Verwarnung wegen wiederholter Verkehrszuwiederhandlung
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Hi leute,
wie der Titel schon besagt geht es um ein Verwanschreiben des Landratsamtes.
Und zwar wurde ich darauf Aufmerksam gemacht das in Flensburg 2 Eintragungen (1x Zuschnelles fahren innerhalb der geschloßenen Ortschaft und 1x Trunkenheitsfahrt) gemacht sind. Und da diese Taten innerhalb meiner Probezeit begangen wurden ich doch jetzt bloß kein Scheiß mehr machen soll!
Achja, wir hätten dann noch gern 17,9€ Verwarnungsgeld und 2,2€ Portokosten von Ihnen. "Diese Verwarnung ... stellt keinen Verwaltungsakt dar, gegen den Sie Rechtsmittel einlegen können"
Meine Probezeit ist jetzt schon 1 Monat abgelaufen. Wie lange braucht den so ein Brief über eine distanz von 9km Luftlinie???
Das schreiben ist ziemlich ärgerlich, vorallem weil man noch nichtmal dagegen klagen kann!
Was mich aber jetzt wirklich Interessieren würde, wer legt den die Höhe des Verwarnungsgeld fest? Laut Gesetzestext (google: geb nr 209) liegt er zwischen 12,8 und 25,6€. Aber wer entscheidet es im Einzelfall?(Dem würd ich doch am liebsten vor die Haustür scheißen!!!)
Und auch interessant wäre es zu wissen (zuverlässig) was passiert wen man auch nur 1 cent zu wenig Überweist oder besser noch gar nicht darauf reagiert?
Ich hab mal was davon gelesen das es dann einen Bußgeldbescheid gibt??? Wobei doch erst einmal eine kostenfreie "Mahnung" anflattern sollte. Schließlich kann man ja über 2 Wochen verreist sein -
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losebettler1 schrieb:
Dies lässt sich doch anhand des Erstellungsdatums leicht feststellen. Ich rate dir den Betrag zu zahlen, ein nicht reagieren kostet dich zusätzlich Mahnkosten, wenn du auch darauf nicht reagierst kommt ein Bussgeldbescheid. Gegen diesen kannst du dann nach meinem Rechtswissen Widerspruch einlegen riskierst aber durch die darauf folgende Gerichtsverhandlung weitere Kosten.
Meine Probezeit ist jetzt schon 1 Monat abgelaufen. Wie lange braucht den so ein Brief über eine distanz von 9km Luftlinie???
Falls du die Verwaltungsbehörde ärgern willst überweise einfach ein paar Cents zu viel, bei diesem Bürokraten entsteht dadurch eine Menge Arbeit. -
harrybotter schrieb:
Ich rate dir den Betrag zu zahlen, ein nicht reagieren kostet dich zusätzlich Mahnkosten
Aber die erste Mahnung ist doch sicherlich Kostenfrei? Auf einen Bußgeldbescheid würde ich es dann nicht ankommen lassen!
harrybotter schrieb:
Falls du die Verwaltungsbehörde ärgern willst überweise einfach ein paar Cents zu viel, bei diesem Bürokraten entsteht dadurch eine Menge Arbeit.
1. Hab ich keinen Cent zu verschenken
2. Laut google sind sich die meisten Forenuser einig das auf zuviel Überwiesenes Geld (zumindest im Centbereich) nicht reagiert wird. Um dies dan wirklich zurück zu bekommen muss es gefordert werden (wer dann den Aufwand zu entschädigen hat weis ich nicht). -
17,90€ Verwarngeld wofür sollen die denn sein ?
Für die beiden Delikte ist das zu wenig, im übrigen kann das gar nicht sein, in der Probezeit ist Trunkenheit am Steuer schon ab 0 Promille ein A Verstoß und Geschwindigkeits innerorts ebenso, normalerweise bedeutet das Nachprüfung weil während der Probezeit nur maximal ein A Verstoß erlaubt ist und Trunkenheit am Steuer überhaupt nicht. -
losebettler1 schrieb:
die 1.Mahnung kostet auch Geld.
harrybotter schrieb:
Ich rate dir den Betrag zu zahlen, ein nicht reagieren kostet dich zusätzlich Mahnkosten
Aber die erste Mahnung ist doch sicherlich Kostenfrei? Auf einen Bußgeldbescheid würde ich es dann nicht ankommen lassen!
losebettler1 schrieb:
du sollst es ja gar nicht fordern, eine Verwaltungsbehörde muss die Einnahmen korrekt verbuchen, der Arbeitsaufwand bis sie diesenCent "korrekt" verschwinden lassen haben übersteigt ein Vielfaches der ursprünglichen Summe.
harrybotter schrieb:
Falls du die Verwaltungsbehörde ärgern willst überweise einfach ein paar Cents zu viel, bei diesem Bürokraten entsteht dadurch eine Menge Arbeit.
1. Hab ich keinen Cent zu verschenken
2. Laut google sind sich die meisten Forenuser einig das auf zuviel Überwiesenes Geld (zumindest im Centbereich) nicht reagiert wird. Um dies dan wirklich zurück zu bekommen muss es gefordert werden (wer dann den Aufwand zu entschädigen hat weis ich nicht).
@fatfox: da hast du Fuchs fut aufgepasst, also nur ein "Gulden-" Sammenlthema. -
fatfox schrieb:
17,90€ Verwarngeld wofür sollen die denn sein ?
Für die beiden Delikte ist das zu wenig, im übrigen kann das gar nicht sein, in der Probezeit ist Trunkenheit am Steuer schon ab 0 Promille ein A Verstoß und Geschwindigkeits innerorts ebenso, normalerweise bedeutet das Nachprüfung weil während der Probezeit nur maximal ein A Verstoß erlaubt ist und Trunkenheit am Steuer überhaupt nicht.
Ganz genau das find ich ist auch eine frechheit ein Verwangeld dafür aufzusetzen!
Den das gibt es Zusätzlich zu den einzelnen Taten und deren Konsequenzen (Nachschulung / Bußgeld / Führerscheinentzug).
In dem Schreiben steht, das Sie dazu verpflichtet sind mich zu verwarnen da der 2te A Verstoß nach einer Nachschulung begangen wurde und das nunmal 17,9€ kostet. (Wer den Betrag festgesetzt hat würd ich immer noch gerne wissen.)
In der Probezeit sind übrigends max. 2 A Verstöße erlaubt! Zu den 2A Verstößen kann auch noch 1B Verstoß dazukommen, beim 2. B wird der Lappen ganz eingezogen + zwischen 3 Monaten und glaube 1 Jahr Führerscheinsperre.
Und Trunkenheit am Steuer in der Probezeit zieht die gleichen Konsequenzen nach sich wie auch nach der Probezeit, nur mit dem unterschied das man schon ab 0,1 Promille fällig ist und ab 1,1 Promille der Führerschein ganz entzogen wird (+1Jahr sperre) und man die doppelte Geldbuße zu bezahlen hat. (Statt 250€ bis 1,1 Promille sind es 500€ )
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