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  1. Autor dieses Themas

    radiotwytie

    radiotwytie hat kostenlosen Webspace.

    Hallo!

    Mir stellt sich eine Frage.

    Darf ich Musikvideos oder Videos, mit durch die GEMA geschützten Inhalt, auf meiner Webseite präsentieren?

    Ich habe die Gebührenordnung der Gema gelesen, und werde nicht wirklich schlau daraus.

    Wenn ich nun eine "You-Tube" PLAYLIST (ca 30 Songs) in meine Homepage einbaue, mit geschützten bzw GEMA-Pfichtigen Inhalten, was kostet es mich genau an Gebühren???

    Ist es wenn man seine Abgabe bei der Gema entrichtet dann auch erlaubt? Auch OHNE Rechte der bzw Plattenfirma?

    Bitte um Antwort wenn einer darüber Infos hat.

    mfg


    ANTWORTEN


    hey Leute....

    Ich hatte Antworten erwartet, "nicht Meinungen"

    letztere Antwort ist die wahrscheinlichste. Also nochmal! eine Playlist hat ca 30 Songs und davon wieder 30 Stuück, macht 900 Songs.

    Wer soll denn dazu in der lage sein, sich mit jedem rechteinhaber zu einigen, vor allem sind es ja viele Songs die (ganz sicher) "OHNE" Rechte hochgeladen wurden!

    Also, "WER" haftet nun? Ich, da ich es abspiele, oder YouTube da sie die Inhalte nicht geprüft haben?

    Die gema Gebührenordnung hat diesen "speziellen" Fall nicht im System, daher die Frage!

    Auszug:

    IV. Mindestvergütung Öffentliche Zugänglichmachung i. S. v. § 19 a UrhG von Musik im Internet (Streaming, Live oder On-Demand)
    Die Mindestvergütung beträgt EUR 100,00 je angefangene 10.000 Zugriffe je gestreamtem Ereignis.

    würde in diesem Fall 900 x 100 midestens also 90.000 Euro kosten. Wenn eines der Lieder 4.000.000 klicks hat sin es nochmal 40.000 Euro.

    YouTube wird einen Dreck machen und die Verantwortung oder Kosten im Streitfall übernehmen. Da bin Ich mir sicher.

    So! Nun vesteht hoffentlich jeder meine Frage.

    Ich bitte ernsthaft um Hilfe

    mfg




    Beitrag zuletzt geändert: 22.3.2010 13:37:01 von radiotwytie
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  3. YouTube Videos darfst du einebauen, da YouTube sich mit der GEMA geeinigt hat.
  4. Ich denke aber mal das die Videos von den Rechteinhabern hochgeladen sein müssen.
  5. Autor dieses Themas

    radiotwytie

    radiotwytie hat kostenlosen Webspace.

    Ok... das wäre toll, aber wie kann ich sicher gehen?
    gibt es da einen link oder eine aussage irgendwo auf der youtube seite,
    auf welche ich mich auch rechtlich berufen kann bzw. muss!
  6. Ein Video von uTube solltest du gefahrlos einbinden können.
    Bei Verstößen gegen geltendes Recht werden die Videos meist einfach gelöscht und mehr nicht. Solange du die Videos nicht selber hostest kann dir also relativ wenig passieren.
  7. Wenn du dir ganz sicher gehen willst schreib den Rechteinhaber einfach an und frage ihn ob er etwas gegen hat.
  8. Wenn du dir ganz sicher gehen willst schreib den Rechteinhaber einfach an und frage ihn ob er etwas gegen hat.


    Könnte man sich alternativ nicht auch einfach von den Inhalten Youtubes distanzieren?
    So, dass man den Benutzern in einer Mitteilung über den Videos verdeutlicht, dass man selbst für die Inhalte der verlinkten Videos nicht verantwortlich ist.

    Dass man keine Links zu Warez-Angeboten, etc. auf die Seiten setzen darf ist hier ja durch die AGBs geregelt, aber Youtube-Videos sollten mit einer entsprechenden Kennzeichnung doch kein Problem darstellen.
  9. projectfreestyle

    Kostenloser Webspace von projectfreestyle, auf Homepage erstellen warten

    projectfreestyle hat kostenlosen Webspace.

    Okay, bei Youtube ist es ja so, dass die Partner, die Musikvideos dort veröffentlichen, wissen, dass man diese per Code übernehmen kann. Dann sollten die da ja auch nichts dagegen haben.

