Sich als "Webseitenersteller" selbstständig machen - muss man Gewerbe anmelden?
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Hi leute,
wenn man leuten gegen bezahlung helfen will, webseiten zu erstellen muss man dann ein Gewerbe anmelden? Ich meine irgendwo mal gehört zu haben das wenn man unter einem bestimmten Einkommensbetrag liegt kein gewerbe anmelden muss stimmt das?
Achso und ich habe im betreff absichtlich "webseitenersteller" und nicht Webdesigner geschrieben. Da ich alles hauptsächlich mit einem CMS (Drupal) mache und deshalb nicht so viel mit Design am hut habe
Achso und da es unter euch bestimmt ein Paar webdesigner gibt: Könntet Ihr mir evtl auch ein Paar tips geben? Oder ratet Ihr mir das gleich von vornerein zu lassen? -
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Und was für Steuern muss ich da genau bezahlen?
*Gewerbesteuer nach was richtet sich das und wie viel ist das ungefähr?,
*Mehrwerststeuer ist klar,
Was noch? wenn das nur ein nebenjob ist muss man da auch das ganze mit den versicherungen etc machen? -
morf schrieb:
Und was für Steuern muss ich da genau bezahlen?
*Gewerbesteuer nach was richtet sich das und wie viel ist das ungefähr?,
*Mehrwerststeuer ist klar,
Was noch? wenn das nur ein nebenjob ist muss man da auch das ganze mit den versicherungen etc machen?
Gewerbesteuer -> erst ab einem bestimmten Jahresumsatz.
Umsatzsteuer -> ja, Befreiung als Option bei Kleingewerbe bis zu einem bestimmten Jahresumsatz.
Einkommensteuer -> abhängig vom Gesamteinkommen
Informiere dich doch einfach über Existenzgründung bei deiner zuständigen IHK. Dort bekommst du auch verbindliche Auskünfte.
Kostenlose Information geben auch die örtlichen Gewerbe- und Finanzämter.
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Einen Nebenjob mußt du dann noch bei deinem derzeiteitigen Arbeitgeber anmelden. Der muß sozusagen zustimmen ob du das darfst. Hat er zugestimmt gehst zu zum Gewerbeamt und meldest dein Gewerbe an, sofern du eigenständig bist. Das wird dann auf deine aktuelle Lohnsteuerkarte eingetragen und muß via Buchführung auf deine Einnahmen und Ausgaben beim Finanzamt angeben wegen Steuern und Freibeträgen und ähnlichem.
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kalinawalsjakoff schrieb:
Einen Nebenjob mußt du dann noch bei deinem derzeiteitigen Arbeitgeber anmelden. Der muß sozusagen zustimmen ob du das darfst. Hat er zugestimmt gehst zu zum Gewerbeamt und meldest dein Gewerbe an, sofern du eigenständig bist. Das wird dann auf deine aktuelle Lohnsteuerkarte eingetragen und muß via Buchführung auf deine Einnahmen und Ausgaben beim Finanzamt angeben wegen Steuern und Freibeträgen und ähnlichem.
Da meine Ausbildung jetzt so gut wie fertig ist und ich danach wieder auf die schule gehe muss ich meinem arbeitgeber wohl nicht bescheid sagen
Aber danke für die infos -
Auch eine "Schule" ist als Arbeitgeber anzusehen. Wenn du schlechte Leistungen durch eine solche Tätigkeit bringst werden die auch nach einem Grund fragen.
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HI
Pass auf, dass Dir keine sog. "Müllgebüren" in Höhe von 45 Euro auferlegt werden. Da musst Du Widerspruch einlgen mit der Begründung, dass Dein Beruf ausschließlich über den PC und das Internet geht (nur Emailverkehr) und deshalb keine Müllgebühr anfällt. Dein Vermieter wird von Deiner Selbstständigkeit auch in Kenntnis gesetzt, nicht wundern
LG
Webdesignerin -
webdesignerin schrieb: HI
Pass auf, dass Dir keine sog. "Müllgebüren" in Höhe von 45 Euro auferlegt werden. Da musst Du Widerspruch einlgen mit der Begründung, dass Dein Beruf ausschließlich über den PC und das Internet geht (nur Emailverkehr) und deshalb keine Müllgebühr anfällt. Dein Vermieter wird von Deiner Selbstständigkeit auch in Kenntnis gesetzt, nicht wundern
LG
Webdesignerin
Ich denke daß der Vermieter von einer Nebentätigkeit in Kenntnis gesetzt wird ist nicht wirklich sagen wir so legal. Was geht es denn den Vermieter an was man als Mieter für Tätigeiten macht? -
Tja das hängt mit den Müllgebühren zusammen. Die werden dann wiederum auf die Mieter umgelegt. (Eigene Erfahrung). Der Vermieter erfährt auch, was man genau macht, aber selber erhält man keinen Hinweis, dass der Vermieter in Kenntnis gesetzt wurde.
