Urteil: Hakenkreuze in der Öffentlichkeit AUSNAHMSLOS verboten
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Hallo,
wie ich gerade geh?rt habe,
(http://www.heute.de/ZDFmediathek/inhalt/24/0,4070,3983448-5,00.html , http://www.n-tv.de/716689.html )
hat das Landesgericht in Stuttgart den Betreiber eines Internet-Shops zu 3600¤ Strafe verurteilt, weil dieser in seinem Sortiment u.A. die bekannten 'Gegen Nazis'-T-Shirts, auf denen eine Faust, die ein Hakenkreuz zerschl?gt, abgebildet ist, angeboten hat. Man beruft sich dabei auf die Paragraphen ?86 und ?86a, in denen geregelt ist:
? 86
Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
(1) Wer Propagandamittel
1.
einer vom Bundesverfassungsgericht f?r verfassungswidrig erkl?rten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, da? sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
2.
einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsm??ige Ordnung oder gegen den Gedanken der V?lkerverst?ndigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, da? sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
3.
einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung au?erhalb des r?umlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die f?r die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen t?tig ist, oder
4.
Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,
im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorr?tig h?lt, einf?hrt oder ausf?hrt oder in Datenspeichern ?ffentlich zug?nglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (? 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der V?lkerverst?ndigung gerichtet ist.
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsb?rgerlichen Aufkl?rung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung ?ber Vorg?nge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ?hnlichen Zwecken dient.
(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
------------------------------
? 86a
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
im Inland Kennzeichen einer der in ? 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder ?ffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (? 11 Abs. 3) verwendet oder
2.
Gegenst?nde, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorr?tig h?lt, einf?hrt oder ausf?hrt.
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformst?cke, Parolen und Gru?formen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum verwechseln ?hnlich sind.
(3) ? 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
(Quelle: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__86a.html /
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__86.html)
In meinen Augen sagt insbesondere ?86a (3) ganz eindeutig, dass das, was dieser H?ndler dort getan hat, ganz einfach legal und in meinen Augen auch moralisch iO ist, denn dort steht ja, dass diese Symbole eben nicht verboten sind, wenn man sie zur Aufkl?rung und Protest GEGEN verfassungsfeindliche bzw. ann?hernd verfassungsfeindliche Organisationen einsetzt - und 'GEGEN NAZIS' sollte das ja genauso deutlich darstellen, wie die zerschlagende Faust, ein Durchgestrichenes Hakenkreuz oder Hakenkreuz, das in einen M?lleimer geschmissen wird.
Wenn ich dazu im Vergleich einmal ?86 (4) ansehe, dann macht mich das schon nachdenklich: Wenn also ein Nazi Propaganda-Mittel (ich denke in diesem Zusammenhang einmal an die Propaganda im III. Reich, die ja nun wirklich MASSIG vorhanden war) verteilte, und man w?rde das als minderschweren Fall beurteilen, weil man ihn beispielsweise nach dem ersten verteilten Propaganda-Heftchen dingfest machte, so w?rde er evtl. ohne Strafe davonkommen?
Oder etwas anderes: Wenn die Nazis mit irgendwelchen germanischen Runen, die vielleicht innerhalb ihrer Szene eine ?hnliche Bedeutung haben, aber noch nicht verboten sind, durch die Gegend marschieren, ist das weniger schlimm, als wenn ich mich mit einem Anti-Nazi-Pulli /-Shirt gegen Verfassungsfeindliche und Feinde der Demokratie allgemein oute?
Ist das denn richtig? Wie denkt ihr dar?ber? Glaubt ihr, die geplante Revision des Angeklagten wird ein anderes Urteil bezwecken? Glaubt ihr, solche T-Shirts st?rken Nazis und ?hnlichdenkende oder tr?gt ihr Verbot eher dazu bei und wird von Ihnen als Teilerfolg gesehen?
Eure Meinung!
bis dann
aldistammkunde
Beitrag ge?ndert: 29.9.2006 22:45:10 von aldistammkunde -
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Um ehrlich zu sein, wei? ich eigentlich nicht was das soll.
Das Hakenkreuz ist eigentlich nicht von den Nazis. Dieses Symbol gab es schon Jahre fr?her bei den Buddisten und dort wurden die Temple damit versch?nert.
Bei uns an der Schule ist es aber auch so, dass die Leute keine T-Shirts mit einer Faust tragen d?rfen die ein Hakenkreuz zerschl?gt. -
ich find das totaler Schwachsinn!
Es wird doch eideutig gezeigt das man dagegen ist..
ist jetz ist neuerdings schon das dagegensein verboten?
wo soll das denn noch hinf?hren, im mom siehts so aus als d?rfte man eher daf?r als dagegen sein! -.- -
ich find das totaler Schwachsinn!
Es wird doch eideutig gezeigt das man dagegen ist..
ist jetz ist neuerdings schon das dagegensein verboten?
wo soll das denn noch hinf?hren, im mom siehts so aus als d?rfte man eher daf?r als dagegen sein! -.-
Naja es wird Zeiten geben, da ist es so und dann wieder so.
