Werbefläche anbieten - Was muss ich beachten
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Hallo LC,
ich würde unteranderen auf meiner Website Sinnloserknopf.de eine Werbefläche anbieten.
Jetzt soll nicht die frage geklärt werden ob ihr das als sinnvoll anseht sondern was ich dabei beachten muss.
Es gibt zwar diese extrem viele Werbeanbieter aber die Vergangenheit hat gezeigt es ich als "privater" werbeplatz Anbieter mehr bekomme.
Ich hab es in der Vergangenheit so geregelt das diejenigen mir z.b 3 € überweißen und ich dafür ihren den Banner 1 Monat einbette. Nur is die frage ob ich das einfach so machen darf^^
LG -
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Rechtlich gesehen musst du ab einem regelmäßigen Einkommen und der Absicht gewinn zu machen diesen versteuern.
Jedoch kannst du am Jahresende, wenn du unter dem Freibetrag liegst bei deinem Steuerausgleich die gezahlten Steuern zurückbekommen
Beitrag zuletzt geändert: 18.2.2012 19:05:40 von basslinersxs -
basslinersxs schrieb:
Rechtlich gesehen musst du ab einem regelmäßigen Einkommen und der Absicht gewinn zu machen diesen versteuern.
Jedoch kannst du am Jahresende, wenn du unter dem Freibetrag liegst bei deinem Steuerausgleich die gezahlten Steuern zurückbekommen
Naja ich bin aktuell in einer Ausbildung muss ich den Gehalt dazu rechnen?
LG -
christian1603 schrieb:
Das FA will aus der Summe aller Einkommensarten Einkommenssteuer, je nach Einkommenart dürfen auch Kosten dagegen gerechnet werden. Du musst also über Einnahmen/Ausgaben aus dem Gewerbe Buch führen (einfache Einahme- Überschussrechnung) und den Gewinn angeben. Ausserdem benötigst du einen Gewerbeschein, auch wenn du was die Gewerbesteuer betrifft ja deutlich unter den Freibeträgen liegst. 3*12 , das reicht ~ für den Gewerbeschein, je nach Stadt in der du wohnst.
basslinersxs schrieb:
Rechtlich gesehen musst du ab einem regelmäßigen Einkommen und der Absicht gewinn zu machen diesen versteuern.
Jedoch kannst du am Jahresende, wenn du unter dem Freibetrag liegst bei deinem Steuerausgleich die gezahlten Steuern zurückbekommen
Naja ich bin aktuell in einer Ausbildung muss ich den Gehalt dazu rechnen?
LG -
Labbert nicht soviel Müll! Ein Gewerbe ist garnicht nötig! Am Jahres Ende einfach mit angeben bei der Steuererklärung, die man eh erst abgeben sollte wenn man über den freibetrag liegt. Ansonsten abwarten bis sich das FA meldet. Und wenn kann man das dann immer noch nachmelden. Aber wegen 36 € wird sich kein Gewerbe lohnen. Da reicht es beim Einkommenssteuer mit an zu geben!
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So eine Gewerbeanmeldung kostet doch auch ordentlich, oder?
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galerietbb schrieb:
j-o-n schrieb:
Die Gebühr ist Sache der zuständigen Gemeinde, üblicherweise sollten 40 € reichen.
So eine Gewerbeanmeldung kostet doch auch ordentlich, oder?
Gewerbeanmeldungen kosten in der Regel zwischen 20 und 40 €
Aber wie ich schon in einem Früheren Beitrag geschrieben habe, ist nicht zwangsläufig ein Gewerbe nötig. -
Ein Gewerbe anmelden ist äußerst unkompliziert (falls es dann mal irgendwann doch nötig wird). Ich habe das letztens getan und mir vorher auch riesig Gedanken gemacht. Im Endeffekt, hat die das herzlich wenig interessiert. Formular ausgeben, 20 Euro (manchmal halt bis 40) abgeben und gut ist's. Dann schreibt dir irgendwann das Finanzamt und du musst einen Bogen ausfüllen, zu dem man bei Fragen auch ausreichend Hilfe im Internet findet. Also nur weil man vor der Bürokratie Angst hat, sollte man keinen Gewerbeantrag vermeiden -> ist unkompliziert ;)
Beitrag zuletzt geändert: 3.3.2012 19:20:36 von fgern -
fgern schrieb:
Ein Gewerbe anmelden ist äußerst unkompliziert (falls es dann mal irgendwann doch nötig wird). Ich habe das letztens getan und mir vorher auch riesig Gedanken gemacht. Im Endeffekt, hat die das herzlich wenig interessiert. Formular ausgeben, 20 Euro (manchmal halt bis 40) abgeben und gut ist's. Dann schreibt dir irgendwann das Finanzamt und du musst einen Bogen ausfüllen, zudem man bei Fragen auch ausreichend Hilfe im Internet findet. Also nur weil man vor der Bürokratie Angst hat, sollte man keinen Gewerbeantrag vermeiden -> ist unkompliziert ;)
Vor allem sollte man es nur dann Anmelden wenn es auch absolut sein muss. Nicht für jeden scheiß braucht man eine Gewerbeanmeldung, wie einige User immer wieder vortragen.
