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Die Impressumspflicht hat überhaupt nichts mit Alter oder Volljährigkeit zu tun.
Auch zum Registrieren einer Domain muss man nicht volljährig sein.
Eine "richtige" Domain wird außerdem nicht zwingend benötigt, der Threadersteller hat zum Beispiel eine .de.cool von Lima. Ich kenne die Nutzungsbedingungen nicht auswendig, aber von Volljährigkeit steht da vermutlich nichts. -
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creepermania schrieb:
Die Impressumspflicht hat überhaupt nichts mit Alter oder Volljährigkeit zu tun.
Auch zum Registrieren einer Domain muss man nicht volljährig sein.
Eine "richtige" Domain wird außerdem nicht zwingend benötigt, der Threadersteller hat zum Beispiel eine .de.cool von Lima. Ich kenne die Nutzungsbedingungen nicht auswendig, aber von Volljährigkeit steht da vermutlich nichts.
Das muß auch nicht da stehn, das reicht ja das es im BGB steht. Verträge die Minderjährige ohne Einverständnis der Eltern schließen sind unwirksam! Deswegen müssen die Erziehungsberechtigten ja mit unterschreiben. Das gilt auch bei Fernabsatzverträgen. Auch bei denen muß das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegen. -
turmfalken-nikolai schrieb:
Das muß auch nicht da stehn, das reicht ja das es im BGB steht. Verträge die Minderjährige ohne Einverständnis der Eltern schließen sind unwirksam! Deswegen müssen die Erziehungsberechtigten ja mit unterschreiben. Das gilt auch bei Fernabsatzverträgen. Auch bei denen muß das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegen.
Für eine Domainregistrierung ja, aber bei der Nutzung von kostenlosem Webspace (ohne bezahlte Domain oder sonstige Käufe) wird doch kein Vertrag abgeschlossen, oder? -
Ich bin der Meinung ja weil die Erziehungsberechtigten im Zweifelsfall ja auch zur Verantwortung gezogen werden wenn beispielsweise anderen ein Schaden entsteht oder illegale Inhalte verbreitet werden und und und.
Auch wenn es in dem Fall nur ein Nutzungsvertrag ohne finanzielle Gegenleistungen wäre ist es dennoch ein Vertrag aus dessen Verletzung ja Schadensersatzansprüche resultieren! -
creepermania schrieb:
Für eine Domainregistrierung ja, aber bei der Nutzung von kostenlosem Webspace (ohne bezahlte Domain oder sonstige Käufe) wird doch kein Vertrag abgeschlossen, oder?
Nein, dass wird er. Denn wenn du dich bei Lima-City registrierst, dann machst du ein Kreuzchen in das Kästchen, dass du die AGB gelesen hast - ab dann liegt ein Vertrag zwischen dir und Lima bzw. dem Hostinganbieter, bei dem du dich eben registrierst, vor.
mfg
Jonas -
jonas-bayer schrieb:
Denn wenn du dich bei Lima-City registrierst, dann machst du ein Kreuzchen in das Kästchen, dass du die AGB gelesen hast - ab dann liegt ein Vertrag zwischen dir und Lima bzw. dem Hostinganbieter, bei dem du dich eben registrierst, vor.
Natürlich, aber da in den AGB nichts von Mindestalter oder Volljährigkeit steht, können diesen "Vertrag" auch minderjährige abschließen.
Oder gibt es etwa schon ein Gesetz für die Registrierung bei Online-Diensten? Würde mich echt nicht mehr wundern...
turmfalken-nikolai schrieb:
user012 schrieb
So gut ich weiß ist es so: mit 14 Jahren Recht auf eigene Domain, mit 16 Eigener Website(für einen PSC Account, braucht man ja zum Zahlen), mit 18 auf eine eigene Website.
Na das ist eher unwahrscheinlich da Du erst mit 18 voll geschäftsfähig bist und demnach mit 14 gar keine eigene Domain registrieren kannst ohne Einverständnis der Erziehungsberechtgten
Darf ich fragen, wo die Zahlen hergeholt sind? Dass man voll geschäftsfähig sein muss, um eine Domain zu registrieren (oder eine Erlaubnis der Erziehungsberechtigten benötigt), ergibt Sinn (theoretisch). Wie die Situation wirklich aussieht, ist klar.
