Zu schnell gefahren, jetz Aufbauseminar
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autobert schrieb:
Das muss dir dein Bekannter am 1. April erzählt haben. Natürlich ist Vater Staat bzw, die für ihn arbeitenden Ordnungshüter (sprich Polizei) befugt Vergehen gegen die Strassenverkehrordnung auch mit Fotos zu dokumentieren. Der von dir geschilderte Sachverhalt (Freispruch trotz zu schnellem Fahren wegen unerlaubtem Foto) hätte den Weg in die Presse sicherlich gefunden. Gerade die Bl*dZeitung hätte es als riesen Aufhänger gebracht und es wäre Deutschland weit über diesen Fall diskutuert worden. Da dem nicht so ist zeigt mir du bist dir noch nicht einmal zu schade dich lächerlich zu machen wenn es um Gulden geht.
Noch lächerlicher ist es jedoch, immer noch zu glauben, dass Deutschland ein Staat ist...
fatfreddy schrieb:
Entweder hast Du das was falsches verstanden, man hat dir Müll erzählt, oder Du willst hier einfach was erzählen. ;)
Es gab in 2009 mal ein Urteil des BVerfG (AZ: 2 BvR 941/08), welches für Aufsehen gesorgt hat und diesen Irrglauben eventuell begründet. Inhalt und Hintergrund dieses Urteils war aber ein anderer.
Velass dich darauf, daß ein Richter deinen Einwand mit der Begründung des "berechtigten Interesses" abweisen wird. ;)
Es mag vielleich sein, dass das 2009 so gewesen ist. Aber wie ich mir das so durchgelesen habe, müsste diese entscheidung eigendlich durch die Normenklarheit wieder ungültig sein, da definitiv nicht jeder versteht, worum es geht, aber da bin ich mit nicht sicher. -
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Es gibt schon Fälle wo Videos oder Ftos nicht als Beweismaterial zugelassen wurden sind, das passiert immer dann wenn der Behörde die eine Kontrolle durchgeführt hat ein Verfahrensfehler nachgewiesen wird (falsche Position, falscher Abstand) oder wenn das recht auf informationelle Selbstbestimmung oder der Datenschutz verletzt wurden sind weil bspw. die Bilder länger gespeichert wurden als zulässig, oder eine Videoaufzeichn ung verdachtsfrei angefertigt wurde, es gab den letzten Fall bspw. mal als die Polizei Rotlichverstöße an einer Ampel aufzeichnen wollte, weil der Streckenabschnitt aber schlecht geeignet war konnte man die übliche Aktivierung der Kamera bei Verdacht auf ein Delikt nicht durchführen und ließ deswegen durchlaufen, der Anwalt des Beschuldigten legte daraufhin Einspruch gegen den Strafbefehl ein, es wurde verhandelt und der Rotlichsünder freigesprochen weil sein Recht am eigenen Bild verletzt wurde, und Beweise zu deren Erlangung man eine Straftat begangen hat sind nicht zulässig...es schadet also in schlimmen Fällen (Führerschein weg) mitunter nicht zumindest Akteneinsicht zu nehmen.
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fuhnefreak schrieb:
Ich bezweifle dass du dass Urteil überhaupt gelesen hast. Für dich in Kurzfassung: Es wurde ein Urteil kassiert und zur erneuten Verhandlung an die Vorinstanz zurückgewiesen, da es in Mecklenburg-Vorpommern dazu kein Gesetz sondern nur einen Ministeriumserlass (und dieser auch noch vom Finanzministerium) gab unter welchen Vorraussetzungen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingeschränkt werden kann.
Es mag vielleich sein, dass das 2009 so gewesen ist. Aber wie ich mir das so durchgelesen habe, müsste diese entscheidung eigendlich durch die Normenklarheit wieder ungültig sein
Beitrag zuletzt geändert: 26.7.2012 21:34:12 von autobert -
fuhnefreak schrieb:
Es mag vielleich sein, dass das 2009 so gewesen ist. Aber wie ich mir das so durchgelesen habe, müsste diese entscheidung eigendlich durch die Normenklarheit wieder ungültig sein, da definitiv nicht jeder versteht, worum es geht, aber da bin ich mit nicht sicher.
Diesen Satz darfst Du mir jetzt aber noch mal ganz ausführlich erklären!
- Wo siehst Du einen Bezug zur Normenklarheit und warum sollte das Urteil deswegen ungültig sein?
- Warum verschaffst Du dir nicht erst Sicherheit, bevor Du etwas sagst?
- Was hat dein Geschreibsel mit meiner, von dir zitierten Aussage zu tun?
Aber letztendlich ist es auch wurscht! Der Threadersteller weiß, daß er zu schnell war, hat seinen Fehler eingesehen, ist bereit, dafür einzustehen und wollte nur wissen, was ihn der Spaß jetzt kosten mag. ;)
Beitrag zuletzt geändert: 27.7.2012 1:42:08 von fatfreddy -
Aber letztendlich ist es auch wurscht! Der Threadersteller weiß, daß er zu schnell war, hat seinen Fehler eingesehen, ist bereit, dafür einzustehen und wollte nur wissen, was ihn der Spaß jetzt kosten mag. ;)
Eben, alles andere ist unwichtig, er ist zu schnell gefahren und wird dafür bestraft wie viele andere auch. Die Höhe der Strafe mag unterschiedlich sein aber es ist korrekt dass man für zu schnelles fahren bestraft wird, ist mir auch schon des öfteren passiert.
Gerade in Städten passiert es relativ schnell dass man die Geschwindigkeiten überschreitet.
closed
Grüsse Malia -
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