wegen fremden Foto auf FaceBook-Pinnwand abgemahnt
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Gerade lese ich auf Golem dass ein FB-User wegen eines Fotos, dass ein Dritter dort gepostet hat abgemhnt wurde.
Findet ihr das in Ordnung, dass der User und nicht FB selbst abgemahnt wurde? Schliesslich kann er:"[...] naturgemäß gar nicht überprüfen, ob derjenige auch Rechteinhaber ist, der es auf der Pinnwand postet", so Lampmann.
Quelle: http://www.golem.de/news/facebooks-regeln-erste-abmahnung-fuer-fremdes-foto-an-der-eigenen-pinnwand-1204-91051.html -
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Ich hab des schon gelesen gehabt, gestern oder so, wie die Diskusion aufkam.
Ich bin da relativ unentschlossen zu. Einerseits stimmt es, dass Leute, welche ihre Profilwand oder was das ist (ich habe kein Facebook, und werde es auch nicht haben) für andere als frei beschreibbar machen, gleichzeitig auch einen Dienst anbieten, denn praktisch gesehen ists hier nichts anderes als wordpress.com , ABER: das würde dann für jegliche Posts auf Facebook gelten. Also auch wenn HansDiterPeters was postet muss er alle Kommentare durchschauen, denn es wären seine Kommentare zu einem "Blogeintrag". Praktisch gesehen ist es nichts anderes als ein Blog im ursprünglichen Sinne (also Tagebuch).
Wer soetwas nutzt, sollte auch mit Konsequenzen rechnen können.
Andersrum muss man sagen, hier kann man ermitteln wer der echte "Verbrecher" (doofes Wort in dem Zusammenhang) ist, sodass man eigentlich direkt diesen bestrafen müsst. Auf meinem Blog zb kann jeder kommentieren (ich filtere nur halt raus, was ich für unangemessen halte), allerdings nicht so einfach feststellen, wer der Poster war. Bei Facebook ist das schon ein wenig leichter (zumindest ein wenig). Daher sollte eigentlich auch der "Verbrecher" bestraft werden.
Hier ist es denk ich echt eine schwere Sache, wer Störer und Verbrecher ist. Ich denke hier sollte der "Verbrecher" angegriffen werden, und der Pinnwandbesitzer nur, wenn er als Störer wirklich zu erkennen ist, also es nicht löscht, vllt sogar drauf antwortet, es also wissendlich in Kauf nimmt.
Liebe Grüße -
flockhaus schrieb:
Hier geht es ja nicht um denjenigen der (wissentlich?) das Urheberrecht verletzt hat, sondern um denjenigen auf dessen Pinwand es gepostet wurde. Ich kenne das Foto nicht und kann daher nicht beurteilen ob es jeder sofort erkennen müsste, denn in diesem Fall hätte es der Inhaber der Pinnwand löschen müssen (Ist soetwas bei FB möglich?). Der Abgemahnte ist für mich auf jeden Fall die falsche Adresse, Der Hochlader wäre imho die richtige Adresse (dies lässt sich ja über FB ermitteln), ansonsten entweder einfach dem Pinnwandinhaber mitteilen und erst abmahnen wenn er in angemessener Zeit nicht reagiert oder besser es FB mitteilen, ich bin mir gar nicht sicher ob nachträglich Inhalte von der Ponnwand gelöscht werden können?.
blöde Frage, finde ich. Was hat Facebook damit zu tun, dass jemand selbstständig und im Besitz seiner geistigen Kräfte was veröffentlicht, deren Rechte er nicht besitzt. Alles zu Recht geschehen. Wer hat denn irgendwann mal behauptet, dass man das Hirn bei Facebook ausschalten sollte -
autobert ich glaube du magst Pinnwände nicht^^ Erst im Titel, dann in deinem Beitrag mit ohne i
Naja, wie schon gesagt bist du als Pinnwandbesitzer eigentlich ein Betreiber einer von Facebook gehosteten Seite, welche du zur Verfügung stellst, dass andere da posten können. Dementsprechend sollte auch der Pinnwandinhaber zumindest als Störer gelten. Ich kann ja auch keinen Blog auf Lima hosten und sagen "ich nutz nur das Lima-City Angebot, dadurch sind die Haftbar". Ich bieten diese Fläche zum Posten ja mit Absicht an, genauso wie eine Pinnwand angeboten werden kann.
Folglich, wenn man diesen Vergleich zieht, muss der Betreiber der Pinnwand mindestens als Störer haften.
Ich bin mir recht sicher, dass man die Inhalte von der Pinnwand entfernen kann. Andernfalls würde man hier hatern einen Platz für Rufmord geben, wogegen man sich nicht wehren kann, also wird das entfernen (oder besser gesagt ausblenden für alle) wohl möglich sein.
Liebe Grüße -
FB selbst kann ja wegen sowas wohl nicht abgemahnt werden, der Aufwand wäre wohl auch zu groß alle Bilder zuerst auf das Urheberrecht zu prüfen. Allerdings sollte nicht der Inhaber der Pinnwand, sondern derjenige, der dieses Bild dort hochgeladen hat, belangt werden. Denn sonst fangen bald alle möglichen Leute an, ihren Feinden Urheberrechtlich geschützte Bilder auf ihre Pinnwände zu kleben...
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kaetzle7 schrieb:
FB selbst kann ja wegen sowas wohl nicht abgemahnt werden, der Aufwand wäre wohl auch zu groß alle Bilder zuerst auf das Urheberrecht zu prüfen. Allerdings sollte nicht der Inhaber der Pinnwand, sondern derjenige, der dieses Bild dort hochgeladen hat, belangt werden. Denn sonst fangen bald alle möglichen Leute an, ihren Feinden Urheberrechtlich geschützte Bilder auf ihre Pinnwände zu kleben...
wpl schrieb:
wieso neu, hier ist doch einer und es ist nicht sinnvoll dieses Thema in 2 Themen zu splitten.