    Andernfalls besteht ja auch die Möglichkeit, den Code zu deaktivieren (z.B. gesehen bei "Apologize" von Timbaland/One Republic).

    Dann weiß man also, dass man das Urheberrecht nicht verletzt (zumindest bei diesen Videos, bestimmt nicht bei allen!), dies auch nachweisen kann und könnte die Videos gefahrlos auf seiner Homepage einbauen, oder spricht doch noch was dagegen?
  10. k*******************s

    Grundsetslich haftest du dann u.a auch so wie der "Hochlader", mehr dazu findest du übringstens dort: http://www.juraforum.de/forum/showthread.php?t=185019

    Lg. Klavieri
  11. jacr schrieb:
    YouTube Videos darfst du einebauen, da YouTube sich mit der GEMA geeinigt hat.

    Vorsicht!
    Youtube zahlt der GEMA dafür, dass YOUTUBE diese Videos öffentlich aufführt.
    Wenn du diese in deine Webseite einbindest, führst du die Musik auf und musst dafür dann die GEMA-Gebühren zahlen. Wende dich für genaue Infos an die GEMA. Infos dazu findest du auf deren Webseite
  12. Autor dieses Themas

    radiotwytie

    radiotwytie hat kostenlosen Webspace.

    hey Leute....

    Ich hatte Antworten erwartet, "nicht Meinungen"

    letztere Antwort ist die wahrscheinlichste. Also nochmal! eine Playlist hat ca 30 Songs und davon wieder 30 Stuück, macht 900 Songs.

    Wer soll denn dazu in der lage sein, sich mit jedem rechteinhaber zu einigen, vor allem sind es ja viele Songs die (ganz sicher) "OHNE" Rechte hochgeladen wurden!

    Also, "WER" haftet nun? Ich, da ich es abspiele, oder YouTube da sie die Inhalte nicht geprüft haben?

    Die gema Gebührenordnung hat diesen "speziellen" Fall nicht im System, daher die Frage!

    Auszug:

    IV. Mindestvergütung Öffentliche Zugänglichmachung i. S. v. § 19 a UrhG von Musik im Internet (Streaming, Live oder On-Demand)
    Die Mindestvergütung beträgt EUR 100,00 je angefangene 10.000 Zugriffe je gestreamtem Ereignis.

    würde in diesem Fall 900 x 100 midestens also 90.000 Euro kosten. Wenn eines der Lieder 4.000.000 klicks hat sin es nochmal 40.000 Euro.

    YouTube wird einen Dreck machen und die Verantwortung oder Kosten im Streitfall übernehmen. Da bin Ich mir sicher.

    So! Nun vesteht hoffentlich jeder meine Frage.

    Ich bitte ernsthaft um Hilfe

    mfg

    Beitrag zuletzt geändert: 22.3.2010 12:43:38 von radiotwytie
  13. Wo ist dein Problem? Ich HABE deine Frage beantwortet.
    DU führst die Musik auf und somit bist DU verantwortlich und DU musst zahlen.
    Ich wüsste nicht, was an dieser sachlich zutreffenden, klaren und eindeutigen Antwort unklar sein kann.

  14. aber müsste dann youtube nicht darauf hinweisen wenn sie schon fertige links zum einbinden in foren/webseiten parat stellen?
    ich glaube und ja das ist jetzt wieder nur eine meinung.. das youtube verantwortlich ist da die videos bzw. musik auch auf deren server sind und du distanzierst dich der inhalte die auf deiner homepage verlinkt werden im impressum..

    Beitrag zuletzt geändert: 26.3.2010 16:19:16 von nicko
  15. Nein, "Distanzierungen" sind sinnlos. Und haben im Impressum ohnehin nichts verloren.
    Du kannst dich auch nicht vor Strafe schützen, wenn du dir ein Schild umhängst mit der Aufschrift "ich distanziere mich von meinen Taten" und einen Bankraub begehst.

    Du DARFST gerne Youtube-Videos in deine Webseite einbinden. Wenn da GEMA-Gebühren für fällig werden, dann musst du die bezahlen.
    Ist doch völlig klar und simpel.
    Wie Busfahren: darfst du auch. Musst halt nur eine Fahrkarte bezahlen.

