kostenloser Webspace werbefrei: lima-city


Was kommt ins Impressum?

lima-cityForumDie eigene HomepageHomepage Allgemein

  1. Autor dieses Themas

    realsocialnews

    realsocialnews hat kostenlosen Webspace.

    Ich weiss das es wahrscheinlich dieses Thema überall im Internet gibt
    Aber ich möchte troztdem wissen wie ihr euer Impressum macht.
    Mein Impressum ist hier(eben wenig)
    Meine Frage:Was kommt aktuell rechtlich und für euch ins Impressum?:biggrin:
  2. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

    lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage

  3. In diesem Beitrag von einem anderen Thema sind viele andere Themen auch hier bei Lima-City aufgelistet.

    Du kannst dir aber auch hier ein Impressum generieren lassen, und dann den umfangreichen Quelltext in deine Datei im Webspace eingügen. Das ist wiegesagt dann viel mehr und sieht Professioneller aus.
  4. realsocialnews schrieb:
    Gibt es auch ne möglichkeit keine Adresse anzugeben?


    Eigentlich musst du deine Adresse angeben. Aber wenn du sie nicht angeben willst, dann gibst du sie in diesem Generator einfach nicht an. Das funktioniert auch ohne Adresse.

    Beitrag zuletzt geändert: 28.2.2013 10:03:40 von php-test1
  5. realsocialnews schrieb:
    Kann ich dafür rechtlich bestraft werden


    Deine Adresse ist dafür da, damit du im ernstfall Rechtlich bestraft werden kannst. Z.b., wenn du Bilder auf deine Webseite Hochlädst, von denen du ncht die Urheberrechte besitzt. Also ich würde es schon mit drauf machen. Es ist nunmal so vorgeschrieben. Ich hab es auch auf meinem Webspace mit drauf genommen, und ich kenne auch andere die das auch so gemacht haben, und denen und mir ist noch was passiert mit der Adresse.
  6. Autor dieses Themas

    realsocialnews

    realsocialnews hat kostenlosen Webspace.

    Ich habe mir mal andere Artikel angekuckt:
    http://www.lima-city.de/thread/muss-man-im-impressum-seine-adresse-angeben
    Darauf habe ich folgenes gefunden:

    Ja, weil es nicht um den Verkauf geht, sondern darum, Dich ggf. Im Sinne des Presse-Rechtes für Inhalte verantwortlich zu machen.


    Solltest du eine Seite machen, auf der z.B. nur ein Suchfeld baust, das auf google umleitet, müsstest du z.B kein Impressum schreiben.


    Ich werde auf der Website ein Passwort für ein erweitertes Panel per PayPal verkaufen.
    Dieses werde ich jeden der es kauft per email zuschicken.
    Muss ich nun die adresse angeben?

    Die beiden Zitate überschneiden sich!
    Das eine sagt das ich wenn ich etwas verkaufe eine adresse angeben muss.
    Das andere sagt das ich wenn ich auf einen anderen server eine weiterleitung tätige brauch erst garnicht ein Impressum.
  7. Autor dieses Themas

    realsocialnews

    realsocialnews hat kostenlosen Webspace.

    php-test1 schrieb:
    realsocialnews schrieb:

    Muss ich nun die adresse angeben?


    Wie ich schon sagte, ich würde auf jeden fall die Adresse angeben. Und wenn du etwas Verkaufen willst ist das ja eh erstes gebot.





    Ich sende ja keinen Päckchen an irgendjemanden!
    Ich bin nur einer der an alle die sich das passwort kaufen eine email sendet.

    Muss ich oder kann ich?


    Beitrag zuletzt geändert: 28.2.2013 10:32:22 von realsocialnews
  8. also ein Impressum ohne Adresse (Anschrift) macht glaub wenig Sinn,
    ohne Adresse kannst Du es auch komplett sein lassen, was ich nicht empfehle,

    realsocialnews schrieb:
    Ich sende ja keinen Päckchen an irgendjemanden!
    Ich bin nur einer der an alle die sich das passwort kaufen eine email sendet.


    Du verkaufst Passwörter ????

    also ..... wenn man mit seiner Homepage auf irgend eine Weise Geld verdient
    (z.B. Affiliate Banner, oder wie Du ... mit passwort verkaufen .... )

    dann sollte man ein Gewerbe angemeldet haben (z.B. auch "nur" als Kleingewerbe)
    und muss man neben Name + Anschrift auch noch die Geschäftsbezeichnung, (Firmen-Name)
    den Geschäftsführer und die Rechstform (Kleingewerbe / Einzelunternehmen / GmbH / etc. ...)
    angeben und oft muss man auch Gerichtsstand (Ort, zuständiges Gericht) angeben.

