Impressumpflicht?
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Mein Bullshit-Detektor ist beim lesen dieses Threads ausgeblutet...
Leute, das hier ist kein Forum, über das Verbindliche Rechtsauskünfte stattfinden [dürfen] (außer ihr habt euch dem Seitenbetreiber gegenüber als Rechtsanwalt Internetrecht ausgewiesen und hier auch als solches)
Fakt sind zweierlei Dinge:
Das Internet ist mit allerhand rechtlichen Grauzonen gespickt.
Sobald du im Internet als Diensteanbieter auftrittst, ist ein Impressum Pflicht. Diensteanbieter bist du dann, sobald unter einer öffentlichen Adresse INhalte ausgeliefert werden. Das heißt, ein Eingabeprompt für einen privaten Bereich ist kein öffentlich ausgelieferter Dienst, aber sobald du eine Landing-Page bastelst, welche Multimediale Inhalte (und seien es nur Texte) beinhaltet, um in den privaten Bereich zu gelangen, ist ein Impressum vonnöten.
Alles was hier kommt ist meine Meinung und hat keine Ausagekraft als Rechtsauskunft:
Wenn du bei DENIC eine Domain registrierst, darfst du das als Minderjähriger?
Nein, du brauchst die EInwilligung eines Elternteils/Vormund. Erst wenn du diese Einwilligung hast, darst du alle Rechtsgeschäfte tätigen, die die Verpflichtung aus diesem Vertrag mit sich bringt. Das heißt, du darfst diese Webseite betreiben, hast auch die mit sich bringenden Verpflichtungen, wie die Impressumspflicht., sorgfaltspflicht über Inhalte etc., über die du auch volle Straffähigkeit hast, sobald du gegen diese Verstößt. Einzigen Bonus gegenüber volljährigen älter 21 Jahre hast du, dass Jugendstrafrecht angewandt werden kann, also geringere Strafhöhen, wenn du zum Beispiel illegale INhalte bereitstellst oder deiner redaktionellen Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen bist, so du denn einen Bereich hast, in dem Besucher eigene Inhalte reinstellen können.
lukky776 schrieb:
Also dürfte sich ein Minderjähriger im Impressum eintragen. Die Eltern haften aber trotzdem?
Nein, ich denke nciht direkt. Aber wenn das Kind 20000€ Strafe aufgebrummt bekommt wegen Urheberrechtsverletzungen als Diensteanbieter ( wenn das Kind zum Beispiel einen OCH aufmacht und dort aktuelle Kinofilme ohne entsprechende Lizenzierung anbietet), dann haften die Eltern dafür, dass das Kind seine Schulden aus dieser Strafe begleicht...
Aber wenn das (minderjährige)Kind jetzt ohne Wissen der Eltern eine Domain registriert haben sollte, darüber Urheberrechtsverletzungen begangen hat, ist das eine Geschichte die sowieso vor Gericht landet... dann wird geschaut, wieweit haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt, inwieweit hat der Hoster seine Prüfpflicht vernachlässigt(mit wem er da "Geschäfte" macht) und dann wird die Schuld irgendwie hin und her geschoben... vielleicht gehen die eltern straffrei raus, wenn nachgewiesen wurde, dass sie im rahmen ihrer Möglichkeiten ausreichend ihren Pflichten nachgekommen sind und weitere "Kontrolle" die Persönlichkeitsrechte des Kindes verletzen würde...
voloya schrieb:
-> Quintessenz: Es interessiert niemanden, ob du ein Impressum hast, außer Mitbewerber und Abmahnanwälte, auch wenn ein fehlendes Impressum anscheinend sogar eine Ordnungswidrigkeit sein kann. Aber was für ein Bußgeld sollte dem Fünfzehnjährigen wegen seiner Minecraft Seite ohne Impressum auferlegt werden? Gab es überhaupt schon einen Fall, bei dem jemand wegen fehlenden Impressums ein Bußgeld bezahlen musste (Abmahnungen sind etwas anderes!)?
Wenn du nicht strafmündig bist, kannst du trotzdem Abmahnungen bekommen.
mfg
Das ist der Grund, weil das Internet Jahrelang quasi Rechtsfreier Raum war(also ohne Kontrolle und ohne vorhandene direkte Gesetze/wirksame Rechtsurteile). Es ging ja erst mit dem Günther von Gravenreuth los, der das Internet quasi als Jagdgebiet hatte, um Rechtsvergehen zu verfolgen(und damit seinen Unterhalt zu verdienen, und der Mann hat nicht schlecht verdient).
Wie gesagt, selbst juristen sind sich da nicht eindeutig sicher, da ist ne menge Situationssache, ne menge auslegungssache und der Rest wird durch die Glaskugel bestimmt und das Mittagessen der Richter...
