zum Firmensitz müssen trotz Urlaub
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Hallo,
ich bin derzeit einer BvB-Maßnahme beschäftigt. Dies dient zur Berufs Orientierung. Nun ist es so, dass heute mein letzter arbeitstag gewesen ist, denn nun habe ich urlaub. Dieser wurde auch genemigt und nun ist leider ein problem aufgetreten. Ich muss am 22.3 also nächste woche dienstag zu meinen Betreuern bzw. zum Arbeitsgebäude wo meine derzeitige firma ihren sitz hat. Allerdings habe ich ja urlaub und würde jetzt sagen, dass ich dort nicht hin muss. Das problem ist auch, dass ich normalerweise dort nur ca. 10 minuten dort bleiben muss um meinen Vorgesetzten bericht zu erstatten, wie meine Jobsuche bzw. ausbildungssuche läuft.
Aber ich sitze dann nur für die hinfahrt 1 stunde und auch zurück eine stunde und muss dann noch wahrscheinlich stundenlang warten muss bis ich einen bus habe, der mich wieder nach hause fährt. Leider sind jetzt ferien, somit werde ich nicht zu meiner nächstgelegenden haltestelle gefahren sondern nur zur ortsmitte. Dann müsste ich laufen, da ich keinen habe, der mich fahren könnte.
Ich würde dies allerdings nicht als urlaubstag anrechnen sondern als arbeitstag. Seht ihr das genauso? Muss ich zu dem Termin überhaupt erscheinen , wenn dieser mitten in meinem Urlaub statt findet?klar wäre zwar nur 10 dort aber das wird stunden dauern bis ich dort weg komme und darauf habe ich einfach überhaupt keine lust.
Kennt sich jemand damit aus? Ich selbst werde, sofern ich hingehe dies als Arbeitstag gelten lassen. Urlaub soll ja schließlich der erholung von der arbeit sein. Da ist es normalerweise nicht meine Pflicht, diesen nur für 10 minuten dort zu unterbrechen, wovon ich allerdings sicherlich 4 stunden oder mehr dazu rechen muss (hin und rückfahrt, Wartezeit auf einen Bus). -
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Du kannst anrufen und in aller Form um Verlegungt des Termines bitten. Dabei solltest Du genaue Angaben machen können über An-, Abfahr- und Wartezeiten (findet sich im Internet auf der Seite Eurer Verkehrsbetriebe). Eine höflich vorgetragene und begründete Bitte hat möglicherweise Aussicht auf Erfolg.
Wenn Du Deiner Arbeit auch sonst an dem entsprechenden Ort nachgehst, wirst Du allerdings feststellen, daß man Dir auch dann den Weg von und zur Arbeit nicht als Arbeitszeit anrechnet. Du könntest also, wenn der Termin sich nicht verschieben läßt, fragen, ob man Dir den Tag als Arbeitstag anrechnet. Müßtest dann aber auch normal arbeiten.
Sorry, aber so ist das im Kapitalismus. Als Arbeitgeber ist man da nicht zu Rücksichtnahme verpflichtet. Andererseits kannst Du schnell Deinen Job los werden, wenn Du Deinen Dienstpflichten nicht nach kommst.
Beitrag zuletzt geändert: 19.3.2016 3:04:44 von john-gunn -
Rein rechtlich kann dir keiner was, eine Unterbrechung eines bereits genehmigten Urlaubs ist nicht oder nur in betrieblichen Notfällen zulässig. Allerdings würde ich ebenfalls die von john-gunn vorgeschlagene Variante ein Telefonat zu führen bevorzugen,. In diesem Telefonat könntest Du klären was mit dem zerstörten Urlaubstag geschieht und inwieweit Dir entstandene Kosten z.B. für Hin und Rückfahrt erstattet werden. Ausserdem wäre es ja vielleicht auch möglich das 10 Minuten Gespräch mit deinen Betreuern per Telefon abzuwickeln..
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Rechtlich gesehen ist die Sache klar wie "invalidenturm" schon schrieb.
Nur leider ist es heutzutage ja leider so das Recht haben und Recht bekommen 2 verschiedene Paar Schuhe sind!
Ich würde auch auf einen Anruf setzen! -
invalidenturm schrieb:
Rein rechtlich kann dir keiner was, eine Unterbrechung eines bereits genehmigten Urlaubs ist nicht oder nur in betrieblichen Notfällen zulässig.
Naja und der termin wurde erst viel später bekannt gegeben. Plane meinen urlaub auch monate vorher. Ich glaub 1 woche bevor mein urlaub begann, wurde ich erst irgendwie darauf aufmerksam gemacht. Auch das schreiben kam erst donnerstag oder gestern an. Also viel zu spät.
Bei meiner arbeitsstelle anzurufen wäre möglich, aber es geht dort keiner ran. Die haben teilweise urlaub und noch einiges zu tun.
Wenn ich dort bin werde ich dies einfach meinem Betreuer mitteilen, dass ich diesen tag als arbeitstag anrechne.
