Darf man in einem gewerblichen Objekt wohnen?
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Hallo Limas,
ich habe Google zwar bemüht aber irgendwie waren mir die dort gefundenen Aussagen zu "windig". Ich frage mich ob man ein Büro auch privat (zum Wohnen) nutzen darf.
Gehen wir mal davon aus das Büro verfügt über 6 Zimmer. Welche Bedingungen sind nun zu erfüllen um sowohl Geschäftsräume als auch Wohnräume in sozusagen der selben Wohnung haben zudürfen? Oder ist die Mischnutzung generell verboten? Eine weitere Frage ist in dem Zusammenhang aufgetaucht, ist die gewerbliche Nutzung eventuell auch noch entscheidend? Also sprich ob ich Wohnung mit Büro oder Wohnung mit Fleischeirei oder oder nutze (Fiktive Beispiele)?
Würde mich über Antworten freuen! -
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Möchtest du das dann als deinen Hauptwohnsitz nutzen?
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Eigentlich ist so etwas verboten, eigentlch...aber bei uns an der Schule gibt es den Hausmeister der auch in der Schule ne Wohnung im Obergeschoss hat...komisch aber wahr
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aklasse schrieb: Möchtest du das dann als deinen Hauptwohnsitz nutzen?
Im Prinzip ja, wenigstens für den Anfang. Die Idee die dahinter steckt ist folgende wenn ich mich irgendwann einmal selbständig mache dann vorrangig als Dienstleister, allerdings mit natürlich Arbeitszimmern nun wird es am Anfang ja nicht gerade so sein das man permanent Auftragsarbeit hat...trotzdem aber den ganzen Tag ansprechbar bzw. vor Ort sein sollte und daher wäre mein Wunsch möglichst nah am Arbeitsplatz zuwohnen, um so zum Einen natürlich Kosten zu sparen und zum anderen irgendwie immer im "Geschäft" sein zukönnen und trotzdem noch die Wohnung zuhaben.
awl schrieb: Eigentlich ist so etwas verboten, eigentlch...aber bei uns an der Schule gibt es den Hausmeister der auch in der Schule ne Wohnung im Obergeschoss hat...komisch aber wahr
Naja ich denke Schulen bilden definitv eine Ausnahme bzw. Hausmeister im allgemeinen das die im "Arbeitsobjekt" wohnen ist ja nichts unübliches. Woher stammt denn deine Aussage "eigentlich ist so etwas verboten" eine Quelle hierzu würde mich interessieren.
Danke für eure Antworten! -
Wenn du noch ein kleines Zimmer bei jemand anderen als Untermieter gemietet hast und monatlich Geld fließt, kann es das Finanzamt schlecht nachweisen dass in den gewerblich genutzten Räumen tatsächlich gewohnt wird. Ansonsten müsste der Privat genutzte Anteil der Gewerberäume abgezogen werden. Frag doch mal einen Steuerberater.
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meineswissens ist es möglich, in einem gewerblich genutzten gebäude auch zu wohnen. bedingung ist aber, dass diese bereiche KLAR und EINDEUTIG voneinander getrennt sind, also gewerbe und privat.
also sollte es an sich ok sein, musst halt im gewerbe noch alle auflagen erfüllen, und den privatteil abgrenzen, zb durch ne mauer. -
zaclounge schrieb:
Wenn du noch ein kleines Zimmer bei jemand anderen als Untermieter gemietet hast und monatlich Geld fließt, kann es das Finanzamt schlecht nachweisen dass in den gewerblich genutzten Räumen tatsächlich gewohnt wird. Ansonsten müsste der Privat genutzte Anteil der Gewerberäume abgezogen werden. Frag doch mal einen Steuerberater.
Um Steuervergünstigungen geht es mir weniger ich möchte auch garnicht "tricksen" und so tun als ob ich dort nicht wohne. Mir geht es da wirklich um die Rechtsgrundlage.
ggamee schrieb: meineswissens ist es möglich, in einem gewerblich genutzten gebäude auch zu wohnen. bedingung ist aber, dass diese bereiche KLAR und EINDEUTIG voneinander getrennt sind, also gewerbe und privat.
also sollte es an sich ok sein, musst halt im gewerbe noch alle auflagen erfüllen, und den privatteil abgrenzen, zb durch ne mauer.
