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Wie findet ihr Folter??

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  1. klengenterrorist

    Kostenloser Webspace von klengenterrorist

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    Kurze Frage an joanna:

    Du hast doch ein Kind wenn ich mich nicht ganz irre oder?

    Mal angenommen ein P?dophiler entf?hrt dein Kind (nicht sehr wahrscheinlich aber m?glich). Jetzt wird der Typ geschnappt, aber das Kind nicht gefunden, nur er wei? wo das Kind ist. Er will nicht sagen wo es ist, denn ohne Leiche/Zeugen wird ein Mordprozess schwierig. Du wei?t dass dein Kind nicht mehr lange leben wir und qualvoll sterben wird wenn es nicht gefunden wird.

    Jetzt kriegst du einen Hammer und du wei?t, dass der Kerl der dein Kind entf?hrt hat, dir nur sagen wird wo es ist, wenn du ihm vorher alle finger mit dem Hammer zertr?mmerst.

    Was machst du?
    Folterst du den Entf?hrer oder l?sst du dein Kind sterben?


    ich glaube kaum, dass sie das jetzt schon beantworten kann, da das schon eine xtrem-situation ist, und da handelt man bestimmt anders als im normalen


    ich pers?nlich bin nicht unbedingt gegen folter, allerdings nur in notsituationen(verhinderungen von giftanschl?gen, etc) nach dem motto: 1 toter (gefoltert) ist besser zu verkraften als 100 tote (anschlag)
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  3. @alarich: Es geht hier nicht darum, wie man handeln/denken w?rde, wenn man selbst betroffen w?re. Es geht darum, neutral und sachlich als nicht Betroffener gerechte Entscheidungen zu treffen.


    Statt Folter kann man soweit ich das verstehe auch unter bestimmten Bedingungen Hypnose benutzen, nachdem die zu befragende Person Drogen eingenommen hat, damit sie sich nicht wehren kann. Ist zwar eigentlich auch eine Form von Gewalt, doch keine k?rperliche, noch psychische, die tiefe Narben hinterl?sst.

    "Die Gedanken sind frei" (und sollen es auch bleiben)


    zwiebeldoener schrieb:
    Hab eben nochmal im GG 'gest?bert'. Das sagt eindeutig aus, dass foltern verboten ist.
    ...
    Ich bin mir nicht sicher, ob das gegen die Menschenrechte versto?en w?rde. So genau kenne ich mich da auch nicht aus. Laut Grundgesetz w?re es aber durch entsprechende andere Gesetze wohl m?glich. Genau wie das Foltern an sich m?glich w?re...

    Du wiedersprichst dir selbst.
    Das Grundgesetz und die Menschenrechte verbieten Folter. Das "an sich" ?ndert daran auch nichts, Foltern ist und bleibt verfassungswidrig und somit ist es auch "an sich" nicht m?glich.
  4. zwiebeldoener

    Moderator Kostenloser Webspace von zwiebeldoener

    zwiebeldoener hat kostenlosen Webspace.


    zwiebeldoener schrieb:
    Hab eben nochmal im GG 'gest?bert'. Das sagt eindeutig aus, dass foltern verboten ist.
    ...
    Ich bin mir nicht sicher, ob das gegen die Menschenrechte versto?en w?rde. So genau kenne ich mich da auch nicht aus. Laut Grundgesetz w?re es aber durch entsprechende andere Gesetze wohl m?glich. Genau wie das Foltern an sich m?glich w?re...

    Du wiedersprichst dir selbst.
    Das Grundgesetz und die Menschenrechte verbieten Folter. Das "an sich" ?ndert daran auch nichts, Foltern ist und bleibt verfassungswidrig und somit ist es auch "an sich" nicht m?glich.


    Wie ich bereits sagte, wei? ich es nicht genau, wie es mit den Menschenrechten aussieht. Aber im Grundgesetz steht ganz klar, dass das Recht auf Freiheit der Person etc. durch Gesetze eingeschr?nkt werden kann. Auch das Recht auf k?rperliche Unversehrtheit kann in gewissen F?llen ausgesetzt werden.
    Vielleicht habe ich mich falsch ausgedr?ckt. Ich meinte, dass man das GG umgehen k?nnte, um jemanden zu foltern. Damit ist es rein theoretisch m?glich, obwohl ich nat?rlich auch klar gegen Foltern bin.
  5. Ja, es gibt diesen Zusatz "In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden." Den brauch man auch, da sonst Gef?ngsnisse verfassungswidrig w?ren.
    Allerdings kann man damit den Artikel 2 trotzdem nicht vollkommen umgehen, denn das w?rde das Verfassungsgericht nicht zulassen.