    Wer MwSt Berechtigt ist (alles außer Kleingewerbe) muss zudem die Steuer-Nummer (USTID)
    und den Gerichtsstand (= Ort an dem das Gewerbe gemeldet ist) angeben.
    Was genau je Rechtsform angegeben werden muss weiß ich auch nicht, das ist nur ganz grob
    und ohne jede Gewähr oder Anspruch auf Vollständigkeit, das ist hier KEINE Rechtsberatung !!!


    ... zu Deinem Verkauf von Passwörter ????

    Schreibst Du Deinen "Kunden" eine Rechnung? (auch wenn es "nur" per Email ist) ??

    ... wenn nein, ist es Schwarz-Handel, ... wenn ja, musst Du ein Gewerbe angemeldet haben

    Wenn Du auf Deiner Homepage irgendwie Geld verdienst, und seien es nur ein paar Cent / Monat,
    dann ist es eine gewerbliche Tätigkeit, und dafür solltest Du auch ein Gewerbe anmelden,
    ... weil die Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit werden anders ver-steuert als bei einem Gehalt.

    ich (und wohl keiner sonst hier) kann (und darf) Dir dazu verbindliche Rechts-Beratung geben,
    Du kannst Dich auch nicht auf Aussagen von "irgendwem" in einem Forum verlassen,

    Wenn Du ganz sicher gehen willst, mach einen Termin bei einem Anwalt,
    der kann Dich dann aufklären und auch eine rechtliche Beratung machen,

    Also alles was ich (wir) hier als Antwort schreiben nind nur unverbindliche Hinweise ohne Gewähr:
    Eine Rechtsberatung darf nur von einem Anwalt gemacht werden, aber das kostet eben Geld.

    Also ... als (unverbindliche) Empfehlung (= keine Rechtberatung) sage ich nochmal:
    ... wenn Du auf Deiner Homepage etwas verkaufst, dann melde dafür ein (Klein-) Gewerbe an !!!

    Und noch ein Tipp: kläre mit Deinem Arbeitgeber (soweit vorhanden) vorher ab, ob er
    einer Neben-Beruflichen gewerblichen Tätigkeit zustimmt, denn es gibt Arbeitgeber,
    die nicht wollen, dass man neben seinem "Beruf" noch ein Gewerbe am laufen hat.

    Du siehst ... mit Homepage bauen und Geld kassieren (für was such immer) ist es nicht getan,
    Du brauchst ein Gewerbe, musst bei Verkauf eigener Ware oder Dienstleistungen eine rechtlich
    korrekte Rechnungen erstellen (mit fortlaufende Nummer, mit Steuer-Nummer drauf, etc)
    und natürlich dann alle Einnahmen auch richtig verteuern, ggf. auch MWST abführen, usw.



    Beitrag zuletzt geändert: 28.2.2013 12:54:24 von webfav
  9. Das hat doch nichts damit zu tun, dass Paypal automatisch eine Rechnung generiert.
    Wenn ich bei irgendeinen onlinestore etwas kaufe und per paypal zahle, dann bekomme ich neben dem üblichen Paypal Rechnungsgedöns auch eine Rechnung vom Unternehmen selbst und ist es eine Lieferung habe ich, wenn das Paket ankommt einen Lieferschein und eine Rechnung dabei.

    Du Verkaufst ein Produkt - in deinem Fall Passwörter - du musst ein Gewerbe anmelden.
    Bist du Privatverkäufer bei Ebay oder Ebaykleinanzeigen ist das anders, weil es wie eine Art Flohmarkt ist und man in der Regel ein- oder zweimalig etwas verkauft.
    Deshalb kann man sich bei ebay auch extra als Gewerblicher Verkäufer anmelden!