Wie du schon gesagt hast, kann mir keiner etwas. Ich sehe es einfach nicht ein, meine "Freizeit" zu kürzen nur um diesen verspäteten Termin wahrzunehmen. -
bruchpilotnr1 schrieb:
Naja und der termin wurde erst viel später bekannt gegeben. Plane meinen urlaub auch monate vorher. Ich glaub 1 woche bevor mein urlaub begann, wurde ich erst irgendwie darauf aufmerksam gemacht. Auch das schreiben kam erst donnerstag oder gestern an. Also viel zu spät.
Bei meiner arbeitsstelle anzurufen wäre möglich, aber es geht dort keiner ran. Die haben teilweise urlaub und noch einiges zu tun.
Wenn ich dort bin werde ich dies einfach meinem Betreuer mitteilen, dass ich diesen tag als arbeitstag anrechne.
Wie du schon gesagt hast, kann mir keiner etwas. Ich sehe es einfach nicht ein, meine "Freizeit" zu kürzen nur um diesen verspäteten Termin wahrzunehmen.
Also, von deinem geplanten Vorgehen würd eich eher abraten. Es ist ja noch der Montag. Es wird ja wohl in der Firma einmal jemand an das Telefon zu bekommen sein?
Ich würde nicht einfach hingehen und den Tag als Arbeitstag anrechnen lassen, dann müsstest du ja auch den ganzen Tag arbeiten. Ich weiß ja nicht, ob du da spontan auftauchen kannst und arbeiten.
Versuche die Sache lieber erst zu klären.
Das Problem, das auch turmfalken-nikolai beschreibt ist aber auch, dass viel zu wenig Leute den Mut haben und zu sagen Urlaub ist Urlaub. Ich habe gleich von Beginn an gesagt, dass ich im Urlaub keinerlei Mails lese und per Telefon nicht erreichbar bin. Bisher habe ich noch keine Not gesehen, irgendjemandem zu sagen, dass er mich zur Not anrufen soll. In diesem Moment, wo man das macht, macht man einen Fehler, finde ich.
Genieße deinen Urlaub. -
bruchpilotnr1 schrieb:
invalidenturm schrieb:
Rein rechtlich kann dir keiner was, eine Unterbrechung eines bereits genehmigten Urlaubs ist nicht oder nur in betrieblichen Notfällen zulässig.
Naja und der termin wurde erst viel später bekannt gegeben. Plane meinen urlaub auch monate vorher. Ich glaub 1 woche bevor mein urlaub begann, wurde ich erst irgendwie darauf aufmerksam gemacht. Auch das schreiben kam erst donnerstag oder gestern an. Also viel zu spät.
Bei meiner arbeitsstelle anzurufen wäre möglich, aber es geht dort keiner ran. Die haben teilweise urlaub und noch einiges zu tun.
Wenn ich dort bin werde ich dies einfach meinem Betreuer mitteilen, dass ich diesen tag als arbeitstag anrechne.
Wie du schon gesagt hast, kann mir keiner etwas. Ich sehe es einfach nicht ein, meine "Freizeit" zu kürzen nur um diesen verspäteten Termin wahrzunehmen.
das bei dir ist ein Sonderfall, weil es keine meldepflicht über Job ist, sondern über die Maßnahme durch die Behörde. Das heißt, ansprechen, ob es geht... allerdings wundert es mich, dass es der Firmensitz ist, da müsste man genauer wissen, was für vertragliche gegebenheiten da existieren. Nicht eigenmächtig handeln, sonst hagelts direkt abmahnung und Sanktionen... andererseits ist es schon ziemlich asozial, dass es direkt in den urlaub fällt, wo dein urlaub vorher stand... -
sebulon schrieb:
andererseits ist es schon ziemlich asozial, dass es direkt in den urlaub fällt, wo dein urlaub vorher stand...
Ja aber ich bin mir nie ganz sicher ob das immer der fall sein muss. Bei mir war dies bis jetzt nur dieses eine mal der fall. Ich selbst verstehe es auch nicht so ganz. Rechtlich gesehen, brauch ich dort nicht hin Urlaub ist und bleibt urlaub
Beitrag zuletzt geändert: 19.3.2016 20:33:18 von bruchpilotnr1 -
Naja, stell dir einfach vor du hättest schon deinen Flug gebucht - Wie du schon sagst ist Urlaub normalerweise nur für Notfälle zu unterbrechen und nicht um 10 Minuten vorzusprechen.
Aber es wirkt als hättest du noch nicht bei der Behörde angerufen. Ich war auch mal in einer Maßnahme, nachdem ich finanziell in Schwierigkeiten geraten war - Nichts zur Vorbereitung also, aber auch von der Arbeitsagentur aus gesteuert. Ich konnte das eine Mal noch 10 Minuten vorher per Telefon absagen und Dinge wie "Wie läuft es denn mit den Bewerbungen?" problemfrei sowieso am Telefon besprechen.