    Nicht nur, weil es trotz dem Zusatz sagen w?rde, dass Folter Art.2 GG wiederspricht (Interpretationsspielraum der Verfassungsrichter), sondern auch noch aus einem anderen Grund.
    Im Grundgesetz steht, dass die BRD ein Rechtsstaat ist. Einmal steht das indirekt in Art.20 und es steht in Art.28:
    Art.28, Abs. 1
    Die verfassungsm??ige Ordnung in den L?ndern muss den Grunds?tzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen.
    [...]

    Eine Grundlage des Rechtsstaates ist nun wiederum, dass man Schutzbefohlene und in seiner Gewalt Befindliche nicht misshandelt.

    Aus diesen beiden Gr?nden, w?rde das Verfassungsgericht ohne Grundgesetz?nderung (wohl eher Erschaffung eines neues Grundgesetzes, da Art.1-20 nicht ge?ndert werden k?nnen) niemals die Folter zulassen.
  6. n*******m

    also folter sind grunds?tzlich zur bestrafung da,
    es gibt verschiedene arten, wobei ich in keinem sitzen will... folter sind verst??e gegen die gesetze und gegen die pflichten des jeweiligen glaubens, sowohl in der bibel als auch im kuran
    sind folter strengstens verboten
    zum beispiel in der bibel:
    liebe deinen n?chsten wie dich selbst!!

    wenn du dich liebst, w?rdest du dich dann verletzen? foltern? umbringen?

    ich bin froh das es in letzter zeit weniger folter gibt
  7. also folter sind grunds?tzlich zur bestrafung da,

    Nein. Lies dir doch mal das schon geschriebene durch, besonders den Beitrag von davidmuc.

    es gibt verschiedene arten, wobei ich in keinem sitzen will...

    H?h? Wieso sitzen?

    folter sind verst??e gegen die gesetze

    Gegen welche Gesetze? Den Versto? gegen das Grundgesetz haben wir ja schon festgestellt. Aber prinzipiell ist es doch m?glich, einem Staat eine neue Verfassung zu geben, die Folter erlaubt.

    und gegen die pflichten des jeweiligen glaubens, sowohl in der bibel als auch im kuran
    sind folter strengstens verboten
    zum beispiel in der bibel:
    liebe deinen n?chsten wie dich selbst!!

    Schon mal von der Folter im Mittelalter geh?rt, die besonders gerne in kirchlichen Prozessen angewandt wurde?

    wenn du dich liebst, w?rdest du dich dann verletzen? foltern? umbringen?

    Schon mal Bilder von sich selbst gei?elnden Moslems gesehen? Schon mal von Selbstmordattent?tern geh?rt?
  8. @alarich: Es geht hier nicht darum, wie man handeln/denken w?rde, wenn man selbst betroffen w?re. Es geht darum, neutral und sachlich als nicht Betroffener gerechte Entscheidungen zu treffen.

    Warum ist Folter verboten? Wegen Verstosses gegen die Menschenw?rde, ein verfassungsm??iges Recht nach ?1GG.
    Menschenw?rde ist das vielleicht "pers?nlichste" Recht eines jeden einzelnen, eine neutrale und objektive Bewertung von W?rde kann es garnicht geben. Sind Handschellen gegen die Menschenw?rde? Was ist mit Einzelhaft? Verliert ein Besoffener seine W?rde? Was ist mit der Menschenw?rde von Pennern? ... Die Liste geht immer weiter und letztlich geht es immer darum, dass irgendjemand eine pers?nliche Entscheidung ?ber die W?rde eines Menschen und deren Wert treffen muss.
    Und genauso ist es mit der Folter; Wenn man hier erst den Moralapostel macht von wegen "Folter darf nie verwendet werden und immer schlecht und b?se" aber gleichzeitig die Frage nach dem pers?nlichen Handeln nicht genauso beantworten kann oder garnicht beantworten will, dann klingt das ehrlich gesagt nicht besonders ?berzeugend.

