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Das wird vermutlich nicht als Kunst, sondern als Kunsthandwerk oder Kunstgewerbe betrachtet. Die Antwort steckt im Begriff.
Verbindliche Auskunft dazu erteilt das Finanzamt (!). Wenn Du dort eine Anerkennung als Künstler (damit den Status des Freibberuflers) bekommst, mußt Du kein Gewerbe anmelden. Ich vermute aber, daß das FA dir diese Anerkennung verweigern wird.
FF
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Vielen Dank für die Antworten.
Ich werd deinem Rat folgen, fatfreddy, und da nochmal beim Finanzamt nachhaken.
Gruß, traumperlen -
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