Genau das habe ich auch irgendwo mal gehört es muss klar von ein ander getrennt sein. Was ist klar und deutlich? Seperater Eingang also wirklich keine Verbindung der beiden Einheiten oder reichen da wirklich die Aufteilung der Zimmer? Sprich wenn die Nutzung klar fefiniert wird (wo auch immer). -
Nunja. So wie ich das sehe ist es erlaubt die Geschäftsräume im eingenen Haus / Wohnung zu haben.
Umgekehrt ist es etwas shcwieriger. Es kommt so weit ich weiß darauf an, ob es z.B. ein reines Bürohaus ist oder nciht.
Außerdem müssen bestimmte dinge (Wasseranschluss...) vorhanden sein. -
Naja auch andersrum wäre es durchaus denkbar, aber wenn man eine Wohnung anmietet muss der Vermieter auf jedenfall der gewerblichen Nutzung zustimmen. Und ich habe irgendwo auf meiner Suche hiernach gelesen das man an Wohnhäusern niemals Reklameschilder aufstellen darf, was jetzt nicht dramatisch ist aber vielleicht doch irgendwie doof. Ich denke man bekommt mehr Ärgern in einem Wohnhaus zu arbeiten ist ja mit unter auch laut wenn Kunden da sind oder so eventuell mehr Schmutz vor dem Haus etc. einfach durch mehr Rein und Rausgehen als beim normalen wohnen. Wenn man allerdings im Büro wohnt denke ich stößt man da weniger auf Ablehnung denn da stört mand ann ja eher niemanden mit seinen verhältnismäßig schlichten wohnen?!
//edit: ne Quellenangabe von euch wär toll
Beitrag zuletzt geändert: 2.5.2010 14:49:22 von rotuganda -
Ich bin mieter eines gewerblichen Objektes das natürlich auch gewerblich genutzt wird. Im Mietbertrag ist angegeben, dass ich das Objekt nur zu den angegebenen Zweck, also als Büro und zu den Öffnungszeiten nutzen darf. Wir haben keine regulären Öffnungszeiten (sind ja kein Laden sondern ein Büro), deshalb greift letzteres sowieso nicht. Oder auch wenn ich dort ab und an übernachten würde, würde niemand etwas dagegen sagen (Couch ist vorhanden ;) ). Jedoch habe ich dort natürlich nicht die Bequemlichkeiten wie daheim, zum Beispiel ein komplettes Bad.
Im Grunde kannst du mit deinem Mietobjekt alles machen was du möchtest, solange es im Vertrag festgehalten ist und nicht durch Gesetze verhindert wird (zB könntest du keine Fabrik mitten in einem Wohngebiet eröffnen). -
Vllt solltest du etwas differenzieren:
Ob du es darfst hängt von dem Vermieter und Stadt/Dorf (evtl. auch einer direkten Behörde - das weiß ich nicht genau) ab, ob du dort ein Büro eröffnen darfst.
Ob es das Finanzamt als Büro anerkennt hängt davon ab, wie du es von deinem privatem Wohnraum abgrenzt.
Erstere Frage solltest du mit deiner Stadt/Dorf (s.o.) abklären.
Die zweite mit deinem Steuerberater oder dem zuständigen Beamten vom Finanzamt, die können dir da konkretere Aussagen geben.
Der Steuerberater kann dir auch empfehlen, was für dich günstiger wäre, um es besser absetzen zu können etc. -
Danke für eure beiden Antworten.
@trueweb: das ist mir klar und auch nicht meine Frage, die explezite Frage ist tatsächlich ob man beides in einem Objekt haben darf bzw. von was es abhängt.
lucas9991 schrieb: Vllt solltest du etwas differenzieren:
Ob du es darfst hängt von dem Vermieter und Stadt/Dorf (evtl. auch einer direkten Behörde - das weiß ich nicht genau) ab, ob du dort ein Büro eröffnen darfst.
Ob es das Finanzamt als Büro anerkennt hängt davon ab, wie du es von deinem privatem Wohnraum abgrenzt.
Erstere Frage solltest du mit deiner Stadt/Dorf (s.o.) abklären.
Die zweite mit deinem Steuerberater oder dem zuständigen Beamten vom Finanzamt, die können dir da konkretere Aussagen geben.
Der Steuerberater kann dir auch empfehlen, was für dich günstiger wäre, um es besser absetzen zu können etc.
Ich weiß nicht ob es nicht deutlich wurde ich hatte doch kalr diferenziert:Um Steuervergünstigungen geht es mir weniger ich möchte auch garnicht "tricksen" und so tun als ob ich dort nicht wohne. Mir geht es da wirklich um die Rechtsgrundlage.