  9. @alarich: Es geht hier nicht darum, wie man handeln/denken w?rde, wenn man selbst betroffen w?re. Es geht darum, neutral und sachlich als nicht Betroffener gerechte Entscheidungen zu treffen.

    Warum ist Folter verboten? Wegen Verstosses gegen die Menschenw?rde, ein verfassungsm??iges Recht nach ?1GG.
    Menschenw?rde ist das vielleicht "pers?nlichste" Recht eines jeden einzelnen, eine neutrale und objektive Bewertung von W?rde kann es garnicht geben. Sind Handschellen gegen die Menschenw?rde? Was ist mit Einzelhaft? Verliert ein Besoffener seine W?rde? Was ist mit der Menschenw?rde von Pennern? ... Die Liste geht immer weiter und letztlich geht es immer darum, dass irgendjemand eine pers?nliche Entscheidung ?ber die W?rde eines Menschen und deren Wert treffen muss.
    Und genauso ist es mit der Folter; Wenn man hier erst den Moralapostel macht von wegen "Folter darf nie verwendet werden und immer schlecht und b?se" aber gleichzeitig die Frage nach dem pers?nlichen Handeln nicht genauso beantworten kann oder garnicht beantworten will, dann klingt das ehrlich gesagt nicht besonders ?berzeugend.

    Ich mach es mir einfach, indem ich mich nicht auf Art.1 GG, sondern auf Art.2 GG berufe. (siehe oben)
    Au?erdem ging es nicht um Verfassungsfragen (die hatten wir auch oben), sondern darum, ob man Folter abseits aller einschr?nkenden Verfassungen in bestimmten F?llen gestatten w?rde.
  10. Ich mach es mir einfach, indem ich mich nicht auf Art.1 GG, sondern auf Art.2 GG berufe. Au?erdem ging es nicht um Verfassungsfragen (die hatten wir auch oben), sondern darum, ob man Folter abseits aller einschr?nkenden Verfassungen in bestimmten F?llen gestatten w?rde.

    Du machst es dir einfach, leider liegst du da falsch. Folter ist nicht auf Grund des Artikel 2 verboten; Artikel 2 sagt eindeutig, das die dort genannten Rechte aufgrund von Gesetzen eingeschr?nkt werden d?rfen.
    Da Folter aber gegen die Menschenw?rde verst??t und diese nach Artikel 1 unmittelbare bindend f?r Exekutive, Legislative und Judikative ist, kann es kein Gesetz geben, das Folter legitimiert.
    Folter hat nichts mit Freiheit oder Recht auf Leben zu tun sondern ist allein eine Frage der Menschenw?rde und ist damit laut GG ein absolutes Tabu und kein relatives Tabu wie das Recht auf Leben oder Freiheit.

    Da also auf rechtlicher Grundlage Folter in jedem Fall illegal ist, l?uft die Entscheidung, ob ich sie anwende oder nicht, zwangsl?ufig auf eine individuelle Entscheidung heraus, die jemand in einer gegebenen Situation treffen muss.
  11. also ich w?rd mal sagen es spricht im gewissen sinn nix daf?r. Warum soll man einen menschen schmerzen zuf?gen nur um an vieleicht richtige informationen ranzukommen die vielleicht noch nicht mal ne bedeutung hat.

    Aber in ner anderen hinsicht ist es auch nicht verkerht wenn man dadurch leben retten kann. Aber das ist immer so restrisiko, deshalb w?rd ich nicht foltern.
  12. Folter hat nichts mit Freiheit oder Recht auf Leben zu tun sondern ist allein eine Frage der Menschenw?rde und ist damit laut GG ein absolutes Tabu und kein relatives Tabu wie das Recht auf Leben oder Freiheit.

    Erstens ist das Recht auf Leben auch absolut.
    Zweitens gr?ndet sich das Verbot der Folter aus Art. 2 weder auf das Recht auf Leben, noch auf das Recht auf Freiheit, sondern selbstverst?ndlich auf das Recht auf k?rperliche Unversehrtheit.
    Drittens ist das Recht auf k?rperliche Unversehrheit zwar ein relatives Recht, da zum Beispiel in bestimmten F?lle eine Zwangs-Blutentnahme legitim ist, aber die Folter widerspricht diesem Artikel so krass, das sie keinesfalls legitim ist. Ein einschr?nkendes Gesetz darf schlie?lich nicht den Wesensgehalt des Grundgesetzes aufheben.
    Viertens ist Folter nicht nur auf Grund der Menschenw?rde verboten, sondern auch auf Grund des Rechtsstaatsprinzips. Rechtsstaat und Folter widersprechen sich und sind somit nicht gleichzeitig realisierbar. Als kleines Schmankerl habe ich dazu noch Art. 104 extra f?r dich.

