Wie schnell darf man bei folgendem Problem fahren?
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Salvete!
Ich habe vor kurzem eine interessante Frage gestellt bekommen:
Du fährst mit dem Auto auf der Autobahn die erlaubten (Ö) 130km/h mit Fernlicht. Jetzt taucht allerdings \"Gegenverkehr\" auf. Wie muss ich mich jetzt verhalten, bzw. welche Geschwindigkeit wähle ich zu meiner Entscheidung?
Ich wüsste nicht ob ich mich richtig verhalten hätte...darum wollte ich mal fragen wie ihr reagieren würdet, bzw. ob ihr es überhaupt würdet.
mfg Cdot -
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keingerede schrieb:
Abblenden wär mal eine gute Idee. Ist mit \\\'Gegenverkehr\\\' ein Geisterfahrer gemeint? Wenn ja, Geschwindigkeit drastisch reduzieren und vorsichtig fahren.
Ich glaube mehr ist dazu nicht zu sagen...
Abgehesen davon,dass mich diese leute die mit fernlicht auf der Autobahn unterwegs sind tierisch nerven, weil sie meinen die Mittelleitplanke wird schon dafür sorgen,dass kein Licht auf die andere Fahrbahn gelangt.
Für alle die\'s nicht wissen: DEM IST NICHT SO. -
Mit Abblendlicht DARF man allerdings keine 130 fahren, sondern lediglich 50...
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Mit Abblendlicht DARF man allerdings keine 130 fahren, sondern lediglich 50...
In Österreich?
Ist ja lustig ^^
Ist hier in Deutschland natürlich nicht so, wäre ja auch quatsch. Auf einer Autobahn kann man auch 130 mit Abblendlich in DE fahren, aber generell richtet sich die Geschwindigkeit auch immer danach, wie gut du was überblicken kannst ;) -
In Österreich?
Ist ja lustig ^^
Ist hier in Deutschland natürlich nicht so, wäre ja auch quatsch. Auf einer Autobahn kann man auch 130 mit Abblendlich in DE fahren, aber generell richtet sich die Geschwindigkeit auch immer danach, wie gut du was überblicken kannst ;)
Interessant: In Deutschland darf man sicherlich (rein rechtlich) auch nicht mit 130 km/h mit dem Abblendlicht fahren, denn es ist nun mal so, dass man auf Sicht fahren muß, heißt: du mußt innerhalb der Sichtweite (und die ist beim Abblendlicht ca. die Strecke, innerhalb der man mit 50 km/h anhalten kann) zum Stillstand kommen können! Und das ist in Österreich und in Deutschland gleich!
Deswegen ist\'s ja so (zumindest in Ö): Bei Gegenverkehr (jetzt mal nicht auf der Autobahn) muß man auf 50 km/h bremsen, und dann abblenden (wie oben beschrieben, würdest du ja ansonsten nicht auf Sicht fahren!).
Auf der Autobahn wird\'s eben dann interessant: wie auf 50 km/h bremsen, wenn auf der Autobahn in Österreich eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h herrscht?
Würde mich wirklich auch interessieren, wie man sich rein rechtlich VÖLLIG korrekt verhalten muß! -
Danke burgi für deinen Überblick...
Du deckst somit etwas auf was scheinbar nicht alle Autofahrer wissen...
Natürlich ist mir klar, das selbst auf einer Freilandstrasse niemand auf 50km/h abbremst, bevor er abblendet, allerdings will ich nicht herausfinden wie es alle machen, sondern wie es laut Gesetz richtig ist...
mfg Cdot -
Deswegen ist\'s ja so (zumindest in Ö): Bei Gegenverkehr (jetzt mal nicht auf der Autobahn) muß man auf 50 km/h bremsen, und dann abblenden (wie oben beschrieben, würdest du ja ansonsten nicht auf Sicht fahren!).
