Achtung: Werbung auf der Homepage = Gewerbe
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Ist eine Platzierung eines Links (Beispiel eine Gildenhomepage) zum Spiel (hier WOW) auch Werbung?
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Hallo,
Ich bin Italiener (wonhatft: Italien), wo muss ich das Melden , wen Ich werbung auf Meine seite gebe?
grüsse
gatterer -
Ich hab mich mal ein bisschen durch den Thread geankert und finde die Informationen sicherlich brauchbar. Mir tritt aber noch eine Frage auf. Kann ein 14-jähriger auf seiner Homepage Werbung machen, ohne dass er ein Gewerbe betreibt, so lange er damit maximal 410 € im Jahr verdient?
mfg
stefanmittermayr -
D.h. also auch wenn fremdgeschaltete Werbung einfließt, und man kein Gewerbe hat . macht man ich Strafbar ? ode rnur wenn man dadurch nachweißlich Geld verdient ?
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Interssant also so genau wusste ich das auch nicht wenn ich mal werbung oder einen ishop mache lese ich mir das nochmal durch speicher das mal unter favoriten ab danke cooles Thema =)
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... umsatzsteuerpflichtig, wenn ein Gewinn im Folgejahr von mehr als 50.000 Euro zu erwarten ist oder im zurück liegenden Jahr ein Gewinn von mehr als 17.500 Euro erwirtschaftet wurde.
Nee, das war nicht der Gewinn, sondern der Umsatz ! -
Ihr Lieben.
hier wird ja viel geschrieben mit der Grundaussage "wer Werbung schaltet, muss ein Gewerbe anmelden".
Das ist falsch.
Niemand, der nebenbei ein paar Kröten verdient, muss ein Gewerbe anmelden. Beispiel: wer Nachhilfeunterricht gibt, braucht kein Gewerbe anzumelden, auch nicht, wer für die Oma nebenan zweimal in der Woche einkaufen geht, oder im Fußballclub als Trainer der E-Jugend 20 Euro im Monat bekommt..
Und so weiter.
Lasst mal die Kirche im Dorf und fallt nicht in Panik.
Wer mit seiner Webseite jeden Monat richtig Geld verdient, okay, das ist was anderes. Aber selbst dann ist eine Gewerbeanmeldung meist unnötig, allerdings müssen derartige Einnahmen versteuert werden, das ist an sich alles.
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Sschön, daß Du die hier im Thread verbreiteten Halbwahrheiten anprangerst.
Weniger schön, daß Du weitere hinzufügst.
Der erste Beitrag dieses Themas liefert eigentlich schon eine genaue Erklärung, aber zwecks Übersichtlichkeit sei an dieser Stelle noch mal ergänzend folgendes angemerkt.
In der Wikipedia findet sich die allgemein genutzte Definition:
Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein „freier Beruf“ ist.
Eine detailliertere Erklärung liefert der Gabler (Wirtschaftslexikon).
Die Höhe des "Verdienstes" ist für die Definition des gewerblichen Treibens unerheblich.
Gerade der Begriff der Gewinnerzielungsabsicht ist strittig. Genau aus diesem Grund wird hier regelmäßig darauf hingewiesen, sich nicht auf Äußerungen in diesem Forum zu verlassen, sondern die zuständigen amtlichen Stellen zur geplanten Tätigkeit zu befragen. Hier im Forum giibt es Meinungen, keine rechtsverbindlichen Auskünfte.
Deine Gegenbeispiele sind darüber hinaus untauglich, weil:
Lehrtätigkeit -> freier Beruf -> keine Gewerbepflicht
Oma -> unklar vermutlich aber etwas wie Familienhilfe ohne Planmäßigkeit oder Gewinnerzielungsabsicht
Fußballtrainer -> ehrenamtl. Tätigkeit mit Aufwandsentschädigung.-> keine Gewinnerzielungsabsicht
Das hat im Übrigen nichts mit Panikmache oder Glauben (mir ist wurscht, wo die Kirche steht) zu tun, sondern dient einzig und allein der Vorbeugung etwaiger späterer Probleme.
FF
Beitrag zuletzt geändert: 20.1.2010 2:02:34 von fatfreddy -
Erst ab einem Gewinn von mehr als 410€ muss ein Gewinn beim Finanzamt gemeldet werden. Auch eine Gewerbeanmeldung ist in diesem Fall der überschreitung erforderlich.
Das trifft dann wohl auch auf Einnahmen die man z.B. bei ebay erwirtschaftet zu?! -
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