Verkehrsregeln — wie fahren / wer hat Vorfahrt?
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Hi, ich habe ein paar Fragen bzgl. Vorfahrt und Blinken.
Ort 1 (Bild 1, 2, 3, 4, 5) ist eine T-Kreuzung und die Frage ist, ob an dieser rechts vor links gilt, oder ob die durchgehende Straße Vorfahrt hat. Kompliziert wird die Situation dadurch, dass zwar ein Streifen aus roten Steinen da ist, der Gehweg aus dem Sichtwinkel von Bild 2 auf der linken Seite aber in beide Richtungen weiter geht.
Ort 2 (Bild 1, 2, 3) ist eine abknickende Vorfahrtsstraße. Es geht um den Fall, sie in Richtung der Straße mit dem Maschendrahtzaun (Bild 2) zu verlassen, wenn man selbst aus der Richtung kommt, aus der Bild 1 gemacht wurde. Auch geht es darum, aus der Straße mit dem Maschendrahtzaun in die Vorfahrtsstraße in Richtung der Kameraposition von Bild 1 einzufahren. Mein Fahrlehrer hat mich nämlich angemotzt, als ich die Vorfahrtsstraße laut dem Schild auf Bild 1 in gerader Richtung verlassen habe, ohne nach rechts zu blinken. Hätte ich aber nach rechts geblinkt, dann hieße das doch, dass ich in die Straße rechts einbiegen wollte. In der Situation befand sich in der Straße gerade aus ein parkendes Auto am rechten Fahrbahnrand. Hätte ich ein Abbiegen nach rechts signalisiert, wäre aber geradeaus gefahren und ein angenommenes anderes Fahrzeug wäre an mir links vorbei gefahren, dann hätte das beim Ausscheren vor dem parkenden Auto böse enden können, wenn ich dabei (wieder angenommen) keinen Schulterblick gemacht hätte. Das ist ein weiterer Grund, weswegen ich an dieser Stelle nicht blinken will.
Zu beachten ist, dass es auf den Bildern täuschen kann, wo die Straße nach rechts ist. Um das zu erklären, ist Bild 2 am besten. Die Straße nach rechts ist darauf nicht unten rechts vor der Grünfläche, sondern dahinter (weiter oben auf dem Bild). Man muss also von der Statue aus gerade nach rechts gehen, um in die Straße rechts zu kommen.
Beitrag zuletzt geändert: 26.5.2012 17:17:28 von das-koenigreich -
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das-koenigreich schrieb:
Hi, ich habe ein paar Fragen bzgl. Vorfahrt und Blinken.
Ort 1 (Bild 1, 2, 3, 4, 5) ist eine T-Kreuzung und die Frage ist, ob an dieser rechts vor links gilt, oder ob die durchgehende Straße Vorfahrt hat. Kompliziert wird die Situation dadurch, dass zwar ein Streifen aus roten Steinen da ist, der Gehweg aus dem Sichtwinkel von Bild 2 auf der linken Seite aber in beide Richtungen weiter geht.
schwer einzusehen, kann aber auch am Blickwinkel liegen wie das Bild gemacht wurde. Anhand von Bilder jetzt eine Aussage zu treffen finde ich schwer. Generell, wenn ich aus Bild 1 Richtung komme, würde ich beachten ob rechts jemand kommt, und wenn ich aus Bild5 Richtung kommen würde, würd eich denken, ich komme aus einer Spielstrasse oder abgesenkter Bordstein wie auch immer und würde den Verkehr von links vorbei lassen. Somit bist d auf jedne Fall auf der sicheren Seite
das-koenigreich schrieb:Mein Fahrlehrer hat mich nämlich angemotzt, als ich die Vorfahrtsstraße laut dem Schild auf Bild 1 in gerader Richtung verlassen habe, ohne nach rechts zu blinken.
Kann ich mir nicht vorstellen, da der Sachverhalt eindeutig ist. Wenn du die 2. rechts nimmst, musst du laut StVO nicht blinken.