Mit PSC hat das doch gar nichts zu tun, es gibt auch andere Zahlungsmittel (z.B. Überweisung geht bei Jungendkonten, die man schon als 12-jähriger haben kann). Und natürlich gibt es auch noch die Möglichkeit, eine Webseite komplett kostenlos zu betreiben.
Zurück zum eigentlichen Thema: Für unter 18-jährige gilt die Impressumspflicht genauso wie für alle anderen. Mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten dürfen diese auf jeden Fall Webspace haben, und sogar Domains registrieren, müssen also unter bestimmten Umständen auch ein Impressum führen. -
creepermania schrieb:
Mit PSC hat das doch gar nichts zu tun, es gibt auch andere Zahlungsmittel (z.B. Überweisung geht bei Jungendkonten, die man schon als 12-jähriger haben kann). Und natürlich gibt es auch noch die Möglichkeit, eine Webseite komplett kostenlos zu betreiben.
.
Trotzdem bedarf es bei Minderjährigen bei jedem Geschäftsabschluß im Normalfall die Erlaubnis der / des Erziehungsberechtigten. Liegt diese nicht vor können der / die Erziehungsberechtige (n) den Vertrag widerrufen bzw. für ungültig erklären! -
creepermania schrieb:
jonas-bayer schrieb:
Denn wenn du dich bei Lima-City registrierst, dann machst du ein Kreuzchen in das Kästchen, dass du die AGB gelesen hast - ab dann liegt ein Vertrag zwischen dir und Lima bzw. dem Hostinganbieter, bei dem du dich eben registrierst, vor.
Natürlich, aber da in den AGB nichts von Mindestalter oder Volljährigkeit steht, können diesen "Vertrag" auch minderjährige abschließen.
Oder gibt es etwa schon ein Gesetz für die Registrierung bei Online-Diensten? Würde mich echt nicht mehr wundern...
turmfalken-nikolai schrieb:
user012 schrieb
So gut ich weiß ist es so: mit 14 Jahren Recht auf eigene Domain, mit 16 Eigener Website(für einen PSC Account, braucht man ja zum Zahlen), mit 18 auf eine eigene Website.
Na das ist eher unwahrscheinlich da Du erst mit 18 voll geschäftsfähig bist und demnach mit 14 gar keine eigene Domain registrieren kannst ohne Einverständnis der Erziehungsberechtgten
Darf ich fragen, wo die Zahlen hergeholt sind? Dass man voll geschäftsfähig sein muss, um eine Domain zu registrieren (oder eine Erlaubnis der Erziehungsberechtigten benötigt), ergibt Sinn (theoretisch). Wie die Situation wirklich aussieht, ist klar.
Mit PSC hat das doch gar nichts zu tun, es gibt auch andere Zahlungsmittel (z.B. Überweisung geht bei Jungendkonten, die man schon als 12-jähriger haben kann). Und natürlich gibt es auch noch die Möglichkeit, eine Webseite komplett kostenlos zu betreiben.
Zurück zum eigentlichen Thema: Für unter 18-jährige gilt die Impressumspflicht genauso wie für alle anderen. Mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten dürfen diese auf jeden Fall Webspace haben, und sogar Domains registrieren, müssen also unter bestimmten Umständen auch ein Impressum führen.
Ja, aber wenn man zufälligerweise kein Konto hat? Webspace gibt es gratis ja, aber Domains nicht(ausser die von dot.tk aber die zählen nicht) Und auch wenn die Eltern zustimmen dürfen doch nur die Eltern drinnen stehen? -
Wenn die Genehmigung der Erziehungsberechtigten vorliegt kannst Du theoretisch auch drin stehn als Domaineigner
-
user012 schrieb:
Webspace gibt es gratis ja, aber Domains nicht
Eine Domain wird auch nicht unbedingt benötigt. Hier geht es um die Impressumspflicht auf Webseiten und nicht um Whois-Angaben.
Und auch wenn die Eltern zustimmen dürfen doch nur die Eltern drinnen stehen?
Glaube ich nicht, die Eltern akzeptieren ja nur den Vertrag und zahlen möglicherweise die Domain. Der Inhaber (der im Whois steht), muss nicht der gleiche sein, der die Domain bezahlt.
Außerdem muss der Seitenbetreiber (der im Impressum genannt wird) nicht der gleiche sein wie der Domaininhaber (im Whois).
