Härtere Strafen für Drängler
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Also ich fahre eben auch h?ufig l?ngere Strecken...und laut erster ?berschlagsrechnungen im Kopf k?me ich spontan auf folgendes Ergebnis:
Stecke x :(proportional zu) Geschwindigkeit v
x : v
Daraus folgt...
2x : 2v
Oh mein Gott!!!
Wenn ich doppelt so schnell fahre,komme ich auch doppelt so schnell ans Ziel!!!
unglaublich nicht wahr? -
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es ist n?tigung.
einfach abrupt bremsen, es war entweder ein kind (in der stadt) oder man hat irgendwas in der n?he der stra?e gesehen und wollte nur verantwortungsbewusst sein. der hintermann ist immer gefickt, beim auffahrunfall kriegt man sogar noch 700 ? schmerzensgeld standardm??ig.
nachtrag:
unfall: bei k?rperverletzung in tateinheit mit n?tigung und gef?hrlichem eingriff in den stra?enverkehr k?nnen das auch mal 2 kahre knast werden, da kenn ich n?mlich jemanden. -
es ist n?tigung.
einfach abrupt bremsen, es war entweder ein kind (in der stadt) oder man hat irgendwas in der n?he der stra?e gesehen und wollte nur verantwortungsbewusst sein. der hintermann ist immer gefickt, beim auffahrunfall kriegt man sogar noch 700 ? schmerzensgeld standardm??ig.
Das stimmt so nicht...der fahrer braucht einen triftigen grund um eine Vollbremsung zu machen...ein Kind f?llt unter triftigen Grund,(wobei das kind dann den Schaden bezahlen muss) aber etwas in der N?he der Stra?e zu sehen ist kein grund,genausowenig ein Tier auf der Strasse...wer da bremst und somit einen unfall verursacht macht sich schuldig! -
Ich kann Verh?ltnism??igkeiten durchaus berechnen!
Nur kann man das so nicht berechnen im Verkehr, auch nicht auf der Autobahn. Wenn man nicht gerade mitten in der Nacht f?hrt ist der Verkehr zu gro? als da? man eine hohe Geschwindigkeit im Schnitt halten k?nnte. Da reicht es einmal auf 80 gebremst zu werden (und das passiert oft genug wenn sich die Leute auf der linken Spur sich mal wieder verbremsen, habe sogar schon 40 km/h erlebt...) dann ist der Schnitt im Arsch, und zwar drastisch. Und am Ende war man im Schnitt vielleicht vielleicht 5-10 km/h schneller. Ich hab's gemessen und ausgerechnet, deswegen habe ich meine Einstellung ja ge?ndert. Mu? dazu sagen da? ich viel Autobahn 1 fahre, die ist da vielleicht etwas extrem....
Und nat?rlich: Ich fahre eine alte Reissch?ssel bei der es etwas l?nger dauert bis sie wieder auf 140 oder 150 ist. -
@Lord
als "bremsender" kriegst du MAXIMAL eine geringe teilschuld - der andere hat eben den sicherheitsabstand nicht eingehalten, mit abstand w?re es zu keinem unfall gekommen.
Hab ein wenig gegoogelt:-)
In einem Urteil des Amtsgerichts M?nchen wurde einer auffahrenden Autofahrerin k?rzlich Recht gegeben. Sie klagte, weil das Auto vor ihr an einer gr?nen Linksabbiegerampel losfuhr und dann pl?tzlich eine Vollbremsung machte. Die Kl?gerin fuhr auf, bekam aber Recht, da das Fahrzeug vor ihr ohne verkehrsbedingten Grund abbremste.
Auffahrender haftet nicht immer alleineAuffahrender haftet nicht immer alleine
Oberlandesgericht Frankfurt, Az.: 17 U 34/02
Bei einem Auffahrunfall haftet nicht zwangsl?ufig der aufgefahrene Fahrer alleine. Der so genannte Anscheinsbeweis, wonach der Auffahrende stets alleine schuld ist, greift zum Beispiel nicht, wenn - wie hier - der Vorausfahrende kurz vor dem Unfall die Fahrspur gewechselt hat.
Aktueller Fall:
Herr X sah es einfach zu sp?t. Vor ihm auf der Autobahn hatte sich binnen weniger Augenblicke ein Stau gebildet und noch unmittelbar vor ihm zog ein Fahrzeug von der rechten auf seine Spur.
Trotz einer Vollbremsung kam es zum Auffahrunfall. Herr X hatte nun schlechte Karten, ist doch im Allgemeinen der Auffahrende allein schuld an Auffahrunf?llen. Dennoch trug Herr X seine Gegenargumente vor Gericht.
Es sei unklar geblieben, so die Richter, ob Herr X noch h?tte ausweichen k?nnen. Deshalb billigten sie ihm Anspruch auf Ersatz der H?lfte seines Schadens zu.
Bremsen f?r Katzen
Wenn innerhalb geschlossener Ortschaft eine Katze vor das Auto l?uft und der fahrer merkt, dass ihm ein fahrzeug dicht folgt, ist eine Vollbremsung nicht zul?ssig
Siehe Urteil des Oberlandgerichts Frankfurt vom 01.02.1984.
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@gfbeat
Also dann scheine ich die besseren Autobahnen zu haben
Also in ca 50% der F?lle kann ich auf meinen Autobahnen mit 180-220 durchgehend fahren....ich brauch dann ca. ne 3/4 Stunde zur Arbeit...
Allerdings gibts wirklich so verflixte Tage an denen so viele Kriecher unterwegs sind,dass ich die geschwindigkeit stark variieren muss...
ich finde auf 3 Spurigen Autobahnen sollte es ein gesetz geben,dass die Richtgeschwindigkeiten der Spuren regelt...ganz links darf man erst ab 160 fahren,mitte ab 120 und rechts k?nnen sich dann die benzfahrer mit den LKW's teilen und die ausbremsen:-)
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160 links finde ich etwas fix, aber naja, das ist wohl pers?nliche Einstellungssache . Ich bin hier halt ?fters auf der 1 zwischen Dortmund und Bremen unterwegs, da kann man das total vergessen mit der hohen Durchschnittsgeschwindigkeit, rechts meistens an einem St?ck LKW's und ansonsten auch reichlich los.
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Naja,ich denke heutzutage wo Zeit geld is und die Autos immer schneller und besser werden is 160 kein problem mehr...die ?lteren m?ssen sich halt mit der Mittelspur begn?gen oder eben nur auf die linke Spur zum ?berholen wechseln und dann gleich wieder auf die mittlere...
Du solltest mal ein wenig auf der A8,A9 oder A96 fahren,da sind wenig Geschwindigkeitsbegrenzungen und wenn man nicht in den Feierabendverkehr kommt kann man da gute fahrt machen:-))
Hab grad ein wenig gegoogelt...wurde eigentlich jemals irgendein Schleicher wegen verkehrbehinderung oder wegen versto?es gegen das rechtsfahrgebot verurteilt???? -
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