LG
Webdesignerin -
Sollte sich aber auch schon aus dem Grund umgehen lassen, dass man sowieso im Haus der Eltern eine Mülltonne angemeldet hat. Zumindest ist das bei meinen Eltern auch so. Die haben für ihr "Unternehmen" keine weitere Tonne anmelden müssen.
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Hi karpfen
Ich habe das auch nicht extra angemeldet. Das wurde automatisch gemacht und mich hat das auch SEHR gewundert. Aber was sagt ihr daszu, ist das jetzt Rechtens gewesen oder nicht?
LG
Webdesignerin -
Also mal zum Thema, weil ich gerade die zweite Unternehmensgründung durchmache:
Gewerbe ist Pflicht, sobald du "regelmäßige" Einkünfte hast, die aus deiner Tätigkeit entstehen.
So durch die Gewerbeanmeldung gibts eine Meldung an das Finanzamt.
Dort kannst du dich ja als Kleingewerbe anmelden, bekommst nen Bogen von denen. Max. Gewinn ca. 17500 EUR.
Gewerbesteuern Zahlt man erst ab 24.000 EUR Gewinn, den die 24.000 sind nen Freibetrag, alles darüber wird mal den Hebesatz der Gemeinde genommen.
So, dann musst du dir im klaren sein, das du dich ggf. noch mit deiner Krankenversicherung auseinander setzen musst. Weil die Selbstständigkeit evtl. so viel einbringt das die auch was abhaben wollen. Musst dich mal Informieren weiß nicht mehr wie das vor 2 Jahren war, heute bin ich Privatversichert.
So nun kommt noch Gewerbehaftpflicht, weil kann ja sein das du mal was Kaputtmachst. Ggf. noch Gerwerbe Vermögens Haftpflicht, weil du einen Termin nicht einhalten kannst und dem Kunden durch gebuchte Werbung ein schaden entsteht usw,
Also kannst du dich auf einiges gefasst machen, was auf dich zu kommt. Aber eines kann ich dir sagen das ist kein zuckerschlecken. Unf ich Ziehe mein Hut vor jedem jungen Menschen der den Weg wagt.
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deineagentur schrieb:
Dort kannst du dich ja als Kleingewerbe anmelden, bekommst nen Bogen von denen. Max. Gewinn ca. 17500 EUR.
Umsatz, nicht Gewinn!
Über die Vor- und Nachteile der Sonderegelung für Kleingewerbe sollte man sich unbedingt mit seinem Steuerberater unterhalten.
Den verminderten Aufwand durch den Wegfall der USt-Anmeldung/Erklärung erkauft man sich mit einer Steigerung der Betriebsausgaben, da die Vorsteuer nicht mehr abgezogen werden kann. -
fatfreddy schrieb:
Über die Vor- und Nachteile der Sonderegelung für Kleingewerbe sollte man sich unbedingt mit seinem Steuerberater unterhalten.
Den verminderten Aufwand durch den Wegfall der USt-Anmeldung/Erklärung erkauft man sich mit einer Steigerung der Betriebsausgaben, da die Vorsteuer nicht mehr abgezogen werden kann.
Wenn man aber das Kleingewerbe aufmacht, um sich nebenbei etwas zu verdienen, dann sollte dieser Nachteil ja eigentlich wegfallen. Denn dann bekommt man die Steuer so oder so nicht mehr zurück, oder sehe ich das falsch? -
fatfreddy schrieb:
deineagentur schrieb:
Dort kannst du dich ja als Kleingewerbe anmelden, bekommst nen Bogen von denen. Max. Gewinn ca. 17500 EUR.
Umsatz, nicht Gewinn!
Über die Vor- und Nachteile der Sonderegelung für Kleingewerbe sollte man sich unbedingt mit seinem Steuerberater unterhalten.
Den verminderten Aufwand durch den Wegfall der USt-Anmeldung/Erklärung erkauft man sich mit einer Steigerung der Betriebsausgaben, da die Vorsteuer nicht mehr abgezogen werden kann.
Im Beriech Webdesign sollte dir das relativ schnuppe sein.
Das einzigen Ausgaben liegen dabei bei einem Computer. ;)
Was noch wichtig ist:
Wenn man als Kleinunternehmer angemeldet ist, darf man keine Mehrwertsteuer auf seinen Rechnungen ausweisen.
