kostenloser Webspace werbefrei: lima-city


Wer zahlt in diesem Fall Maklerprovision?

lima-cityForumSonstigesReallife

  1. Autor dieses Themas

    bruchpilotnr1

    Kostenloser Webspace von bruchpilotnr1

    bruchpilotnr1 hat kostenlosen Webspace.

    Moinsen,

    da ich demnächst umziehen möchte, habe ich mir ne Wohnung im Internet gesucht und eine gefunden. Eine Maklerin bot im Netz eine Wohnung zur miete an. So wie ich das verstehe, hat der Vermieter die Maklerin beauftragt diese wohnung zu vermieten. Also das durch Sie ein Mieter gefunden wird. Ich selbst habe also dieser Maklerin keinen Auftrag gegeben mir ne wohnung zu suchen ;)

    Ich hätte gerne mit dem Vermieter selbst direkt gesprochen aber da nur die Maklerin zur verfügung steht, muss ich das wohl hinnehmen.


    Ich habe die Maklerin gefragt wer die Provision zahlt aber habe keine Antwort dazu erhalten.

    Da der Vermieter der Maklerin den Auftrag gab muss dieser doch zahlen oder nicht?

    Wer bescheid weiß wie das mit dem Makler funktioniert würde mir sehr helfen.

    Danke :)

    Beitrag zuletzt geändert: 2.6.2018 13:07:19 von bruchpilotnr1
  2. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

    lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage

  3. turmfalken-nikolai

    Kostenloser Webspace von turmfalken-nikolai

    turmfalken-nikolai hat kostenlosen Webspace.

    Die Rechtssprechung regelt das eigentlich sehr eindeutig! Wer den Auftrag erteilt muß zahlen - in Deinem Fall also der Vermieter als Auftraggeber des Maklers. Viele Vermieter umgehen dies aber gern indem sie dem Mietinteressenten sagen: Wenn Du die Wohnung haben willst dann zahl die Provision.
    In einem Rechtsstreit wird schwer zu beweisen sein das man da unter Druck gesetzt wurde.
    Davon mal abgesehn ist dann die Wohnung so oder so flöten denn welcher Vermieter gibt einem noch einen Mietvertrag wenn man ihn vorher droht ihn zu verklagen.

    Allerdings wird die Provision eh erst bei erfolgreichem Abschluß eines Mietvertrages fällig. Anfragen kann man also auf jeden Fall! Sollte dann zur Sprache kommen das der Vermieter das Zahlen der Provision erwartet kann man immer noch darauf verzichten einen Vertrag zu unterschreiben.


    Beitrag zuletzt geändert: 2.6.2018 15:38:55 von turmfalken-nikolai
  4. Das ist wohl in Deutschland ähnlich wie bei uns in Österreich.
    Zum überwiegenden Teil zahlen den Makler sowohl Käufer als auch Verkäufer. Bei uns in Österreich gibt es dazu aber auch Höchstbeträge die verlangt werden dürfen. Bei Wohnungen sind die Höchstsätze der Makler mit jeweils 2 Monatsbruttomieten zzgl. 20 % Mehrwertsteuer, sowohl für den Käufer als auch Verkäufer. Bei einem befristeten Mietvertrag bis maximal 3 Jahre ist es nur 1 Monatsbruttomiete zzgl. 20 % Mehrwertsteuer. Diese wirst wohl zahlen müssen, wenn du über den Makler auf die Wohnung aufmerksam wurdest. Sogar wenn der Maklervertrag ausgelaufen ist, ist die Provision zu bezahlen, wenn dir die Wohnung vom Makler noch während der Maklervertrag gültig war zur Kenntnis gebracht hat.

  5. n*******s

    In Deutschland zahlt der der den Makler beauftragt hat lauft geltendem Recht! Die Praxis sieht aber oft anders aus!
  6. mein-wunschname

    mein-wunschname hat kostenlosen Webspace.