    Beitrag zuletzt geändert: 26.3.2010 16:36:16 von jelal
  16. Folgendes solltest du beachten:

    1. Die GEMA ist eine deutsche Organisation, die sich als Vertreter der bei ihr registrierten Musiker auffasst. Ergo, sie zieht Gebühren ein, wenn auf deutschem Terrain Hörveranstaltungen (auch im Internet) stattfinden. Sobald du eine Website aufmachst, auf der du durch die GEMA geschützte Musik abspielst, bist du zahlungspflichtig. Man könnte sagen, dass du dann als Webradio auftrittst - und die zahlen auch GEMA-Gebühren. Egal, ob das Material von Youtube gehostet wird oder nicht.

    2. Die GEMA ist eine deutsche Organisation, die meisten Labels jedoch amerikanisch. Zwar hat Youtube sich mit einigen Labels geeignigt, allerdings nur so, dass allein die Labels Musikvideos straffrei hochladen dürfen. Nicht etwa ein popeliger 08/15-User. Damit Youtube allerdings keine Klagen riskiert, zahlt Youtube mittlerweile Abgaben an die Rechteinhaber - pro abgespieltem, urheberrechtlich geschütztem Stück. Diese Abgabe kann man als Duldungserlaubnis sehen, aber rechtlich einwandfrei ist es trotzdem nicht, wenn Hinz und Kunz Musikvideos (oder Videos mit Musik) hochladen.
    Wenn du also verlinkst, nur jene Videos, die die Rechteinhaber bei Youtube hochgeladen haben.

    2.1 Weißt du wie ein Stream funktioniert? Du klickst auf den Playbutton und das Video/ Lied etc. wird für die Zeit des Abspielens auf deinen Rechner heruntergeladen. Wie jedoch die meisten wissen, ist das Herunterladen urheberrechtlich geschützten Materials veboten.
    Wenn dich also jemand drankriegen möchte, kann er dich für die Verbreitung des Materials anzeigen.

    3. Disclaimer nützen gar nichts. Es gibt mittlerweile genug Forenbetreiber, die für die Rechtsverstöße ihrer User verklagt worden sind. Und in jedem Forendisclaimer steht, dass er Forenbetreiber nicht für die Rechtsverstöße seiner User haftet. Hat, wie zahlreiche Fälle zeigen, aber nichts gebracht.

    4. Youtube bietet Links zum Einbinden an, richtig. Nur war Youtube damals nicht als Musikportal gedacht, sondern für Privatvideos. Und diese darf man natürlich gerne einbinden. Nur gehören einem Normalmensch normalerweise nicht die Rechte für dieses oder jenes Musiktstück.

    5. Willst du rechtlich sichergehen suche die kostenlose Angebote wie Jamendo. Auf dieser Seite gibt es zahlreiche, gute, hochqualitative Musik - man muss sie nur unter dem ganzen Schrott ausgraben.

    Just my two cents.
  17. s*******i

    thedarkside schrieb:
    Wenn du dir ganz sicher gehen willst schreib den Rechteinhaber einfach an und frage ihn ob er etwas gegen hat.


    Könnte man sich alternativ nicht auch einfach von den Inhalten Youtubes distanzieren?
    So, dass man den Benutzern in einer Mitteilung über den Videos verdeutlicht, dass man selbst für die Inhalte der verlinkten Videos nicht verantwortlich ist.

    Dass man keine Links zu Warez-Angeboten, etc. auf die Seiten setzen darf ist hier ja durch die AGBs geregelt, aber Youtube-Videos sollten mit einer entsprechenden Kennzeichnung doch kein Problem darstellen.


    Ganz schlechte Idee. Nach dem Prinzip gab es ja vor einiger Zeit diese Schwemme von Linkhaftausschlüssen, in denen sowas in der Art stand:

    Um dem Beschluss des OHG Hamburg vom... :blah::blah::blah:...zu entsprechen, distanzieren wir uns ausdrücklch von allen Links auf Inhalte Dritter....:blah::blah::blah:....

    Sowas hat vor Gericht keinen bestand. Wie kannst du absichtlich auf etwas verlinken und dann sagen, du hast nichts damit zu tun?
    Was solch einen Haftungsausschluss betrifft: Es gab Gerichte, die sowas sogar NEGATIV bewerteten, nach dem Motto: "Der musste ja wissen, das er auf etwas illegales verlinkt, wenn er sich absichtlich davon distanziert."