Edit: Zu langsam
Beitrag zuletzt geändert: 11.4.2016 21:21:27 von creepermania -
Bedeutet das jetzt, dass ich eine Abmahnung bekommen kann, also viel Geld zahlen muss.
Eine Frage habe ich noch dazu, bekommt der Kläger eigentlich was oder warum machen des Anwälte, also was haben die davon? Ich habe jetzt mal ein Bißchen herum geschaut, ich habe viele Website gefunden wo die Adresse auch nicht steht. In dem Video, dass ich oben verlinkt habe wird auch gesagt, dass man auch kein Bild dort einfügen darf, also mann muss dies so machen, dass man zum Beispiel eine E-Mail verlinken muss und keinen Bild einfügen darf. -
cybercrack schrieb:
Bedeutet das jetzt, dass ich eine Abmahnung bekommen kann, also viel Geld zahlen muss..
Das hängt vom Inhalt Deiner Seite ab! Eine umfassende Antwort kann Dir da nur ein Fachanwalt geben.
cybercrack schrieb:
Eine Frage habe ich noch dazu, bekommt der Kläger eigentlich was oder warum machen des Anwälte, also was haben die davon?.
Eine Abmahnung beinhaltet ja eine finanzielle Forderung. Diese Forderung stellt den Streitwert dar. Nach dem Streitwert richten sich die Gebühren + Auslagen die ein Anwalt bekommt. Das hängt eng zusammen. Die Anwaltskosten muß natürlich in der Regel der bezahlen der ein Verfahren verliert bzw. der abgemahnt wird.
cybercrack schrieb:
Ich habe jetzt mal ein Bißchen herum geschaut, ich habe viele Website gefunden wo die Adresse auch nicht steht. In dem Video, dass ich oben verlinkt habe wird auch gesagt, dass man auch kein Bild dort einfügen darf, also mann muss dies so machen, dass man zum Beispiel eine E-Mail verlinken muss und keinen Bild einfügen darf.
Das kann Dir nur ein Fachanwalt mit ziemlicher Genauigkeit sagen. -
Danke ihr habt mir sehr weitergeholfen
-
creepermania schrieb:
Natürlich, aber da in den AGB nichts von Mindestalter oder Volljährigkeit steht, können diesen "Vertrag" auch minderjährige abschließen.
Oder gibt es etwa schon ein Gesetz für die Registrierung bei Online-Diensten? Würde mich echt nicht mehr wundern...
Sicherlich gibt es irgendeine Klausel, die die Registrierung bei Online-Diensten behandelt...
Bei den AGB handelt es sich um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen; also einen Vertrag zwischen dem Anbieter (in diesem Fall Lima-City) und dir. Verträge können prinzipiell nicht von unter 7-jährigen abgeschlossen; danach ist man bis 17 eingeschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass man sogenannte nicht unvorteilhafte Verträge abschließen kann, alles andere nur mit Zustimmung der Eltern. Liegt die Zustimmung nicht vor, dann ist der Vertrag schwebend ungültig, das heißt er zählt als nicht abgeschlossen, bis die Eltern doch noch zustimmen.
Unabhängig davon, ob in irgendwelchen AGB steht, ob man 3 oder 18 oder 29 Jahre alt sein muss, um den Vertrag abzuschließen gelten diese Regeln. Es kommt natürlich noch darauf an, inwiefern der jeweilige Vertrag unvorteilhaft ist. Das kleine Häckchen setzen kann schließlich jeder, aber dadurch entsteht nicht unbedingt ein Vertrag.
Zur eigentlichen Problematik: Am besten ist es wohl, wenn du wirklich auf Nummer sicher gehst und auf jeden Fall noch einmal mit deinen Eltern sprichst und
a) schließlich doch einfach ein vollständiges Impressum erstellst (--> Generatoren sind hier hilfreich!) oder
b) professionelle Hilfe kontaktierst, die dir sagen kann "wie viel Impressum" deine Seite benötigt
Da es sich jedoch nur um eine kleine Seite handelt, mit der du auch sowieso keinen Umsatz erzielst, ist im Falle einer Abmahnung nicht mit einer all zu hohen Gebühr zu rechnen. Aber eine zuverlässige Rechtsberatung wirst du zu dem Thema auf Lima-City wohl kaum erhalten können.
mfg
Jonas
Beitrag zuletzt geändert: 12.4.2016 9:45:10 von jonas-bayer -
@cybercrack Um mal zum eigentlichen Anliegen zurückzukommen, ich sehe bei cybercrack.de.cool noch keine Pflicht ein Impressum haben zu müssen, im Moment entspricht die Seite dem Schema mein Hund, meine Katze, mein Hobby..