Und ich bin mir immer weniger sicher über die Sache geworden, je mehr ich mich damit befasst habe... ok, Minderjährigen-Recht hat mich bei der Geschichte bisher nie interessiert, wär aber mal interessant zu betrachten, wenn man Anderen Leuten Webshops verkauft, dass man sie dahingehend richtig anweisen kann, wie sie damit umzugehen haben...
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Mein Rat: melde dich beim Jura-Forum an, stell da die gleichen Fragen, allerdings solltest du sie etwas ausformulieren, sonst antwortet dir da keiner. Mit etwas Glück findet sich ein Jurist, der dir antwortet. -
sebulon schrieb:
...
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Mein Rat: melde dich beim Jura-Forum an, stell da die gleichen Fragen, allerdings solltest du sie etwas ausformulieren, sonst antwortet dir da keiner. Mit etwas Glück findet sich ein Jurist, der dir antwortet.
Sehe ich vom Grundsatz her genauso, man muss sich allerdings gar nicht erst anmelden, wie so oft wurde (fast) alles schon einmal gefragt:
http://www.juraforum.de/forum/t/impressumspflicht-als-minderjaehriger.375328/
Beitrag zuletzt geändert: 30.6.2014 17:00:37 von mein-wunschname -
mein-wunschname schrieb:
sebulon schrieb:
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Mein Rat: melde dich beim Jura-Forum an, stell da die gleichen Fragen, allerdings solltest du sie etwas ausformulieren, sonst antwortet dir da keiner. Mit etwas Glück findet sich ein Jurist, der dir antwortet.
Sehe ich vom Grundsatz her genauso, man muss sich allerdings gar nicht erst anmelden, wie so oft wurde (fast) alles schon einmal gefragt:
http://www.juraforum.de/forum/t/impressumspflicht-als-minderjaehriger.375328/
Den Thread habe ich auch gelesen, aber der Thread ist von 2011 und in der Zwischenzeit hat sich in vielen Dingen die Rechtliche Handhabe mindestens 1 mal geändert... es hängt auch viel von bereits bestehenden Gerichtsurteilen ab...
Beitrag zuletzt geändert: 30.6.2014 18:05:42 von sebulon -
Also ich denke auch man sollte hier weiter bei Impressum bleiben.
Alles andere ist eine Rechtslage von Minderjährigen und so weiter.
Da sollte man ein neues Thema starten.
Wie sebulon schon mehrmals beschrieben hat und das sogar sehr ausführlich und gut zum verstehen, und dabei ändert sich auch nichts.
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Spielt eigtl. die Art der Seite eine Rolle? (Ob es z.B. Werbung, News, Infoseite etc.)
Oder unterliegt die Seite immer einem Impressum?
Kann man in Sonderfällen Kontakt = Impressum setzen?
Ich habe z.B. eine Seite (one page design) und da stehen eigtl. schon meine Daten (unter Kontakt - Anschrift, Tel etc.) drin.
Die Seite ist rein informativer Natur. Diese wird weder aktualisiert (bzw. sehr (sehr) selten), noch mit den neusten News gefüttert.
Ich habe bisher auch nicht beobachten können, dass bei diesen Seiten (one page) i-wo ein Impressum aufgelistet ist. -
Alle Privaten Seiten(Testseite, Passwortschutz, Baustellenseiten...) benötigen kein Impressum, alle anderen(öffentliche) haben Impressumspflicht.
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kozak schrieb:
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Ich habe bisher auch nicht beobachten können, dass bei diesen Seiten (one page) i-wo ein Impressum aufgelistet ist.
Die Art der Gestaltung spielt in Bezug auf die Impressumpflicht überhaupt keine Rolle. Ich greife 1 x kurz in die Kiste und gleich die erste Seite, die ich mit one page beispiele erhalte, hat eins:
http://www.onepager.de/ -
Da ich nicht extra neues Thema aufmachen wollte, frag ich hier einfach mal, da es dazu passt.
Auf vielen Webseiten sieht man im Impressum "Adresse kann per E-Mail erfragt" oder ähnliches. Ist dies denn erlaubt ? Denn ich würde auch ungerne meine Adresse preisgeben. -
cannadesign schrieb:
Da ich nicht extra neues Thema aufmachen wollte, frag ich hier einfach mal, da es dazu passt.
Auf vielen Webseiten sieht man im Impressum "Adresse kann per E-Mail erfragt" oder ähnliches. Ist dies denn erlaubt ? Denn ich würde auch ungerne meine Adresse preisgeben.
Nein leider ist es nicht erlaubt nach meinem Wissen.
Die Adresse und der Kontakt muss in Impressum immer vorhanden sein. -
cannadesign Auf vielen Webseiten sieht man im Impressum "Adresse kann per E-Mail erfragt" oder ähnliches. Ist dies denn erlaubt ? Denn ich würde auch ungerne meine Adresse preisgeben.