    Also wenn ich §2 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung (http://www.gesetze-im-internet.de/wovermrg/BJNR017470971.html) mit:
    (1) Ein Anspruch auf Entgelt für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Mietverträgen über Wohnräume steht dem Wohnungsvermittler nur zu, wenn infolge seiner Vermittlung oder infolge seines Nachweises ein Mietvertrag zustande kommt. Der Vermittlungsvertrag bedarf der Textform.

    und auch diese Seite hier
    https://ratgeber.immowelt.de/a/maklerprovision-fallen-vermeiden.html

    richtig verstehe, dann gibt es ja Formerfordernisse, im konkreten Fall Textform (die ist hier https://de.wikipedia.org/wiki/Textform erklärt). Das könnte im Extremfall natürlich auch irgendwo ein Häkchen in einem Webformular sein, aber einfach nur konkludentes Handeln reicht anscheinend nicht aus.

    Misstrauisch macht mich aber
    Ich habe die Maklerin gefragt wer die Provision zahlt aber habe keine Antwort dazu erhalten.

  7. Autor dieses Themas

    bruchpilotnr1

    Kostenloser Webspace von bruchpilotnr1

    bruchpilotnr1 hat kostenlosen Webspace.

    mein-wunschname schrieb:
    Misstrauisch macht mich aber
    Ich habe die Maklerin gefragt wer die Provision zahlt aber habe keine Antwort dazu erhalten.



    Ja so konkrete fragen hat sie leider nicht beantwortet. Aber beim Besichtigungstermin sollte das fest stehen. Ich bezahle garantiert keine Maklerin nur weil der Vermieter ein Vollidiot ist und zu dumm oder zu faul um eine Wohnung zu präsentieren und zu vermieten.
  8. mein-wunschname

    mein-wunschname hat kostenlosen Webspace.

    Lass bei Gelegenheit mal hören, wie die Sache ausging.
  9. Autor dieses Themas

    bruchpilotnr1

    Kostenloser Webspace von bruchpilotnr1

    bruchpilotnr1 hat kostenlosen Webspace.

    mein-wunschname schrieb:
    Lass bei Gelegenheit mal hören, wie die Sache ausging.


    Ja das werde ich definitiv. Ihr sollt ja wissen wie es ausging. Aber ich denke, dass der Vermieter diese Bezahlen muss. Hab ja mal kurz gelesen, dass es bis 2015 es so gewesen ist, dass beide Parteien sich die Provision teilten oder der Mieter diese zahlen musste. Ab 2015 wurde irgendwie beschlossen, wer den Makler beauftragt, der muss zahlen. Nur weiß ich nicht ob meine Anfrage einen Auftrag ausgelöst hat oder ist. Aber ich würd eher sagen ne.
  10. turmfalken-nikolai

    Kostenloser Webspace von turmfalken-nikolai

    turmfalken-nikolai hat kostenlosen Webspace.

    Ein Makler bietet eine Wohnung immer im Auftrag an! Wenn er / sie keinen Auftrag gehabt hätte wärst Du gar nicht auf das Maklerbüro gestoßen im Zusammenhang mit diesem Angebot!

    Anders wäre es gewesen wenn Du den / die Makler/in beauftragt hättest Dir eine Wohnung zu besorgen und auf Grund dessen hättest Du von dort ein Angebot bekommen! Hierzu hättest Du aber dem Maklerbüro einen schriftlichen Vermittlungsauftrag erteilen müssen!


    Beitrag zuletzt geändert: 3.6.2018 22:29:43 von turmfalken-nikolai
  11. Autor dieses Themas

    bruchpilotnr1

    Kostenloser Webspace von bruchpilotnr1

    bruchpilotnr1 hat kostenlosen Webspace.

    turmfalken-nikolai schrieb:
    Ein Makler bietet eine Wohnung immer im Auftrag an! Wenn er / sie keinen Auftrag gehabt hätte wärst Du gar nicht auf das Maklerbüro gestoßen im Zusammenhang mit diesem Angebot!

    Anders wäre es gewesen wenn Du den / die Makler/in beauftragt hättest Dir eine Wohnung zu besorgen und auf Grund dessen hättest Du von dort ein Angebot bekommen! Hierzu hättest Du aber dem Maklerbüro einen schriftlichen Vermittlungsauftrag erteilen müssen!


    Also Sie hat mich vorhin angerufen und gesagt, dass sie sich meldet wenn sie eine neue wohnung für mich hat. Aber ist dass dann nicht eine freiwilige arbeit, wenn sie auf meinen Anrufbeantworter mir sagt, dass sie sich meldet wenn sie was neues hat?