    Rechtlich vorgeschriebene Regeln sind einfach zu befolgen und da nutzen keine Ausreden mit "Ja aber Paypal erstellt doch Rechnungen"

    Wenn du es dir nun schön reden willst, was auch immer du da "Handelst", wir werden dir immer die gleiche Antwort geben:
    Schreib deine Adresse einfach ins Impressum mit rein.... >.<

    PS:
    http://www.lima-city.de/thread/darf-ich-im-impressum-meiner-homepage-auch-keine-anschrift-und-telefonnummer-schreiben-und-nur-auf-anfrage-herrausgeben

    Beitrag zuletzt geändert: 28.2.2013 13:19:33 von lunaticfay
  10. ja, Du musst selbst eine Rechnung erstellen

    die von Paypal gilt nicht für Dein "Gewerbe" als Rechnung

    Deine eigenen Rechnungen (sowie Konto-Auszüge) musst Du auch lange aufbeahren,
    denn diese sind bei einer Prüfung durch das Finanzamt vorzulegen.

    eine rechtsgültige "Rechnug" muss bestimmte Elemente enthalten
    u.a.: folgendes (nicht vollständig)

    + Name+Anschrift (von Käufer und von Verkäufer)
    + Rechtsform, Gewerbebezeichnung (Firmennname), Geschäftsführer, Steuer-Nummer (ID)
    + das Rechnungs-Datum (Tag der Erstellung)
    + Eine fortlaufende Rechnungs-Nummer
    + Rechnungs-Betrag in Brutto und in Netto (inkl. % und Betrag der MWST) je einzeler Artikel und Gesamt
    + Wenn ohne MWST (weil Rechtsform = Kleingewerbe)
    ... dann als Hinweis: Rechnung ohne MWST nach nach § 19, Art. 1 UStG (Kleingewerde)
    + Bankverbindung für Bezahl-Vorgang (Paypal is quasi auch eine Bank)
    + ... etc ...

    was genau alles rein muss, hängt auch von der Rechtsform des Gewerbe
    sowie von der Art der Artikel / Dienstleistungen ab, welche in Rechnung gestellt wurden.

    Wie oben schon gesagt, das hier ist KEINE Rechtsberatung, alles nur unverbindliche Hinweise.

    Und wo wir schon dabei sind, Deine Webseite sollte auch eine AGB Seite haben,
    auf der alle Informationen stehen, unter welchen Bedingunge ein "Vertrag" zustande kommt
    Der Käufer sollte vor dem Kauf diesen AGB zustimmen ... kennt man ja ...

    Auch wenn ein User nur ein Passwort für 1 Euro per Paypal kauft, ist auch das ein (Kauf-) Vertrag !!!




    Beitrag zuletzt geändert: 28.2.2013 13:35:23 von webfav
  11. webfav schrieb:
    Und wo wir schon dabei sind, Deine Webseite sollte auch eine AGB Seite haben,
    auf der alle Informationen stehen, unter welchen Bedingunge ein "Vertrag" zustande kommt
    Der Käufer sollte vor dem Kauf diesen AGB zustimmen ... kennt man ja ...

    AGB sind nicht zwingend erforderlich!
    Stellt der Verkäufer keine AGB auf, so gelten einfach die Regelungen des BGB.
    Sind allerdings AGB vorhanden, können sie, sofern nicht wasserdicht und korrekt ausgearbeitet, dem Verkäufer sogar schaden. Wenn man nicht weiß, was in AGB aufgenommen werden darf und keinen Anwalt dafür bezahlen will, sollte man eher darauf verzichten, sich ein paar lustige Paragraphen zusammenzutexten. (fremde AGB einfach aus dem Netz zu kopieren ist ebenfalls nicht ratsam. Sind sie von einem Juristen erstellt, kann er dich schnell wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch nehmen.)

    Was allerdings unbedingt vorhanden sein sollte, ist eine Widerrufsbelehrung. Achtung! Diese ist, was Inhalt und Formulierungen angeht, sehr strikt vorgegeben.




    Beitrag zuletzt geändert: 28.2.2013 14:00:49 von fatfreddy
  12. m******e

    motorrad-schmiede schrieb:
    ich habe mal eine frage: gilt das BGB nicht grundsätzlich immer?, Die AGBs sind ja ein Teil des BGB und bauen auf die grundlage des BGBs auf - wenn ich mich irre bitte richtig stellen...
    Ist diese ^^ Frage nicht überflüssig, wenn das BGB grundsätzlich immer gilt? :confused:
  13. motorrad-schmiede

    motorrad-schmiede hat kostenlosen Webspace.