Ist es denn tatsächlich Stadtsache ob ein Gewerbliches Objekt auch zur privat Nutzung dienen kann? Auch hier würde mich eine zu Grunde liegende Quelle interessieren.
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Also gesetzlich ist das nciht verboten.
Aber wegen Versicherungen und Steuern (Gewerbefläche wird schließlich anders versteuert für den Eigentümer des Objekts), wirst du kaum ein Büroobjekt haben, wo gesagt wird: Ok, kannst auch drin wohnen.
Besere Suchergebnisse wirst du bekommen, wenn du es von der Richtung aus betrachtest. Wenn es natürlich dein eigenes Objekt ist, dann kannst du da drin machen, was du willst, wenn du es steuertechnisch und versicherungstechnisch korrekt angibst. Wenns nciht richtig gemacht wurde, macht sich das auch erst im schadensfall bemerkbar, wenn die versicherungen sich streiten, wer denn nun fürs Zahlen verantwortlich ist... sowas ziehen die gerne über Jahre hin und im endeffekt bleibst du auf schäden sitzen, wenn dir das Büro abfackelt und deine Wohnung gleich mitabfackelt oder andersrum... -
sebulon schrieb:
Also gesetzlich ist das nciht verboten.
So einfach ist das nicht.
Wofür ein Gebäude, oder Teile davon, verwendet werden dürfen, ist geregelt und bereits bei der Erteilung der Baugenehmigung festgelegt.
Wenn eine andere Nutzung beabsichtigt ist, hat der Eigentümer (!) einen Nutzungsänderungsantrag bei der zuständigen lokalen Behörde zu stellen.
FF
Beitrag zuletzt geändert: 2.5.2010 17:47:36 von fatfreddy -
rotuganda schrieb:
Hallo Limas,
ich habe Google zwar bemüht aber irgendwie waren mir die dort gefundenen Aussagen zu "windig". Ich frage mich ob man ein Büro auch privat (zum Wohnen) nutzen darf.
Ich versuche hier einmal die rein rechtlichen Fakten einmal zusammenzufassen, soweit es das Bauplanungsrecht betrifft.
Die Baunutzungsverordnung gibt Auskunft darüber, inwieweit das Wohnen prinzipiell zugelassen ist. Den Text findet man hier bei Juris (Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke).
Es kommt darauf an, in welcher Gebietsart sich das Bauobjekt befindet.
In den meisten Gebieten dürfte es (bauplanungsrechtlich gesehen) unproblematisch sein, einen Teil eines Büros de facto als Wohnung umzuwidmen (Wohngebiete (WA,WB,WR) sind ohnehin primär für das Wohnen eingerichtet, Mischgebiete (MI,MD und MK) sind gleichgewichtig dem Wohnen und dem Gewerbe gewidmet).
In Gewerbegebieten (GE) und Industriegebieten (GI) ist allerdings das Wohnen starken Restriktionen unterworfen.
In Gewerbegebieten (§8) gilt folgende Regelung:
...
(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden
1.Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind,
...
In Industriegebieten (§9) gilt genau das gleiche.
Das heißt. Das Wohnen muss für die Zulässigkeit in einem direkten Zusammenhang mit dem Betrieb des Gewerbes stehen.
Soviel zu Wohnungen in Bürogebäuden.
Aber ist es rechtlich möglich, in einem Büro zu wohnen?
Da könnte eventuell das Bauordnungsrecht Probleme bereiten.
Das Bauordnungsrecht ist im Gegensatz zum (zum Bestand des Bundesrechts gehörige) Bauplanungsrecht Ländersache, deshalb hat jedes Bundesland eine eigene Bauordnung.
Ich habe hier einmal als Beispiel die Hamburgische Bauordnung herausgepickt. Dort steht in §45, über welche Merkmale eine Wohnung verfügen muss:
§ 45 Wohnungen
(1) 1 Jede Wohnung muss eine Küche oder einen Kochplatz haben.
2 Fensterlose Kochplätze sind zulässig, wenn eine wirksame Lüftung gewährleistet ist.
(2) 1 Jede Wohnung muss Abstellraum von mindestens 6 m² Grundfläche haben.
2 In Wohngebäuden der Gebäudeklassen 3 bis 5 sind durch Erweiterung der Grundfläche nach Satz 1 um 2 m² oder durch gesonderte Abstellräume leicht erreichbare und gut zugängliche Möglichkeiten zum Abstellen für Kinderwagen und Fahrräder herzustellen.