    GG Art.104, Abs.1, Satz 2
    Festgehaltene Personen d?rfen weder seelisch noch k?rperlich misshandelt werden.


    Zugegeben, alleine stehend w?ren meine vier Punkte etwas wackelig, aber zusammenstehend halte ich sie f?r schlagkr?ftig.

    Da also auf rechtlicher Grundlage Folter in jedem Fall illegal ist, l?uft die Entscheidung, ob ich sie anwende oder nicht, zwangsl?ufig auf eine individuelle Entscheidung heraus, die jemand in einer gegebenen Situation treffen muss.

    Ich kann dir nicht ganz folgen. Wenn etwas illegal ist, dann hat sich diese Entscheidung f?r den treuen Staatsb?rger in jeder Situation schon vorher erledigt. Wenn man genau wei?, das es illegal ist, dann brauch man doch nicht gro? eine individuelle Entscheidung f?llen.
  13. Erstens ist das Recht auf Leben auch absolut.


    Nein. Siehe z.B. "Finaler Rettungsschuss" oder Abtreibung.

    Zweitens gr?ndet sich das Verbot der Folter aus Art. 2 weder auf das Recht auf Leben, noch auf das Recht auf Freiheit, sondern selbstverst?ndlich auf das Recht auf k?rperliche Unversehrtheit.


    Nein. Dann w?re sogenannte "Psycho-Folter" n?mlich nicht verboten.

    Drittens ist das Recht auf k?rperliche Unversehrheit zwar ein relatives Recht, da zum Beispiel in bestimmten F?lle eine Zwangs-Blutentnahme legitim ist, aber die Folter widerspricht diesem Artikel so krass, das sie keinesfalls legitim ist. Ein einschr?nkendes Gesetz darf schlie?lich nicht den Wesensgehalt des Grundgesetzes aufheben.


    Hat nichts mit Folter zu tun. Siehe oben.

    Viertens ist Folter nicht nur auf Grund der Menschenw?rde verboten, sondern auch auf Grund des Rechtsstaatsprinzips. Rechtsstaat und Folter widersprechen sich und sind somit nicht gleichzeitig realisierbar.


    Nein, Rechtsstaatlichkeit bedeutet noch lange nicht den Ausschluss der Folter per se, sondern w?rde sich mit Folter durchaus vereinbaren lassen, wenn die Anwendung dieser in einem entsprechenden Gesetz geregelt w?re.

    Bei den Artikeln 92-104 GG handelt es sich um Regelungen die direkt die Rechtssprechung betreffen, nicht um die sog. Grundrechte, die durch die Ewigkeitsklausel gesch?tzt sind.

    Ich kann dir nicht ganz folgen. Wenn etwas illegal ist, dann hat sich diese Entscheidung f?r den treuen Staatsb?rger in jeder Situation schon vorher erledigt. Wenn man genau wei?, das es illegal ist, dann brauch man doch nicht gro? eine individuelle Entscheidung f?llen.


    Ist doch eigentlich sehr einfach: von der von mir geschilderten Ausgangssituation aus gesehen hast du die Wahl zu foltern oder dein Kind (da du keins hast, nehmen wir doch einfach deine Mutter) sterben zu lassen. Da die Konsequenzen aus beiden Aktionen negativ sind, gibt es eben keine offensichtlich klare Entscheidung. Also kommt es nur noch auf deine pers?nliche Entscheidung an, welche Konsequenz f?r dich schlimmer ist.
    Wenn ich dich richtig verstanden habe, w?rdest du also keine Entscheidung treffen. Keine Entscheidung ist aber auch eine Entscheidung, denn in diesem Falle bedeutet es, dass du dein Kind (bzw. du deine Mutter) sterben lassen w?rdest.
    Ich w?rde mich zum Beispiel anders entscheiden und den Typen foltern. Die Strafe, die mich daf?r erwartet akzeptiere ich als geringeres ?bel.
  14. Erstens ist das Recht auf Leben auch absolut.


