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Was zählz als verbotene Waffe???

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  1. Autor dieses Themas

    politica

    politica hat kostenlosen Webspace.

    Hallo Zusammen,

    ich soll für meinen Freund mal fragen ob es in Deutschland erlaubt ist mit einen Teleskop-Schlagstock rumzulaufen. Da bei uns grade sehr viel Polizeikontrollen sind und er nicht wegen dem ding ärger bekommen möchte sollte ich mal Fragen. Der Schlagstock ist zur Selbstverteidigung, nicht zum wahrlosen verprügeln!


    Ich danke für jede Antwort
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  3. klengenterrorist

    Kostenloser Webspace von klengenterrorist

    klengenterrorist hat kostenlosen Webspace.

    Wenn ihr schon dabtei seid, wie steht's mit Soft_nunchakus und Bokken?

    http://de.wikipedia.org/wiki/Nunchaku
    http://de.wikipedia.org/wiki/Bokken


    EDIT: Und wie ist's mit Butterflys, deren Klinge kleiner als 10 cm ist?

    Beitrag geändert: 2.11.2006 9:25:29 von klengenterrorist
  4. Und sowas kommt von einem Mod...

    Von der Selbstverteidigung mit dieser Waffe ist abzuraten, da sie als zum Würgen geeignete Waffe in Deutschland und vielen anderen Ländern verboten ist. Davon abgesehen ist das Nunchaku aber eine gute, weil effektive Selbstverteidigungswaffe, da sie im Vergleich zu anderen Schlagwaffen (mit Ausnahme von teleskopischen Waffen) relativ klein ist.


    Somit ist das Boku-tō nicht nur Trainingsgerät, sondern kann auch eine gefährliche Waffe sein. Im rechtlichen Sinne gilt es jedoch ähnlich wie der Baseballschläger als Sportgerät und darf auch von Minderjährigen besessen/mitgeführt und an diese weitergegeben werden.


    @Threadersteller
    http://www.juraforum.de/forum/archive/t-2311/teleskopschlagstock
    http://www.juraforum.de/forum/t15289/s.html
  5. t*****b

    Schlagstöcke sowie Butterfly-Messer (egal wie lang die Klinge!) sind für den Privatverbrauch verboten. Man darf Taschenmesser mit ner bestimmten Größe besitzen, Schreckschusspistolen und Pfefferspray um sich zu währen, mehr nicht.
  6. Pfefferspray ist aber auch nur für die Abwehr von Hunden erlaubt und der EInsatz gegen menschen eigentlich verboten. Nur ist das nicht relevant wenn es in notwehr einsetzt.

    @threadstarter: Wo wohnt ihr, wenn man nen teleskopschlagstock mit sich rumschleppen muss?
  7. l*****u

    Und was ist mit diesen ganzen nicht tötlichen Waffen, wie den Tazzer? (keine Ahnung wie man das schreibt, hab es nur mal gehört)
    Das hat etwas änlichkeit mit einer Pistole, verschießt aber keine Kugeln, sondern 2 Metallpfeile, die in die Haut eindringen und zwischen denen dann starker Strom fließt, was einen Bewegungsunfähig macht, aber aufgrund weniger Amper nicht tödlich sein kann.
  8. Ich selbst besitze auch ein paar Deko/Übungsschwerter und Dolche, die ich aber alle im Ausland gekauft und nachgechärft habe. Soweit ich weiß, ist das öffentliche Tragen sowieso bei allem "waffenähnlichem" Verboten.
    Am Besten du fragst zu dem Thema mal bei dem Mod thw nach, der kennt sich mit sowas aus...

    -AlienDwarf

  9. Und was ist mit diesen ganzen nicht tötlichen Waffen, wie den Tazzer? (keine Ahnung wie man das schreibt, hab es nur mal gehört)
    Das hat etwas änlichkeit mit einer Pistole, verschießt aber keine Kugeln, sondern 2 Metallpfeile, die in die Haut eindringen und zwischen denen dann starker Strom fließt, was einen Bewegungsunfähig macht, aber aufgrund weniger Amper nicht tödlich sein kann.


    Elektroshocker ist als Verteidigung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! soviel ich weiß erlaubt, aber warum zur Hölle willst du mit nem Taser rumlaufen :eek: :confused: ....wenn du sowas in deinem Umfeld brauchst, würde ich lieber das Umfeld wechslen....krass....

  10. Schlagstöcke sowie Butterfly-Messer (egal wie lang die Klinge!) sind für den Privatverbrauch verboten. Man darf Taschenmesser mit ner bestimmten Größe besitzen, Schreckschusspistolen und Pfefferspray um sich zu währen, mehr nicht.

    Butterflys (oder eher Butterflies? ^^) sind sowieso illegal in Deutschland. Das Gesetz wurde mal vor ein paar Jahren verabschiedet, da ein Butterfly nur zum zustechen geeignet sein soll.
    Begründung hin oder her, es ist trotzdem ein guter Taschenmesserersatz. ^^
  11. benutzernaemelchen

    Kostenloser Webspace von benutzernaemelchen

    benutzernaemelchen hat kostenlosen Webspace.



    Und was ist mit diesen ganzen nicht tötlichen Waffen, wie den Tazzer? (keine Ahnung wie man das schreibt, hab es nur mal gehört)
    Das hat etwas änlichkeit mit einer Pistole, verschießt aber keine Kugeln, sondern 2 Metallpfeile, die in die Haut eindringen und zwischen denen dann starker Strom fließt, was einen Bewegungsunfähig macht, aber aufgrund weniger Amper nicht tödlich sein kann.


    Elektroshocker ist als Verteidigung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! soviel ich weiß erlaubt, aber warum zur Hölle willst du mit nem Taser rumlaufen :eek: :confused: ....wenn du sowas in deinem Umfeld brauchst, würde ich lieber das Umfeld wechslen....krass....

    Ein Elektroschocker und ein Taser ist wieder was anderes...

    Ich hab mal einen Bericht im Fernsehen gesehen, da hat die Polizei einen mit so nem Ding gekriegt - der Zittert jetzt immer.





    Bzw:

    Eine Elektroschockpistole ist eine pistolenähnliche Waffe, die zwei oder vier mit Widerhaken versehene Projektile gegen den Körper der Zielperson schießt und danach, je nach Bauart, nur während der Betätigung des Abzugshebels (Stinger) oder ca. 5 Sekunden (Air Taser) lang kurze Elektroschocks von etwa 17.500 V bis 50.000 V (Leerlaufspannung) durch die mit den Projektilen verbundenen Drähte schickt. In Deutschland benötigt man zum Führen dieser Waffen einen Waffenschein. Taser sind ohne Kartusche und ohne den in Deutschland für Privatpersonen nicht zulässigen Laserzielmarkierer (quasi als „Elektroschocker“) frei erhältlich. Die Einstufung der Waffe nach dem deutschen Waffenrecht ist zur Zeit noch eine rechtliche Grauzone. Der Hersteller der Taser-Modelle sieht diese als Druckluftwaffen an, während Stinger Feuerwaffen sind.



    Beitrag geändert: 2.11.2006 23:22:50 von benutzernaemelchen
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