    [url]Ist diese ^^ Frage nicht überflüssig, wenn das BGB grundsätzlich immer gilt?[/url]

    ich glaube ich habe mich falsch ausgedrückt. sorry


    ich meinte:

    [url]Stellt der Verkäufer keine AGB auf, so gelten einfach die Regelungen des BGB[/url]

    das auch wenn der verkäufer agb aufstellt trotzdem das bgb gilt, da die agb ein teil des bgb sind und lediglich dazu dienen dass nicht für jeden vertrag bedingungen ausgehandelt werden müssen, sondern für eine vielzahl von verträgen die bedingungen der agb gelten.

    gruß
  14. m******e

    motorrad-schmiede schrieb:
    [url]Ist diese ^^ Frage nicht überflüssig, wenn das BGB grundsätzlich immer gilt?[/url]ich glaube ich habe mich falsch ausgedrückt. sorry
    ich meinte:
    [url]Stellt der Verkäufer keine AGB auf, so gelten einfach die Regelungen des BGB[/url]
    das auch wenn der verkäufer agb aufstellt trotzdem das bgb gilt, da die agb ein teil des bgb sind und lediglich dazu dienen dass nicht für jeden vertrag bedingungen ausgehandelt werden müssen, sondern für eine vielzahl von verträgen die bedingungen der agb gelten.
    Wenn Du alles das so genau weißt, warum fragst Du dann nach?

    Rhetorische Frage.
  15. motorrad-schmiede

    motorrad-schmiede hat kostenlosen Webspace.

    @menschle

    ich bin mir ja nicht sicher - deshalb wollte ich es wissen und evt kann es ja jmd klarstellen...

    aber ich denke wir sollten das Gespräch auch dabei belassen, hat nicht viel in dem thema zu suchen. Wollte auch niemanden damit zu nahe treten.

    lg
  16. Um auch mal auf eine offizielle Quelle zu verweisen: http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html

    (1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

    1.
    den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,

    [...]

    Wer also nur eine private Seite hat und dabei keinerlei Geschäfte betreibt, ist meinem Verständnis nach nicht dazu verpflichtet ein Impressum zu haben. Wer hingegen mit seiner Webseite Geld verdient, muss ein Impressum haben, so wie es auf der oben verlinkten Seite beschrieben ist.

    Beitrag zuletzt geändert: 1.3.2013 7:33:37 von bladehunter
  17. Du gehst meiner Meinung nach etwas nachlässig an die ganze Sache ran, ohne dich vorher wirklich erkundigt zu haben, was das alles eigentlich für rechtliche Konsequenzen haben kann.

    Gehört zwar nicht ganz dazu, aber ich denke ich erwähne es trotzdem:

    Zum thema AGB:
    Gibt es keine AGBs, so gelten die herschenden deutschen Gesetze.
    korrekt geschriebene können nur von vorteil sein. Unter www.agb.de kann dir vielleicht geholfen werden.

    Datenschutz:
    Ich gehe mal davon aus, dass du die daten deiner Kunden auch irgendwo speicherst. Schließlich redest du ja davon, ihnen eine eMail zu schicken.

    Nun, da du Daten von Kunden sammelst solltest du dir auch Datenschutzbestimmungen zulegen.


    eMail-Adressen fallen under persöhnliche daten, dürfen nicht an dritte weiter gegeben und sollten geschützt gespeichert werden (wenn sich jemand in dein system einschleicht und die Daten deiner kunden klaut und mit denen dann unfug treibt bist du meines wissenshaftbar)

    Solltest du zudem auch noch Kontoinformationen oder dergleichen speichern, wird es noch komplizierter!
    Dies sind sensibele und besonders schützenswerte Daten.

    Würde mir dahingehend mal genau überlegen, was du speicherst und wie.
    Zudem musst du den Kunden vor der Bestellung darauf hinweisen, dass Daten von ihm gespeichert werden und er den Datenschutzbestimmungen zustimmt (ein Satz wie: mit der Bestllung stimmen sie den Datenschutzbestimmungen zu gilt übrigens nicht! Rechtlich sicher ist hier nur im Bestellformular eine Checkbox ein zu richten)

    http://www.elektronikpraxis.vogel.de/themen/elektronikmanagement/rechtprodukthaftung/articles/366821/ vielleicht einfach mal durchlesen

    kleine Strafpreistafel:
    Verstoß gegen Datenschutz: bis zu 60.000 €
    Mangelhaftes oder nicht vorhandenes Impressum: bis zu 50.000€
    Ungültige AGB Klaseln: 10.000-25.000€ - eventuell auch einiges mehr, wenn noch Firmen gegen dich klagen

    (Daten aus kurzer Internetrecherche, die Strafen belaufen sich aber wahrscheinlich eher auf mehr, denn weniger. vielleicht ein Anreiz sich mal damit zu beschäftigen)
  18. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

    lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage

Dir gefällt dieses Thema?

Über lima-city

Login zum Webhosting ohne Werbung!