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Impressumpflicht?

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  1. Ich denke zu dem Thena: selbst wenn du 3 Anwälte befragst, wirst du wahrscheinlich 3 verschiedene Rechtsauskünfte hören... lässt du die 3 Anwälte zusammenhocken, hast du eine stundenlange Diskussion, wo am Ende wieder was ganz anderes rauskommt.

    Fakt ist:

    Wenn du eine Nicht-Kommerzielle Seite betreibst und ein unvollständiges Impressum hast(nach Ansicht vieler), also nur Name und Emailadresse, unter der du erreichbar bist, und irgendso ein Abmahnwahn-Anwalt will Geld aus dir rauspressen, wird er es nie im Leben auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen, weil er damit kein Geld verdienen würde(vor allem da es derzeit keine klare rechtliche Regelung gibt). Ein Anwalt wird dir im Zweifelsfall sagen: schreib alles nach TMG §5 rein, dann bist du auf der sicheren Seite. Aber das gilt nur, solange keine Kommerziellen Interessen an der Seite hängen, und sei es nur Werbebanner(durch die entweder Provider und/oder Hoster profitieren, oder Leute, die deine Webseite nutzen, um Geld zu verdienen). Diese leute leben von Einschüchterung und Naivität, wegen 50€ werden die keinen prozess anstoßen(wo sie sogar im Zweifelsfall leer rausgehen würden)


    Also wenn man es darauf anlegen will, weil die eigenen Persönlichkeitsrechte höher stehen als das Risiko einer Gerichtsverhandlung, kann man das nötigste reinschreiben, will man absolut sicher gehen, schreibst du alles rein, was das TMG §5 von kommerziellen Diensten erwartet...


    Und wie bisher gilt: das ist keine Rechtsauskunft, sondern persönliche Erfahrung und Recherche...

    Was natürlich auch möglich ist: ABmahnung abwarten und von dem Abmahner die Rechtsauskunft einholen... was er natürlich nciht machen wird, weil er dafür keine rechtskräftigen Beweise vorlegen kann, sondern sich alles im Interpretation spielraum bewegt... Je mehr man drüber nachdenkt kommt einem Deutsches Recht für Internet wie eine bizarre Pokerrunde vor...
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  3. c*********n

    Ich bekomme das schon mit, allerdings sagen viele, dass man bei einer Privaten Seite (oder auch nicht kommerzielle) auch alles ausfüllen muss nach TMG §5.. Ich schreibe dann lieber alles rein, was im Gesetz drinnen steht, bevor ich noch ne Abmahnung kassiere und dadurch noch Geld blechen muss.
    Aber, wenn die Rechtslage nicht so eindeutig ist, warum können ein die Anwälte dann einfach Abmahnen ? So, wie mein Vorposter schon sagte, werden die einen dann sowieso keine Informationen geben was rein muss und was nicht. Also für mich ist das irgendwie anscheinen ein Gesetzes Loch für Anwälte.

    Achja für alle, nochmal hier das Gesetz;
    § 5 Allgemeine Informationspflichten
    
    (1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
    1.
    den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
    2.
    Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
    3.
    soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
    4.
    das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
    5.
    soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über
    a)
    die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
    b)
    die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
    c)
    die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
    6.
    in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
    7.
    bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.
    (2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.


    Beitrag zuletzt geändert: 1.7.2014 19:18:35 von cannadesign
  4. cannadesign schrieb:
    Da ich nicht extra neues Thema aufmachen wollte, frag ich hier einfach mal, da es dazu passt.

    Auf vielen Webseiten sieht man im Impressum "Adresse kann per E-Mail erfragt" oder ähnliches. Ist dies denn erlaubt ? Denn ich würde auch ungerne meine Adresse preisgeben.


    Die bereits erwähnte Website e-Recht 24 erklärt hier genau wer ein Impressum braucht:

    [...]
    Grundsätzlich benötigen nach § 5 Telemediengesetz (TMG) "geschäftsmäßige Online-Dienste" ein Impressum. Das TMG stellt also darauf ab, ob die Inhalte, Waren oder Leistungen auf der Website üblicherweise gegen Entgelt angeboten werden. Dies betrifft also zunächst einmal sämtliche Seitenbetreiber, die Waren (Online-Shops) oder Dienstleistungen (Web-Hoster, Softwarevermietung) anbieten.
    [...]
    Rechtlich noch nicht geklärt ist auch der Bereich der journalistischen oder redaktionellen Inhalte. Auch Blogger und Forenbetreiber sollten deshalb über ein Impressum verfügen.

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass von der Impressumspflicht wohl nur Seiten ausgenommen sind, die sich tatsächlich auf rein private und familiäre Inhalte beschränken (mein Kind, meine Katze, mein Haus). Alle anderen Seitenbetreiber sollten, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, über ein Impressum verfügen.


