Die Bahn - 40 EUR Bußgeld???
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Moin @ all,
folgende Situation: Ich muss jeden Tag eine halbe Stunde mit dem Zug fahren, um zur Schule zu kommen. Ich fahre von Ducherow nach Greifswald S?d und nachmittags wieder zur?ck.
Letzte Woche waren wir (bl?derweise) in der Stadt im Museum. Dashalb bin ich komfortablerweise in Greifswald Hauptbahnhof eingestiegen (kommt nach Greifswald S?d). Meine Fahrkarte gilt aber nur von Greifswald S?d nach Ducherow. Als dann die Schaffnerin zwischen GW Haupt und GW S?d kam, musste ich 2,50EUR f?r die eine Station bezahlen. Ich jedoch hatte kein Geld mit und musste meinen Sch?lerausweis vorzeigen. Die Schaffnerin schrieb sich die Adresse ab und heute halte ich eine Rechnung von 40EUR in H?nden!!!
Meine Frage ist jetzt: Darf die Schaffnerin ?berhaupt meine Postadresse einfordern??? Erlaubt dies das Datenschutzgesetz??? H?tte ich mich weigern k?nnen, meinen Sch?lerausweis vorzuzeigen???
ferdinand24
(Hab die Namen der Stationen extra fett geschrieben, damit man sie besser vom Flie?text unerscheiden kann)
Beitrag ge?ndert am 24.11.2005 15:37 von ferdinand24 -
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Ja, ist richtig so! Es hei?t offiziell, dass das Schwarzfahren ohne Fahrkarte 40 Euro kostet. Und bei uns in der Bahn kommt es zum Teil vor, dass die Schaffner aus der Bahn die Polizei an den n?chsten Bahnhof bestellen und die betroffene Person mit zur Wache nehmen, wenn diese die Adresse nicht preisgeben m?chte!
Also brauchst du dich ?ber das Bu?geld nicht wundern! -
Sie darf deine Adresse nicht aufschreiben. DU DARFST dich weigern. Grundgesetz des BGB
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dass das bu?geld offiziell 40eur betr?gt wei? ich auch! blo? es wundert mich auch, dass ich das bezahlen muss, weil die differenz zwischen den fahrpreisen = 0 ist, also wenn ich eine fahrkarte von Ducherow nach GW S?d kaufe ist es genauso teuer als wenn ich eine von Ducherow nach GW Haupt kaufe...
und meine frage war ja diese:
Darf die Schaffnerin ?berhaupt meine Postadresse einfordern??? Erlaubt dies das Datenschutzgesetz??? H?tte ich mich weigern k?nnen, meinen Sch?lerausweis vorzuzeigen???
@admin-fe
in dem moment habe ich nat?rlich nicht dran gedacht, mich zu weigern!!! aber meine eltern ham gesagt, sie rufen da mal an, weil auch sie es ne totale frechheit finden jemandem 40 euro abzuzocken, der aufgrund einer "schulischen veranstaltung" eine station fr?her eingestiegen ist, kein geld dabei hatte! da h?tte man ja auch mal ein auge zudr?cken k?nnen!!!
Beitrag ge?ndert am 24.11.2005 15:48 von ferdinand24 -
Ja sie hat diese Rechte. Du hast die Regeln der Bahn gebrochen, daher hat sie das Recht deine Daten einzufordern und damit dich zu verklagen oder in dem Fall dir eine Starfe zu schicken.
Wenn du die 2,50? dabei gehabt h?ttest w?re es dir nicht so teuer gekommen.
Dann h?tetst du f?r die Fahrt bezahlt.
Und ob das ein Preis unterschied macht oder nicht, wenn auf deinen Ticket steht wohin du nur fahren darfst, dafrst du ur dorthin fahren.
Das ist dann egal.
Ich w?rde sagen pech gehabt -
aber es gibt doch ein datenschutzgesetz! was genau drinsteht wei? ich nicht, aber sie darf doch meine adressdaten nicht einfach so haben! ich war nat?rlich so doof sie ihr zu geben, ist jetzt nicht das thema, aber darf sie die wirklich einfach so einfordern, ???