    Nein. Siehe z.B. "Finaler Rettungsschuss" oder Abtreibung.

    Finaler Rettungsschuss ist richtig, wobei aber durchaus umstritten. Der Abschuss von entf?hrten Flugzeugen wurde vom Bundesverfassungsgericht z.B. nicht gestattet und vielleicht h?tte eine Klage gegen den Finalen Rettungsschuss auch Erfolg. In einigen Bundesl?ndern ist er auch gar nicht gestattet.
    Bei der Abtreibung hast du Unrecht, denn sie ist verboten. Sie wird zwar nicht bestraft, wenn sie nach Beratung und in einem bestimmten Zeitraum durchgef?hrt wurde, aber sie ist trotzdem illegal.
    Au?erdem ist man sich ja gar nicht einig, ab wann ein Haufen Zellen als Mensch zu werten ist. Ist das Verwenden eines Kondoms nicht schon ein Mord, da diese Samenzellen potenzielle Menschen sind? Ist ein Zusammenschluss von 16 Zellen schon ein Mensch?

    Zweitens gr?ndet sich das Verbot der Folter aus Art. 2 weder auf das Recht auf Leben, noch auf das Recht auf Freiheit, sondern selbstverst?ndlich auf das Recht auf k?rperliche Unversehrtheit.


    Nein. Dann w?re sogenannte "Psycho-Folter" n?mlich nicht verboten.

    Nein, denn zur k?rperlichen Unversehrheit z?hlt man auch die geistige Unversehrheit.

    Drittens ist das Recht auf k?rperliche Unversehrheit zwar ein relatives Recht, da zum Beispiel in bestimmten F?lle eine Zwangs-Blutentnahme legitim ist, aber die Folter widerspricht diesem Artikel so krass, das sie keinesfalls legitim ist. Ein einschr?nkendes Gesetz darf schlie?lich nicht den Wesensgehalt des Grundgesetzes aufheben.


    Hat nichts mit Folter zu tun. Siehe oben.

    Ich wollte damit die Grenzen des Zusatzes: "In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden." aufweisen. Da Folter stark dem Recht auf k?rperliche Unversehrheit widerspricht, w?re dieser Eingriff auch mittels eines Gesetzes nicht stattlich.

    Nein, Rechtsstaatlichkeit bedeutet noch lange nicht den Ausschluss der Folter per se, sondern w?rde sich mit Folter durchaus vereinbaren lassen, wenn die Anwendung dieser in einem entsprechenden Gesetz geregelt w?re.

    Bei den Artikeln 92-104 GG handelt es sich um Regelungen die direkt die Rechtssprechung betreffen, nicht um die sog. Grundrechte, die durch die Ewigkeitsklausel gesch?tzt sind.

    Es geh?rt zu den Grundprinzipen des Rechtstaates, das er Schutzbefohlene und in seiner Gewalt befindliche Personen nicht misshandelt.
    Bekannter ist aber die Rechtsweggarantie. Um einen fairen Rechtsweg zu garantieren, gibt es im Grundgesetz eine Reihe von Verfahrensgarantien (?Justizgrundrechte?), zu welchen u.a. der Artikel 104 z?hlt.
    (siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsstaat)

    Da die Konsequenzen aus beiden Aktionen negativ sind, gibt es eben keine offensichtlich klare Entscheidung. Also kommt es nur noch auf deine pers?nliche Entscheidung an, welche Konsequenz f?r dich schlimmer ist.