Auf der Autobahn wird\'s eben dann interessant: wie auf 50 km/h bremsen, wenn auf der Autobahn in Österreich eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h herrscht?
Würde mich wirklich auch interessieren, wie man sich rein rechtlich VÖLLIG korrekt verhalten muß!
Ehm selbst wenn du auf ner Landstrasse fährst und dir jemand hinterherfärht und du fährst sagen wir mal 80 (statt 100) nachts und dann kommt dir jmd endgegen und du blendest brav ab. Wenn du nun auchnoch bremsen würdest (was du ja müsstest) dann würde dir dein Hinterman in DE \"hunderpro\" reinfahren ;) Die fahren meist schon immer so nah auf, nicht, weil du ihnen zu lahm fährst, sondern weil sie sich net orientieren können Oo
Also, dieses Gesetzt bzw. diese Regelung gibts in DE nicht...
(Folglich können wirs auch garnicht kennen ;) )
[Offtopic]
Naja, daher frage ich mich immer, wie manchen Leuten Autofahren Spass machen kann Mich nervt es nur, du hast einmal die, die wirklich nicht gut autofahren können und dann die, die es von sich behaupten und dann meinen, dich in ner 50er Zone überholen zu müssen, weil du \"nur\" 51 Fährst... Arghhh... Ehrlich, da fahre ich lieber 40Km mit dem Fahrrad bei schönem Wetter und möglichst wenig Wind...
[/Offtopic]
Beitrag geändert: 21.3.2008 14:51:46 von erasmuz -
Natürlich ist mir klar, das selbst auf einer Freilandstrasse niemand auf 50km/h abbremst, bevor er abblendet, allerdings will ich nicht herausfinden wie es alle machen, sondern wie es laut Gesetz richtig ist...
Also wie gesagt, auf der Freilandstraße ist es von Gesetz her so (ich hab\'s vor laaanger Zeit in der Fahrschule auch so gelernt!), dass du erst abbremsen mußt, dann abblenden, eben, wie ich oben geschrieben hab\', wegen fahren auf Sicht.
Aber über die Autobahn hat sich in der Fahrschule auch niemand Gedanken gemacht ...
Ich werd\' aber bei Gelegenheit meinen Onkel fragen, da der etliche Jahre Fahrschullehrer war, vor seiner Pensionierung.
@erasmuz: http://www.auto-und-verkehr.de/archiv.php?inc=fahren_auf_sicht
ist ne DE-Domain! Dürfte auch in DE gelten!
Beitrag geändert: 21.3.2008 14:58:01 von burgi -
Wenn du es herausgefunden hast, lass es mich bitte wissen...
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@erasmuz: http://www.auto-und-verkehr.de/archiv.php?inc=fahren_auf_sicht
ist ne DE-Domain! Dürfte auch in DE gelten!
Das meint aber Hagel, Nebel, regen Regen und Schnee und sowas ;)
Natürlich gilt es, nachts vorsichtig und auch langsamer und umsichtiger zu fahren, aber die Sichtweite ist Nachts mit Abblendlicht immernoch besser, als z.B. bei Regen oder bei Schnee oder Nebel...
Daher steht in \"Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen\" auch nichts von Lichtverhältnissen ;)
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Alos ich würde Abblenden und die Geschwindigkeit redudieren. Aber wenn man in Österreich nur 50 km/h mit Abblendlicht fahren darf, dann musst du bis auf 50 km/h die Geschwindigkeit reduzieren.
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Auf der Autobahn darfst du aber nicht mit nur 50km/h unterwegs sein, das ist ja der springende Punkt...
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Ja, aber laut Gesetz müsste es dann so sein. Irgendwie eine komische Sache
Du darfst schon 50 km/h auf der Autobahn fahren.
