Zinsen bei verspäteter Rückzahlung der Kaution
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Hallo!
Ich habe mitte August meine alte Wohnung übergeben und mit dem Vertag/mieter">mieter mündlich vereinbart dass ich die Kaution in den nächsten Tagen bekomme. Nach unzähligen weiteren versprechungen fühlte ich mich gezwungen ihn zu verklagen. Er hat natürlich Einspruch eingelegt und so kommt es dass ich am Mittwoch vor Gericht einvernommen werde.
Wo ich mich anfang einfach mit der Rückzahlung dessen, was ich damals hinterlegt habe, zufrieden gegeben hätte, will ich heute die Zinsen die mir generell wegen der Kaution zustehen und zudem hätte ich auch gerne noch Verzugszinsen. Ich weiß nicht mehr wo, aber irgendwo habe ich gelesen dass das funktioniert wenn es vor Gericht kommt.
Somit zu meiner Frage:
Hat wer einen Link zu einer Seite wo das genau beschrieben ist? Es müsste nach dem österreichischen Gesetz sein. Ich hab das MRG schon durchgelesen und mir das wichtigste ausgedruckt, aber von Verzugszinsen stand da nichts. Bin mir aber dennoch ziemlich sicher dass es das gibt.
Ich hoffe jemand kann mir diese Frage bis Dienstag (13.12.2011) beantworten, das wäre echt super. (danach hat es keinen Sinn mehr) Am besten einfach einen Link zu einer seriösen Seite auf der das genau beschrieben ist.
Ich wäre euch sehr dankbar wenn jemand so eine Seite kennen würde!
Edit:
Mir ist gerade wieder eingefallen wo ich das mit den Zinsen gehört habe: Das hat man mir bei Gericht gesagt als ich die Klage eingereicht habe.
Beitrag zuletzt geändert: 12.12.2011 19:02:38 von yorecords -
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Hallo
Ich konnte aus deinem Edit nicht entnehmen, ob du nun dennoch Hilfe brauchst oder nicht.
Ich hab dir vorsichtshalber mal einen Link rausgesucht zu einem größeren JuraForum in Österreich.
Da wirst du sicherlich fündig, oder dir kann jemand weiterhelfen.
Ich wünsche viel Erfolg für die Verhandlung!
LG
DTLO -
Ich gehe davon aus, dass bei Gericht nicht von den Verzugszinsen die Rede war, wie du meinst, sondern dass das gemeint war:
http://www.jusline.at/16b_Kaution_MRG.html
Demnach musst du nach Ende des Mietvertrags nicht bloß die Kaution an sich zurückbekommen, sondern auch die damit erwirtschafteten Erträge:
(2) Nach Ende des Mietvertrags hat der Vermieter dem Mieter die Kaution samt den aus ihrer Veranlagung erzielten Zinsen unverzüglich zurückzustellen, soweit sie nicht zur Tilgung von berechtigten Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis herangezogen wird.
Wenn du beim Vermieter nicht nachweislich (also unter Zeugen, oder besser schrifltich) die Herausgabe der Kaution urgiert hast, wird es wohl schwierig werden, den Hergang mit genauem zeitlichen Hergang zu rekonstruieren, sodass dann die tatsächlich angefallenen Verzugszinsen eingeklagt werden können. Dann steht es dein Wort gegen seines. -
Danke euch für die Hilfe!
dtlo schrieb:
Hallo
Ich konnte aus deinem Edit nicht entnehmen, ob du nun dennoch Hilfe brauchst oder nicht.
Ich hab dir vorsichtshalber mal einen Link rausgesucht zu einem größeren JuraForum in Österreich.
Da wirst du sicherlich fündig, oder dir kann jemand weiterhelfen.
Ich wünsche viel Erfolg für die Verhandlung!
LG
DTLO
Ja, ich brauche noch Hilfe. Die Rechtspraktikantin hat das nur nebenbei erwähnt, also bin ich mir nicht sicher wie das genau ist. Danke für den Link. Werd da gleich mal zu suchen beginnen.
burgi schrieb:
Ich gehe davon aus, dass bei Gericht nicht von den Verzugszinsen die Rede war, wie du meinst, sondern dass das gemeint war:
http://www.jusline.at/16b_Kaution_MRG.html
Demnach musst du nach Ende des Mietvertrags nicht bloß die Kaution an sich zurückbekommen, sondern auch die damit erwirtschafteten Erträge:
(2) Nach Ende des Mietvertrags hat der Vermieter dem Mieter die Kaution samt den aus ihrer Veranlagung erzielten Zinsen unverzüglich zurückzustellen, soweit sie nicht zur Tilgung von berechtigten Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis herangezogen wird.
