kostenloser Webspace werbefrei: lima-city


Die Bahn - 40 EUR Bußgeld???

lima-cityForumSonstigesReallife

  1. ich sage dir was passiert: Nix! Du wirst 40€ zahlen m?ssen und mehr wird da nicht sein. Gut das ich mit meinem Busschein in ganz BB fahren kann ;) Pech gehabt.

    LG kikamagazin
  2. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

    lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage

  3. Autor dieses Themas

    ferdinand24

    Kostenloser Webspace von ferdinand24

    ferdinand24 hat kostenlosen Webspace.

    aber wenn die sich jetzte nich melden bezahl ich gar nix! mal schaun, jetzt nicht ?berdrehen und hysterisch werden, ich warte einfach ab, und schau was pasiert!
  4. t*****b

    Ich bin gestern das erste und letzte mal schwarz gefahren, weil der schei? Automat meine 1?-M?nzen nich annehmen wollte... Aber immerhin hab ichs tausendmal probiert und der Zug hat au 10Minuten extra auf mich gewartet :biggrin:
    Wenn man mich erwischt h?tte, h?tt ichs garnicht eingesehen zu zahlen, wenn der Automat nich geht, kann ich ja nix daf?r (und hat ja Zeugen dass der Automat nich ging).
    Naja, die Bahn muss der Kundschaft schon etwas n?her kommen und eine Trennstrich zwischen absichtlichem und notfall-Schwatzfahren ziehen.

  5. aber wenn die sich jetzte nich melden bezahl ich gar nix! mal schaun, jetzt nicht ?berdrehen und hysterisch werden, ich warte einfach ab, und schau was pasiert!


    Ich glaube du verstehst nicht das du absolut im Unrecht bist und das die Bahn mit ihrem handeln vollkommen im Recht ist, oder? Dein Handeln war falsch und das der Bahn korrekt.


    Solltest du die 40? nicht bezahlen m?ssen hast du mehr als Gl?ck gehabt.
  6. Autor dieses Themas

    ferdinand24

    Kostenloser Webspace von ferdinand24

    ferdinand24 hat kostenlosen Webspace.


    manror schrieb:

    aber wenn die sich jetzte nich melden bezahl ich gar nix! mal schaun, jetzt nicht ?berdrehen und hysterisch werden, ich warte einfach ab, und schau was pasiert!


    Ich glaube du verstehst nicht das du absolut im Unrecht bist und das die Bahn mit ihrem handeln vollkommen im Recht ist, oder? Dein Handeln war falsch und das der Bahn korrekt.


    Solltest du die 40? nicht bezahlen m?ssen hast du mehr als Gl?ck gehabt.


    ja das ist mir soweit klar! ich hab ja auch geschrieben, dass ich nix bezahle wenn die bahn sich nich meldet!!! klar komm ich dagegen nicht an die ham doch viel mehr macht als ich, aber wie ich schon jetzt zum dritten mal schreibe: ich warte einfach ab, was passiert!

    Beitrag ge?ndert am 11.12.2005 20:24 von ferdinand24
  7. Autor dieses Themas

    ferdinand24

    Kostenloser Webspace von ferdinand24

    ferdinand24 hat kostenlosen Webspace.

    die bahn hat antwort gegeben:
    ich muss jetzt insgesamt nur 20? bezahlen, sie verstehen meine situation, k?nnen aber trotzdem nicht von der strafe absehen.

    immerhin nur die h?lfte (wenn auch trotzdem 17,50? mehr, als ich h?tte bezahlen m?ssen, h?tte ich geld dabei gehabt)
  8. sei froh! wurde mal im Bus erwischt, hatte mein Ticket @ home vergessen...
    musste aba nur (nur, pfffft^^) 7€ zahlen...
    aufgrund meiner Doofheit nat?rlich vom Taschengeld :biggrin:

    Beitrag ge?ndert am 20.01.2006 17:13 von norky
  9. 1.:Der Service der Bahn ist zum ******
    Ich war schon am Zug und hat keine Fahrkarte!!
    Ich Frag den Schafner(der hatte auch so nen Drucker)und der Sagte eiskalt:N?? ich kann dir keine ausstellen!
    Der Zug fuhr in einer minute!!!
    Also nehm ich die Beine in die Hand und sprinte durch den ganzen Bahnhof zum einzigen funktionierenden (von 5) Automaten und hol mir ne Fahrkarte!
    Ich hab den ZUg noch grad so gekriegt!!
    Aber den Schaffner den h?t ich *****

    2.:Bei den Preisen ist es schon manchmal verst?ndlich!:mad::mad::mad::mad:

    3.:Klar kann sie dich nach deiner Adresse fragen!!
    Aber ich w?rde jetzt mal ganz dreist behaupten das man einer/einem Bahnangestellten viel erz?hlen kann wenn der Tag lang ist!

