Wurde jemand wegen seiner LC-Homepage schon mal abgemahnt ?
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urteil
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Keines Sammelthema, bitte ernst nehmen!
Wurde jemand wegen seiner Lima-City-Homepage schon mal abgemahnt ? Und wenn ja, wegen was?
Interessiert mich, weil ich und oder andere Benutzer (z.B. Neue Benutzer) sicher gerne wissen wollen, was Abmahnfallen sein können (z.B. unvollständiges Impressum)
Vielen Dank! -
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Ich nehme Ernst sicher nicht, falsches Geschlecht
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oepnv-bremen schrieb:
Keines Sammelthema, bitte ernst nehmen!
Schon bedauerlich, wenn Moderatoren den sinnbringenden Unterschied von Groß-/Kleinschreibung nicht verstehen
oepnv-bremen schrieb:
Wurde jemand wegen seiner Lima-City-Homepage schon mal abgemahnt ? Und wenn ja, wegen was?
Interessiert mich, weil ich und oder andere Benutzer (z.B. Neue Benutzer) sicher gerne wissen wollen, was Abmahnfallen sein können (z.B. unvollständiges Impressum)
Ist es wichtig, ob die Abmahnung für eine bei Lima gehostete Seite erfolgte? Wenn es einen Grund für eine Abmahnung gibt, ist es eigentlich nie der Hoster.
Das Impressum ist zwar auch bei nicht kommerziellen Seiten vorgeschrieben, aber sein Fehlen ist kein Grund, jemanden abzumahnen.
Die meisten Abmahnungen erfolgen auf Urheberrechtsverletzungen und wettbewerbsrechtiichen Gründen. Zweiteres greift NICHT bei privaten Seiten, da diese grundsätzlich nicht, zumindest im gesetzlich gesehenen Sinne, im Wettbewerb zu anderen stehen.
Persönlich hatte ich bisher drei Mal das zweifelhafte Vergnügen, abgemahnt zu werden. Eine Webseite, bzw. ein Fehler auf einer dieser, war nie der Grund. Ausschlaggeben war immer ein Problem des Markenrechts, welches in allen Fällen eigentlich der Hersteller/Importeur des Produkts zu vertreten hatte. Aber leider schützt Unkenntnis nicht vor Strafe und Kosten.
FF
Beitrag zuletzt geändert: 26.3.2011 1:23:53 von fatfreddy -
Was Vollständigkeit bzw. Vorhandensein eines Impressums angeht, meint Wikipedia :
Telemedien
Daraus folgere ich :
Zum 1. März 2007 wurde das Teledienstegesetz durch das Telemediengesetz ersetzt. Der Gesetzestext (§ 5) besagt Folgendes: „Dienste-Anbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.“. Die erforderlichen Angaben sind sehr unterschiedlich (je nach Rechtsform oder Beruf des Anbieters). Telemedien sind im Wesentlichen „alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste“. Da ein Dienst geschäftsmäßig sein kann, ohne gewerblich zu sein, können auch private, unkommerzielle Websites unter die Impressumspflicht fallen. Ab wann eine Website als geschäftsmäßig gilt, ist in der Rechtsprechung bisher umstritten; somit auch die Frage, ob privat betriebene Websites impressumspflichtig sind. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts in Düsseldorf muss das Impressum den vollständigen Namen des Verantwortlichen enthalten, eine Abkürzung des Vornamens verstoße gegen § 5 des Telemediengesetzes.[2] Da weder das Teledienste-Gesetz noch der Rundfunkstaatsvertrag den Begriff „Impressum“ verwendeten, sondern lediglich von Informationspflichten sprechen, haben sich verschiedene Bezeichnungen für diese Pflichtangaben etabliert. Neben dem gebräuchlichsten Begriff „Impressum“ sind dies zum Beispiel: „Webimpressum“, „Anbieterkennzeichnung“ oder auch „Kontakt“.
Für alle Nicht-Teledienste verlangte der Rundfunkstaatsvertrag ebenfalls ein Impressum (früher im Mediendienste-Staatsvertrag geregelt). Beide Gesetze fordern, dass die entsprechenden Angaben „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein müssen.
- private ( nicht geschäftsmäßige ) Seiten brauchen nicht unbedingt ein Impressum
- als Information reichen vollständiger Vor- und Nachname an gut auffindbarer Stelle -
rorambur schrieb:
Daraus folgere ich :
- private ( nicht geschäftsmäßige ) Seiten brauchen nicht unbedingt ein Impressum
- als Information reichen vollständiger Vor- und Nachname an gut auffindbarer Stelle
Deine Folgerungen kann ich aus dem zitierten Text nicht nachvollziehen, vor allem da der Begriff "privat" dort nicht hinreichend geklärt ist. <nebenbemerkung>Für rechtsverbindliche Hinweise ist Wikipedia aber per sé nicht geeignet.</nebenbemerkung>
Außerdem sollte nicht vergessen werden, daß, trotz der gesetzlichen Impressumspflicht, bei privaten, bzw. nicht kommerziellen Webseiten, kein Rechtsgrund für eine Abmahnung wegen eines fehlenden Impressums gegeben ist.
FF -
@fatfreddy : Stimmt ! Wikipedia ist nicht immer zuverlässig. Weil explizit Auszüge aus Gesetzestexten enthalten sind, muß der Kontext nicht unbedingt die richtigen Schlußfolgerungen bieten. Dennoch habe ich daraus eben das gefolgert, was ich schrieb, und zwar aufgrund genau dieser Kommentierung :
Da ein Dienst geschäftsmäßig sein kann, ohne gewerblich zu sein, können auch private, unkommerzielle Websites unter die Impressumspflicht fallen. Ab wann eine Website als geschäftsmäßig gilt, ist in der Rechtsprechung bisher umstritten; somit auch die Frage, ob privat betriebene Websites impressumspflichtig sind. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts in Düsseldorf muss das Impressum den vollständigen Namen des Verantwortlichen enthalten
bzw. auchInformationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.
undBeide Gesetze fordern, dass die entsprechenden Angaben „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein müssen.
Was Abmahnungen betrifft habe ich Berichte gehört und gelesen, daß Gründe dafür mitunter auch regelrecht herbeigesucht werden. Aber dazu wollte ich mich nicht äußern, sondern habe gezielt nur den Teil "Impressum" herausgegriffen.
Ich habe selbst auch nie behauptet, rechtsverbindliche Angaben zu machen, sondern lediglich meine ( persönlichen ) Folgerungen genannt. -
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