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  1. f-bieberstein

    f-bieberstein hat kostenlosen Webspace.

    Ok abmahnung war das falsche wort in bezug auf gewerbe oder nicht, ich meinte halt stress mim finanzamt weil dich n geldhai oder sonst wer anschwärzt.
    wobei du vor richtigen abmahnungen wegen wettbewerbsrecht oder markenrecht als privtperson nicht mehr geschützt bist als wenn du ein gewerbe hast.

    Aber ich würde trotzdem ein gewerbe anmelden, weil du somit eine absicht hast geld zu verdienen. (Einahmen > Ausgaben) Wenn man nur werbung macht um einen teil der homepage zu finanzieren(also null gewinn) kann es auch als liebhaberei oder hobby angesehen werden, aber ich würde da einfach vorsichtig sein.
    Denn man weiß ja nich wie gut das ganze läuft und sobald du einen cent über den homepagekosten bist machst du gewinn. und wenn einen einer anschwärzen will dann kanns schnell viel viel ärger geben, denn dann ist das steuerhinterziehung.

    Beitrag zuletzt geändert: 22.8.2009 12:37:58 von f-bieberstein
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  3. b********u

    Hallo zusammen,

    Meine erfahrung:
    Ein gewerbe muss immer angemeldet werden sobald es das ziel ist geld zu verdienen.(Was ein Geschäft angeht. Werbung glaub nicht)
    Der UST-freibetrag liegt bei 17.500€/Jahr (erzählte und der Herr beim Gewerbeamt)
    Im Finanzamt haben wir das selbe angesprochen und da wurde uns gesagt: "hmmmm, ja"
    Verdutzte blicke und keine klare antwort. Da machst echt was mit hier unten in der ecke!

    MfG
  4. blunts4you schrieb:

    Der UST-freibetrag liegt bei 17.500€/Jahr (erzählte und der Herr beim Gewerbeamt)

    Da hast Du wohl etwas falschverstanden oder falsch formuliert.
    Einen Umsatzsteuerfreibetrag gibt es nicht. ;)

    FF
  5. b********u

    Ja das hab ich falsch erklärt. Ich meinte das ist die Grenze fürs melden der USt und was drunter ist muss nicht gemeldet werden. :)
  6. e********t

    Du brauchst kein Gewerbeschein bei Werbe einblendungen, du musst 14 sein, und bei Affilinet funktioniert das.
  7. b**********n

    Gewerbeschein ist kein Problem

    einfach zum Ordnungsamt gehen,
    Gewerbeschein für nebenberufliche Tätigkeit beantragen (ein Formular)

    kostet nur einmalig eine Bearbeitungsgebühr (je Stadt unterschiedlich zwischen 20 und 50 Euro)

    in der Steuererklärung eine Seite dazu: Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit
    fertig

    meist kann man bei Affiliate auch einstellen "auszahlung ohne MwSt"
    dann muss man nichtmal die MwSt beachten, einfach die "Gewinne" in Steuererklärung angeben


  8. businessplan schrieb:

    meist kann man bei Affiliate auch einstellen "auszahlung ohne MwSt"
    dann muss man nichtmal die MwSt beachten, einfach die "Gewinne" in Steuererklärung angeben

    Vorsicht!
    Das geht nur, wenn entweder kein Gewerbe angemeldet ist, oder die Kleingewerberegelung nach §19 UStG in Anspruch genommen wird.

    blunts4you schrieb:

    Ja das hab ich falsch erklärt. Ich meinte das ist die Grenze fürs melden der USt und was drunter ist muss nicht gemeldet werden. :)

    Auch das kann nicht stimmen. Wenn Umsatzsteuer vereinnahmt wird, ist diese auch abzuführen!

    FF


    Beitrag zuletzt geändert: 16.9.2009 10:55:02 von fatfreddy
  9. Hallo, ne Frage zu den Google Ads, muss da auch ein Gewerbe angemeldet werden? Habe ein paar ads geschaltet bis jetzt gibts aber noch kein Geld zu verzeichnen, wann sollte man das Gewerbe anmelden?

    Danke schonmal im Vorraus, :wazzup:
  10. neuesforum schrieb:
    Hallo, ne Frage zu den Google Ads, muss da auch ein Gewerbe angemeldet werden? Habe ein paar ads geschaltet bis jetzt gibts aber noch kein Geld zu verzeichnen, wann sollte man das Gewerbe anmelden?

    Danke schonmal im Vorraus, :wazzup:


    Frag bei deinem Finanzamt nach, bis wieviel du kein Gewerbe benötigst. Sowas ist von mal zu mal etwas unterschiedlich!
  11. b********u

    Also was ich jetzt sicher weiß ist:
    Als Kleingewerbe kann man doch nur die Vorsteuer zahlen und beruft sich auf die Kleinunternehmer regelung.
    Damit fällt schonmal die Mwst weg oder man füllt ein Formular aus wo man darauf besteht Mwst abzugeben damit bekommt man
    die Vorsteuer zurück.

    gruß

    Beitrag zuletzt geändert: 23.9.2009 19:58:32 von blunts4you
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