Wann muss die Einnahmen-Überschuss-Rechnung abegegeben werde
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Hallo Leute,
ich bin seit Oktober 2011 angemeldeter Kleinunternehmer. Jetzt sitze ich das erste Mal an meiner EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) und kämpfe mich durch die Abfragen des WISO Sparbuchs... Im Vergleich zur Einkommenssteuer (ESt) gibt WISO relativ wenig "echte" Hilfestellung beim Ausfüllen für Neulinge.
Meine Frage ist nun, bis wann muss ich die EÜR spätestens abgeben? Meine ESt-Erklärung gebe ich "traditionell" immer erst im Oktober/November des laufenden Jahres für das Vorjahr ab. Hauptgrund dafür ist, dass ich erst so spät Nebenkostenabrechnungen für ein vermietetes Objekt anfertigen kann.
Kann ich denn weiterhin so spät ESt-Erklärung und dazu die EÜR des Vorjahres abegeben oder muss ich erst die EÜR abgeben und kann dann später meine ESt-Erklärung zum Spätherbst wie gewohnt "nachreichen"???
Für kompetente Antworten wäre ich sehr dankbar!
Thx! -
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blindquirl schrieb:
Meine ESt-Erklärung gebe ich "traditionell" immer erst im Oktober/November des laufenden Jahres für das Vorjahr ab.
Das ist definitiv zu späte! Ohne Fristverlängerung ist die ESt-Erklärung bis zum 31.5. des auf den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres abgegeben werden (siehe § 149 AO). Wenn Du einen Steuerberater hast, läuft die Frist bis zum 31.12. des Folgejahres.
Hauptgrund dafür ist, dass ich erst so spät Nebenkostenabrechnungen für ein vermietetes Objekt anfertigen kann.
Das ist dem Amt im Zweifelsfalle wurscht. Einen wirklichen Grund dafür kann ich mir auch nicht vorstellen. Wenn dir Belege zu spät zur Verfügung stehen, ist es dein Job, an passender Stelle Druck zu machen.
Kann ich denn weiterhin so spät ESt-Erklärung und dazu die EÜR des Vorjahres abegeben oder muss ich erst die EÜR abgeben und kann dann später meine ESt-Erklärung zum Spätherbst wie gewohnt "nachreichen"???
Da die EÜR wesentlicher Bestandteil der ESt-Erklärung ist, ist es wenig sinnvoll, sie getrennt einzureichen.
Wenn das Finanzamt die verspätete Abgabe der ESt-Erkl. stillschweigend akzeptiert, ist doch alles in Ordnung.
Kleiner Tipp: Laß mal einen Steuerberater ran. Zumindest ein Mal! Der kostet, wenn Du alles vernünftig vorbereitet hast, nicht viel, verlängert automatisch die Frist und kann für die EÜR noch wirklich brauchbare Tipps geben. (Die haben mir im ersten Jahr mehr Ersparnis gebracht, als er gekostet hat.)
2. Tipp: Für EÜR und, eventuell zukünftig nötige, Vorsteueranmeldungen gibt es ein wirklich gutes, kostenfreies Programm. EasyCash&Tax
Edit: Zitatmarkierung korrigiert
Beitrag zuletzt geändert: 29.1.2012 13:38:51 von fatfreddy -
Danke Freddy für die guten Tipps!
Nachdem ich vorletztes Jahr umgezogen bin (neues zuständiges Finanzamt), haben sie mich einmal an die Abgabe der ESt-Erklärung erinnert. Dort habe ich geschildert, dass es in diesem und allen Folgejahren nicht füher als Okt./Nov. geht. Da dies nicht beanstandet wurde, werde ich es auch zukünftig so halten.
Mit Steuerberatern habe ich nicht ganz so gute Erfahrungen gemacht. Vor einigen jahren kaufte ich eine Immobilie aus Zwangsversteigerung. Da das steuertechnisch für den "Normalo" nicht richtig erfasst werden kann (viel zu komplex), habe ich mich auch an einen Steuerberater gewand. Trotz sehr guter Vorarbeit (Zitat des Beraters) hat mich der Spass über 450,- Euro gekostet und das war NUR der Teil "Hauskauf". Alles andere habe ich wie immer allein mit meinem Programm gemacht. Fand ich einfach zu teuer - ging aber wie gesagt nicht anders.
Jetzt habe ich ein Kleingewerbe angemeldet und im letzten Jahr ausschließlich Verluste eingefahren. Es gibt also keine Gewinne in irgendeiner Sparte gegenzurechnen und da sich der Verlust auch sehr in Grenzen hält, sehe ich es überhaupt nicht als indiziert einen Steuerberater einzuschalten. Vermutlich trage ich den einen oder anderen Betrag in eine falsche Spalte, aber das FA schreibt ja immer so nette Erläuterungen unter den Bescheid. Ich denke, so werde auch ich von Jahr zu Jahr besser.
PS: Das EasyCash&Tax werd ich mir mal ansehen! -
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