    Du bist schlie?lich Klaus M?ller aus M?nchen!:cool:
    Und deine Freundin wohnt hier in der N?he!!!

    ist zwar ne ganz legal aber was solls

    Mehdorn stoppt die Bahn, wer stoppt mehdorn??:biggrin::biggrin::biggrin:

    Edit:Wenn du so ne Rechnung bekommen hast brauchste nur nen g?ltigen Fahrschein (f?r diese Zeit) und schon musste nix bezahlen.
    [Das Kleingedruckte lesen!!!]
    alo ticket von nem Kumpel schnappen und tsch?ss!
    wenn du alleine warst bistte nat?rlich am a***


    Beitrag ge?ndert am 20.01.2006 17:20 von milchreis
  10. Hallo,

    so ein "?nhliches" problem hatte ich auch schon mit der BVG. Ich hatte meinen Sch?lerausweis vergessen und bin in eine Kontrolle geraten der BVG. Mu?te 7? blechen und 2Std warten :mad:.

    Die Bahn "darf alles" in Ihren Z?gen.
    Wenn die eine "eintrittsgeb?hr" wollen, kann die Bahn das verlangen. Mit 40? hast du noch "einigerma?en" gl?ck gehabt. Wenn man mit der BVG f?hrt und ohne Farhschein erwischt wird kostet das 60?.

    Das die Bahn aber aus 2,59? gleich 40? macht mu? ich ehrlich sagen ist scheisse. Naja mit der Bahn stimmt generell was nicht.... ist aber ein anderes Thema.

    Du mu?t wohl leider die 40? bezahlen.
  11. Autor dieses Themas

    ferdinand24

    Kostenloser Webspace von ferdinand24

    ferdinand24 hat kostenlosen Webspace.



    politica schrieb:
    Du mu?t wohl leider die 40? bezahlen.



    ferdinand24 schrieb:
    die bahn hat antwort gegeben:
    ich muss jetzt insgesamt nur 20? bezahlen, sie verstehen meine situation, k?nnen aber trotzdem nicht von der strafe absehen.

    immerhin nur die h?lfte (wenn auch trotzdem 17,50? mehr, als ich h?tte bezahlen m?ssen, h?tte ich geld dabei gehabt)

  12. Sie darf deine Adresse nicht aufschreiben. DU DARFST dich weigern. Grundgesetz des BGB


    Was um alles in der Welt meinst Du mit Grundgesetz des BGB???
    Grundgesetz oder BGB? Das BGB hat das Grundgesetzt zwar als ?bergeordnete Rechtsnorm, aber es hat in dem Sinne kein Grundgesetz...
    Und ich denke kaum, dass das im BGB geregelt ist, mit Ausnahme der ??305ff BGB, die die AGBs regeln, welche Grundlage f?r die Rechte der Schaffner an Bord eines Zuges sein k?nnten.
  13. Informationsfreiheit wird in zwei verschiedenen Bedeutungen verwendet. Zum einen wird der Begriff synonym verwendet zum Begriff der Rezipientenfreiheit, also der Freiheit, sich ungehindert aus allgemein zug?nglichen Quellen informieren zu d?rfen. Dies wird im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert (Art.5 Abs.1 S.1, 2.Hs GG). "Allgemein zug?nglich" sind dabei solche Informationsquellen, die technisch geeignet und bestimmt sind, der Allgemeinheit Informationen zu verschaffen (BVerfGE 27, 71 - Leipziger Volkszeitung).

    Zum anderen wird der Begriff auch als andere Bezeichnung f?r Informationszugangsfreiheit bzw. Informationstransparenz verwendet. Unter Informationstransparenz versteht man die Bestrebungen, die verf?gbaren ?ffentlichen Quellen zu erh?hen. In diesem Rahmen k?nnen z.B. ?mter und Beh?rden verpflichtet werden, ihre Akten und Vorg?nge zu ver?ffentlichen (?ffentlichkeitsprinzip) bzw. f?r B?rger zug?nglich zu gestalten (Verwaltungstransparenz) und zu diesem Zweck verbindliche Qualit?tsstandards f?r den Zugang zu definieren.



    Man beachte die Informationszugangsfreiheit, was soviel hei?t, in bestimmten Situationen haben Menschen Rechte, Informationen ?ber andere oder etwas einzuholen. Wie deine Adresse.

    Au?erdem hat die Bahn, wie schon an anderer Stelle erw?hnt das Hausrecht, sowie du bei dir zu Hause.

    Die im Grundgesetz in Artikel 13 geregelte Unverletzlichkeit der Wohnung bedeutet, dass staatliche Organe grunds?tzlich nicht berechtigt sind, ohne Zustimmung des Wohnungsbesitzer dessen Wohnung zu betreten oder sonstwie in die Wohnung einzudringen. Daher ist auch grunds?tzlich das Abh?ren von Wohnungen (z. B. auch durch Richtmikrophone) unzul?ssig.

    In Einzelf?llen kann dieser Grundsatz durchbrochen werden (z. B. durch richterliche Anordnung (Durchsuchungsbeschluss) oder bei Gefahr im Verzug.

    Aus dem Grundrecht heraus trifft den Staat aber auch weiterhin die Verpflichtung, die Wohnung vor jedem vom Berechtigen nicht gew?nschten Betreten oder Verletzen des Schutzbereiches zu sch?tzen. Aus diesem Grunde ist z. B. der Hausfriedensbruch im Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt.

  14. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

    lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage

Dir gefällt dieses Thema?

Über lima-city

Login zum Webhosting ohne Werbung!