    Und um noch was zur Frage des Threadstellers beizutragen: Soweit ich weiß, hat sich Youtube wirklich mit der Gema geeinigt. Aber ob wirklich jeder Musiker durch die Gema vertreten wird, weiß ich nicht. Und was wenn der Uploader des Musikvideos z.B. aus Frankreich kommt? Wie sieht es da mit den Rechten aus? Wenn Youtube etwas mit der Gema ausmacht, dürfte das nur für Videos deutschen Ursprungs bzw. Videos deutscher Künstler gelten.
    Um ganz sicher zu gehen, solltest du aber besser einen Anwalt befragen. Was verbindliches kann dir hier im LiCi-Forum keiner mitteilen.
  18. schorschi schrieb:
    Soweit ich weiß, hat sich Youtube wirklich mit der Gema geeinigt. Aber ob wirklich jeder Musiker durch die Gema vertreten wird, weiß ich nicht.


    Das ist im Grunde auch wurscht. Sobald er seine Seite zum quasi "Internetradio" macht, muss auch er GEMAgebühren zahlen, weil er Musik öffentlich abspielt. Woher er dann seine Musik nimmt, ist ein ganz anderes Kapitel.


    PS: Man kann bei der GEMA immer nachfragen, ob ein Musiker dort eingetragen ist. Nur gilt dort die Philosophie "Lieber zu oft ja sagen, als einmal fälschlicherweise nein".

    Beitrag zuletzt geändert: 10.4.2010 19:24:23 von createtheweb
  19. s*******i

    createtheweb schrieb:
    schorschi schrieb:
    Soweit ich weiß, hat sich Youtube wirklich mit der Gema geeinigt. Aber ob wirklich jeder Musiker durch die Gema vertreten wird, weiß ich nicht.


    Das ist im Grunde auch wurscht. Sobald er seine Seite zum quasi "Internetradio" macht, muss auch er GEMAgebühren zahlen, weil er Musik öffentlich abspielt. Woher er dann seine Musik nimmt, ist ein ganz anderes Kapitel.


    PS: Man kann bei der GEMA immer nachfragen, ob ein Musiker dort eingetragen ist. Nur gilt dort die Philosophie "Lieber zu oft ja sagen, als einmal fälschlicherweise nein".


    Selbst wenn ein Musiker nicht bei der Gema ist, ganz egal. Die Gema macht es nur leichter. Auch die Musik von nicht-Gema-Musikern ist nicht vogelfrei. Und ein Musiker kann auch bei anderen, der Gema vergleichbaren Einrichtungen im Ausland sein oder die Lizenzen selber verwalten.
  20. Youtube Musikvideos die nicht erlaubt sind (z.B. von Sony) werden automatisch gesperrt.
  21. schorschi schrieb:
    Selbst wenn ein Musiker nicht bei der Gema ist, ganz egal. Die Gema macht es nur leichter. Auch die Musik von nicht-Gema-Musikern ist nicht vogelfrei. Und ein Musiker kann auch bei anderen, der Gema vergleichbaren Einrichtungen im Ausland sein oder die Lizenzen selber verwalten.


    Was heißt vogelfrei?
    Man muss halt nur schauen, woher man sich seine Musik besorgt. Ist doch klar, dass wenn es etwas auf CD zu kaufen gibt, dass man das nicht einfach nach belieben "verschenken" kann. Und mit Senden passiert das ja irgendwie, da problemlos Aufnahmen möglich sind. Klar, dass auch fürs Versenden dann kassiert wird.

    Es gibt neben kommerzieller Musik jedoch zig Musikportale, wo Hobbymusiker ihre Musik unter CC-Linzenz kostenlos anbieten. Keine Sendegebühren, keine Zwangsabgaben. Meistens muss man nicht einmal direkt fragen, die Bestimmungen der CC-Lizenz zu erfüllen reicht. Wobei diese meistens auch nur darin besteht den Namen des Künstlers zu nennen und sie nicht kommerziell zu nutzen.

    Aber recht hast du sicher. Neben der GEMA gibt es noch weitere Verwertungsgesellschaften.

    Man sich als Faustregel vllt merken: Solange Musik unter CC-Lizenz veröffentlicht ist, kann man in 90% aller Fälle davon ausgehen, dass man diese problemlos für ein Webradio verwenden kann. Meistens freuen sich Musiker, wenn man sie fragt, ob man ihre Musik verwenden darf. Bessere Werbung gibt es kostengünstiger ja nicht.
  22. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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