Allerdings bin ich kein Anwalt es ist also lediglich meine persönliche Meinung, übrigens ist deine angegebene e-mailadresse info@cybercrack.de (ohne cool) vermutlich nicht zur Kontaktaufnahme geeignet. Bei deinen Youtube Videos solltest du über die Hintergrundusik nachdenken, es sei denn du verfügst über die Zustimmung des Rechteinhabers. -
Danke an Turmfalken-Nikolai für seine fundierten Posts. Aber was creepermania so schreibt ist ja in der Tat schon creepy.
creepermania schrieb:
Quatsch, da die Impressumspflicht dem Seitenbetreiber obliegt und nicht dem Hoster.
Wer Wert auf Datenschutz legt, wird seine Seite in Ländern ohne Impressumspflicht hosten, ...
creepermania schrieb:
Ebenfalls Quatsch, da alle Domains "Whois-pflichtig" sind. Das fordert die ICANN. Ums nochmal ganz klar zu sagen: Unvollständige oder falsche Whois-Angaben sind illegal und das nicht nur in DE (oder AU).
Domains ohne Whois-Pflicht verwenden ...
Rechtlich "grau" ist die Option vieler Registrare, sich selbst als Besitzer einzutragen und damit die Privatsphäre des echten Betreibers zu schützen. Es fehlen da Grundsatzurteile, ob die Domain dann überhaupt in deinen Besitz übergegangen ist. Außerdem schützt dieses Vorgehen zwar vor Spammern, Anfragen von berechtigter Seite muss der Registrar aber beantworten.
creepermania schrieb:
Indirekt schon, da du als Minderjähriger und damit nicht oder nur eingeschränkt Geschäftsfähiger kaum eine Internetseite betreiben kannst.
Die Impressumspflicht hat überhaupt nichts mit Alter oder Volljährigkeit zu tun.
creepermania schrieb:
Aber hallo. Man muss dazu voll geschäftsfähig sein.
Auch zum Registrieren einer Domain muss man nicht volljährig sein.
creepermania schrieb:
Eieieieiei. Generell hat ein Vertrag nichts, aber auch gar nichts damit zu tun, ob dabei Geld den Besitzer wechselt! Jede gegenseitige Absichtserkärung ist ein Vertrag. Jeder "ich bin mit den Bedingungen einverstanden"-Button, den du im Leben schon achtlos weggeklickt hast, war ein Vertrag.
Für eine Domainregistrierung ja, aber bei der Nutzung von kostenlosem Webspace (ohne bezahlte Domain oder sonstige Käufe) wird doch kein Vertrag abgeschlossen, oder?
creepermania schrieb:
Aua! Nein, AGBs sind Zusätze zur eh schon allgemein gültigen Gesetzeslage! Was im BGB steht (oder gar StGB oder sonst einem Gesetz), gilt natürlich immer! Anderslautende Klauseln in einer AGB machen die AGB ungültig und nicht das Bundesgesetz, wie irgendwie klar sein sollte...
Natürlich, aber da in den AGB nichts von Mindestalter oder Volljährigkeit steht, können diesen "Vertrag" auch minderjährige abschließen.
creepermania schrieb:
Junge du darfst als Minderjähriger nicht mal googeln. Steht in deren Geschäftsbedingungen, schaus nach.
Oder gibt es etwa schon ein Gesetz für die Registrierung bei Online-Diensten? Würde mich echt nicht mehr wundern...
Beitrag zuletzt geändert: 22.4.2016 22:26:50 von annihilus -
Wie ich bei Denic sehe hat sich Tobias entschieden seine vollständige Anschrift im Netz zu veröffentlichen. Da Tobias 15 Jahre alt ist sind zumindest diese Aussagen von annihilus
Indirekt schon, da du als Minderjähriger und damit nicht oder nur eingeschränkt Geschäftsfähiger kaum eine Internetseite betreiben kannst.
als fragwürdig anzusehen. annihilus schrieb:creepermania schrieb:
Auch zum Registrieren einer Domain muss man nicht volljährig sein.
Aber hallo. Man muss dazu voll geschäftsfähig sein.