    Aber gerade deswegen gibt es den Rechtsstaat. Pers?nlich Betroffene werden wohl ?u?erst selten in die Lage kommen, diese Entscheidung zu treffen. Nicht ohne Grund ist Selbstjustiz nicht gestattet. Angemessene Ma?nahmen und Strafen werden im Rechtsstaat von neutralen Instanzen gef?llt. Es kann also sein, das du den Entf?hrer noch so gerne foltern w?rdest, dir wird aber nicht die M?glichkeit dazu einger?umt.
    Deswegen habe ich auch geschrieben: "Es geht hier nicht darum, wie man handeln/denken w?rde, wenn man selbst betroffen w?re. Es geht darum, neutral und sachlich als nicht Betroffener gerechte Entscheidungen zu treffen."
  15. Finaler Rettungsschuss ?
    Eine Klage hat noch keinen Erfolg gehabt, auch deshalb weil es sich um eine Form der Notwehr handelt;
    Flugzeugabschuss ?
    Etwas komplizierter, weil es 2 Situationen gibt: 1. voll besetzte Passagiemaschine und 2. leeres Flugzeug mit nur dem Piloten. Abgelehnt wurde das Gesetz deswegen, weil keine Unterscheidung gemacht wurde und der Abschuss unter (1.) grunds?tzlich nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist; (2.) auf einer gesetzlichen Grundlage jedoch nicht grunds?tzlich unvereinbar.
    Warum ist 1. nicht vereinbar mit dem Grundgesetz? Menschenw?rde ? das Aufwiegen von Opfer gegen Opfer ist ein Versto? gegen die W?rde des Individuums, der Staat darf Unschuldige nicht opfern.

    Bei der Abtreibung hast du Unrecht, denn sie ist verboten. Sie wird zwar nicht bestraft, wenn sie nach Beratung und in einem bestimmten Zeitraum durchgef?hrt wurde, aber sie ist trotzdem illegal.
    Und was bedeutet das in der Praxis? Letztendlich gar nichts; durch die Freistelliung von Strafe wird das Recht auf Leben relativiert. Und dann haben wir nat?rlich noch den ?218a Abs. 2:

    Der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Ber?cksichtigung der gegenw?rtigen und zuk?nftigen Lebensverh?ltnisse der Schwangeren nach ?rztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr f?r das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeintr?chtigung des k?rperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere f?r sie zumutbare Weise abgewendet werden kann.

    Zur k?rperlichen Unversehrheit z?hlt man auch die geistige Unversehrheit.

    Vorsicht: nur weil die Menschenrechte geistige und k?rperliche Unversehrtheit beinhalten, bedeutet das noch nicht, dass es das selbe ist oder dass man geistige Unversehrtheit per se der k?rperlichen Unversehrtheit zurechnet. Aber vielleicht hast du ja ein entsprechendes BGH oder BVG Urteil, dass sagt, das geistige Unversehrtheit prinzipiell zur k?rperlichen Unversehrtheit geh?rt.

    Da Folter stark dem Recht auf k?rperliche Unversehrheit widerspricht, w?re dieser Eingriff auch mittels eines Gesetzes nicht stattlich.

    Das ist die Frage, da Folter nicht nur k?rperlich sein muss und letztendlich auch eine Frage der Definition (und der individuellen St?rke) ist ? aber da Folter aufgrund des ?1 GG nicht zul?ssig ist, kommt es nie bis dahin, sondern wird schon weiter oben abgelockt.

    Es geh?rt zu den Grundprinzipen des Rechtstaates, das er Schutzbefohlene und in seiner Gewalt befindliche Personen nicht misshandelt.

    Das ist eben die Sache: Schutzbefohlen ist n?mlich auch das 8-j?hrige M?dchen was irgendwo im Wald gefesselt ist und langsam verhungert und verdurstet. Eine Abw?gung der Rechte des Individuums A gegen die des Individuums B ist also durchaus m?glich und wird (wie schon gesagt: Finaler RS etc.) an anderer Stelle auch durchaus getan. Da aber die Menschenw?rde nicht abw?gbar und nicht messbar ist, kann sie auch nicht gegen die eines anderen Menschen aufgewogen werden. Deshalb ist Folter auch dann verboten, wenn man genau wei?, dass das Opfer stirbt, wogegen man einen Entf?hrer, der unmittelbar davor steht sein Opfer zu t?ten durchaus in einem legalen Rahmen ausschalten bzw. t?ten.

    Aber gerade deswegen gibt es den Rechtsstaat. Pers?nlich Betroffene werden wohl ?u?erst selten in die Lage kommen, diese Entscheidung zu treffen. Nicht ohne Grund ist Selbstjustiz nicht gestattet. Angemessene Ma?nahmen und Strafen werden im Rechtsstaat von neutralen Instanzen gef?llt. Es kann also sein, das du den Entf?hrer noch so gerne foltern w?rdest, dir wird aber nicht die M?glichkeit dazu einger?umt.
    Deswegen habe ich auch geschrieben: "Es geht hier nicht darum, wie man handeln/denken w?rde, wenn man selbst betroffen w?re. Es geht darum, neutral und sachlich als nicht Betroffener gerechte Entscheidungen zu treffen.