3 Die Grundfläche des gesonderten Abstellraumes nach Satz 2 muss 2 m² je Wohnung, mindestens jedoch 10 m² betragen.
(3) 1 Jede Wohnung muss ein Bad mit Badewanne oder Dusche und eine Toilette haben.
2 Fensterlose Bäder und Toiletten sind zulässig, wenn eine wirksame Lüftung gewährleistet ist.
(4) Jede Wohnung muss einen eigenen Wasserzähler haben.
(5) Wohnungen in Kellergeschossen sind unzulässig.
(6) 1 In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
2 Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
3 Vorhandene Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2010 mit Rauchwarnmeldern auszurüsten.
Also, ein Büro, das über keine Kochstelle verfügt, kann schon einmal (zumindest in Hamburg) nicht als Wohnung genutzt werden. Wie es in anderen Bundesländern aussieht, muss man aus den einzelnen Landesbauordnungen herausfinden.
Soweit zu den rein baurechtlichen Einzelheiten.
(Tut mir leid, dass dieser Beitrag etwas länglich geraten ist)
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sebulon schrieb:...Besere Suchergebnisse wirst du bekommen, wenn du es von der Richtung aus betrachtest. Wenn es natürlich dein eigenes Objekt ist, dann kannst du da drin machen, was du willst, wenn du es steuertechnisch und versicherungstechnisch korrekt angibst. Wenns nciht richtig gemacht wurde, macht sich das auch erst im schadensfall bemerkbar, wenn die versicherungen sich streiten, wer denn nun fürs Zahlen verantwortlich ist... sowas ziehen die gerne über Jahre hin und im endeffekt bleibst du auf schäden sitzen, wenn dir das Büro abfackelt und deine Wohnung gleich mitabfackelt oder andersrum...
Bessere Suchergebnisse ja, aber irgendwie trotzdem nicht die Antwort auf meine Fragen....
fatfreddy schrieb:
sebulon schrieb:
Also gesetzlich ist das nciht verboten.
So einfach ist das nicht.
Wofür ein Gebäude, oder Teile davon, verwendet werden dürfen, ist geregelt und bereits bei der Erteilung der Baugenehmigung festgelegt.
Wenn eine andere Nutzung beabsichtigt ist, hat der Eigentümer (!) einen Nutzungsänderungsantrag bei der zuständigen lokalen Behörde zu stellen.
FF
Ich merke das sich keiner so wirklich auskennt, das ein Objekt irgendwann einmal als gewerblich oder privat eingestuft wurde ist mir ja klar und das ich einen Vermieter fragen müsste auch. Bleibt die Frage trotzdem offen ob es überhaupt möglich/erlaubt ist.
wpl schrieb: //ganzer Text//
Vielen, vielen Dank für deine Mühe und ausführliche Antwort, das klärt kleine Frage, hatte ich aber via Google auch schon rausgefunden ;) nichts desdotrotz werde ich wohl nicht selbst was bauen können und muss leider wieder zur Frage zurück ob das in einem vorhandenen Büro möglich wäre. Vielleicht frage ich einfach mal jemanden der ein entsprechendes Büro vermietet eventuell kennt so jemand sich aus, oder?
Ich habe übrigens folgende Anzeige bei ImmoScout gefunden:
Objektbeschreibung
Büroetage in der Heidelberger Hauptstraße. Gute Ausstattung:
Klimaanlage, Lüftungsanlage, Holzdecke gleichzeitig Schallschutzdecke,
Stabparkettboden, 2 Bäder, Küche...
Sehr großzügige Räumlichkeiten, derzeit 2 Zimmer, Küche und 2 Bäder.
Großer Raum unterteilbar: max. 4 ZKB... Kann auch zu Wohnzwecken / Wohnen und Arbeiten genutzt werden. Eigener Eingang nur fü diese Einheit...
Quelle: http://www.immobilienscout24.de/48297805?donotLog=t&style=is24&is24EC=IS24&navigationbarurl=/requester.go
Scout-ID: 48297805
Anbieter-Objekt-Nr.: 3-36677
Vielen Dank für all die Antworten ich merke ihr gebt euch wirklich Mühe! -
Hallo Ihr Lieben,
sehr interessant Eure Beiträge und super spannend für mich.
Ich habe gerade exakt die gleichen Fragen/Probleme.
