Zuviel Geld vom Finanzamt
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Im Jahr 2013 freute ich mich besonders über das Finanzamt, denn anders als sonst üblich sah mein Steuerbescheid so aus, dass ich, anders als früher, mehr Geld vom FA zurück bekam, als ich erwartet hatte. Ich bin damals auch den Bescheid durchgegangen und konnte nirgends einen Fehler entdecken.
Jetzt bekam ich Post vom FA und sie fordern Geld zurück, denn man hat entdeckt, dass damals bei eine Position anstatt 122,22 EUR versehentlich 1222,22 EUR berücksichtigt wurden.
Soweit so gut, sehe ich ein. Das Ganze liegt ja auch innerhalb der relevanten Frist für solche Korrekturen.
Der Witz ist aber, dass das FA nun auch noch Zinsen dafür haben will, heißt ich soll ca. 1000 EUR plus Zinsen zurückzahlen, immerhin auch 150 EUR. Begründet wird das mit §233a Abgabenordnung.
Hatte jemand hier so etwas schon mal? Also mir geht es nur um diese Zinsen, sind die hier wirklich sachgemäß? -
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Die 1000€ musst du auf jeden Fall zurück bezahlen.
Da hast du rechtlich keinen anspruch.
Ich bin zwar kein Anwalt und kann es nicht zu 100% sagen, aber wenn der Fehler beim Finanzamt lag, dann solltest du keine Probleme bekommen wenn du nicht bezahlst.
Wenn du bei deinen Bescheid den du eingereicht hast den Fehler gemacht hast musst du die Zinsen bezahlen.
Informiere dich aber besser bei einen Anwalt der kann dir es zu 100% sagen.
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Jo, das ist leider rechtens.
Du hast bis zu 15 Monate nach Ablauf des Jahres Zeit, um dich beim Finanzamt zu melden und das zu klären. Da du innerhalb der 15 Monate dich nicht gemeldet hast wird das Geld, welches dir unrechtmäßig überwiesen wurde, verzinst, da du es als eine Art Kredit vom Staat bekommen hast, und dich nicht selbstständig um den Irrtum gekümmert hast.
Heißt, du hast 2013 das Geld unrechtmäßig bekommen, 2013 lief ab, dann 15 Monate, heißt seit dem 1.4.2015 werden Zinsen erhoben. KA wie hoch die Zinsen sind, ich hab mal was von 0.5% pro Monat gehört, aber kA was das wirklich ist.
Du kannst mal zum Finanzamt gehen und mit den sprechen, ob sich da was machen lässt, allerdings, wie geschrieben, hat das Finanzamt da recht, soweit ich das sehe.
Tut mir leid =( -
Ich Dir da leider auch nicht viel Hoffnung machen. Steuern sind eine Bürgerpflicht. Sollte der Bürger bei den ganzen Gesetzen, Paragraphen und Formularen nicht durchsehen, muß er sich kompetente Hilfe holen. (Leider sehen auch die meisten Finanzbeamte nicht mehr durch und verweisen bei konkreten Fragen aufgrund von Unkenntnis fast immer auf den eigenen Steuerberater, der diese Frage beantworten soll). Zumindest solltest Du aber erst einmal Widerspruch einlegen. Sonst ist nach 4 Wochen der Bescheid rechtsgültig. Den Widerspruch kann man nach einer ausführlichen Beratung bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater, und nur diese können Dir hier helfen und niemand aus dem Forum hier, jederzeit wieder zurücknehmen.
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Hallo,
Steuerzinsen (Nachforderungszinsen) sind leider unabhängig von einem Verschulden des FA zu zahlen, das wurde in einem Grundsatzurteil festgehalten (BFH-Beschluss vom 13.12.2011, VIII B 136/11), an dem sich die Sachbearbeiter zu halten haben.
Die Zinshöhe ist angesichts der aktuellen niedrigen Marktzinsen auch völlig unverständlich, aber leider ebenso im Gesetz festgeschrieben.