Das scheint aber nicht gängige Praxis zu sein, bei Denic registriert wurde unter der Domain cybercrack.de, welche Tobias vor kurzem in der Lima-City Auktion erworben hat Tobias Müller. Natürich könnte es sein, dass der Vater auch Tobias heisst, aber ich gehe eher davon aus das da ein 15jähriger bei Denic registriert wurde.
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invalidenturm schrieb:
Wie ich bei Denic sehe hat sich Tobias entschieden seine vollständige Anschrift im Netz zu veröffentlichen. Da Tobias 15 Jahre alt ist sind zumindest diese Aussagen von annihilusIndirekt schon, da du als Minderjähriger und damit nicht oder nur eingeschränkt Geschäftsfähiger kaum eine Internetseite betreiben kannst.
als fragwürdig anzusehen.
Da ist was dran, das habe ich vielleicht etwas zu scharf formuliert; statt "kannst" hätte ich "darfst" schreiben müssen. Denn auch hier gilt natürlich die alte Regel:
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Ob man sich darauf verlassen möchte, steht auf einem anderen Blatt.
invalidenturm schrieb:
Das scheint aber nicht gängige Praxis zu sein, bei Denic registriert wurde unter der Domain cybercrack.de, welche Tobias vor kurzem in der Lima-City Auktion erworben hat Tobias Müller. Natürich könnte es sein, dass der Vater auch Tobias heisst, aber ich gehe eher davon aus das da ein 15jähriger bei Denic registriert wurde.
Dann hält sich die Denic nicht an ihre eigenen Spielregeln. Schaust du hier unter Punkt 4.
Nochmal allgemein zur Klärung; meine Bemerkungen bezogen sich auf die Rechtslage. Wie in allen anderen Lebensbereichen auch, kann die Praxis im Einzelfall mehr oder weniger beträchtlich davon abweichen. Was oft egal ist, klar, aber eben nur so lange, bis es tatsächlich mal zum Rechtsstreit kommt. Und um die Rechtssicherheit ging es ja letztendlich in diesem Thread.
Beitrag zuletzt geändert: 25.4.2016 9:58:40 von annihilus -
annihilus schrieb:
Dann hält sich die Denic nicht an ihre eigenen Spielregeln. Schaust du hier unter Punkt 4.
Nochmal allgemein zur Klärung; meine Bemerkungen bezogen sich auf die Rechtslage. Wie in allen anderen Lebensbereichen auch, kann die Praxis im Einzelfall mehr oder weniger beträchtlich davon abweichen. Was oft egal ist, klar, aber eben nur so lange, bis es tatsächlich mal zum Rechtsstreit kommt. Und um die Rechtssicherheit ging es ja letztendlich in diesem Thread.
Nun die Rechtslage ist nicht so klar wie du meinst. Ausgehend vom Taschengeldparagraphen kann man auch für Domainregistrierung bei Denic von voller Geschäftsfähigkeit reden, siehe Wickipedia "Teilgeschäftsfähigkeit
Den Begriff der Teilgeschäftsfähigkeit kennt das Gesetz selbst nicht, er wurde durch die Rechtsprechung und Rechtslehre entwickelt. Der Minderjährige ist insoweit für einen bestimmten Lebensbereich als voll geschäftsfähig anzusehen."
und Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Interessant finde ich, dass Denic in seinen Formularen an keiner Stelle nach einem Geburtsdatum fragt, das ist also offensichtlich nicht gewollt. Natürlich kann ein erhebliches Haftungsrisiko durch die Domainnutzung entstehen, aber das ist auch in anderen Lebensbereichen der Fall.
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invalidenturm schrieb:
Interessant finde ich, dass Denic in seinen Formularen an keiner Stelle nach einem Geburtsdatum fragt, das ist also offensichtlich nicht gewollt.
Das ist in der Tat interessant. Legt den Schluss nahe, dass diese Klausel (genau wie bei Google) vor allem dem Selbstschutz dient (was allerdings nicht die Rechtskräftigkeit mindert, sollte es zum Streit kommen).
Ob bei einer Domain-Registrierung der Taschengeldparagraf zur Anwendung kommen kann, da bin ich schlicht überfragt. Kritisch ist dabei ja nicht nur die Geldfrage, sondern (wegen der genannten Auskunftspflichten) auch der Datenschutz. Da enthalte ich mich aber jeder weiteren Spekulation; da sollte man einen auf dieses Fachgebiet spezialisierten Anwalt konsultieren.
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