Ich habe ein Objekt erworben welchen im Grundbuch als Teileigentum (Gewerbefläche)
eingetragen ist. In diesem Objekt wird aber schon sein 2 Jahren gewohnt und es hat eigentlich keinen
Interessiert. Alle Angaben mache beruhen auf meinen eigenen Recherchen.
1. Du kannst dich bei dieser Aderesse nicht behördlich melden da es kein Wohnraum ist!
- richtig oder falsch?
2. Wohnen kannst du dort schon und es dürfte solange keine Probleme geben,
wie du mit der Eigentümergemeinschaft keine Probleme hast.
3. Um dort "sauber" Wohnen zu können müsstest du eine Nutzungsänderung beantragen und wenn das
Objekt alle nötigen Kriterien deine Bauverordnung umfasst, wird da in der Regen auch zugestimmt.
Es ist viel Problematischer, bis unmöglich, Wohnungseigentum einer gewerblichen Nutzungsänderung zu unterziehen.
3. Um die steuerlichen Aspekte kümmere ich mich auch gerade, wenn jemand einen Tip hat wie man das am besten Lösen kann
bitte ich um Rat!
... gerne auch alle andere, geschriebenen Aspekte kommentieren! Wie Ich schon sagte, meine Aussagen basieren auch nur auf Recherche.
Viele Grüße
chris
-
Am besten du wendest dich an den Mieterbund und erkundigst dich dort. Um eine Gewerbefäche in Wohnfläche umzuwandeln wende dich an das Bauamt deiner Stadt. Wie es mit der gleichzeitigen Nutzung des Mietobjektes als Gewerbe- und Wohnfläche aussieht, kannst du dann im Vetrag regeln (vorausgesetzt, es ist nicht ausschließlich eine Fläche von beiden).
Beitrag zuletzt geändert: 4.5.2010 10:26:54 von trueweb -
rotuganda schrieb:
...nichts desdotrotz werde ich wohl nicht selbst was bauen können und muss leider wieder zur Frage zurück ob das in einem vorhandenen Büro möglich wäre. Vielleicht frage ich einfach mal jemanden der ein entsprechendes Büro vermietet eventuell kennt so jemand sich aus, oder?
Deine Frage ist doch bereits beantwortet.
- Die Nutzungsart regelt das Baurecht.
- Es ist unerheblich, ob Du selbst baust oder nur Mieter eines bestehenden Objektes bist.
- Der Eigentümer muß eine etwaige Nutzuungsänderung beantragen, damit Du, als Mieter, ein gewerbliches Objekt zu Wohnzwecken nutzen darfst.
FF -
trueweb schrieb: Am besten du wendest dich an den Mieterbund und erkundigst dich dort. Um eine Gewerbefäche in Wohnfläche umzuwandeln wende dich an das Bauamt deiner Stadt. Wie es mit der gleichzeitigen Nutzung des Mietobjektes als Gewerbe- und Wohnfläche aussieht, kannst du dann im Vetrag regeln (vorausgesetzt, es ist nicht ausschließlich eine Fläche von beiden).
Danke für deinen Tipp, das werde ich machen!
fatfreddy schrieb:
rotuganda schrieb:
...nichts desdotrotz werde ich wohl nicht selbst was bauen können und muss leider wieder zur Frage zurück ob das in einem vorhandenen Büro möglich wäre. Vielleicht frage ich einfach mal jemanden der ein entsprechendes Büro vermietet eventuell kennt so jemand sich aus, oder?
Deine Frage ist doch bereits beantwortet.
- Die Nutzungsart regelt das Baurecht.
- Es ist unerheblich, ob Du selbst baust oder nur Mieter eines bestehenden Objektes bist.
- Der Eigentümer muß eine etwaige Nutzuungsänderung beantragen, damit Du, als Mieter, ein gewerbliches Objekt zu Wohnzwecken nutzen darfst.
FF
Ich glaube ich habe mich unglücklich ausgedrückt, es sind Fragen beantwortet jedoch ist mir die Frage wie man beiden in einem Objekt gleichzeitig nutzen kann/darf immer noch unbeantwortet. Ich möchte ja nicht ausschließlich in einem Büro wohnen sondern ich möchte ja in einem Büri arbeiten und wohnen und das ist doch etwas anders als die Antworten die ich bisher erhielt. Ich möchte aber nicht damit sagen das diese Antworten schlecht oder wenig hilfreich waren, gell! -
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