    Was dort genauestens hinein muss, steht ausführlicher hier:

    [...]
    Name und Anschrift sind nach § 5 Abs. 1 Nr 1 TMG anzugeben:

    "den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen."

    Hierbei gilt allgemein:

    bei Personen mindestens ein ausgeschriebener Vorname sowie der Nachname;
    bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) und Personengesellschaften, die mit der Fähigkeit ausgestattet sind, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen (z.B. GbR, OHG) die Firmenbezeichnung, die Rechtsformbezeichnung sowie mindestens ein ausgeschriebener Vorname sowie der Nachname des Vertretungsberechtigten;
    Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Bei juristischen Personen oder ihnen gleichgestellten Personengesellschaften der Sitz.
    [...]


    Also kann man sagen, man sollte eine Adresse angeben, im Idealfall auch auf halbprivaten Seiten (auch Blogs!). Aber wie schon oft gesagt hier und auch wieder von mir: Das ist KEINE gültige Rechtsauskunft, wer sich wirklich sicher sein will, was sich bei kleinen Seiten wahrscheinlich gar nicht lohnt, der sollte sich für den Einzelfall anwaltliche Hilfe nehmen!
  5. c*********n

    fansite schrieb:
    was sich bei kleinen Seiten wahrscheinlich gar nicht lohnt, der sollte sich für den Einzelfall anwaltliche Hilfe nehmen!

    Definiere mir bitte "kleine Seite". Und weshalb sieht man auch auf vielen Seiten zum Beispiel "Adresse aufgrund Datenmissbrauchs entfernt, kann aber per E-Mail angefragt werden." oder nur "Vollständige Adresse kann per email erfragt werden" ? Dies ist doch laut Gesetz dann auch verboten, oder liege ich da falsch ?
  6. cannadesign schrieb:
    Definiere mir bitte "kleine Seite".


    Hier ist doch das Problem. Dafür gibt es keine feste Definition, aber bei einer Seite, die vielleicht 100mal im Monat geklickt wird, guckt man da nicht so streng drauf, wie Seiten die im Monat 1000mal geklickt werden, etc. Grundsätzlich gilt doch die Regel, wo kein Kläger da kein Richter. Bei kleinen Seiten ist die Wahrscheinlichkeit ziemlich gering, dass sie abgemahnt werden.

    Und weshalb sieht man auch auf vielen Seiten zum Beispiel "Adresse aufgrund Datenmissbrauchs entfernt, kann aber per E-Mail angefragt werden." oder nur "Vollständige Adresse kann per email erfragt werden" ? Dies ist doch laut Gesetz dann auch verboten, oder liege ich da falsch ?


    Nenn mir bitte mal Beispiele, ich gucke selten in das Impressum einer Seite, aber bei einer wirklich seriösen, größeren Website, kann ich mir so etwas nicht vorstellen. Aber ich lasse mich hier gerne eines besseren belehren.
  7. c*********n

    fansite schrieb:


    Nenn mir bitte mal Beispiele, ich gucke selten in das Impressum einer Seite, aber bei einer wirklich seriösen, größeren Website, kann ich mir so etwas nicht vorstellen. Aber ich lasse mich hier gerne eines besseren belehren.

    Bekannter Youtuber, verdient durch Youtube, hat eigenes Gewerbe etc.
    Klick mich oder auch auf seiner Youtube Seite.
  8. mein-wunschname schrieb:
    kozak schrieb:
    ...
    Ich habe bisher auch nicht beobachten können, dass bei diesen Seiten (one page) i-wo ein Impressum aufgelistet ist.


    Die Art der Gestaltung spielt in Bezug auf die Impressumpflicht überhaupt keine Rolle. Ich greife 1 x kurz in die Kiste und gleich die erste Seite, die ich mit one page beispiele erhalte, hat eins:
    http://www.onepager.de/

    Glück muss man haben :biggrin:
    Nein, im ernst.
    Das ist die erste Seite, die mir untergekommen ist, wo auf einen vollständigen Impressum verwiesen wird.
    Bei mir sieht es genau so aus (Unter "Kontakt Session"), nur dass der Verweis fehlt.
    Muss man dann noch trozdem einen extra Menüpunkt einrichten bzw. wie es auf der Seite verweisen wird?
    Nach dem Motto "Hauptsache das Word Impressum kommt mal vor".
    Ich finde es halt blöd, dass wenn die gleiche Information doppelt vorkommt, wo sie im Grunde genommen das gleiche repräsentiert(in meinem Fall zumindest). Nur halt unter anderem Namen.
    Aber ich merke, dass dieses Thema nicht eindeutig beantworten werden kann.
  9. Ist es eigentlich erlaubt bei Impressum nur mein Name zu schreiben und bei dem rest: Auf anfrage geht das?
  10. c*********n

    views4u schrieb:
    Ist es eigentlich erlaubt bei Impressum nur mein Name zu schreiben und bei dem rest: Auf anfrage geht das?

