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Zählerkasten in Mietwohnung Pflicht?

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  1. Autor dieses Themas

    yorecords

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    Hallo.

    Ich würde gerne wissen ob es ein Gesetz gibt das vorschreibt dass in einer (Miet)Wohnung ein Zählerkasten, also pro Wohnung 1 Kasten, angebracht sein muss?

    Folgendes Szenario:
    Ein 2-Parteien-Haus: Vermieter und Mieter.
    Es existiert nur ein Zählerkasten (Sicherungskasten) und der befindet sich in der Wohnung der Vermieter.

    Ich denk mir dass das allein aus dem Grund, dass wenn die Vermieter mal ein paar Tage weg sind und der Strom ausfällt, was dazu führen würde dass die Mieter Tagelang ohne Strom auf ihre Rückkehr warten müssten, gesetzlich verankert sein müsste. Kennt wer einen Link oder eine Adresse an die ich mich wenden könnte?

    Danke im Voraus.
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  3. Hallo yorecords,

    dafür gibt es meines Wissens keine Pflicht. Der Vermieter muss allerdings dafür sorgen, dass im Falle seiner Abwesenheit der Zugang zu dem Sicherungskasten möglich ist. Dafür kann er einen Ersatzschlüssel hinterlegen. Das gleiche gilt natürlich für Wasser, Gas und andere Versorgunseinrichtungen.
  4. t******s

    der Zähler kann sein wo er will .. auf jedem Fall muss sichergestellt sein dass der Mieter jederzeit Zugang zu den Sicherungen hat ... also entweder ein Unterverteiler in der Wohnung oder im Treppenhaus ect.
    bei älteren Wohneinheiten wird das alles nicht so eng gesehen.
    Aber bei einer Renovierung muss nachgerüstet werden und dann ist auch ein FI-Schalter pro Wohneinheit Pflicht
  5. Autor dieses Themas

    yorecords

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    teutates schrieb:
    der Zähler kann sein wo er will .. auf jedem Fall muss sichergestellt sein dass der Mieter jederzeit Zugang zu den Sicherungen hat ... also entweder ein Unterverteiler in der Wohnung oder im Treppenhaus ect.
    bei älteren Wohneinheiten wird das alles nicht so eng gesehen.
    Aber bei einer Renovierung muss nachgerüstet werden und dann ist auch ein FI-Schalter pro Wohneinheit Pflicht


    Ja, darum gehts ja. Nämlich genau gesagt um folgendes:

    Meine Freundin wohnt in so einem besagten 2-Parteien-Haus und hat keinen FI Schalter In der Wohnung, sondern nur ihre Vermieter. Die nutzen das natürlich zu ihrem Vorteil indem sie, wenn es für ihr empfinden zu laut in der Wohnung ist oder sonst irgend ein Grund für sie besteht wütend zu sein (es reicht aus dass Besuch vorbeikommt), einfach den Strom abschalten. :sauer: Heut haben wir sogasr die Polizei gerufen weils uns zu blöd geworden ist, jedoch haben wir das Thema mit dem FI Schalter nicht direkt zur Sprache gebracht. Dennoch würde es mich reizen ihnen irgendeine Inspektion oder so auf den Hals zu hetzen sodass sie deswegen Probleme bekommen...
    Die Polizei hat nämlich auch nicht viel machen können da das eine "Privatrechtssache" sei...

    Was sagt ihr dazu? Schon irre oder?

    Beitrag zuletzt geändert: 11.8.2011 22:27:56 von yorecords
  6. Alte Anlagen genießen Bestandsschutz und müssen nicht umgerüstet werden, wenn ansonsten bei der Ausführung der Installation kein Mangel vorliegt der die Elektrische Sicherheit beeinträchtigt ist das absolut zulässig.

    Es ist auch keinesfalls nötig das der Mieter Zugang zum Energiezähler haben muss, in vielen größeren Häusern sehen den die Mieter nur 2x einmal beim Einzug, und einmal beim Auszug weil ansonsten der Zählerraum verschlossen ist, was solange es Jemanden mit Schlüssel gibt, auch durchaus zulässig ist.

    Auch Sicherungen müssen keinesfalls zwingend im Wohnraum des Mieters untergebracht werden, das wird aber um unnötige besuche zu vermeiden meist so gehandhabt, notwendig ist es aber nicht.

