Webseite bei Ebay anbieten = Gewerbe?
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Hallo miteinander,
ich hoffe hier kann mir jemand helfen. Ich habe ein kleines CMS geschrieben, mit dem sich schön und einfach kleine Webseiten administrieren lassen. Nun möchte ich bei Ebay eine Webseite welches das komplette Webdesign, und mein CMS enthält anbieten, maximal so 10 Unterseiten. Also keine fertige Seite, sondern der Käufer ersteigert sich mein Angebot, und teilt mir seine Wünsche mit und ich setzte sie um.
Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich das einfach als Privatperson machen darf oder ob ich dazu ein Gewerbe betreiben muss.
Ich hoffe jemand weiß da Bescheid und kann mir helfen.
Beitrag zuletzt geändert: 1.12.2010 11:05:36 von alfr3d -
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alfr3d schrieb:
... der Käufer ersteigert sich mein Angebot, und teilt mir seine Wünsche mit und ich setzte sie um.
Du erbringst also eine Dienstleistung. Da ist wohl von "Gewinnerzielungsabsicht" auszugehen. -> Gewerbepflicht.
FF -
Hab ich mir schon faste gedacht gehabt. Wie sieht es aus, wenn ich eine fertige Webseite einfach an jemanden verkaufe? Ohne Einrichtung einer Domain etc, sondern einfach die .html/.css/.php-Dateien? Dann ist es ja eigentlich keine Dienstleistung mehr oder?
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Fatfreddy hat es eigentlich schon erwähnt, es kommt auf die Gewinnerzielungsabsicht an, egal ob Dienstleistung oder nicht!
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karpfen schrieb:
Info: Meine Aussagen sind natürlich nicht rechtskräftig!
Ist mir bewusst, hatte mir sowieso schon gedacht, dass das ohne Gewerbe nicht ganz einfach werden wird.
Welche Vorraussetzungen muss ich denn erfüllen um eine Gewerbe anzumelden? Und was kostet so in etwa ein Gewerbeschein? -
alfr3d schrieb:
Hab ich mir schon faste gedacht gehabt. Wie sieht es aus, wenn ich eine fertige Webseite einfach an jemanden verkaufe? Ohne Einrichtung einer Domain etc, sondern einfach die .html/.css/.php-Dateien? Dann ist es ja eigentlich keine Dienstleistung mehr oder?
Fallen html-, css- und php-Dateien vom Himmel? Das Erstellen derselben ist ebenfalls eine Dienstleistung.
alfr3d schrieb: Ja, aber wenn ich Omis Dachboden aufräum und die Fundstücke verkauf, hab ich ja auch die Absicht einen Gewinn zu erzielen und trotzdem muss ich keine Gewerbe haben um die Sachen zu verkaufen oder?
Das haben Gerichte schon unterschiedlich bewertet. Hab jetzt keine Lust, die Quellen rauszusuchen, aber es gab da, soweit ich mich erinnere, Entscheidungen, die auf Grund der verkauften Menge von einer Gewerbsmäßigkeit ausgingen.
alfr3d schrieb:
Welche Vorraussetzungen muss ich denn erfüllen um eine Gewerbe anzumelden? Und was kostet so in etwa ein Gewerbeschein?
Wenn wir von Deutschland reden.
1. Volljährigkeit (Ausnahmen sind möglich, Bedingungen dazu: keine Ahnung)
2. je nach Gemeinde 20-40€
FF -
Da verweise ich dich mal an das Bundesministerium. Dort gibt es jede Menge fundierte und interessante Informationen.
Vom Alter her müsstest du, soweit ich weiß, aber mindestens 16 sein (dann mit Zustimmung eines Amtgerichtes).
http://www.existenzgruender.de/ -
Ok vielen Dank, für die Antworten, dann werde ich mich einfach mal bei der Stadtverwaltung schlau machen.
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Bedenke auch: in irgend einer Dokumentation (es ging um E-Bay-Betrug) wurde auch aufgezeigt wie das deutsche Finanzamt E-Bay scannt und (wohl) jeden verkauften Artikel zuordnen kann und es auch tut. Man habe da wohl spezielle Software. Dies hatte ein Profi-Seller in jener Dokumentation auch bestätigt.
Beste Grüße. -
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