Webseite mit gleich hohen ein und ausgaben gewerbe?
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Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich denke, dass du es als Gewerbe anmelden müsstest, da du ja etwas verkaufst. Wenn du die SMS kostenlos anbieten würdest, wäre das egal, aber z.B. einen Laden, mit dem ich aber gar kein Plus mache, muss ich ja auch als Gewerbe anmelden. Ich gehe daher trotz der Deckungsgleichheit von Einnahmen und Ausgaben von einer Pflicht zur Anmeldung als Gewerbe aus.
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roemmler schrieb: Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich denke, dass du es als Gewerbe anmelden müsstest, da du ja etwas verkaufst. Wenn du die SMS kostenlos anbieten würdest, wäre das egal, aber z.B. einen Laden, mit dem ich aber gar kein Plus mache, muss ich ja auch als Gewerbe anmelden. Ich gehe daher trotz der Deckungsgleichheit von Einnahmen und Ausgaben von einer Pflicht zur Anmeldung als Gewerbe aus.
Sry aber was fürn Scheiss^^ wer denkt sich son scheiss aus?! -
christian1603 schrieb:
Sry aber was fürn Scheiss^^ wer denkt sich son scheiss aus?!
OK, zugegeben, das Beispiel war jetzt k*cke, mir ist nichts besseres eingefallen. Und dass man sowas als Gewerbe anmelden muss (wenn es denn wirklich so ist) denkt sich das deutsche Gesetz aus. Ansonsten bringt http://tinyurl.com/yeaafb7 auch evtl. was. Oder du guckst mal auf den vielen Rechtsinfoseiten wie http://www.e-recht24.de/. -
christian1603 schrieb: Hallo,
Wenn ich meinen Usern anbiete SMS über meine Webseite zu senden wenn sie mir 8 cent überweisen
dann hätte ich ja rein theoretisch 8 Cent da mich 1 sms aber 8 cent kostet habe ich keine einnahmen muss ich meine Webseite dann trotzdem als Gewerbe melden?
LG
Das ist definitiv ein gewerbe, weil du hier Einnahmen von 8 Cent pro SMS hast. Du könntest auch theoretischerweise mehr verlangen. Die Ausgaben interessieren das Finanzamt erstmal nicht -
Natürlich ist das ein Gewerbe, eine Gewerbeanmeldung kostet allerdings nur 20 euro, sollte also kein Problem sein,
mfg Henry,
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http://cgi.ebay.de/PSP-GO-inkl-Motorstorm-Arctic-Edge-Gran-Turismo_W0QQitemZ190345843896QQcmdZViewItemQQptZVideospielkonsolen?hash=item2c517f14b8#ht_500wt_1182 -
Wie schon gesagt handelt es sich um eine gewerbsmäßige Tätigkeit.
Folglich müsstest du theoretisch ein Gewerbe anmelden.
Wenn du aber über einen längeren Zeitraum (3 oder mehr Jahre) kaum Gewinn machst, oder sogar Verlust, geht das Finanzamt von einem Hobby aus und dann biste dein Gewerbe wieder los. So hab ich es jedenfalls gehört.
Wäre logisch, da man durch ein Gewerbe seine Jahreseinkommen (aus z.B. nicht selbstständiger Arbeit) reduzieren kannst.
Z.B. wenn du noch Kindergeld beziehen möchtest, aber dein Jahreseinkommensgrenze bei mehr als 9000€ (der genaue Betrag ist tiefer!) kannst du durch Verluste deiner selbstständingen Arbeit dein Jahreseinkommen "reduzieren", sodass du wieder unter die Grenze des Jahreseinkommens für das Kindergeld fällst. Damit dies nicht ausgenutzt wird würde ich vermuten, dass ein Gewerbe auch als Hobby abgestempelt werden kann.
Am besten rufst du einfach kurz beim Finanzamt an (vorsorglich immer bei einem nicht zu ständigem, dann kannst du erst einmal schauen, wie die reagieren ). Sag denen wie viel Umsatz&Gewinn du machst und fragst, ob du dafür ein Gewerbe anmelden sollst. Falls sie verneinen würde ich mir zu Sicherheit noch eine schriftliche Erklärung zu kommen lassen und fertig.
Falls ja, überlegs dir vllt nochmal, ob es dir das Wert ist. Es ist zwar kein großer Aufwand, aber es wäre nicht bezahlter Aufwand.
Viel Erfolg
Lucas
edit:
Die Kosten von 20€ für die Anmeldung kannst du übrigens absetzen, also also als Verlust deklarieren und somit 20€ an Umsatz erzielen, um so bei einem Gewinn von 0€ zu landen.
Beitrag zuletzt geändert: 1.11.2009 3:43:55 von lucas9991 -
Auch wenns ein Nullgeschäft ist musst du Gewerbe anmelden! ICh an deiner Stelle würde dann das Konzept ein wenig überarbeiten! Wer macht heutzutage schon freiwillig ein Nullgeschäft?
Ansonsten verweise ich mal wieder auf unseren Freund GOOGLE! Da findest viele Sachen! -
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