Einfach fernbleiben wird schwer, da es ebend von der Behörde aus ist.
Einfach hingehen und sagen du wertest das als Arbeitstag macht im Normalfall nur unnötig Ärger. Ich vermute mal, dass du noch eine Weile dort arbeiten musst und solche Kleinigkeiten dann zum Streit werden zu lassen OHNE vorherige Frage ob man das nicht verschieben kann - meiner Meinung nach keine allzu gute Idee -
Also, ich hab noch mal das Anschreiben durchgelesen. Dort steht "Das erscheinen zu diesen Termin ist Pflicht". Damit wäre der fall wohl geklärt. Dann müsste ich diesen allerdings als arbeitstag angerechnet bekommen und nicht als urlaubstag. Wäre auch unfair.
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hm, das grenzt ja schon an Schikane!
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turmfalken-nikolai schrieb:
hm, das grenzt ja schon an Schikane!
ist es auch aber was soll ich machen? kommt nicht gut an, wenn ich anrufe und sage urlaub ist urlaub.
ich kanns mir leider nicht aussuchen. Aber ich denke es wird so sein dass mir dieser urlaubstag gutgeschrieben wird. Wir sind ja in dem sinne keine firma die auf gewinn aus ist sondern nur um das vermitteln von Praktikanen und auszubildenen. -
na diese Buden sind die Schlimmsten! Die verdienen sich an unbezahlten Praktikanten ne goldene Nase im Vergleich dazu was sie für Mitarbeiter bezahlen müßten die das machen was jetzt die unbezahlten Praktikanten machen.
Und dann bekommen die wahrscheinlich noch Kohle von der Agentur WEIL sie Praktikanten nehmen!
Ist doch überall das Gleiche! -
Mein Rat, kkläre iim Vorfelld was aus deinem Urllaubstag wird. Formulierungen we "Das erscheinen zu diesen Termin ist Pflicht". snd amtstypisch. Ich habe in einem ähnlichen Fall von der Sachbearbeiterin hinterher nur zu hören gekriegt "Sie hätten doch nicht kommen brauchen und wer ihnen die Kosten erstattet keine Ahnung, wir jedenfalls nicht.". In dem konkreten Fall endete mein Bundesfreiwilligendienst planmäßig am 31.5.., ich habe also pflichtgemääß das Amt Ende Februar darüber in Kennntnis gesetzt und außerdem gemeldet dass ich vom 1.- ~20.5. meinen Jahresurlaub habe. Ich war gerade mal drei Tage weg, da rief mich mein Nachbar an Post vom Amt, ich habe mir dann das Werk vorllesen lassen "Ganz dringend am 8..5. 9:00 Uhr und Sanktionen bei Nichterscheinen. Leider war die telefonische Erreichbarkeit des Arbeitsamtes abgesehen vom Telefoncomputer nicht gegeben, so dass ich 450km fahren mußte, bis zum heutigen Tag hat mir keiner irgendwelche Kosten erstattet, oder Urlaub ersetzt, weil wie die Mitarbeiterin sagte ich sei ja selbst schuld, ich hätte in diesem Fall natürlich nicht kommen müssen. Also, falls Du jemanden erreichen kannst,, ruf vorher an und kläre was aus dem Urlaubstag wird.
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bruchpilotnr1 schrieb:
Also, ich hab noch mal das Anschreiben durchgelesen. Dort steht "Das erscheinen zu diesen Termin ist Pflicht". Damit wäre der fall wohl geklärt.
Damit ist gar nichts geklärt. Dieser Satz wird standardmäßig unter beinahe jedes Schreiben vom Arbeitsamt gesetzt. Bei mir wurde zeitgleich immer noch angekündigt, dass Nicht-Erscheinen Sanktionen nach Paragraph xy auslösen würde und ich dann 10% von meinem Hartz IV gestrichen bekäme - Dabei bekam ich noch nie Hartz IV. Das sind computergenerierte Standardblätter.
Ruf beim Amt an bevor du dich so verrückt machst und versuch möglichst freundlich zu bleiben und nicht gleich drauf los zu stürzen, dass du ja Urlaub hast und alle so unverständnisvoll mit dir sind. Wie ich bereits sagte: Da arbeiten auch nur Menschen und ich konnte mit denen immer reden. Das eine Mal musste ich tatsächlich 10 Minuten vorher absagen. Sollte zwar nicht zur Regel werden, aber wenn du denen mit Respekt begegnest, sind die eigentlich ganz okay. -
Tja das ergebnis: Ich musste heute hin und der Tag wurde mir leider nicht als arbeitstag angerechnet. Ob es fair ist? Nein natürlich nicht. Nächstes mal sage ich nein zu soeinem Termin.
Danke an euch allen die mir helfen wollten. Ich weiss ihr seit keine Rechtsberater aber der ein oder andere wird wohl gewusst haben, dass dies leider so kommen musste.
Kann geschlossen werden. -
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