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Nat?rlich darf sie dich auffordern die Daten rauszur?cken. Immerhin hast du eine Straftat begangen. Das was du gemacht hast war ja prinzipiell sowas wie Diebstahl.
Wenn du die Daten nicht rausger?ckt h?ttest, dann h?tte sie die Polizei gerufen und dann w?re Ende gewesen. Ausserdem w?re es dann vllt. noch teurer geworden.
Also so dumm es klingt aber du hast Pech gehabt. Die Deutsche Bahn AG ist in jeder Hinsicht im Recht. Das mit der Veranstaltung ist f?r dich zwar ein plausibler Grund, aber das ?ndert an der Tatsache das du kein g?ltiges Ticket (f?r diese Strecke) hattest nichts und somit ist das Bu?geld gerechtfertigt. -
Ich w?rde an deiner Stelle mich an einer Filliale oder per Einschreiben (eMail, Brief) bei der Deutschen Bahn AG melden und deine Situation schildern und bitten, von dem Bu?geld abzusehen. Vielleicht lassen sie ja mit sich reden (zahle aber die 2.50?). Auch wenn dies nicht klappen sollte, ein Versuch ist es wert und auf jeden Fall besser, als mit "Sie-d?rfen-meine-Personalien-nicht-erzwingen" zu kontern zu versuchen, das wird auf jeden Fall in die Hose gehen.
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wie ich oben schon schrieb, meine eltern finden das auch nicht ok, meine mam hat gesagt, sie schreibt mal an Die Bahn... die 2,50 zu bezahlen w?re ja auch nicht das gro?e problem gewesen, aber ich hatte ja nunmal kein geld dabei! jetzt im nachhinein bezahle ich auch lieber 2,50 als 40eur!
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wie ich oben schon schrieb, meine eltern finden das auch nicht ok, meine mam hat gesagt, sie schreibt mal an Die Bahn... die 2,50 zu bezahlen w?re ja auch nicht das gro?e problem gewesen, aber ich hatte ja nunmal kein geld dabei! jetzt im nachhinein bezahle ich auch lieber 2,50 als 40eur!
jo, wie scho viele gesagt haben, du hast einfach nur pech gehabt. ein brief w?re vllt eine m?glichkeit, aber evtl. keine l?sung... vllt lassen die mit sich reden...
das du jetzt lieber die 2.50 bezahlen w?rdest, sagen sich sicher alle die die post nach haus bekommen haben... bei uns sind die sogar so hart, das wenn man keine zeit hatte n ticket zu l?sen dir die 40 ?kken gleich abziehen, wenn du es bei hast...(und nat. wills) ansonsten kommt auch post...
also, wie gesagt, pech gehabt.... -
das machen die bei uns auch oft, gelich 40eur abziehen, wenn man keine fahrkarte hat.. aber weder in GW S?d noch in Ducherow gibt es einen Schalter oder Fahrkartenautomaten, also ist die Sache an und f?r sich gekl?rt!
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Um das mal klar zu stellen.
laut BGB d?rfen dich Schaffner nicht zwingen deine Personalilen rauszugeben, das darf nur die Polizei. Aber, wenn du beim Schwarzfahren erwischt wirst, und dir ?rger mit der Polizei ersparen willst, kannst du deine Daten FREIWILLIG dem Schaffner geben.
Aber, du hast eine Straftat begangen, bei der die Polizei sp?testens deine Personalien feststellt. -
Ich w?rd' mir an deiner Stelle wenig Hoffnung machen. Die Schaffnerin war streng genommen sogar noch sehr entgegenkommend, da sie dir angeboten hat, f?r 2,50 ein Ticket zu kaufen. Ich habe neulich in der S-Bahn in Dresden einen Streit zwischen einem Fahrgast und einem Schaffner mitverfolgt, wo der Fahrgast ein Ticket kaufen wollte und der Schaffner meinte, dass sie in den Z?gen eigentlich gar keine Tickets mehr verkaufen d?rfen.