Btw. Wenn ein Moderator das hier liest, möge er doch bitte Closen, bevor noch mehr Schlaue hier ihren falschen Mist verstreuen. -
Keine Sorge, ich hatte einen trifftigen Grund (ohne wird es schwierig Preise bei gewerblichen B2B-Händlern einzusehen).
Ich wollte mit dem Beitrag auch nur sagen, dass es genug Menschen gibt, die mit Sicherheit ein Gewerbe anmelden müssten, dies aber nicht tun, da sie glauben, dass es sehr kompliziert wäre -> dem ist nicht so.
Du hast aber recht, dass man nicht für jede Kleinigkeit eine Gewerbeanmeldung braucht. Man kann jedoch sachlich bleiben und muss noch lange nicht von oben herab argumentieren ("bevor noch mehr Schlaue hier ihren falschen Mist verstreuen. ")
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tja manche halten sich für mega schlau und fühlen sich wie auf einem ross.
anmeldung vom gewerbe 25€
abmeldung 20€
falls man eins anmeldet, kommen auf jeden fall bg gebühren jährlich auf ca.180€.
falls es hauptberufflich sein sollte, kommen eventuell noch krankenversicherung (monatlich), rechtschutz (jährlich) und haftpflicht (meist 1/4jählich) dazu. und ab einem bestimmten betrag jährlich vom einkommen, natürlich einkommenssteuer.
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muttashabubu schrieb:
tja manche halten sich für mega schlau und fühlen sich wie auf einem ross.
anmeldung vom gewerbe 25€
abmeldung 20€
falls man eins anmeldet, kommen auf jeden fall bg gebühren jährlich auf ca.180€.
falls es hauptberufflich sein sollte, kommen eventuell noch krankenversicherung (monatlich), rechtschutz (jährlich) und haftpflicht (meist 1/4jählich) dazu. und ab einem bestimmten betrag jährlich vom einkommen, natürlich einkommenssteuer.
In manchen Gemeinden Gewerbeanmeldung auch nur 10-15 Euro!
BG: Hier besteht nur bei wenigen Berufen eine Mitgliedschaftspflicht, sofern nur der Inhaber dort beschäftigt ist.
Die BG fragt aber ggf. an und will Infos über Anzahl der Mitarbeiter etc. Dann wird man i.d.R. von der Betiragspflicht befreit. -
Hört sich ja echt heickel an.
Bei den Gewerbeanmeldekosten kann ich mich nur anschließen. Bei mir kostet das z.B. 25€ oder 35€ (ist schon was her wo ich mich mal informiert hatte). So weit ich weiß kannst du das wie oben beschrieben absetzen wenn das ein gewissen Betrag nicht überschreitet und musst somit nicht versteuern. Ich glaube aber du musst das zu deinen normalen Einkommen (wenn du eins in deiner Ausbildung hast) rechnen.
Um jetzt mal eine kurze Zwischenfrage zu stellen: Wie sieht das den dann mit Spenden aus? Ihr kennt doch bestimmt diese gelben PayPal Spende Buttons. Muss man das auch über die Steuer regeln oder sind Spenden komplett Steuerfrei?
Muss man vielleicht auch hier was bestimmtes beachten?
Lg, Nico -
Du musst es als Umsatz melden
Nur Seriöse Webseiten wählen
Diese täglich überprüffen
Darauf verweißen das es Werbung ist -
EInnahmen durch den Donate- Button, die nicht für gemeinnütziges Zwecke sind, gelten bis 20.000 Euro als Schenkung und sind steuerfrei. Hab davon mehrfach gelesen, nagel mich aber nicht drauf fest!
