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Wie weit gehen meine Rechte gegen die meines Vormundes / Betreuers?

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  1. Autor dieses Themas

    speedtouch92

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    Hallo,

    durch den Tod meiner Mutter, habe ich einen Amtsvormund bekommen.
    Meine Großmutter ist offiziell meine Betreuerin.
    Ich beziehe nun (mit 16) eine eigene Wohnung.
    Ich gehe noch zur Schule, weswegen ich einen Schreibtisch brauche.

    Meine Großmutter ist der Meinug, dass der Schreibtisch nicht in meine Wohnung passt.
    Tatsache ist aber, dass er passt.
    Er steht bereits an der gewünschten Stelle, und es bleibt noch Spielraum.
    Der Schreibtisch ist an sich noch vollkommen in Ordnung, und passt auch zur Einrichtung.

    Mein Vormund weiß noch nichts von dem Schreibtischproblem.
    Meine Frage ist nun, da ich den Tisch behalten möchte:

    Darf ich gegen die Neuanschaffung eines Schreibtisches (müsste von meinem Geld bezahlt werden) ein Veto einlegen?
    Wenn ja, darf ich das auch noch, wenn der Vormund auch der Meinung ist, dass ich einen Kaufen sollte?

    Ich betone nochmal, der Schreibtisch passt, und ist vollkommen in Ordnung. Ich denke also, dass kein Bedarf besteht.
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  3. der vormund soll dich unterstützen bei behördengängen und überhaupt
    er sollte eher darauf achten, dass du nicht sinnlos geld ausgibst.
    wenn der vorhandene schreibtisch nicht total hinüber oder viel zu klein ist wird kein vomund bestimmen dass einer gekauft werden muss.
  4. t*p

    erstmal herzliches Beileid.

    Zum Thema:
    Ich denke ersteinmal, jeder vernünftige Mensch ist fähig dazu ein Gespräch zu führen, also versuch lieber mit Deiner Großmutter zu reden, sie sollte ja einsehen, dass wenn der Tisch passt und Du kein Geld hast, Dir keinen kaufen kannst.

    Ansonsten ist sie zwar Dein Vormund, und es ist rechtens völlig klar, dass sie DIR Verbieten kann etwas zu kaufen. Andersrum weiß ich auch nicht genau, aber ich denke keiner kann Dich zwingen etwas zu kaufen. Zur Not rate ich Dir den gang zu einem Anwalt zur Beratung oder wenn es zwischen Euch noch andere Probleme gibt den Gang zum Familiengericht, dort kannst Du Deine Vormundschaftspflich abgenommen bekommen und bist damit bereits mit 16 Volljährig, vorrausgesetzt ein vom Gericht bestimmter Psychologe bescheinigt Dir die nötige reife dafür.

    Wenn Du es nicht so weit kommen lassen willst, weil Deine Oma und Du sich sonst blendet verstehen, was ich mal hoffen will, dann sollte ein ernsthaftes Gespräch die Lösung bringen.

    Du weißt nie wie lange Du Deine Oma noch hast. Vergiss das nicht.
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