Wenn du beim Vermieter nicht nachweislich (also unter Zeugen, oder besser schrifltich) die Herausgabe der Kaution urgiert hast, wird es wohl schwierig werden, den Hergang mit genauem zeitlichen Hergang zu rekonstruieren, sodass dann die tatsächlich angefallenen Verzugszinsen eingeklagt werden können. Dann steht es dein Wort gegen seines.
Ne ne, ich kenn den § 16b. Hat aber nichts damit zu tun. Diese Zinsen sollen mir laut Rechtspraktikantin zusätzlich zustehen. Dass das schwierig zu Beweisen wird ist mir klar, aber wenn es tatsächlich so ist habe ich wenigstens die Chance da noch irgendwas herauszuschlagen. Ich lass mir von diesem Pisser nämlich sicher nicht auf den Kopf scheißen... Außerdem habe ich aber noch SMS im Handy gespeichert in denen er mir mehrmals verspricht an gewissen Tagen das Geld rückzuerstatten. Das könnte noch recht nützlich sein. -
Hallo yorecords,
bin zwar ken Jurist sondern gelernter Kaufmann. Laut meinem Rechtsverständnis kannst du Verzugszinsen ab dem Tag verlangen für den du sie angedroht hast. Beispiel: Sollten Sie mr meine fällige Kaution ncht bis zum xx.xx zurckgezahlt haben werde ich Ihnen zusätzlich Verzugszinsen in Höhe von XX% berechnen. Die Höhe von xx% ist der Zinssatz den ich derzeit selbst bei meiner Hausbank zahle.
Da du dies nicht vorher gemacht hast, wirst du warscheins erst ab Klageeinreichung mit Verzugszinsen rechnen können. Ich hoffe fr dich du hast ein unterschriebenes Abnahmeprotokoll in welchem dokumentiert ist, dass die Wohnung in ordnungsgemässem Zustand bergeben wurde. -
Also die Verhandlung ist gelaufen und ich wurde komplett über den Tisch gezogen. Erstens war nix mit Verzugszinsen, und des weiteren wurde ich für meine Gutmütigkeit übelst abgezockt. Ich hab vor der Übergabe extra einen neuen Boden gelegt und ausgemalt obwohl es keine Pflicht war (ich Trottel) und habe deswegen 2 Tage länger gebraucht. Also hatte ich neben den Kosten für Boden und Farbe auch noch die Mietkosten für den ganzen Monat zu tragen. Des weiteren wurde mir ein Vermögen abgezogen weil auf den Türrahmen ein paar Farbkleckse waren... Alles in allem bekomme ich von ca. 1700€ genau noch 600 zurück, und die ab Jänner in monatlichen Raten zu je 100€. Ich scheiß mich an...
Beitrag zuletzt geändert: 16.12.2011 22:47:40 von yorecords -
Wie hoch sind die Gerichtskosten?
die kommen ja auch noch dazu?
Es wäre auch eigentlich dein Recht "deinen" Boden rauszureißen und den "alten" wieder rein, bzw. ein Boden, der dem alten entspricht.
Aber ehrlich gesagt, verstehe ich auch nicht, wie man dem Vermieter noch die Wohnung bei auszug "freiwillig" renovieren kann, auf Neuzusatnd ^^
Gehört wahrhsceinlich in die Kategorie "Aus Fehlern lernt man"...
Tut mir leid für dich. Verstehe aber noch nicht ganz, wieso du Mietkosten für einen weiteren Monat zahlen musst. Kommt mir vor als wäre dein rechtlicher Beistand nicht gerade der Beste gewesen. Vielleicht irre ich jetzt aber auch und das ist normal, auch wenn es mir neu wäre. ^^ -
kigollogik schrieb:
Wie hoch sind die Gerichtskosten?
die kommen ja auch noch dazu?
Ich hab Verfahrenshilfe beantragt also hats mich (vorerst) überhaupt nichts gekostet. Hab aber schon wieder einen gelben Zettel vom Gericht im Postkasten, also weiß ich nicht ob ich jetzt vielleicht doch zahlen muss.
kigollogik schrieb:
Es wäre auch eigentlich dein Recht "deinen" Boden rauszureißen und den "alten" wieder rein, bzw. ein Boden, der dem alten entspricht.