    Ich habe sie wie gesagt nicht selbst angerufen und dies nicht selbst beauftragt.
  12. turmfalken-nikolai

    Kostenloser Webspace von turmfalken-nikolai

    turmfalken-nikolai hat kostenlosen Webspace.

    Naja da würden bei mir ALLE Alarmglocken schrillen! Anscheinend war die Annonce mit dem Wohnungsangebot ein Lockangebot! Finger weg sag ich da nur!
  13. invalidenturm

    Kostenloser Webspace von invalidenturm

    invalidenturm hat kostenlosen Webspace.

    Naja, das wird alles nicht so problematisch siehe https://www.wbs-law.de/wirtschaftsrecht/vertragsrecht/bgh-maklervertraege-koennen-per-e-mail-oder-telefon-geschlossen-und-widerrufen-werden-68334/.

    Abgesehen davon ist "Also Sie hat mich vorhin angerufen und gesagt, dass sie sich meldet wenn sie eine neue wohnung für mich hat." in keiner Weise ein Vertragsangebot, sondern nur eine nette Geste. Sie grast ja jetzt nicht in deinem Auftrag sämtliche Vermietangebote ab, sondern will sich nur melden wenn bei ihr wieder etwas passendes ankommt.

    Immobilienmakler sind verpflichtet bei allen Geschäften, bei denen der Verbraucher provisionspflichtig werden könnte, den Kunden schriftlich über ein Widerrufsrecht zu informieren. Versäumt der Makler die Belehrung über ein Wiederrufsrecht, verlängert sich die Widerrufsfrist automatisch auf ein Jahr und 14 Tage.


    Beitrag zuletzt geändert: 10.6.2018 5:27:59 von invalidenturm
  14. Autor dieses Themas

    bruchpilotnr1

    Kostenloser Webspace von bruchpilotnr1

    bruchpilotnr1 hat kostenlosen Webspace.

    turmfalken-nikolai schrieb:
    Naja da würden bei mir ALLE Alarmglocken schrillen! Anscheinend war die Annonce mit dem Wohnungsangebot ein Lockangebot! Finger weg sag ich da nur!


    nein das glaub ich eher weniger. Ich meine wie unseriös wäre das denn ? Außerdem habe ich von der Wohnung die adresse. Ich könnte einfach mal so hinfahren und mich selbst davon überzeugen.

    invalidenturm schrieb:
    Immobilienmakler sind verpflichtet bei allen Geschäften, bei denen der Verbraucher provisionspflichtig werden könnte, den Kunden schriftlich über ein Widerrufsrecht zu informieren. Versäumt der Makler die Belehrung über ein Wiederrufsrecht, verlängert sich die Widerrufsfrist automatisch auf ein Jahr und 14 Tage.


    Bis jetzt sind noch keine widerrufsbelehrungen gekommen.
  15. Also bei Maklern gilt ja das Bestellerprinzip.
    Der Vermieter hat den Makler beauftragt die Wohnung zu vermieten, hier also den Makler bestellt! Dazu kommt allerdings, dass der Makler die Wohnung zwar anbieten kann, hier allerdings auch den Mieter zum Besteller machen kann, indem er die Wohnung anbietet und dann den Mieter ein Dokument unterzeichnen lässt, welcher diesen dann als BEsteller ausweist, auch wenn man keinen Suchauftrag erteilt hat!

    Unseriöse Makler kassieren dann bei beiden ab! Mieter und Vermieter bestellen einen Makler um dann einen direkten Vertrag abzuschließen. Leider ist die Rechtslage zu diesem Vorgehen nicht wirklich gut und lässt dieses zu.
  16. Hallo bruchpilotnr1,

    ich hoffe Du hast nun eine Wohnung!

    Nach aktuellem "Erleben" lief das mit der Maklergebühr so:

    - Der Vermieter rief Makler XYZ an und teilte diesem mit, dass er eine Wohnung zu vermieten habe (kam in einem späterem Gespräch raus)
    - Der Makler hat bereits Interessenten (uns) in seiner Kartei, die auf genau diese Wohnung passen
    - Damit ist in der Regel immer sofort der Interessent der "Besteller" mit den bekannten "finanziellen Folgen" (auch wenn eigentlich der Vermieter den Auftrag zur Vermittlung gegeben hat)

    Da Hilft es wenig, wenn das Gesetz ursprünglich anders gedacht war. Warum sollten die Makler in diesen Fällen "gegen die Vermieter" handeln. Denn ohne Vermieter, die Wohnungen anbieten, sind die Makler bald arbeitslos. Sie werden also immer das schwächste Schaf zur Kasse bitten. Im Zweifel sogar beide, da ja bei entsprechender Auslegung beide den Makler in Anspruch genommen haben.

