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Zweimal innerhalb eines Jahres zu schnell gefahren

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  1. Autor dieses Themas

    mawes

    Kostenloser Webspace von mawes

    mawes hat kostenlosen Webspace.

    Hi,
    ich wurde zweimal innerhalb eines Jahres mit 27 km/h geblitzt.
    Der erste kam vor etwa 2 Monaten und wurde nach Toleranzabzug von 3 km/h auf 24 km/h gesetzt und damit hat mich das 1 Punkt in Flensburg gekostet.
    Der zweite Verstoß war innerorts und kam nun heute an und beträgt ebenfalls nach Toleranzabzug 24 km/h. Dieser kostet mich Geldbuße + Gebühr + Auslagen zusammen 188,50 und gibt ebenfalls einen Punkt.
    Eine weitere, ältere Eintragung existiert bereits im Verkehrszentralregister.
    Als Hinweis steht nun auf dem Bescheid: "Fahrverbot und erhöhte Geldbuße wegen 3 Eintragungen im Verkehrszentralregister. Eine Ahndnung des erneuten Verstoßes durch ein erhöhtes Bußgeld allein ist wegen der beharrlichen Pflichtverletzung nicht ausreichend."

    Mir ist die 2x26 km/h - Regel bekannt. Aber gilt diese vor dem Toleranzabzug?
    Vielen Dank für jede Antwort!
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  3. hk1992

    Moderator Kostenloser Webspace von hk1992

    hk1992 hat kostenlosen Webspace.

    Ich gebe natürlich keine Garantie und bin nicht in Verkehrsrecht geschult.

    Ich sehe das so: Logischerweise kann die 26kmh Regel erst NACH Toleranzabug gelten. Bei der Geschwindigkeit, die auf dem Bußgeldbescheid angegeben ist, wurde die Toleranz schon abgezogen, soweit ich weiß.
    Demnach wäre ein Fahrverbot bei dir nicht korrekt. Wie man dagegen vorgeht, weiß ich allerdings nicht. Mit einem Anwalt kann das schnell aufwändiger (und teurer) werden, als es in Kauf zu nehmen denke ich.

    Außerdem vll interessant: http://www.finanztip.de/recht/verkehr/av-042.htm

    Gruß,
    Henning
  4. Hier die Meinung eines Juristen zu einem ähnlich gelagerten Fall: *click*

    Es gibt für die "Beharrlichkeit" wohl einen Ermessensspielraum.
    Wie auch im Link von Henning zu lesen,, muß die Auslegung nicht unbedingt akzeptert werden.

    Es scheint also, sofern Du den Führerschein nicht einlagern lassen möchtest, ratsam, einen Fachanwalt (!) zu den Möglichkeiten und Aussichten eines Einspruches zu befragen.



    Beitrag zuletzt geändert: 18.12.2013 15:46:32 von fatfreddy
  5. Autor dieses Themas

    mawes

    Kostenloser Webspace von mawes

    mawes hat kostenlosen Webspace.

    Vielen Dank schonmal. So ähnlich habe ich das auch aufgefasst, dass aufgrund der Eintragung #3 und dem zweifachen Verstoß nun deren Ermessensspielraum zum Tragen kommt und sie deshalb ein Fahrverbot aussprechen.
    Beharrlichkeit, nunja.
    Glaube aber dass sich für mich der Aufwand nicht lohnt, vor allem da ich nicht sonderlich große Probleme damit hätte, den Führerschein einen Monat abzugeben.
    Insgesamt scheint mir der Anwalt nur erfolgsversprechend, wenn ich das Auto aus beruflichen Gründen dringend benötigen würde.
  6. blueoceanproperty

    blueoceanproperty hat kostenlosen Webspace.

    Ich wurde letzte Woche in Luxemburg geblitzt. Weiß jemand, ob die das nach Deutschland schicken?
  7. e*******s

    blueoceanproperty schrieb:
    Ich wurde letzte Woche in Luxemburg geblitzt. Weiß jemand, ob die das nach Deutschland schicken?


