Virtuellen Hausverbot Ignorieren?
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Hallo liebe Community,
ich hab vor kurzem in einer Community einen Virtuellen Hausverbot erhalten:
Du wurdest aus folgendem Grund gesperrt:
Es wird ein virtuelles Hausverbot ausgesprochen welches nach dem Urteil vom LG Bonn, vom 16. November 1999, Az. 10 O 457/99, nicht willkürlich, sondern auf Basis einer durch Sie verursachten Störung ausgesprochen wird.
Ende der Sperre: Nie
Was würde passieren wenn ich diesen Virtuellen Hausverbot ingoriere / missachte?
Ich freu mich auf eure Antworten..
Gruß -
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Anzeige wegen virtuellem Hausfriedensbruch.
Beitrag zuletzt geändert: 26.2.2010 15:58:20 von davidmuc -
Für Hausfriedensbruch im Sinne von § 123 StGB beträgt die Höchststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe, woraus sich nach § 78 StGB eine dreijährige Verjährungsfrist ergibt.
Allerdings gilt das nicht für virtuellen Hausfriedensbruch. Dafür würdest du Zivilrechtlich(Sprich Geldstrafe) belangt.
Beitrag zuletzt geändert: 26.2.2010 15:58:04 von davidmuc -
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