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Hm, Problem ist, dass sie in dem Video nur den ersten Absatz von Artikel 5 zeigen. Der zweite besagt jedoch:
Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Damit dürfen sie es rechtlich gesehen villeicht sogar machen.
Aber dennoch, schönes Video :) -
Hm... da liest man mal das Grundgesetz und siehe da...
... irgendwie garnicht nett an einigen Stellen...
Artikel 11:
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
Verstehe ich das falsch oder ist diese Passage auf Obdachlose und Bettler ausgerichtet? Für mich persönlich hört sich das zumindest sehr danach an...
Was ich noch lustig fand war Artikel 13 zum Thema Wohnungsdurchsuchungen, sowie Tonmitschnitt in diesen. Ja, wenns dringend ist dann scheiß aufs Gericht. Polizei kanns auch erlauben, wenn keene Zeit fürs Gericht ist. Ja, ja, Richterliche Entscheidung sofort nachholen. Immer drei Richter, aber natürlich, keene Zeit wie immer, ein Richter reicht natürlich auch...
Immer diese super genauen Festlegungen. Ist ja fast schon so wie "gleich", "Sekunde", ...
Im Klartext: Für ne Durchsuchung oder Aufnahmen braucht man garnichts. Man deklarierts einfach als "im Verzug" und sagt, ja, allgemeine Gefahr. Pfff... das macht mir iwie Angst. -
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