    Kommt auf den Blitzer an. So weit ich weiß, knipsen die von vorne. Das heißt ein Foto existiert, die fragen in Deutschland nach deiner Adresse und die wird herausgegeben.
    In manchen Länder gibt es Halterhaftung. Zum Beispiel in Österreich knipsen die meist nur das Nummernschild oder von Hinten. Dann kannst du sagen, dass du das Auto verliehen hast (falls das der Fall wäre), zum Beispiel an ein Familienmitglied, weil dann kannst du die Aussage verweigern. Bei Halterhaftung hilft Deutschland nicht bei der Rechtsdurchsetzung, weil die bei uns nicht erlaubt ist. Wenn der Täter identifiziert wird, schon. Deshalb würde ich nicht lügen.

    Kommt halt auf das Foto an.

    Aber je nachdem wie schnell du gefahren bist, solltest du es als Lehrgeld betrachten. Denn wenn du nicht bezahlst, eröffnen die ein Verfahren. Wenn du kontrolliert wirst, kassieren die richtig ab. Was du beim Tanken sparst, wird billiger sein als das Busgeldverfahren.

    Beitrag zuletzt geändert: 26.5.2014 20:26:47 von emmahades
  8. blueoceanproperty schrieb:
    Ich wurde letzte Woche in Luxemburg geblitzt. Weiß jemand, ob die das nach Deutschland schicken?

    Wahrscheinlich ja, denn seit einigen Jahren (2005, wenn ich nicht irre) gibt es einen Beschluß der EU, der grenzübergreifend die Eintreibung von Bussgeldern ermöglicht und regelt. Sofern sich die Luxemburger also die Mühe machen, die Forderung nach De weiterzuleiten, wirst Du zahlen müssen.sofern die Feststellung des Vergehens mit den deutschen Regelungen vereinbar ist.

    Beitrag zuletzt geändert: 26.5.2014 0:57:05 von fatfreddy
  9. Autor dieses Themas

    mawes

    Kostenloser Webspace von mawes

    mawes hat kostenlosen Webspace.

    Habe soviele Blitzer z.B. aus Frankreich nie bekommen. Kommt denke ich auch vor allem darauf an, ob es sich für sie lohnt, dir das hinterher zu schicken ;-)
  10. mawes schrieb:
    Habe soviele Blitzer z.B. aus Frankreich nie bekommen. Kommt denke ich auch vor allem darauf an, ob es sich für sie lohnt, dir das hinterher zu schicken ;-)
    Dann viel Spaß bei einer erneuten Einreise in Frankreich.
  11. f********s

    malwarecheck schrieb:
    mawes schrieb:
    Habe soviele Blitzer z.B. aus Frankreich nie bekommen. Kommt denke ich auch vor allem darauf an, ob es sich für sie lohnt, dir das hinterher zu schicken ;-)
    Dann viel Spaß bei einer erneuten Einreise in Frankreich.


    Na ja, er darf sich bloß nicht schon wieder blitzen lassen ;) Aber mal ehrlich, wer mit über 70 durch die Stadt brettert, ist eine Gefahr für sich und andere. Bin selbst Autofahrerin und 60 fahr ich auch (wenn man weniger fährt, gilt man hier schon als Hindernis ^^), aber schneller würd ich nicht fahren, eben aus o. g. Grund. Also mal alles bisschen lockerer sehen, dann klappt es auch mit dem Führerschein (weiterhin).

    edit: übrigens: wenn du damit nicht einverstanden bist, leg doch erstmal Widerspruch ein und schau, was die Behörde dazu zu sagen hat.

    Beitrag zuletzt geändert: 30.5.2014 16:13:11 von freakycats
  12. s**************3

    malwarecheck schrieb:
    mawes schrieb:
    Habe soviele Blitzer z.B. aus Frankreich nie bekommen. Kommt denke ich auch vor allem darauf an, ob es sich für sie lohnt, dir das hinterher zu schicken ;-)
    Dann viel Spaß bei einer erneuten Einreise in Frankreich.

    Die armen Leute, die das Auto kaufen und die Nummer behalten. Aber heutzutage behält man ja seine Nummer selbst, dann trifft es wenigstens keinen Unschuldigen.
  13. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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