    Du kannst also nur immer wieder direkt nachfragen, ob die angebotene Wohnung von einem Vermieter zur Vermittlung geben wurde und die "Kostenübernahme" dadurch geklärt sei.

    DerBasti
  17. Autor dieses Themas

    bruchpilotnr1

    Kostenloser Webspace von bruchpilotnr1

    bruchpilotnr1 hat kostenlosen Webspace.

    derbasti schrieb:
    Hallo bruchpilotnr1,

    ich hoffe Du hast nun eine Wohnung!

    Nach aktuellem "Erleben" lief das mit der Maklergebühr so:

    - Der Vermieter rief Makler XYZ an und teilte diesem mit, dass er eine Wohnung zu vermieten habe (kam in einem späterem Gespräch raus)
    - Der Makler hat bereits Interessenten (uns) in seiner Kartei, die auf genau diese Wohnung passen
    - Damit ist in der Regel immer sofort der Interessent der "Besteller" mit den bekannten "finanziellen Folgen" (auch wenn eigentlich der Vermieter den Auftrag zur Vermittlung gegeben hat)

    Da Hilft es wenig, wenn das Gesetz ursprünglich anders gedacht war. Warum sollten die Makler in diesen Fällen "gegen die Vermieter" handeln. Denn ohne Vermieter, die Wohnungen anbieten, sind die Makler bald arbeitslos. Sie werden also immer das schwächste Schaf zur Kasse bitten. Im Zweifel sogar beide, da ja bei entsprechender Auslegung beide den Makler in Anspruch genommen haben.

    Du kannst also nur immer wieder direkt nachfragen, ob die angebotene Wohnung von einem Vermieter zur Vermittlung geben wurde und die "Kostenübernahme" dadurch geklärt sei.

    DerBasti


    Nein ich hab bis jetzt leider noch keine Wohnung gefunden. Ist halt etwas schwierig für einen Geringverdiener wie mir eine gute wohnung zu finden. Die Wohnung die ich haben wollte war ideal für mich. 400 Warm mit Strom und Gas, Wasser extra. 2 Zimmer und 50 M² also das war die beste wohnung die für mich in frage gekommen wäre.
  18. mein-wunschname

    mein-wunschname hat kostenlosen Webspace.

    derbasti schrieb:
    ...
    Nach aktuellem "Erleben" lief das mit der Maklergebühr so:

    - Der Vermieter rief Makler XYZ an und teilte diesem mit, dass er eine Wohnung zu vermieten habe (kam in einem späterem Gespräch raus)
    - Der Makler hat bereits Interessenten (uns) in seiner Kartei, die auf genau diese Wohnung passen
    - Damit ist in der Regel immer sofort der Interessent der "Besteller" mit den bekannten "finanziellen Folgen" (auch wenn eigentlich der Vermieter den Auftrag zur Vermittlung gegeben hat)

    ...


    Das sehe ich anders: Du hast mit dem Makler Kontakt aufgenommen und ihn gebeten, eine Wohnung für dich zu suchen. Sonst wärst du ja nicht in der Kartei des Maklers.

    Die Situation ist aber typisch für einen Wohnungsmarkt, bei dem Vermieter am längeren Hebel sitzen, weil es eine große Nachfrage nach Wohnungen gibt.
  19. Hallo mein-wunschname,

    ja ich gebe Dir Recht, wir waren bereits in der Kartei des Maklers. Nicht aber weil wir ihn gerne mit der Suche beauftragt hätten, sondern weil es schlicht keine Wohnungen von privat gibt. Und sobald man eine Wohnung, die von einem Makler angeboten wird anfragt, ist man bereits in dessen Kartei.

    Im Prinzip zahlt also nach wie vor der Mieter die Maklergebühren. Ist es mal anders herum, hat sich der Vermieter zu doof angestellt.
  20. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

    lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage

Dir gefällt dieses Thema?

Über lima-city

Login zum Webhosting ohne Werbung!