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bastobuntu schrieb:
EInnahmen durch den Donate- Button, die nicht für gemeinnütziges Zwecke sind, gelten bis 20.000 Euro als Schenkung und sind steuerfrei. Hab davon mehrfach gelesen, nagel mich aber nicht drauf fest!
Nur weil man etwas irgendwo gelesen hat, wird es deshalb nicht richtig!
Schenkungen sind Einkommen und unterliegen damit auch der Einkommensteuer. Der Freibetrag, von dem Du redest, wird sich wohl (darauf deutet die genannte Summe von 20T€) auf die Schenkungssteuer beziehen.
Es sind also nicht die Einnahmen aus Schenkung steuerfrei, sondern aufgrund des Freibetrage unterliegen sie nicht der _zusätzlichen_ Schenkungssteuer.
muttashabubu schrieb:
tja manche halten sich für mega schlau und fühlen sich wie auf einem ross.
Und andere schreiben so etwas und fallen vom selbigen Gaul.
falls man eins anmeldet, kommen auf jeden fall bg gebühren jährlich auf ca.180?.
Wie babyshop schon schrieb, gibt es dazu diverse Ausnahmen.
falls es hauptberufflich sein sollte, kommen eventuell noch krankenversicherung (monatlich), rechtschutz (jährlich) und haftpflicht (meist 1/4jählich) dazu. und ab einem bestimmten betrag jährlich vom einkommen, natürlich einkommenssteuer.
Weder Krankenversicherung, Haftpflicht noch Rechtschutz sind zwingend anfallende Kosten der Selbständigkeit, auch wenn es ratsam ist, dieses zu haben.
Beitrag zuletzt geändert: 24.6.2012 2:28:35 von fatfreddy -
Du musst deine Einnamhen versteuern.
Und in deiner Impressum ein eintrag darüber machen -
fatfreddy schrieb:
falls es hauptberufflich sein sollte, kommen eventuell noch krankenversicherung (monatlich), rechtschutz (jährlich) und haftpflicht (meist 1/4jählich) dazu. und ab einem bestimmten betrag jährlich vom einkommen, natürlich einkommenssteuer.
Weder Krankenversicherung, Haftpflicht noch Rechtschutz sind zwingend anfallende Kosten der Selbständigkeit, auch wenn es ratsam ist, dieses zu haben.
Als ich zum zweiten Mal ein Gewerbe angemeldet habe, war ich ALG-II-Bezieher (ich mag den Terminus Hartz IV nicht) und hatte den Vorgang selbstverständlich mit dem Jobcenter vorher (!) geregelt. Dadurch bezog ich weiter die Leistungen und war auch entsprechend versichert, musste allerdings jeden Monat über meine Einnahmen und Ausgaben Rechenschaft ablegen. Als ich nach etwa einem halben Jahr noch immer keine nenneswerten Einnahmen generiert hatte, wurde ich von meiner Sachbearbeiterin darum gebeten, das Gewerbe wieder abzumelden, da der gewünschte Effekt (also die Beendigung des Leistungsbezugs) in nächster Zeit wohl nicht eingetreten wäre. Es ist zwar schade, dass das Gewerbe (es war Direkt-Vertrieb für eine namhafte Enzyklopädie, die mit ihrem hohen Preis wenig Chancen gegen Wikipedia & Co. hatte) nicht erfolgreich war, aber es war recht gut, dass ich nicht (wie beim ersten Mal) ins kalte Wasser springen musste (beim ersten Mal blieben die ganzen Kosten bei mir hängen und haben mich de facto ruiniert, da auch damals die Einnahmen nicht über die Ausgaben kamen). Heute bin ich Angestellter im Verkauf und mache das gerne und auch mit Erfolg.
Wenn also ein Gewerbe parallel zu ALG 2 laufen soll und das Amt die Sache abnickt, ist das eine sichere Möglichkeit - es wäre nur gut, wenn sich die Sache auch entsprechend lohnt.
Das soll jetzt nur eine Ergänzung zu dem bisher Geschriebenen sein, keine Richtigstellung
Beitrag zuletzt geändert: 6.7.2012 9:57:05 von marcoprolo -
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