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Beim 1. Fall würde ich sagen, dass die Regelung rechts vor links gilt, da der abgelassene Bordstein die Straße nicht überquert. Die Steine auf der Fahrbahn haben soweit ich weiß nichts mit der Vorfahrtsregelung zu tun. Grundsätzlich gilt aber, dass man auf seinem Vorfahrtsrecht nicht beharren darf. Solltest du also von der rechten Straße aus kommen und der Wagen links hält nicht, darfst du nicht einfach so drauflos fahren
Beim 2. Fall würde ich sagen, das ist eher ein Rechtsabbiegen statt ein Geradeausfahren. Würdest du weiter geradeaus fahren, ständest du in der Kirche.
Tipp: Machs einfach so wie dein Fahrlehrer sagt. In der Prüfung fällst du dann wegen dem ersten Fall nicht durch, wenn du dem von rechts kommenden Vorfahrt gewährst und beim 2. Fall fällst du nicht durch, wenn du fälschlicherweise rechts blinkst oder eben nicht rechts blinkst. -
kigollogik schrieb:
Du kannst mir gerne sagen, aus welchen Blickwinkeln ich weitere Fotos machen soll. Der Ort ist von mir aus nicht weit entfernt.
schwer einzusehen, kann aber auch am Blickwinkel liegen wie das Bild gemacht wurde.
kigollogik schrieb:
Klar, Vorsicht ist wichtig. Aber mir ist eben auch wichtig, wie denn nun die verkehrsrechtliche Regelung ist.
Generell, wenn ich aus Bild 1 Richtung komme, würde ich beachten ob rechts jemand kommt, und wenn ich aus Bild5 Richtung kommen würde, würd eich denken, ich komme aus einer Spielstrasse oder abgesenkter Bordstein wie auch immer und würde den Verkehr von links vorbei lassen. Somit bist d auf jedne Fall auf der sicheren Seite
Es handelt sich bei der von rechts kommenden Straße wirklich um eine Straße und nicht um einen verkehrsberuhigten Bereich (Spielstraße). Mit der Straße, die von der durchgehenden Straße abgeht, beginnt eine 30er-Zone, wie auf Bild 2 und 5 zu erkennen ist und die ganze Situation spielt sich natürlich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ab.
trueweb schrieb:
Ich habe hier nun Fotos von Ort 3 (bisher nicht aufgeführt): Bild 1, 2, 3. Wie ist es da? Und wie bei bei Ort 4 (auch neu): Bild 1, 2, 3, 4, 5? Wobei ich zu Ort 4 noch sagen muss, dass die Situation dort eigentlich klar ist, weil vorfahrtregelnde Verkehrszeichen angebracht sind. Allerdings konnte ich keine Einmündung nach meinen Wünschen finden, weswegen ich einfach diese genommen und die vorfahrregelnden Verkehrszeichen auf den Fotos entfernt habe.
Beim 1. Fall würde ich sagen, dass die Regelung rechts vor links gilt, da der abgelassene Bordstein die Straße nicht überquert. Die Steine auf der Fahrbahn haben soweit ich weiß nichts mit der Vorfahrtsregelung zu tun.
trueweb schrieb:
Aber wieso knickt die Straße auf dem Schild dann nicht ab? Es gibt ja auch Schilder, auf denen das so ist und die Straße ganz rechts wird dann mit einem weiteren noch weiter abgeknickten Strich, bzw. je nach Art der Kreuzung stattdessen einem weiteren zu der von rechts kommenden Straße parallelen Strich, gekennzeichnet?
Beim 2. Fall würde ich sagen, das ist eher ein Rechtsabbiegen statt ein Geradeausfahren. Würdest du weiter geradeaus fahren, ständest du in der Kirche. -
Hallo,
das-koenigreich schrieb: Ich habe hier nun Fotos von Ort 3 (bisher nicht aufgeführt): Bild 1, 2, 3. Wie ist es da? Und wie bei bei Ort 4 (auch neu): Bild 1, 2, 3, 4, 5? Wobei ich zu Ort 4 noch sagen muss, dass die Situation dort eigentlich klar ist, weil vorfahrtregelnde Verkehrszeichen angebracht sind. Allerdings konnte ich keine Einmündung nach meinen Wünschen finden, weswegen ich einfach diese genommen und die vorfahrregelnden Verkehrszeichen auf den Fotos entfernt habe.
