Woran erkennen ob Name rechtlich geschützt?
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Hallo,
ich wollte mal fragen, woran man erkennt, ob ein Produktname oder ähnliches rechtlich geschützt ist. Sozusagen wenn man ein Projekt startet und dann einen Namen sucht und herausfinden möchte, ob dieser Name möglich ist.
Schonmal danke. -
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Danke schonmal. Allerdings seh ich da nicht durch.^^"
Jetzt wo das geklärt wäre, könnte mir jemand sagen, ob ich für ein Programm das ich schreiben möchte der Name "OpenMind" erlaubt ist? Es gibt bereits ein Programm, dass diesen Namen trägt, allerdings geht mein Projekt in eine ganz andere Richtung.
Kann ich dann den Namen verwenden oder muss ich mir was neues überlegen?
Im übrigen steht das Open für OpenSource, das heißt das Projekt ist nicht kommerziell. -
Dann musst du dich wegen Markenrecht umschauen.
Hab mal eben für die gesucht:
(nur Deutschland)
http://publikationen.dpma.de/DPMApublikationen/fnd_tm_beg.do;jsessionid=c23b66e930dfb80b5a2c43414596be69805922bc353c
Ob dein Programm kommerziell ist oder nicht spielt eigentlich kaum eine Rolle soweit ich mich entsinne.
Beitrag geändert: 29.11.2008 18:17:14 von karpfen -
Also ich denke das 99% der Firmen oder Artikelnamen geschützt sind also würde uch die lieber nicht eigennützig benutzen.
Erkennen kann man das zb am © / (c) oder ® / (R) oder ™ / TM. Wenn das hinter einem Namen/Logo oder Slogan steht ist er auf jeden Fall geschützt
gruß xtreme
Da überschätzt du das Wissen vieler Firmen. Viele Namen sind nämlich nicht geschützt. Auf TM und Copyright-Zeichen würde ich mich nicht verlassen. Denn niemand verpflichtet dich, solche Zeichen an deinen Markennamen zu setzen. Einzig und alleine eine Recherche bei den zuständigen Institutionen können Klarheit bringen.
EDIT: Für Computerprogramme ist das Urheberrecht nicht unwichtig ;) Damit kannst du deine eigenen Schöpfungen, solange nicht trivial, schützen.
Beitrag geändert: 29.11.2008 18:40:35 von karpfen
Beitrag geändert: 29.11.2008 18:40:51 von karpfen -
Also ich habe einen Eintrag als "MATCHWARE OpenMind" gefunden und einiges anderes.
Matchware ist der Hersteller der MindMappingsoftware.
Also könnte ich meine Software mit dem Namen "XYZ OpenMind" entwickeln und dann auch verbreiten oder?
Beitrag geändert: 29.11.2008 20:22:08 von reimann -
Also ich habe einen Eintrag als "MATCHWARE OpenMind" gefunden und einiges anderes.
Matchware ist der Hersteller der MindMappingsoftware.
Also könnte ich meine Software mit dem Namen "XYZ OpenMind" entwickeln und dann auch verbreiten oder?
Beitrag geändert: 29.11.2008 20:22:08 von reimann
Wenn er den Name nicht geschützt hat, ja. Theoretisch kannst du diesen dann schützen und von Ihnen Unterlassung anfordern. Viele Firmen (vor allem Startups) schützen nicht gleich ihre Produktnamen, da dies eine teure Angelegenheit ist. -
In den Datenbanken der Patentämter sind auch abgelaufene Markenschutzrechte noch vorhanden.
Man muss sich auch mal die Details etwas genauer anschauen. Markenschutz kann nämlich auch beendet werden.
Interessant ist in diesem Zusammenhang vielleicht auch die FAQ der LGA:
http://www.dpma.de/marke/faq/index.html
Beitrag geändert: 29.11.2008 20:44:48 von karpfen -
Na dann. Allerdings hab ich nicht das Geld meine dann als Marke einzutragen. Wie wäre das denn wenn ich die Software nun verbreite unter dem Namen und nachhaltig nimmt jemand diesen Namen als Marke (ohne pure Absicht eigentlich unmöglich). Kann dann sofort ein Verfahren eingeleitet werden oder gibts erstmal eine Abmahnung, sodass ich danach erstmal wieder den Namen ändern kann und somit keine Möglichkeit mehr besteht mich zu verklagen?
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Da begeb ich mich nun in ein Gebiet, in dem ich mich nicht wirklich auskenne.
Würde aber auf eine Abmahnung tippen, den Namen ändern zu müssen. Ob diese mit Kosten verbunden ist oder nicht kann ich auch nicht sagen. Wenn man allerdings Namen wählt, die man markenrechtlich nicht schützen kann, hat man sicherlich einen Vorteil, aber ob das dann Sinn macht?!?!?! -
Also ich habe einen Eintrag als "MATCHWARE OpenMind" gefunden und einiges anderes.
ok, ich kenn mich da auch nicht so aus, aber wie war das denn mit der berüchtigten Marke "Explorer"? Die Leute, die FTP-Explorer, HFV-Explorer, usw. (wie in deinem Fall die Marke + ein Zusatz) angeboten hatten, wurden abgemahnt und mussten zahlen. Manche haben sich gewehrt und verloren, später haben einige gewonnen, weil nach Ansicht der Richter die Marke "Explorer" zu wenig Unterscheidungskraft besitzt und deswegen sowas FTP-Explorer keine Verletzung darstellt.
Matchware ist der Hersteller der MindMappingsoftware.
Also könnte ich meine Software mit dem Namen "XYZ OpenMind" entwickeln und dann auch verbreiten oder?
Aber hast du auf sowas Bock?
Ich glaube nicht => Lass es bleiben!
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Ok dann werd ich mir wohl was anderes einfallen lassen müssen.
Aber heutzutage wird es immer schwerer, einen ordentlichen Namen zu finden, da es nunmal schon Leute vor einem gab, die sich genauso den Kopf zerbrechen mussten.
Beitrag geändert: 29.11.2008 21:24:43 von reimann -
Man kann ja auch einfach mal mit dem von dir genannten Namen ins Patentamt rennen und nachfragen ;) Bei uns machen die das teilweise umsonst, so eine Auskunft erteilen. Zudem gibts hier auch so kostenlose Beratungsgespräche mit Patentanwälten(Dauer 15Minuten). Wenn man sich da die Fragen schon vorher überlegt ist das teilweise sehr effektiv ;)
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Man kann ja auch einfach mal mit dem von dir genannten Namen ins Patentamt rennen und nachfragen ;) Bei uns machen die das teilweise umsonst, so eine Auskunft erteilen. Zudem gibts hier auch so kostenlose Beratungsgespräche mit Patentanwälten(Dauer 15Minuten). Wenn man sich da die Fragen schon vorher überlegt ist das teilweise sehr effektiv ;)
Ok danke. Werd mal schaun.;)
War auf jedenfall recht aufschlussreich, denn ihr wisst ja Bismark hatte unrecht. Die wirklich wichtigen Dinge werden in Deutschland nicht mit Blut und Eisen entschieden sondern mit Papier. -
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