    Warum liest du nicht erst einmal, bevor du hier was schreibst ? Das haben wir oben bereits "geklärt".

    Beitrag zuletzt geändert: 1.7.2014 23:07:10 von cannadesign
  11. views4u schrieb:
    Ist es eigentlich erlaubt bei Impressum nur mein Name zu schreiben und bei dem rest: Auf anfrage geht das?



    wenn da nur ein name steht, wie soll jemand anfragen? es muss eine Möglichkeit geschaffen sein, Kontakt zu dir aufzubauen...


    @fansite: der beitrag bei e-recht24 ist von 2010... im laufe der 4 Jahre hat sich einiges geändert, auch Rechtssprechung betreffend...


    und nein, das Thema kann nicht eindeutig beantwortet werden, weil es dafür kein eindeutiges Recht gibt... du kannst nur das Risiko minimieren, vor ein Gericht geschliffen zu werden...
  12. sebulon schrieb:
    Mein Bullshit-Detektor ist beim lesen dieses Threads ausgeblutet...

    Was bei solchen Threads ja nicht ungewöhnlich ist. Allerdings trägst Du mit Falschaussagen wie der Nachstehenden sicher zum Blutverlust bei:

    sebulon schrieb:... für gewerbliches INteresse sind wesentlich mehr INformationen erfoderlich... auch die Steuernummer der falls vorhanden juristischen Einrichtung(Firma)

    Die Angabe der Steuernummer wird nicht verlangt und ist auch nicht ratsam! Du meinst vermutlich die Umsatzsteueridentifikationsnummer, deren Angabe, sofern vorhanden, von TMG und DL-InfoV gefordert werden.

    Wenn du eine Nicht-Kommerzielle Seite betreibst und ein unvollständiges Impressum hast(nach Ansicht vieler), also nur Name und Emailadresse, unter der du erreichbar bist, und irgendso ein Abmahnwahn-Anwalt will Geld aus dir rauspressen, wird er es nie im Leben auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen, weil er damit kein Geld verdienen würde(vor allem da es derzeit keine klare rechtliche Regelung gibt).

    Als Betreiber einer nicht kommerziellen Seite (ich nutze diesen Begriff der Einfachheit halber auch mal) wird ein Webseitenbetreiber vermutlich nie eine Abmahnung eines Anwaltes wegen fehlerhaftem oder fehlendem Impressum bekommen. Nicht nur, weil sich damit kein Geld verdienen läßt, sondern weil es keinen rechtlichen Hintergrund für eine Abmahnung gibt. Das Instrument der Abmahnung dient nicht der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten. (Wäre das so, hätten sich sicherlich schon hinreichend viele Anwaltskanzleien darauf spezialisiert, auch Falschparker abzumahnen. :wink:) Dein Beispiel des Herrn GvG ist schon nicht verkehrt. Er war Fachanwalt für Wettbewerbsrecht, hat auch vor Zeiten des Internet damit gut verdient und die neue Einnahmequelle natürlich gut erkannt.

    Für den privaten Webseitenbetreiber ist m.E. ein fehlendes/fehlerhaftes Impressum "nur" eine Ordnungswidrigkeit (was bitte nicht als Empfehlung gewertet werden soll, sich nen Dreck ums Impressum zu scheren. Ich bin eher der Meinung, daß jeder, der eine Seite ins Netz stellt ein Impressum haben sollte.) und mir ist kein Fall bekannt, wo eine amtliche Stelle eine solche Ordnungswidrigkeit geahndet hätte. Wie auch, bei dem Wirrwarr der Zuständigkeiten(siehe hier Teil II Satz 2) fühlt sich vermutlich niemand zuständig oder hat besseres zu tun. Warum dieses Wirrwarr ? Der Gesetzgeber hat im Gesetzestext auf die Angabe der Zuständigkeiten verzichtet und demnach kommen §35ff des OWIG zum Zuge. Da wird dann solange geschoben, bis sich keiner mehr zuständig fühlt, was in diesem Falle auch nicht so tragisch ist. Leider sind unklare Gesetzestexte ja mitllerweile wohl Pflicht und Standard. Welcher Lobby oder wessen Inkompetenz mag das geschuldet sein? :slant:


    Beitrag zuletzt geändert: 2.7.2014 0:52:32 von fatfreddy
  13. schrotti12

    Moderator Kostenloser Webspace von schrotti12

    schrotti12 hat kostenlosen Webspace.

    Jetzt ist aber mal gut hier:
    Die Fragen lassen sich in einem Beitrag zusammenfassen. Was hier betrieben wird ist Guldenschinderei. Ich verschieb den Thread nur deswegen nicht in den Spam-Ordner weil ein paar gute Beiträge dabei sind und ich nicht die Leute bestrafen will, die sich Mühe geben.
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