    Was grundsätzlich nicht in Ordnung ist ist einfach den Strom abzuschalten, dem kommt man auf 3 Wegen bei:

    a) Man arangiert sich und spricht sich aus
    b) Man zieht aus
    c) Man behauptet nach dem nächsten mal das einige teure Geräte durch das Abschalten einen Schaden davon getragen haben, dazu braucht man dann ein Gutachten was möglichst von der gegnerischen Versicherung nicht angezweifelt wird (ein ansässiger Elektromeister sollte es tun)

    Aber Achtung ! Das ist wenn es raus kommt natürlich strafbar und ich fordere hier keinesfalls dazu auf.
    Vorteil: Die lassen das sicher demnächst bleiben und man hat etwas Geld in der Haushaltskasse.
  7. yorecords schrieb:
    Die nutzen das natürlich zu ihrem Vorteil indem sie, wenn es für ihr empfinden zu laut in der Wohnung ist oder sonst irgend ein Grund für sie besteht wütend zu sein (es reicht aus dass Besuch vorbeikommt), einfach den Strom abschalten.


    Laß dich vom Mieterschutz oder einem Anwalt beraten. Gegen solche "Gewohnheiten" des Vermieters hilft, sofern schriftliche Unterlassungsaufforderungen nicht fruchten, eine einstweilige Verfügung und/oder ausbleibende Mietzahlung.

    Letztendlich würde ich mich aber schleunigst nach einer anderen Unterkunft umsehen, denn egal zu welchen Mitteln man greift, leidet das persönliche Wohlbefinden. Wenn man sich in seiner Wohnung nicht mehr wohlfühlt, und wer kann das bei solchen Zuständen schon, macht es auf Dauer keinen Sinn. dort zu bleiben.
  8. Autor dieses Themas

    yorecords

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    Ja eh.. Anfang des nächsten Monats sind wir sowieso weg.., Und bis dahin hat eh nichts wirklich einen Sinn. Danke jedenfalls für eure Antworten.
  9. kalinawalsjakoff

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    fatfreddy schrieb:
    yorecords schrieb:
    Die nutzen das natürlich zu ihrem Vorteil indem sie, wenn es für ihr empfinden zu laut in der Wohnung ist oder sonst irgend ein Grund für sie besteht wütend zu sein (es reicht aus dass Besuch vorbeikommt), einfach den Strom abschalten.


    Laß dich vom Mieterschutz oder einem Anwalt beraten. Gegen solche "Gewohnheiten" des Vermieters hilft, sofern schriftliche Unterlassungsaufforderungen nicht fruchten, eine einstweilige Verfügung und/oder ausbleibende Mietzahlung.

    Letztendlich würde ich mich aber schleunigst nach einer anderen Unterkunft umsehen, denn egal zu welchen Mitteln man greift, leidet das persönliche Wohlbefinden. Wenn man sich in seiner Wohnung nicht mehr wohlfühlt, und wer kann das bei solchen Zuständen schon, macht es auf Dauer keinen Sinn. dort zu bleiben.


    Bei ausbleibenden Mietszahlungen währe ich vorsichtig. Schnell kann man da erst Mahnungen und dann eine Klage des Vermieters am Hals haben wegen nicht erfüllens eines einmal geschlossenen Vertrages.

    Was das Abstellen des Stromes angeht ist das schon wieder ne andere Sache. Hier hast du als Mieter schonmal die Möglichkeit dich mit dem Mieterschutzbund zu beraten. Eine Klage gegen den Vermieter ist denke ich mal eher sinnlos, daß das ganze, fals das vor Gericht geht, übermäßig teuer wird und das vielleicht für beide Seiten.

    Einzige Alternative würde ich denken: Sobald du eine neue Wohung hast, kannst du eine Fristlose Kündigung des Mietsverhältnisses schreiben und dann ab mit der Post in die neue Wohnung.