Beitrag geändert: 21.3.2008 15:21:08 von service -
@erasmuz: in D hast du Recht:
http://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_18.php
Schau dir Absatz 6 an
Aber guxt du hier:
Mit Abblendlicht muss daher auch auf Autobahnen eine solche Geschwindigkeit eingehalten werden, die eine entsprechende Reaktion auf unvermutet auftauchende Hindernisse und ein Anhalten innerhalb der ausgeleuchteten Strecke ermöglicht.
Quelle: http://www3.arboe.at/ARBOE/arboeFF.nsf/printall/112055A76F94AE77C1256DAC002DD4B9
Dort ist der entsprechende Absatz der österreichischen StVO angeführt, bin aber jetzt zu faul, um dort weiterzusuchen! :P -
Sagt mal,fahrt ihr alle mit Kerzenlicht oder seid ihr nur Nachtblind?
Also ich kann mit meinem Abblendlicht mindestens 100 Meter weit sehen,wenn nicht wesentlich mehr(hab da noch nie so drauf geachtet)
Aber wenn so ne Pfeife vor mir auf die Idee kommt auf 50 zu bremsen weil er Abblendlich einschaltet, dann nehm ich ihm sein Lenkrad weg! -
Sagt mal,fahrt ihr alle mit Kerzenlicht oder seid ihr nur Nachtblind?
Also ich kann mit meinem Abblendlicht mindestens 100 Meter weit sehen,wenn nicht wesentlich mehr(hab da noch nie so drauf geachtet)
Aber wenn so ne Pfeife vor mir auf die Idee kommt auf 50 zu bremsen weil er Abblendlich einschaltet, dann nehm ich ihm sein Lenkrad weg!
Wir machen aber keinen Elchtest! ;)
Aus der Diskussion geht eh klar hervor, dass Recht und gängige Praxis nicht immer harmonieren ...
Ich hoffe, du glaubst nicht ernsthaft, nur weil ich Quellen und Belege versucht habe, rauszukramen, dass ich auch so Fahre!? -
Interessant: In Deutschland darf man sicherlich (rein rechtlich) auch nicht mit 130 km/h mit dem Abblendlicht fahren, denn es ist nun mal so, dass man auf Sicht fahren muß, heißt: du mußt innerhalb der Sichtweite (und die ist beim Abblendlicht ca. die Strecke, innerhalb der man mit 50 km/h anhalten kann) zum Stillstand kommen können! Und das ist in Österreich und in Deutschland gleich!
Sau Geil!!!
Abends darf ab heute nur noch 50 gefahren werden, auser man hat keinen Gegenverkehr, dann hundert mit aufblendlicht und Vollbremsung auf 50 runter, menn man Lichtkegel um die Kurve sieht, um blos nicht schneller, als erlaubt zu fahren.
Das wäre ne Frage, die niemals ein deutscher prüfer stellen würde, glaube ich... aber zum Topic: abblenden, bis der Gegenverkehr vorbei ist und dann wieder aufblenden... wenn gegenverkehr nicht aufhört.... Vollbremsung auf 50...hehehe -
Man sollte eher diese Regelung in Österreich ändern als die Max-Geschwindigkeit in Dtld einzuführen, den ich denke wenn nachts alle Autos auf 130 beschleunigen 2 min später gegenverkehrt kommt - vollbremsung auf 50, 20 sek später wieder auf 130 beschleunigen usw, dann braucht das deutlich mehr Sprit als wenn jeder 100ste Deutsche mit 220 km/h über die Autobahnen brettert :D.
Und mein Fahrlehrer in Deutschland hat auch nicht gemeckert als ich nachts 170 auf der Autobahn mit Gegenverkehr gefahren bin :D. Das schöne an der Sicht-brems-regel ist ja sowieso, wer will mir beweisen das ich nachts ohne licht keine 2 km weit sehe? -
vlt Naturgesetze, oder einfache physikalische gesetze???
Wenn dich jmd deswegen anpissen will, ist es kein prob...weil kein scheinwerfer 2km scheint, die meisten werden wohl nichmal weit genug scheinen, das das als gefahrenbremsung reichen würde
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