    Nein, sondern letztendlich geht es nur um eine individuelle Entscheidung. Ob es dein Kind ist oder nicht dient nur der besseren Verdeutlichung des Beispiels; der Polizist der den Entf?hrer verh?rt muss sich die selbe Frage stellen: foltert er den Verhafteten und kann er damit das Opfer retten, oder foltert den Verhafteten nicht und l?sst das Opfer sterben. Die Dienstvorschrift ist ziemlich eindeutig welche Option er rechtlich hat, aber was er tut ist seine individuelle Entscheidung f?r die er die Verantwortung ?bernehmen muss. Genauso wie der finale Rettungsschuss letztendlich darauf hinausl?uft wie derjenige entscheidet, der den Abzug bet?tigt.
  16. Zur k?rperlichen Unversehrheit z?hlt man auch die geistige Unversehrheit.

    Vorsicht: nur weil die Menschenrechte geistige und k?rperliche Unversehrtheit beinhalten, bedeutet das noch nicht, dass es das selbe ist oder dass man geistige Unversehrtheit per se der k?rperlichen Unversehrtheit zurechnet. Aber vielleicht hast du ja ein entsprechendes BGH oder BVG Urteil, dass sagt, das geistige Unversehrtheit prinzipiell zur k?rperlichen Unversehrtheit geh?rt.

    Nein, ich hab dies aus einem Auszug aus einem Buch mit Kommentaren zun den Grundgesetzartikeln.


    Es geh?rt zu den Grundprinzipen des Rechtstaates, das er Schutzbefohlene und in seiner Gewalt befindliche Personen nicht misshandelt.

    Das ist eben die Sache: Schutzbefohlen ist n?mlich auch das 8-j?hrige M?dchen was irgendwo im Wald gefesselt ist und langsam verhungert und verdurstet. Eine Abw?gung der Rechte des Individuums A gegen die des Individuums B ist also durchaus m?glich und wird (wie schon gesagt: Finaler RS etc.) an anderer Stelle auch durchaus getan. Da aber die Menschenw?rde nicht abw?gbar und nicht messbar ist, kann sie auch nicht gegen die eines anderen Menschen aufgewogen werden. Deshalb ist Folter auch dann verboten, wenn man genau wei?, dass das Opfer stirbt, wogegen man einen Entf?hrer, der unmittelbar davor steht sein Opfer zu t?ten durchaus in einem legalen Rahmen ausschalten bzw. t?ten.

    Ich k?nnte als Antwort eine obige Stelle von diesem Beitrag von dir zitieren. Der Finale RS ist etwas anderes (Notwehr...). Man kann Grundrechte nicht gegeneinander abw?gen, wie man das auch nicht beim Recht auf Leben und der Menschenw?rde (Abschuss besetzter Passagierflugzeuge) machen kann. Der Staat kann sich nur in sofern um seine Sch?fchen (das 8-j?hrige M?dchen) k?mmern, solange er nicht die von ihm selbst erlassenen (Grund-)Gesetze verletzt.

    Die Dienstvorschrift ist ziemlich eindeutig welche Option er rechtlich hat, aber was er tut ist seine individuelle Entscheidung f?r die er die Verantwortung ?bernehmen muss. Genauso wie der finale Rettungsschuss letztendlich darauf hinausl?uft wie derjenige entscheidet, der den Abzug bet?tigt.
    Nat?rlich h?ngt das in letzter Konsequenz von den Beteiligten ab. Genauso wie es die individuelle Entscheidung eiens Polizisten ist, ob er einen Passanten erschie?t, weil ihm dessen Nase nicht passt. Das f?llt aber aus der Reihe, weil sich jeder an die Gesetze halten muss. Wenn man Folter in Ausnahmef?llen bef?rwortet, muss man halt das Grundgesetz ?ndern bzw. wohl eher ein neues Grundgesetz schaffen. Bevor man dies tut, tut man das, was ich sagte: Man w?gt neutral und sachlich ab, ob Folter in bestimmten F?llen in Ordnung ist. Genau wie wir das hier tun.
  17. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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