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Vorsicht ist geboten auf Ebay- Nix Schnelle Mark oder Ebay-Verkauf (es kann jeden treffen!):

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  1. Autor dieses Themas

    maxlex

    maxlex hat kostenlosen Webspace.

    2. Teil
    Ebay begann einmal als tag/flohmarkt">Flohmarkt für Privatleute. In Deutschland ist es inzwischen zum Fütterbecken für Haifisch-Anwälte geworden. Juristen, die nicht nur von der hirnverbrannten deutschen Abmahnregelung profitieren, sondern auch von der extremen Rechtsunsicherheit im deutschen Internet. Jeder Richter scheint da sein eigenes Süppchen zu kochen und mit quasi philosophischer Fabulierungsfreude immer neue Auslegungen vorhandener Gummiparagraphen zu schaffen.

    So zB. bei der Widerrufsbelehrung. Selbst die vom Bundesjustizministerium veröffentlichte Widerrufsbelehrungs-Vorlage war aus Sicht einiger Richter fehlerhaft, und führte zu einer regelrechten Abmahnwelle gegen Händler, die diese in gutem Glauben verwendet hatten. Intervenierte das Justizministerium? Ach was, - lakonisches Schulterzucken und viel zu spätes Entfernen der (angeblich) unzureichenden Vorlage war die einzige Reaktion.
    In einem weiteren Fall befand ein Richter, dass die allgemein übliche Widerrufsfrist von 14 Tagen im Internet nicht gelten dürfe, dort wären 4 Wochen erforderlich. Auch das zog eine Abmahnwelle nach sich, zumal die meisten Online-Händler nicht die geringste Ahnung von dieser Fantasieausgeburt eines einzelnen Gerichts hatten (haben konnten).
    Ein weiteres Problem ist die Abgrenzung von privat und gewerblich. Sobald jemand regelmäßig alte Klamotten bei Ebay verhökert, ist er aus Sicht vieler Richter gewerblich. Mit allen sich daraus ergebenden Pflichten.

    Melanie K. aus Heilbronn war im Glauben, dass es privat sei, wenn sie die abgetragene Kleidung ihrer Kinder bei Ebay verkauft. Nicht so ein auf Ebay spezialisierter Abzock-Anwalt, der ihr eine Abmahnung wegen fehlender Widerrufsbelehrung zukommen ließ. Kosten: 650 Euro. Melanie K. hielt das ganze für einen Irrtum, und antwortete dem Anwalt mit einem Brief. Großer Fehler. Kurze Zeit später kam eine einstweilige Verfügung, Frau K. wurde vom Gericht - ohne weitere Prüfung des Sachverhalts - "abgeurteilt". Anwalts- und Gerichtskosten: 3000 Euro. Anklagepunkt: Privatverkauf alter Kinderklamotten ohne Widerrufsbelehrung.

    Quelle: DasErste.de/Plusminus

    Kommentar/Hintergrund: Als wir begannen, uns mit dem Phänomen Abmahnung zu befassen, sahen wir die Hauptschuld bei den Abmahnanwälten. Inzwischen haben wir aber den Eindruck gewonnen, dass deutsche Richter, mit ihrer Weltfremdheit, Internet-Ignoranz und nicht zuletzt beispielloser Arroganz und Rücksichtslosigkeit gegenüber den (sie bezahlenden) Bürgern, eine wesentliche Mitschuld am deutschen Abmahnunwesen tragen.

    Quelle: http://www.rettet-das-internet.de/beispiele.htm

    Bitte die ganzen "Richtig So": Sagt Bitte bescheid wenn Ihr auf Ebay etwas (egal was) verkauft. Es wird bestimmt auch für euch einen Weg geben wie Ihr zu "Richtig So" Verklagt werden könnt.

    Und dann wenn Ärger und Wut nachgelassen hat kommt und schreibt hinter diesem Kommentar:

    "Es sist richtig was mir passiert ist, es war vollkommen o.K. das kein richter mich angehört hat, weil das System auch so etwas vorsieht, das man verklagt werden kann ohne vorher angehört zu werden. Schande über mich, das ich wegen meiner gebrauchten Marken Jeans, die eigentlich noch neu waren, nur ich zu fett geworden bin und nicht mehr rein gepasst habe, kein Gewerbe angemeldet habe und auch kein Widerruftsrecht angeboten habe!
    Es ist gut das ich vbverklagt wurden bin, da ich jetzt wieder ein bisschen leichter bin in der Brieftasche und ich daher die Chips weglassen muss und ich bald wieder in die Jeans passen würde!"

    Schreibt uns das und sagt es ist so!!!

    Ich möchte eigentlich jeden nur warnen und sagen keiner ist sicher vor einer Abmahnung!!!!

    Der eine oder andere wurde bloss noch nicht gefunden, weil er seine CandA Unterhosen bei Ebay loswerden will und die keinem Interressieren!


    Beitrag zuletzt geändert: 2.7.2009 11:14:12 von maxlex
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  3. Warum ein zweiter Thread zum Thema? Wäre es nicht übersichtlicher, die Diskussion in deinem Thread von gestern fortzuführen?

    FF

    ______________________
    Sehe ich genauso: *closed*

    Beitrag zuletzt geändert: 2.7.2009 14:32:47 von erasmuz
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