kino.to Premiumuser drohen Strafverfahren
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Ich hätte in dem Fall schon schiss
Aber wieso Meldet mann sich denn bei solchen Seiten auch an!! -
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Man redet immer von klauen und stehlen, dabei stimmt dies überhaupt nicht. Wenn ich einen Film streame mache ich mir eine Kopie davon, also habe ich keinen beklaut.
Ich spekuliere mal dass es ohne Streaming weniger Kinobesucher gäb, da die Mundpropaganda dazu beiträgt ob man ins Kino geht oder nicht. Ich gehe nicht ins Kino wenn ich nicht weiß das es sich lohnt.
Wenn ich eine Mahnung bekommen würde, würde ich mich bis zum Bundesgerichtshof hochklagen -
batleth schrieb:
Dafür fibt es keine Mahnung sondern ein Strafverfahren oder auch nicht falls die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen dich schon vorher wegen Gerinfügigkeit einstellt. Bei einem evtl. Strafverfahren gibt es mehrere Möglichkeiten:
Wenn ich eine Mahnung bekommen würde, würde ich mich bis zum Bundesgerichtshof hochklagen
1. die Staatsanwaltschaft überzeugt den Richter von deiner (grossen) Schuld, dann wirst du schuldig gesprochen
2. dein Anwalt +berzeugt den Richter von deiner Unschuld, dann wirst du frei gesprochen
3. der Richter sieht eine Teilschuld dann wirst du in einigen Punkten schuldiggesprochen die Starfe ist aber nicht so hoch wie bei 1.
4. der Richter bietet ein Einstellung gegen eine Geldzahlung an, dann bist du zwar im Sinne des Gesetzes immer noch nicht vorbestraft, dieser Kuhhandel ostet dich aber einige Euro.
In den Fällen 1 und 3 kannst du natürlich in die nächste Instanz gehen. Im Fall 2 und 3 kann dies der Staatsanwalt.
Im übrigen drohen mittlerweile auch den Vermittlern von Werbung auf kino.to Strafverfahren, siehe dazu http://www.golem.de/news/kino-to-nutzer-und-werber-im-visier-1207-93469-2.html
Beitrag zuletzt geändert: 26.7.2012 20:27:30 von autobert -
Also die Benutzer die sich illegale filme anschauen wissen ja selbst ob sie cdas dürfen oder nicht da hat die Staatsanwaltschaft schon recht
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