    Was der Foxy weiter oben schrieb mit der Versicherung von wertvollen elektronischen Geräten, Computer und Co. Da bist du erstmal in der Beweispflicht, daß durch das regelmäßige abstellen des Stromes dir einen Schaden an den Geräten (beispielsweise externe Festplatte und co) entstanden ist. Und nicht jeder Gutachter läßt sich auf so eine Sache ein, wenn nich wirklich etwas defekt ist. Und meistens ist es so, daß dann die Versicherungen nur noch den Zeitwert des betreffenden Gerätes zahlen und der fällt bei Elektronik schon nach einigen Wochen/Monaten weit geringer aus als der Anschaffungswert. Oftmals bestellen Versicherungen dann auch noch eigene Gutachter und so kann es schnell kommen, wenn man es nur für die Haushaltskasse tut, daß man wegen Versicherungsbetrug drankommen kann

    Beitrag zuletzt geändert: 12.8.2011 15:58:45 von kalinawalsjakoff
  10. yorecords schrieb:
    Hallo.

    Ich würde gerne wissen ob es ein Gesetz gibt das vorschreibt dass in einer (Miet)Wohnung ein Zählerkasten, also pro Wohnung 1 Kasten, angebracht sein muss?

    Danke im Voraus.


    Hmmh, wenn es solche gesetzlichen Vorschriften gibt, dann sind sie meines Wissens in der Regel in den Bauordnungen verankert (wobei ich natürlich nicht dafür garantieren kann, dass es nicht vielleicht noch weitere Gesetze gibt)

    Bauordnungen sind wiederum in Deutschland von Bundesland zu Bundesland verschieden (Bauordnungsrecht inst nämlich im Gegensatz zu Bauplanungsrecht Ländersache).

    Ich habe mir als Beispiel einmal die Hamburgische Bauordnung angesehen (http://www.hamburg.de/contentblob/150654/data/hamburgische-bauordnung-hbauo).pdf) und finde dort folgendes (Wer in einem anderen Bundesland wohnt, muss sich natürlich die Bauordnung dieses Bundeslands ansehen, die sich möglicherweise von der Hamburgischen unterscheidet):

    § 43a Elektrische Anlagen und Blitzschutzanlagen
    (1) Elektrische Anlagen müssen dem Zweck und der Nutzung der baulichen Anlagen
    entsprechend ausgeführt sowie betriebssicher und brandsicher sein.

    (2) Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht
    eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen
    Blitzschutzanlagen zu versehen.


    Da ja Zähler/Sicherungskästen zu den elektrischen Anlagen zählen, müssen sie "dem Zweck und der Nutzung der baulichen Anlagen entsprechend" ausgeführt sein und müssen betriebssicher sein. Ob hierzu auch die leichte Zugänglichkeit gehört, kann ich aber nicht mit Sicherheit sagen - Was den Zugang zu den Sicherungen betrifft, sollte m.E. diese immer gegeben sein, da, sonst die "bauliche Anlage" Wohnung u.U. nicht mehr adäquat genutzt werden kann. Allerdings ist dies meine Interpretation
    Wikipedia sagt dazu auf http://de.wikipedia.org/wiki/Stromz%C3%A4hler:

    Bei Ein- und Zweifamilienhäusern kann die Montage wahlweise in einem frei zugänglichen Raum innerhalb des Gebäudes oder in einem speziellen Hausanschlussraum erfolgen; bei Mehrfamilienhäusern ist ein Hausanschlussraum vorgeschrieben.
    Bei Einfamilienhäusern befinden sich oft im Zählerschrank die Sicherungen für die einzelnen Räume und Geräte. Für Mehrfamilienhäuser ist es üblich, die Sicherungen in mehrere Stufen zu unterteilen und die letzte Stufe in Unterverteilungen in der jeweiligen Wohneinheit unterzubringen.


    leider ist die rechtliche Lage hier nicht so eindeutig wie bei den Wasserzählern (zumindest in Hamburg). Hier sagt nämlich die Hamburgische Bauordnung ganz klipp und klar in ³45, Abs. 4:
    Jede Wohnung muss einen eigenen Wasserzähler haben
    .

    Also, wie üblich: Die Dinge sind wieder einmal komplizierter, als man zunächst annimmt
  11. Autor dieses Themas

    yorecords

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    Das hab ich mir eh schon gedacht.. Naja, egal. Dann verzicht ich eben auf meinen Rachefeldzug. Seit die Polizei da war hats eh keine Probleme mehr gegeben. Und in ca. 2 Wochen sind wir eh weg.
    Jedenfalls danke für eure Antworten!
  12. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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