Zu Fall 3: Ist genauso wie Fall 1 eine klassische T-Kreuzung mit Rechts-vor-Links Vorfahrtsregel. Gut zu erkenne am abbiegenden Bordstein. Mein Tipp: Wer über nen Bordstein fährt muss warten. Wäre also dort der Bordstein nicht um die Kurve, sondern weiter geradeaus und man müsste über den Bordstein fahren, um auf die gerade Straße zu kommen, hätte die gerade Straße Vorfahrt.
Fall 4 sehe ich analog dazu, da der Bordstein hier auch "abbiegt". -
Du darfst aber nicht den Fehler machen und denken, dass die Verkehrstzeichen auch für Kreuzungen ohne diese Verkehrszeichen gelten, nur weil bei beiden Kreuzungen die Straße (Pflastersteine, Gehweg, Bordstein, ...) ähnlich sind! Verkehrszeichen gelten immer nach Ampeln. Und sollten auch keine Verkehrszeichen zu finden sein, gilt eben "rechts vor links" aber nur, wenn der Bordstein nicht eingelassen ist. Ein eingelassener Bordstein sieht zB so aus, aber biegt nicht mit der Straße ab wie auf deinen Fotos. Sind aber Schilder angebracht, gelten natürlich immer diese, da kann auch die andere Straße Vorfahrt haben wenn die Zeichen das anzeigen.
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Ich hab noch eine andere Frage. Verstehe ich das richtig? Wenn man an einer Kreuzung ist, nach links will und von links eine Straßenbahn kommt, dann darf man fahren, wenn man sich auf einer Vorfahrtstraße befindet und die Straßenbahn nicht, aber nicht, wenn eine Ampel vorhanden, eingeschaltet und grün ist?
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Eine Straßenbahn ist nichts anderes als ein Bus auf Schienen und muss sich ganz normal an die STVO also Rechts vor Links etc halten, eine Straßenbahn ist kein Schienenfahrzeug und hat deswegen auch keine sonderechte.
Wenn du aus der Vorfahrtsstraße kommt dann hast du definitiv Vorfahrt. Bei einer Ampelkreuzung regelt die Ampel wer fahren darf, hast du Rot darf die Straßenbahn fahren, da sie grünhat -
Und was ist damit?
Wenn Leerzeichen oder Satzzeichen auch zählen würden, hätte ich sogar die verlangten 15 Zeichen. Blöde 15-Zeichen-Regelung. -
Als Linksabieger musst du immer warten!
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Also für Fall 2 ( abknickende Vorfahrtsstraße), musst du wenn du gerade aus(2.Straße auf Rechterseite) fährst nicht blinken, ansonsten 1.Rechtestraße Blinker rechts setzten und wenn du der Vorfahrtsstraße folgst musst du nach neuen Regeln links blinken.
Es ist möglich, dass du ein Bußgeld bezahlen musst, wenn du diese Regeln nicht einhälst... Hab da vor einem Jahr 20 Euro gezahlt weil die Polizei dort direkt stand und ich es nicht realisiert habe... -
imho schrieb:
"links neben Ihnen will eine Straßenbahn geradeaus weiterfahren." — wer wird da wohl warten müssen?
Als Linksabieger musst du immer warten!
Da der Link eventuell nicht ewig funktionieren wird, hier nochmal die Frage:Sie wollen bei “Grün” nach links abbiegen; links neben Ihnen will eine Straßenbahn geradeaus weiterfahren. Was ist richtig?
Es handelt sich dabei um die Frage 1.2.37-101 aus den Grundfragen. Sie gibt 4 Fehlerpunkte und richtig ist die erste Antwort.