Aber ehrlich gesagt, verstehe ich auch nicht, wie man dem Vermieter noch die Wohnung bei auszug "freiwillig" renovieren kann, auf Neuzusatnd ^^
Ja, ich bin ein Vollidiot. Hab mir gedacht weil der Vermieter bis jetzt immer so freundlich war, und mir erzählt hat, dass er bei den Vormietern 2000€ Verlust gemacht hat, geb ich ihm die Wohnung in bestem Zustand zurück. Sowas mach ich aber sicher nie mehr. Sieht man eh was dabei rauskommt... Hab durch den ganzen Scheiß jetzt nur einen Haufen Schulden, z.B bei meinem jetzigen Vermieter, mit dem ausgemacht war, dass er den Rest der Kaution die ich ihm noch schulde bekommt wenn ich meine Kaution zurückbekomme....
kigollogik schrieb:
Tut mir leid für dich. Verstehe aber noch nicht ganz, wieso du Mietkosten für einen weiteren Monat zahlen musst. Kommt mir vor als wäre dein rechtlicher Beistand nicht gerade der Beste gewesen. Vielleicht irre ich jetzt aber auch und das ist normal, auch wenn es mir neu wäre. ^^
Naja laut Richterin muss man wenn die Übergabe auch nur einen Tag später stattfindet den ganzen Monat bezahlen. Hab so gesehen keinen Rechtsbeistand gehabt, ich war nur vorher bei einem Anwalt für ein gratis Erstgespräch. Der hat mir eh gesagt, dass man eigentlich nur die Tage zahlen muss bis die Wohnung übergeben wird. Aber die Entscheidung liegt ja im Endeffekt beim Richter. Das nächste Pech war also natürlich die Richterin, die auf mich eher wie die Anwältin des Vermieters gewirkt hat...
Naja aber jetzt kann ich eh nichts mehr machen außer versuchen meine Schulden loszuwerden und zu hoffen, dass ich meine Wohnung nicht verliere.
Beitrag zuletzt geändert: 17.12.2011 0:35:08 von yorecords -
yorecords schrieb:
Aber die Entscheidung liegt ja im Endeffekt beim Richter. Das nächste Pech war also natürlich die Richterin, die auf mich eher wie die Anwältin des Vermieters gewirkt hat... .
Betrifft jetzt zwar nicht unbedingt deinen Fall, aber die Erfahrung lehrt :
1. Vor Gericht und auf hoher See sind wir in alle Gottes Hand. (Altes Sprichwort)
2. Bei Gericht bekommst Du kein Recht, sondern ein Urteil (Spruch meines Anwaltes)
3. Richter sind häufiger Vermieter als Mieter. (Spruch des selben Anwaltes in einem Mietrechtsstreit, der mich ein paar tausend Euro gekostet hat. Ohne Urteil, nur bei Vergleich.) :(
4.Aus drei folgt: Wer einen vom Richter empfohlenen Vergleich ablehnt, verliert.
FF
Beitrag zuletzt geändert: 17.12.2011 3:06:35 von fatfreddy -
kigollogik schrieb:
Wie kommst du zu dieser Annahme. Der Boden ist Teil der Wohnung geworden, da geht nichts mehr. Ich hatte bei meinem 1. Beitrag schon etwas Bedenkenken deshalb:
Es wäre auch eigentlich dein Recht "deinen" Boden rauszureißen und den "alten" wieder rein, bzw. ein Boden, der dem alten entspricht.motoernie schrieb: Ich hoffe fr dich du hast ein unterschriebenes Abnahmeprotokoll in welchem dokumentiert ist, dass die Wohnung in ordnungsgemässem Zustand bergeben wurde.
dass du sie erst 2. Tage zu spät und auch nicht ordnungsgemäss (Farbkleckse) übergeben hast musst du dir natürlich annrechnen lassen. Es wäre warscheins billiger gewesen die Wohnung besenrein pünktlich zu übergeben und bei der Übergabe ein Protkoll zu führen. -
motoernie schrieb:
Es wäre warscheins billiger gewesen die Wohnung besenrein pünktlich zu übergeben und bei der Übergabe ein Protkoll zu führen.
Ja, und zwar um über 1000€. Das hat man nun von seiner Hilfsbereitschaft... -
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