Darf man in einem gewerblichen Objekt wohnen?
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Natürlich, jeder Bauer tut das doch.
Gewisse Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Deutschland ist überreguliert. Ein Freund von mir hat ein ehemaliges Munitionsdepot der Bundeswehr gekauft (Bayern), dort wohnten stets um die zwanzig Soldaten, sanitäre Anlagen, alles da und Bundeswehr (mäßig) gepflegt, aber mein Freund mit Ehefrau und Kind durften nun nicht da wohnen, wo es vorher zwanzig Mann taten.
Nun ist er stolzer Besitzer von fünf Schweinen und damit Nebenerwerbslandwirt, jetzt darf er also auch dort wohnen.
Man muss nur wissen wie man idiotische Gesetze oder Verordnungen aushebeln kann.
Tschüss Ludwig
Beitrag zuletzt geändert: 24.5.2010 11:42:59 von tutmoses -
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tutmoses schrieb:
Natürlich, jeder Bauer tut das doch.
Gewisse Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Deutschland ist überreguliert. Ein Freund von mir hat ein ehemaliges Munitionsdepot der Bundeswehr gekauft (Bayern), dort wohnten stets um die zwanzig Soldaten, sanitäre Anlagen, alles da und Bundeswehr (mäßig) gepflegt, aber mein Freund mit Ehefrau und Kind durften nun nicht da wohnen, wo es vorher zwanzig Mann taten.
Nun ist er stolzer Besitzer von fünf Schweinen und damit Nebenerwerbslandwirt, jetzt darf er also auch dort wohnen.
Man muss nur wissen wie man idiotische Gesetze oder Verordnungen aushebeln kann.
Tschüss Ludwig
Danke für deinen Beitrag, ein Bauer arbeitet aber wohl eher selten in einem Büro oder Aber du hast sicher recht irgendwie gehts wohl meistens.
Ich habe auch inzwischen Neuigkeiten, ich habe mich inzwischen auf Bürosuche gemacht und bisher schon mit einigen Vermietern /Maklern über meinen Wunsch dort auch zu wohnen gesprochen. Zu meiner Verwunderung hat sich kaum ein Vermieter dagegen ausgesprochen, sprich alle stimmten eine Nutzung sowohl privat als auch geschäftlich zu. Angemietet ist noch nichts also eine definitiv Aussage kann ich noch nicht geben aber bisher scheint dieses zusammen legen erstmal kein so großes Problem darzustellen.
Ich bin mir nur nicht sicher ob das Gewerbeaufsichtsamt da auch noch was mit zureden hat, das muss ich noch rausfinden - falls damit jemand auskennt ich freu mich wie immer auf eure Antworten. -
Hi,
rotuganda schrieb:
Danke für deinen Beitrag, ein Bauer arbeitet aber wohl eher selten in einem Büro oder Aber du hast sicher recht irgendwie gehts wohl meistens.
Klar hast du recht, ich dachte auch nur, dass mein Beitrag recht lustig sei.
Man muss halt nur zusehen welche Schlupflöcher einem der Gesetzgeber bietet.
Gibt immer irgendwelche Ausnahmen von der Regel, denn diejenigen, die diese Regeln machen wollen sich ja selbst in der Regel nicht daran halten.
Tschüss
Beitrag zuletzt geändert: 24.5.2010 12:19:50 von tutmoses -
Bekannter von mir hat im Gewerbegebiet in Schwaben eine Firma mit Werkhalle und Bürohaus. Die oberste Etage des Börohauses hat er sich ausbauen lassen, hat dort ein riesiges Penthaus und woht dort (sehr zum Leidwesen der Mitarbeiter) seit Jahren.
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Hi,
also problematisch ist es wenn du Wohnraum entfremdes (Wohnraum zu gewerblichen Raum) Stichwort hier ist Zweckentfremdung von Wohnraum. Umgekehrt sollte es keine großen Probleme geben. Desweiteren hängt es von den jeweiligen Gemeinden ab ob diese eine Zweckentfremdungs - Verordnung erlassen haben, was allerding bei den meisten großen Städte der Fall ist.
Beachten sollte man auch das Gewerbe welches man betreiben möchte. -
forex-waver schrieb:
Hi,
also problematisch ist es wenn du Wohnraum entfremdes (Wohnraum zu gewerblichen Raum) Stichwort hier ist Zweckentfremdung von Wohnraum. Umgekehrt sollte es keine großen Probleme geben. Desweiteren hängt es von den jeweiligen Gemeinden ab ob diese eine Zweckentfremdungs - Verordnung erlassen haben, was allerding bei den meisten großen Städte der Fall ist.
Beachten sollte man auch das Gewerbe welches man betreiben möchte.
Also inzwischen weiß ich das es wohl kein großes Problem darstellt. Die meisten Vermieter haben nach meiner Erfahrung nichts dagegen. Lediglich scheint es für einen Vermieter weniger verlockend zu sein sozusagen zwei Mietverträge abzuschließen, sprich einen Wohnmietvertrag und einen Gewerbemietvertrag. Denn ein Wohnmietvertrag ist mit viel mehr Rechten/Pflichten verbunden. Erlaubt ist es aber in jedem Fall. -
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