Generell dazu:
Um ein Gewerbe anzumelden reicht es zum Rathaus (in meinem Dorf ist da alles drin) zu latschen und dort ein Gewerbe zu beantragen.
Daraufhin bekommst eine Kopie der Gewerbeanmeldung, einen Bogen für die Einzugsermächtigung und einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Ggf noch eine Quittung über 20€ für die Verwaltungsgebühr bei einer Gewerbeanmeldung. ;)
In der Kopie zur Gewerbeanmeldung ist es wichtig, dass der Betrieb als Nebenerwerb läuft.
Den Bogen zur steuerlichen Erfassung musst du nun ausfüllen und ans zuständige Finanzamt schicken. Dieses schickt dir dann deine Steuernummer zu.
So und jetzt werde ich mich mal dran setzen den Müll auszufüllen bin nämlich gerade selbst dabei. :D :D -
lucas9991 schrieb:
Im Beriech Webdesign sollte dir das relativ schnuppe sein.
Das einzigen Ausgaben liegen dabei bei einem Computer. ;)
Wenn das eine Info deines Steuerberaters ist, hast Du den Falschen.
Wenn nicht, solltest Du dich mal mit ihm unterhalten. ;)
karpfen schrieb:
Wenn man aber das Kleingewerbe aufmacht, um sich nebenbei etwas zu verdienen, dann sollte dieser Nachteil ja eigentlich wegfallen. Denn dann bekommt man die Steuer so oder so nicht mehr zurück, oder sehe ich das falsch?
Gerade der Wegfall der Erstattungsfähigkeit der Vorsteuer ist der Nachteil. ;)
Beitrag zuletzt geändert: 18.5.2009 11:07:03 von fatfreddy -
fatfreddy schrieb:
Gerade der Wegfall der Erstattungsfähigkeit der Vorsteuer ist der Nachteil. ;)
OK, vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt. Was ich meinte ist folgendes.
Ich bin festangestellt und bekomme mein Gehalt. Nun reicht mir das nicht aus. Deshalb mache ich ein Kleinunternehmen auf, bei dem der Nachteil ist, dass man die Vorsteuer nicht mehr erstattet bekommt. Aber dies ist doch nach wie vor noch besser, als gar nichts nebenher zu bekommen, wenn ich kein Kleinunternehmen aufmache, oder sehe ich da was grundlegend falsch?
Beitrag zuletzt geändert: 18.5.2009 11:20:13 von karpfen -
karpfen schrieb:
fatfreddy schrieb:
Gerade der Wegfall der Erstattungsfähigkeit der Vorsteuer ist der Nachteil. ;)
OK, vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt. Was ich meinte ist folgendes.
Ich bin festangestellt und bekomme mein Gehalt. Nun reicht mir das nicht aus. Deshalb mache ich ein Kleinunternehmen auf, bei dem der Nachteil ist, dass man die Vorsteuer nicht mehr erstattet bekommt. Aber dies ist doch nach wie vor noch besser, als gar nichts nebenher zu bekommen, wenn ich kein Kleinunternehmen aufmache, oder sehe ich da was grundlegend falsch?
Solange du aufpasst, und die Steuern nicht ausgibst und nachher, wenn das Finanzamt was verlangt kein Geld mehr hast, ist das natürlich besser. Uns ist das leider passiert, waren aber nur etwas über 1000€. Wir sind deshalb am überlegen, ob wir ein weiteres Konto eröffnen und die Steuern darauf transferieren, damit uns das nicht noch einmal versehentlich passiert. Letztendlich zahlt eh der Kunde die (Mehrwert)Steuer. -
karpfen schrieb:
OK, vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt. Was ich meinte ist folgendes.
Ich bin festangestellt und bekomme mein Gehalt. Nun reicht mir das nicht aus. Deshalb mache ich ein Kleinunternehmen auf, bei dem der Nachteil ist, dass man die Vorsteuer nicht mehr erstattet bekommt. Aber dies ist doch nach wie vor noch besser, als gar nichts nebenher zu bekommen, wenn ich kein Kleinunternehmen aufmache, oder sehe ich da was grundlegend falsch?
Die Kleingewerberegelung hat nichts mit Haupt- oder Nebenerwerb zu tun.
Du kannst deinen Nebenjob auch ausüben ohne die Sonderregel des §19 UStG zu nutzen. Somit auch im Nebenerwerb die Vorsteuer geltend machtn. Der Nachteil ist, daß Du dann Umsatzsteuervoranmeldungen und eine Umsatzsteuererklärung abgeben mußt. Macht im Schnitt für die Voranmeldungen aber weniger als 1 Min. Arbeit pro Termin. Die Umsätze wirst Du ja vermutlich eh schon mit einem passenden Programm erfassen.
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