Versammlungsgesetz
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Es würde mich einmal interessieren, ab wievielen Personen, bei einer unangmeldeten Demo man gegen das Versammlungsgesetz verstößt?
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Am besten siehst du dir mal das Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz) von Gesetze im Internet an. Da wird es, falls es eine Regelung dafür gibt drin stehen.
MfG raphael811 -
Ich glaube das ist sowas wie much und many, zählbar und unzählbar.
Jetzt bleibt nur noch die Frage, ab wann redet man von unzählbar? -
Vieles ist meines Wissens nach auch im "Sicherheits- und Ordnungsgesetz" geregelt.
Zudem gibt es in manchen Städten für einige Gegenden besondere Regelungen (oft um Regierungsgebäude herum), z.B. auch für den Hamburger Rathausmarkt. -
Das Versammlungsgesetz habe ich hier gefunden. Eine Definition, was überhaupt als öffentliche Versammlung anzusehen ist, enthält dieses Gesetz befremdlicherweise nicht.
babyshop schrieb:
Vieles ist meines Wissens nach auch im "Sicherheits- und Ordnungsgesetz" geregelt.
Zudem gibt es in manchen Städten für einige Gegenden besondere Regelungen (oft um Regierungsgebäude herum), z.B. auch für den Hamburger Rathausmarkt.
Diese Gesetze werden oft "Bannmeilengesetz" genannt.
Für den Bund gibt es das Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes, entsprechend haben die Länder eigene Bannmeilengesetze, z.B. für Hamburg das Hamburgische Bannkeisgesetz u.s.w. -
Ja, stimmt - kam nur so früh nicht darauf...
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Das klingt als hättest du vor eine Demo anzuzetteln
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