[ ] Sie müssen warten
[ ] Gegenseitige Verständigung, weil keine Regel besteht
[ ] Die Straßenbahn muss warten
@Batleth: Danke. So sehe ich das auch. -
Meine Meinung:
Ort 1: rechts vor links, keine gesenkte Bordsteinkante. Uneinsichtige Verkehrsituation erfordert langsames passieren
Ort 2: eindeutiger fall - bleibst du auf der Hauptstraße, blinkst du nach links, verlässt du die Hauptstraße geradeweg, also die 2. abzweigung, wird nicht geblinkt, weil es auf dem schild auch nicht eingezeichnet ist. aber keine asorge, andernorts ist die blinkanlage im auto nur ein ungenutztes feature, weil die leute das blinken eh vergessen. für die prüfung ist es natürlich relevant.
Ort 3: keine gesenkte Bordsteinkante, normal rechts vor links, wie in ort 1
Ort 4: würde ich auch Rechts vor links anwenden, keine gesenkte bordsteinkante, keine anderen regelungen.
natürlich sind die Angaben ohne gewähr, aber vielleicht können andere user bestätigen, was ich annehme.
das-koenigreich schrieb:
Da der Link eventuell nicht ewig funktionieren wird, hier nochmal die Frage:Sie wollen bei ?Grün? nach links abbiegen; links neben Ihnen will eine Straßenbahn geradeaus weiterfahren. Was ist richtig?
Es handelt sich dabei um die Frage 1.2.37-101 aus den Grundfragen. Sie gibt 4 Fehlerpunkte und richtig ist die erste Antwort.
[ ] Sie müssen warten
[ ] Gegenseitige Verständigung, weil keine Regel besteht
[ ] Die Straßenbahn muss warten
Du musst warten, weil du die Fahrbahn des anderen Verkehrsteilnehmers kreuzt. -
Zu der Frage bzgl. Ort 4: Da ist ein Zebrastreifen.
Zu der Frage bzgl. der Straßenbahn: Und wieso muss man dann nicht warten, wenn die Ampel aus ist? -
das-koenigreich schrieb:
Zu der Frage bzgl. Ort 4: Da ist ein Zebrastreifen.
Zu der Frage bzgl. der Straßenbahn: Und wieso muss man dann nicht warten, wenn die Ampel aus ist?
zu ort 4:
der Zebra-Streifen ist eine eigene baustelle, dabei ist es unerheblich, ob der Zebra-Streifen 5m oder 500m von der kreuzung entfernt ist. das heißt, fußgänger hat vorfahrt auf dem zebrastreifen. auch wenn manche Verkehrsteilnehmer glauben, dass das Fahrzeug sich den Platz schafft, den es braucht und der Fußgänger springen muss...
zu der Straßenbahnfrage:
1. die leuchtanlage der Straßenbahn gilt für die Straßenbahn, nicht für dich.du lernst auch nciht die leuchtzeichen der straßenbahn, sondern die für dich relevanten.
2. wenn die Ampel aus ist, hast du in der Regel rot. natürlich kannst du gerne das verkehrshinderniss spielen und eine komplette ampelphase den linksabbieger-Verkehr blockieren. aber es gibt leute, die darauf allergisch reagieren könnten. somit ist es nciht empfehlenswert.
3. kreuzt du immer noch die Fahrbahn der Straßenbahn und somit gilt warten.
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Und was ist an Ort 4 mit dem Fahrradstreifen?
Bei der Straßenbahn sehe ich das leider komplett anders.
sebulon schrieb:
Ja, die kann ich aus der Perspektive des Querverkehrs der Straßenbahn ja sowieso nicht sehen und wie du auch sagst, gehen sie mich nichts an.
zu der Straßenbahnfrage:
1. die leuchtanlage der Straßenbahn gilt für die Straßenbahn, nicht für dich.du lernst auch nciht die leuchtzeichen der straßenbahn, sondern die für dich relevanten.
sebulon schrieb:
Wenn die Ampel aus ist, gelten die vorfahrtregelnden Verkehrszeichen. Dann gibt es logischerweise keine Ampelphasen mehr, denn die Ampel ist ja aus.
2. wenn die Ampel aus ist, hast du in der Regel rot. natürlich kannst du gerne das verkehrshinderniss spielen und eine komplette ampelphase den linksabbieger-Verkehr blockieren. aber es gibt leute, die darauf allergisch reagieren könnten. somit ist es nciht empfehlenswert.
sebulon schrieb:
Laut dieser Frage stimmt das nicht.