Die Bahn zeigt sich bei sowas meist wenig kulant. Ein Freund von mir musste auch mal Strafe zahlen weil er kein Ticket hatte. Da war der Automat kaputt. Wir sind gerannt um die Bahn noch zu kriegen. Wir h?tten nat?rlich auch im Bahnhof zum Schalter gehen k?nnen, aber da h?tten wir die Bahn verpasst. Und in der Bahn war wie gesagt der Automat kaputt. Mein Freund musste aber damals nur 20 statt 40 Euro zahlen. Das ist dann das "Kulanzangebot" der Bahn ^^
Also wenn deine Ellies ein bissl diskutieren, bekommt ihr vielleicht auch dieses Kulanzangebot und m?sst nur 20 Euro zahlen. -
@vispillosum
@admin-fe
wisst ihr wo das im BGB steht??? ich hab das hier nich gefunden... naja, ich hab es nicht soooo gr?ndlich gelesen, ist ja auch nur trockenes gelaber, aber auch beim ?berfliegen hab ich es nicht gefunden... wisst ihr wo (in etwa) es steht??? -
Ja das darf sie, ich h?tte auch mal fast 40€ bezahlen m?ssen, da hab ich aber noch Gl?ck gehabt, dass der so nett war. Ich fahre seeehr selten mit ?ffentlichen Verkehrsmitteln und habe deswegen auch nicht wirklich Ahnung wie das alles funktioniert und man muss die Tickets ja abstempeln oder so, jedenfalls hab ich meins ueberstempelt ( 2 mal auf einer Seite ), eigentlich musste ich es da auf die andere Seite machen und da hab ich auch so Schiss bekommen, als mich der Schaffner angeguckt hat, wobei ich es ja schon abgestempelt hatte und man konnte es auch ein wenig erkennen und da hat er noch eine Ausnahme gemacht.
Bei dir war es keine Absicht, aber trotzdem kannst du da nichts gegen machen.
Beitrag ge?ndert am 25.11.2005 17:39 von ******* -
Och n?. Die Schaffnerin hatte das Hausrecht inne. Sie konnte Dich nach Deiner Adresse fragen, Du h?ttest sie nicht nennen brauchen. In dem Falle h?tte die Schaffnerin die Polizei gerufen, um Deine Personalien abzufragen. Diese durfte sie einfordern, da Du gegen das Hausrecht versto?en hast.
Da ben?tigt man kein BGB f?r... -
Soviel ich wei? betr?gt dieses Kulanzangebot 10?, bin mir aber nicht sicher.
Meine Mutter hatte auch mal vergessen die Fahrkarte zu kaufen, also so nen Anschluss und h?tte sonst auch 40? zahlen m?ssen. Sie hat das irgendwie hingekriegt das sie dann nur 10 zahlenmusste.
Ich wurde auch malvon nem Schaffner erwischt, da ich keine Lust hatte, das Geld f?r nen Anschluss zu kaufen. Aber wenn man sich sofort meldet, muss man nur 2? zahlen (aufpreis)
Auf der anderen Seite wieso beschwerst du dich nicht bei der Schule? Die h?tten daf?r sorgen sollen, das du diese Anschlusskarte hast?! -
ja das stimmt eigentlich mit der schule!!! wenn meine eltern das nicht geradegebogen bekommen, versuch ich es mal so!
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iss doch unsinn, warum sollte die schule daf?r sorgen das du eine anschlusskahrte hast? der weg zum Wandertag is doch wie der weg zur schule also deine verantwortung. ich glaub nich das deine schule da einlenkt und 40? f?r dich bezahlt.
mfg cupo
Beitrag ge?ndert am 11.12.2005 14:11 von cupo -
meine eltern ham nen brief an die bahn geschrieben, und die ham sich bis jetzt noch nicht gemeldet... mal schaun was passiert....
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