Der Thread ist zwar schon ziemlich alt - aber es scheint mir dennoch sinnvoll zu sein, folgenden Fall hier zu posten, anstatt ein neues Thema aufzumachen.
wpl schrieb:
Als 1. ich bin kein Anwalt sondern nur ein gelernter Kaufmann, das folgende ist also meine pers. Meinung anahnd meiner Ausbildung und meinem Rechtsverständnis, sollte jemand so etwas passieren so rate ich ihm erst einmal den Weg zum Anwalt und vorher keine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
jetzt wird man mittlerweile schon für etwas abgemahnt, auf das man im Grunde überhaupt keinen Einfluss hat:
Freund postet Foto ? Abmahnung wegen Bildrechten oder ähnlicher Artikel bei Spiegel online
(Genaueres lese man im Artikel nach)
Wie ist nun eigentlich genau die Rechtslage:
1. Facebook selbst ist bei der Haftung außen vor - in den Geschäftsbedingungen ist, so viel ich weiß, formuliert, dass die Nutzer für inhalte haften - dies scheint juristisch wohl wasserdicht zu sein. Außerdem ist der "Diensteanbieter" gesetzlich von einer Haftung befreit, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind
2. Normalerweise müsste derjenige, der urheberrechtlich geschütztes Material rechtswidrig veröffentlicht, dafür haften, das wäre zunächst einmal der "Freund". Allerdings - es gibt auch eine so genannte "Störerhaftung", durch die der Facebook-Nutzer dann doch wieder haftbar wird.
Allerdings - muss ein Nutzer auch dann haften, wenn er von der Urheberrechts-Störung zunächst einmal nichts wissen kann (man sieht einem Bild ja nicht an, dass es geschützt ist).
Entsprechende Urteile zu solchen Fällen wie diesem hier liegen im übrigen noch nicht vor.
Aber ob so oder so, dieser Fall zeigt einmal mehr, dass eine Beschränkung dieser grassierenden Abmahn-Abzockerei wirklich dringend erforderlich ist
Facebook ist nicht automatisch aussen vor, denn nach den Buchstaben des Gesetzes trifft für FB genauso die Störerhaftung zu wie den Inhaber der Pinnwand. Im Gegenteil von einer Firma wie FB erwarte ich (und jeder vernünftige Richter) dass sie ein Abuse-Management hat, dort sollte imho der Abmahnende eigentlich seinen Anspruch auf das Bild geltend machen (aber dann verdient der Abmahnwalt ja kein Geld). Sollte FB nicht reagieren (das Bild ist nach 3 Tagen noch online) sollte FB abgemahnt werden, diese Abmahnung ist durch die Störerhaftung abgedeckt, da nützen erst einmal keine AGB von FB. Ob FB sich diese Kosten beim Pinnwandinhaber zurückholen kann bin ich noch zu keinem eindeutigem Ergebnis gekommen, gehe aber davon aus dass FB es nicht schafft da durch eigene Schlafmützigkeit es ja erst zur Abmahnung kam, siehe dazu http://www.lima-city.de/thread/verleumdnung-ueber-internet-ist-strafbar und wenn sie schon emanden in Regress nehmen wollen dann bitte jden Urheberrechtsverletzer, und wenn sich durch eine weitere Schlafmützigkeit herausstellt dass der Urheberrechtsverletzer ein Fakeaccount ist, Pech gehabt.
Leider ist aber auch der Inhaber der Webseite als Störer anzusehen, da er nach Bekanntwerden (analoges Vorgehen wie bei FB 1. melden, wenn ohne Reaktion abmahnen) umgehend die Störung zu beheben hat. Von einem Betreiber einer Pinnwand von FB erwarte ich allerdings nicht, dass er täglich oder gar stündlich seine Emails liest ihm steht also imho eine längere Reaktionszeit zu. Da er ja auch einmal krank oder im Urlaub (ohne INet) sein kann würde ich es auf 10 Tage ohne Folgen festlegen (in einem speziellen Einzelfall womöglich noch länger). Anhand dieser Argumentation sollte also der Anwalt des Abgemahnten es (~80%) schaffen den Richter zu überzeugen (so es zu einem Prozess kommt) dass sein Mandant die falsche Adresse für die Abmahnung ist. Bevor es zu diesem Prozess kommt gehe ich davon aus dass der Abgemahnte eine abgeänderte Unterlassungserklärung für genau dieses eine Bild unterschreibt, sich aber weigert die Kostenrechnung des Abmahnanwalts zu zahlen.
Ich wünsche daher dem abgemahnten einen fähigen Anwalt und einen Richter der sich mit den Gegebenheiten des Lebens auskennt und nicht nur stur § reitet. Nochmehr wünsche ich ihm dass er eine sehr gute Rechtsschutzversicherung hat und es darum auf einen Musterprozess (und dies würde einer) ankommen lässt. Wenn ich der Richter wäre würde ich den Kläger auf der Rechnung seines Abmahnanwalt sitzen lassen, da er sich nicht versucht hat mit dem Abgemahnten oder FB in Verbindung zu setzen, dass dies einfach ist zeigt http://www.golem.de/1105/83678.html
Aber wie sagte mein Rechtskundelehrer so schön: "auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand" Heute heisst dies wohl: "Nichts ist unmöglich ..."
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Achtung, Satire:
Wie wäre es denn, wenn der Abmahnanwalt, der versucht, mit einer fotographierten Gummiente Geld zu schinden, seinerseits mit Abmahnungen zugeschüttet würde?
Siehe folgender Artikel: Wegen Abmahnungswelle – Abmahnanwalt pleite
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