3. kreuzt du immer noch die Fahrbahn der Straßenbahn und somit gilt warten. -
Für mich ist das ganz klar, da ich gerade meine B bestanden habe und noch in der Vorbereitung für BE bin,
Bild 1:
Dieser Fußgängerweg nimmt ändert nichts an der Vorfahrtsregel, somit gilt dort rechts vor links nathürlich haben Fußgänger und Radfahrer weiterhin vorfahrt,
Bild 2:
Genau das selbe, Du hast auf der Abknickenden Vorfahrtstraße wie der Name schon sagt, Vorfahrt Als Rechtsabbieger musst du dir also keine Gedanken machen. Für die beiden anderen Straßen gilt weiterhin rechts vor links, sprich der von Gerade aus Darf vor dem fahren der von rechts kommt. Auch hier hat der Fußgängerweg keinen Einfluss auf die Vorfahrt, Da es sich nicht um einen abgesenkten Bordstein handelt.
Blinken muss man nathürlich auch wenn man einer abknickenden Vorfahrtstraße folgt. Und Fußgänger und Radfahrer muss sowieso rücksicht genommen werden da diese Eigendlich immer Vorfahrt haben. -
das-koenigreich schrieb:
Und was ist an Ort 4 mit dem Fahrradstreifen?
Bei der Straßenbahn sehe ich das leider komplett anders.
sebulon schrieb:
Ja, die kann ich aus der Perspektive des Querverkehrs der Straßenbahn ja sowieso nicht sehen und wie du auch sagst, gehen sie mich nichts an.
zu der Straßenbahnfrage:
1. die leuchtanlage der Straßenbahn gilt für die Straßenbahn, nicht für dich.du lernst auch nciht die leuchtzeichen der straßenbahn, sondern die für dich relevanten.
sebulon schrieb:
Wenn die Ampel aus ist, gelten die vorfahrtregelnden Verkehrszeichen. Dann gibt es logischerweise keine Ampelphasen mehr, denn die Ampel ist ja aus.
2. wenn die Ampel aus ist, hast du in der Regel rot. natürlich kannst du gerne das verkehrshinderniss spielen und eine komplette ampelphase den linksabbieger-Verkehr blockieren. aber es gibt leute, die darauf allergisch reagieren könnten. somit ist es nciht empfehlenswert.
sebulon schrieb:
Laut dieser Frage stimmt das nicht.
3. kreuzt du immer noch die Fahrbahn der Straßenbahn und somit gilt warten.
2. meinte ich die straßenbahnampeln, die meist nur beleuchtet sind, wen straßenbahn in der nähe ist...
3. kreuzt die straßenbahn auch die straße und kommt aus der nebenstraße... somit hast du als von der hauptstraße kommender vorfahrt... regelungen haben unterschiedliche prio, geten aber für alle gleich -
In dem Fall setzt sich aber das Verkehrsschild durch, während es das Lichtzeichen nicht tut. Dominiert das Lichtzeichen über das Verkehrsschild, dann verliert das Lichtzeichen seine Kommandofunktion. Ist das Lichtzeichen aber nicht vorhanden oder aus, dann gilt das Verkehrszeichen und dieses ist im Gegensatz zum Lichtzeichen in der Lage, sein Kommando durchzusetzten.
Naja ...
... viel wichtiger ist mir das: Komme ich an Ort 4 aus der Straße, die nicht durchgängig ist, muss ich dann die Radfahrer durchfahren lassen? Immerhin haben die einen Fahrradstreifen. -
das-koenigreich schrieb:
Prüfung etwa nicht bestanden? Anstatt in einem Forum mit zum Teil 12-jährigen über Verkehrsregeln zu diskutieren solltest du besser im Theorieunterricht aufpassen und das offiziele Unterrichtsmaterial durcharbeiten.
Hi, es wäre schön, wenn ihr mir die Frage in diesem Thema beantworten würdet, da ich morgen Prüfung habe. -
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