Wie lange sind Spiele geschützt?
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Hi
Wie sieht es eigentlich rechtlich aus, wenn man beispielsweise ein altes Computerspiel für eine andere Platform neu programmieren will. Mit alte Computerspiele meine ich so DOS-Spiele wie z.B. Commander Keen, Jazz Jack Rabbit, Cosmo, etc.
Darf man solche Uralt-Spiele neu Programmieren und ggf. später verkaufen?
MfG
Faultier -
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Der Urheberrechtsschutz gilt in Deutschland bis 70 Jahre nach dem Tod des letzten, der bei dem Spiel mitgewirkt hat. Einfach: Dass du einen abgelaufenen Urheberrechtsschutz eines deutschen Computerspiels findest, ist unmöglich. Andere Länder haben teils einen noch länger andauernden Urheberrechtsschutz. An deiner Stelle würde ich bei den Entwicklern nach fragen, denn da sind die Chancen zumindest höher als 0
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Nachfragen ist schonmal eine sehr gute Idee. Viele Entwickler geben ihr Urheberrecht schon wesentlich früher auf weil sie mit so alten Spielen eh kein Geld mehr verdienen. Solltest du auf jeden Fall dann aber schrieftlich haben.
Wenn du ein Fanprojekt starten möchtest, wie es z.B. bei Zack McKracken zu finden ist brauchst du glaube ich auch die Zustimmung. -
Wenn man ein Spiel komplett nachprogrammiert und eigene Grafiken verwendet, ist dies kein Verstoß gegen das Urheberrecht! Und in Europa gibt es ohnehin keine Softwarepatente.
Es ist vollkommen legitim einen Clon zu schreiben und zu verbreiten.
Beitrag zuletzt geändert: 13.10.2010 18:38:22 von bladehunter -
Soweit ich weiß nicht. Weil auch der Name und die Handlungen sind geschützt.
Ok, ich weiß nun nicht ob das unter Urheberrecht oder geistiges Eigentum fällt, oder vielleicht auch etwas ganz anderes, aber geschützt ist es auf jeden Fall.
Ok, wobei ein Clon allerdings auch wiederum nicht unbedingt den Namen beinhaltet.
Beitrag zuletzt geändert: 13.10.2010 18:39:30 von tomarr -
namen, Charaktere und Orte sollten geändert werden, handlungen sind keine spezifische erfindung der spielehersteller, von daher auch nciht geschützt... aber solche fantasienamen, die 1:1 nach dem original benannt sind, sind nciht mehr legal... also umbenennenm neue grafik und das passt dann...
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sebulon schrieb:
namen, Charaktere und Orte sollten geändert werden, handlungen sind keine spezifische erfindung der spielehersteller, von daher auch nciht geschützt... aber solche fantasienamen, die 1:1 nach dem original benannt sind, sind nciht mehr legal... also umbenennenm neue grafik und das passt dann...
reicht auf jedenfall, gibt ja mittlerweile zig Dota Klone die eigentlich alle das gleiche sind nur mit anderen Hero Namen und anderen Texturen (Engine, Grafik)
Dann mal viel Spaß bei deiner Umsetzung. -
Nun es gibt ja schon Nachbauten alter Dos Games. Beispielsweise der Opensource Clon von Sid Meiers Colonization http://freecol.org Der Nachbau basiert volkommen auf Java, die Grafiken sind doch anders und der Name ist Anders. Spielprinzip und Handlung sind aber im wesentlichen gleich geblieben. Ich glaube das fällt unter GNU/GPL
Dann gibt es einen Nachbau vom originalen Dungeonmaster auf http://www.ragingmole.com/RTC/ Hier ist der Programmtechnische Unterbau verändert worden, so daß es auf modernen Windows läuft, Handlung, Grafik und Spielprinzip sind aber immer noch das alte. Und das fällt nicht unter eine Creativ Commons Lizenz oder eine der GNU/GPL Lizensen. Aber das spiel kann man kostenlos runterladen und auf seinem Rechner spielen.
Deshalb ist meine Meinung zu der ganzen Sachlage: Am besten frage die Spielentwickler mal an und lass dir da eine Einverständniserklärung geben. Machst du das nicht, darfst du das Spiel nicht als Einnahmequelle für Geld sehen. -
Ein weiteres, tolles OpenSource Projekt ist Siedler 2.5 Back to the roots, (http://www.siedler25.org) die Entwickler haben sich zum Ziel gesetzt, eines der besten Spiele der Siedlerreihe fit für neuere Computer zu machen. Sie haben dabei das komplette Spiel umprogrammiert und neue Features integriert, ohne dabei die Grafik des Spieles zu ändern.
Endlich kann man sein gutes S2 im Netzwerk spielen, endlich kann man die Auflösung an seinen Monitor anpassen...
Anfängliche Schwierigkeiten mit BlueByte sind nun wohl geklärt, vor allem auch deshalb, weil man das Originalspiel zum installieren braucht.
Beitrag zuletzt geändert: 19.10.2010 3:38:35 von kallischuster -
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