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Virtuellen Hausverbot Ignorieren?

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  1. Autor dieses Themas

    blackgaming4

    blackgaming4 hat kostenlosen Webspace.

    Hallo liebe Community,

    ich hab vor kurzem in einer Community einen Virtuellen Hausverbot erhalten:

    Du wurdest aus folgendem Grund gesperrt:
    Es wird ein virtuelles Hausverbot ausgesprochen welches nach dem Urteil vom LG Bonn, vom 16. November 1999, Az. 10 O 457/99, nicht willkürlich, sondern auf Basis einer durch Sie verursachten Störung ausgesprochen wird.

    Ende der Sperre: Nie


    Was würde passieren wenn ich diesen Virtuellen Hausverbot ingoriere / missachte?

    Ich freu mich auf eure Antworten..


    Gruß
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  3. davidmuc

    Co-Admin Kostenloser Webspace von davidmuc

    davidmuc hat kostenlosen Webspace.

    Anzeige wegen virtuellem Hausfriedensbruch.

    Beitrag zuletzt geändert: 26.2.2010 15:58:20 von davidmuc
  4. Autor dieses Themas

    blackgaming4

    blackgaming4 hat kostenlosen Webspace.

    ohjee und das kann dann im ernstfall auch zu einer geldstrafe führen?
  5. davidmuc

    Co-Admin Kostenloser Webspace von davidmuc

    davidmuc hat kostenlosen Webspace.

    Für Hausfriedensbruch im Sinne von § 123 StGB beträgt die Höchststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe, woraus sich nach § 78 StGB eine dreijährige Verjährungsfrist ergibt.

    Allerdings gilt das nicht für virtuellen Hausfriedensbruch. Dafür würdest du Zivilrechtlich(Sprich Geldstrafe) belangt.

    Beitrag zuletzt geändert: 26.2.2010 15:58:04 von davidmuc
  6. Autor dieses Themas

    blackgaming4

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