Auf jeden Fall findet man auf vielen Webseiten ein korrektes und vollständiges Imressum. Wenn du deine Adresse nicht presigeben willst, dann musst du darauf verzichten, eine impressumpflichtige Website zu veröffentlichen. Niemand zwingt dich dazu. -
sebulon schrieb:
für eine Privatseite ohne gewerbliches Interesse sollte ein Impressum mit Name und erreichbarer Emailadresse vollends ausreichen, für gewerbliches INteresse sind wesentlich mehr INformationen erfoderlich... auch die Steuernummer der falls vorhanden juristischen Einrichtung(Firma)
Warum sagt hier jeder was anderes? Weiss keiner, was jetzt genau richtig ist oder wie? :D -
cannadesign schrieb:
sebulon schrieb:
für eine Privatseite ohne gewerbliches Interesse sollte ein Impressum mit Name und erreichbarer Emailadresse vollends ausreichen, für gewerbliches INteresse sind wesentlich mehr INformationen erfoderlich... auch die Steuernummer der falls vorhanden juristischen Einrichtung(Firma)
Warum sagt hier jeder was anderes? Weiss keiner, was jetzt genau richtig ist oder wie? :D
Informiere dich auf den einschlägigen Webseiten. Wie man die sucht wirst du doch bestimmt wissen. Im Zweifelsfall kannst du dich ohnehin nicht auf die Auskunft in diesem Forum berufen -
mein-wunschname schrieb:
cannadesign schrieb:
sebulon schrieb:
für eine Privatseite ohne gewerbliches Interesse sollte ein Impressum mit Name und erreichbarer Emailadresse vollends ausreichen, für gewerbliches INteresse sind wesentlich mehr INformationen erfoderlich... auch die Steuernummer der falls vorhanden juristischen Einrichtung(Firma)
Warum sagt hier jeder was anderes? Weiss keiner, was jetzt genau richtig ist oder wie? :D
Informiere dich auf den einschlägigen Webseiten. Wie man die sucht wirst du doch bestimmt wissen. Im Zweifelsfall kannst du dich ohnehin nicht auf die Auskunft in diesem Forum berufen
Ich merk das schon, da hier jeder irgendwie was anderes sagt. Am besten man lässt sich das halt wirklich von nem Anwalt erklären, da kann man glaube ich nichts falsch machen.
Beitrag zuletzt geändert: 1.7.2014 13:13:17 von cannadesign -
cannadesign schrieb:
mein-wunschname schrieb:
cannadesign schrieb:
sebulon schrieb:
für eine Privatseite ohne gewerbliches Interesse sollte ein Impressum mit Name und erreichbarer Emailadresse vollends ausreichen, für gewerbliches INteresse sind wesentlich mehr INformationen erfoderlich... auch die Steuernummer der falls vorhanden juristischen Einrichtung(Firma)
Warum sagt hier jeder was anderes? Weiss keiner, was jetzt genau richtig ist oder wie? :D
Informiere dich auf den einschlägigen Webseiten. Wie man die sucht wirst du doch bestimmt wissen. Im Zweifelsfall kannst du dich ohnehin nicht auf die Auskunft in diesem Forum berufen
Ich merk das schon, da hier jeder irgendwie was anderes sagt. Am besten man lässt sich das halt wirklich von nem Anwalt erklären, da kann man glaube ich nichts falsch machen.
Das stand hier
http://www.lima-city.de/thread/ab-wann-impressumspflicht
schon mal.
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Ich wollte nochmal nachfragen:
Beim Impressum ist auch Telefonnummer Pflicht?
Auch bei privaten Seiten?
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hbss schrieb:
Ich wollte nochmal nachfragen:
Beim Impressum ist auch Telefonnummer Pflicht?
Auch bei privaten Seiten?
Wie bereits gesagt, sind wir uns hier alle nicht genau sicher, was jetzt genau rein muss bzw. was man darf und was nicht. Am besten du fragst (d)einen Anwalt oder googelst halt nochn bisschen rum, bis du was stichfestes(!) hast. -
Hallo
sebulon schrieb:
Das ist der Grund, weil das Internet Jahrelang quasi Rechtsfreier Raum war(also ohne Kontrolle und ohne vorhandene direkte Gesetze/wirksame Rechtsurteile). Es ging ja erst mit dem Günther von Gravenreuth los, der das Internet quasi als Jagdgebiet hatte, um Rechtsvergehen zu verfolgen(und damit seinen Unterhalt zu verdienen, und der Mann hat nicht schlecht verdient).
Das ist aber alles nur Privatrecht und zu 99% sinnlose Abzocke durch Abmahnungen. Strafrechtlich relevante Dinge wurden schon immer auch im Internet verfolgt.
mfg -
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