Die einzige Chance sehe ich in einem gut begründeten Antrag auf Erlass der Zinsfestsetzung aus 'Billigkeitsgründen', damit könnte man Glück haben.
Viele Grüße
J.
Beitrag zuletzt geändert: 29.2.2016 21:25:49 von john-w -
@john-w: Danke für BFH-Beschluss vom 13.12.2011, VIII B 136/11;, habe ich nicht selbst gefunden.
Fall hat sich somit erledigt.
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Eine gute Begründung sollte m.E. darin liegen, daß Du bis zum Eintreffen des Bescheides ja überhaupt nicht gewußt hast, daß Du dem Finanzamt Geld schuldest. Somit hattest Du keine Möglichkeit, die Entstehung von Zinsen zu verhindern.
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john-gunn schrieb:
Eine gute Begründung sollte m.E. darin liegen, daß Du bis zum Eintreffen des Bescheides ja überhaupt nicht gewußt hast, daß Du dem Finanzamt Geld schuldest. Somit hattest Du keine Möglichkeit, die Entstehung von Zinsen zu verhindern.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Der Bescheid ist bei Eingang auf seine Korrektheit zu prüfen.
In diesem Falle würd eich dir einen Steuerberater empfehlen und nicht die Community. Manchmal ist das Finanzamt in solchen Dingen sehr kulant, wenn man die Dinge korrekt anpackt. -
mein-wunschname schrieb:
Der Witz ist aber, dass das FA nun auch noch Zinsen dafür haben will, heißt ich soll ca. 1000 EUR plus Zinsen zurückzahlen, immerhin auch 150 EUR. Begründet wird das mit §233a Abgabenordnung.
Hatte jemand hier so etwas schon mal? Also mir geht es nur um diese Zinsen, sind die hier wirklich sachgemäß?
Rechtlich gesehen musst du zahlen, ob nun das Amt einen Fehler gemacht hat oder nicht. Du kannst natürlich mit dem Finanzamt reden und darauf hinweisen, dass du kein Fachmann bist, somit dir der Fehler nicht offensichtlich war und du nun dadurch bestraft wirst mit den Zinsen. Aus Kulanz darf das Finanzamt auch auf die Zinsen verzichten, muss es jedoch nicht!
Ich würde sagen, versuch es einfach mal!
Wenn dieser Fehler einem Steuerberater unterlaufen wäre, dann hätte dieser im übrigen die Zinsen tragen müssen, da er als Fachmann gilt! Also nur mal so als Hinweis! -
Ich bin leider ebenfalls der Ansicht, dass sie Rechtslage zu deinen Ungunsten liegt. Aber die Möglichkeiten der Finanzbeamten sind größer als man denkt. Sie haben erstaunlich viel Ermessensspielraum, in diesem Fall die Zinsen betreffend. Freundlichkeit hilft da unter Umständen weiter.
Aus Kulanz darf das Finanzamt auch auf die Zinsen verzichten, muss es jedoch nicht!
Deshalb lieber nicht damit anfangen, dass das Amt selbst Schuld ist etc. Lieber mit der eigenen Unbedarftheit argumentieren und darum bitten eine einvernehmliche Lösung zu finden. Ist leider ein bißchen mit über-den-eigenen-Schatten-springen verbunden, aber: die sitzen am längeren Hebel. -
mein-wunschname schrieb:
Nimm einen RA oder Steuerberater, ich als armer Mensch kann dir nur sagen, wenn du argumentierst, daß das zuviel erhaltene Geld in deinem Lebensunterhalt aufgegangen ist (also keine Ersparnisse) und du auch unterhalb des pfändungsfreien Einkommen liegt hat der amtliche Vollstrecker Pech gehabt. Ansonsten warscheins du!
Hatte jemand hier so etwas schon mal? Also mir geht es nur um diese Zinsen, sind die hier wirklich sachgemäß? -
Sorry Leute, aber der Fall ist erledigt, sind also keine Ratschläge mehr notwendig.
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