diesen Theard hasse ich ja sowas von eh, da kommt einer an, Pusaunt was durch die Gegend und alle kaufens ihm ab. Wie gesagt... macht das über ne Agentur und nix muss angemeldet werden. macht es alleine von euch aus, und es muss das passieren, was der thearderöffner beschrieben hat, also macht euch da net des nervenkostüm kaput. -
Sekunde mal, Steuern musst du in jedem Fall abführen, wenn du über die Freibeträge kommst.
Wenn du über deine Homepage anzeigen schaltest und sei es auch die von 1&1 musst du die Sachen auf alle Fälle in der Einkommenssteuererklärung aufführen (dazu braucht es dann auch kein Gewerbe, das wird dann als Nebenerwerb gekennzeichnet). Die Steuer musst du aber erst bezahlen, wenn du über den Steuerfreibetrag kommst. Du würdest dann als privater für solche Partnerprogramme Werbung machen.
Besser ist allerdings ein Gewerbe anzumelden. Wie gesagt, bist du ja selbstständig. Das kostet einmal 20 Euro und hinterher kannst du erstmal auswählen, ob du nach der Kleinunternehmerregelung arbeitest (du musst keine Umsatzsteuer abführen), oder ob du Umsatzsteuer abführen willst (dafür kannst du dann beim Kauf anderer Produkte, die zu deiner Geschäftstätigkeit benötigt werden, die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück holen).
Weiterhin bist du mit einem eigenen Gewerbe (und jede Art von vergüteter Werbung auf der eigenen Homepage gehört dazu) umsatzsteuerpflichtig, wenn ein Gewinn im Folgejahr von mehr als 50.000 Euro zu erwarten ist oder im zurück liegenden Jahr ein Gewinn von mehr als 17.500 Euro erwirtschaftet wurde.
Wenn du jetzt aber nur einen Euro pro Monat mit deiner HP verdienst, wird das wohl auch kein Finanzamt der Welt interessieren, ob du das angibst oder nicht. Das zu verfolgen, dafür ist der Kostenaufwand viel zu hoch.
Wenn das Geld aber sauber sein soll, ist eine Gewerbeanmeldung von nöten.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. -
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