Nur wie m?ssen auf passen, dass das was vor ?ber 50 Jahren passiert ist, nicht wieder passiert... -
Um ehrlich zu sein, wei? ich eigentlich nicht was das soll.
Das Hakenkreuz ist eigentlich nicht von den Nazis. Dieses Symbol gab es schon Jahre fr?her bei den Buddisten und dort wurden die Temple damit versch?nert.
Fast, Hitler hat die Zacken andersrum ausgerichtet, damit es agressiver wirken soll (macht auf mich nicht den eindruck, aber hab ich so geh?rt)
Das war ?brigend ein Zeichen f?r die Wiedergeburt
Wikipedia wei? immer eine Antwort:
http://de.wikipedia.org/wiki/Hakenkreuz
Beitrag ge?ndert: 30.9.2006 21:18:43 von laberlu -
Ja unsere Rechtssprechung
Da werden friedliche Leute mit den Rechten auf eine Stufe gestellt obwohl sich diese Symbole eindeutig auf ein dagegen und auf zerschlagen beziehen.
Woanders k?nnen die Rechten ungestraft aufmarschieren weil ihre Symbole leicht abge?ndert wurden aber noch eindeutig identifiziert werden k?nnen -
Ich finde dasa auch so nen Schwachsinn! Wenn man dagegen ist warum darf man das nicht zeigen? Ich w?rdes ja verstehen wenn man ein Shirt tr?gt wo ein Hakenkreuz abgebildet ist und unten drunter vielleicht nochn 'daf?r' steht aber dann k?nnte man sich auch fragen: Warum darf man nicht zeigen dass man daf?r ist?
Ich finde man h?tte ihm lediglich den Verkauf und den K?ufernd das Tragen der Shirts verbieten sollen und nicht eine Geldstrafe verlangen. Ansonsten finde ichs okay dass man sie nicht tragen darf, ich finde man kann doch ganz gut auf das Shirt verzichten oder ists lebensnotwenidg? denke nicht.. -
Ich finde dasa auch so nen Schwachsinn! Wenn man dagegen ist warum darf man das nicht zeigen? Ich w?rdes ja verstehen wenn man ein Shirt tr?gt wo ein Hakenkreuz abgebildet ist und unten drunter vielleicht nochn 'daf?r' steht aber dann k?nnte man sich auch fragen: Warum darf man nicht zeigen dass man daf?r ist?
Ich finde man h?tte ihm lediglich den Verkauf und den K?ufernd das Tragen der Shirts verbieten sollen und nicht eine Geldstrafe verlangen. Ansonsten finde ichs okay dass man sie nicht tragen darf, ich finde man kann doch ganz gut auf das Shirt verzichten oder ists lebensnotwenidg? denke nicht..
hallo,
es stimmt schon, dass in der BRD jeder ein Recht auf freie Meinung(-s?u?erung) haben sollte.
Nationalsozialistisches Denken und T-Shirts/Hemden/Pullis/Flaggen usw. mit einem Pro-Hakenkreuz-Motiv sollten aber dennoch ein Tabu bleiben - ich meine was w?rdest du sagen, wenn deine Gro?eltern in einem Vernichtungslager vergast worden w?ren und dir dann so eine Pappnase mit nem Hakenkreuz ?ber den Weg l?uft? - mal ganz davon abgesehen, dass es bei jedem Normaldenkenden sowieso 'Klick' machen muesste, wenn er mitbekommt, dass irgendjemand mit einer Diktatur ohne Menschen- und Grundrechte und ohne freie Justiz sympathisiert. Dort wurden und w?rden noch immer ein vielfaches mehr an Motiven verboten.
Bis dann
aldistammkunde -
Das ist doch totaler Schwachsinn!>.< Warum werden T-Shirts verboten auf denen "GEGEN Nazis" steht? Au?erdem wurde das Hakenkreuz doch gar nicht von den Nazis erfunden,das gab es doch schon im Buddismus oder so.
Beitrag ge?ndert: 2.10.2006 12:52:57 von evangeline -
Auf der einen Seite ist das Hakenkreuz (in der Form, in der es vom Nationalsozialismus vertreten wurde) verboten. Auf der anderen Seite, wird es tolleriert, wenn es auf Symbolen gegen die Nazis spricht, wie der Vertreiber seine Symbole angeboten hat. Das dieser Betreiber nun verklagt wurde, finde ich eine rie?ige Sauerei, denn solche Urteile st?rken die Nazis! Der Verklagte will Revision einlegen und ich hoffe, dass er es schafft.
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Also ich finde das ganze nur gerecht, da es eigentlich unmoralisch ist, wenn man zeigen darf, dass man f?r etwas ist, die Leute, die aber daf?r sind es nicht d?rfen. Klar mag ich keine Nazis, aber ich finde Linksradikalit?t teilweise fast genauso schlimm und au?erdem hasse ich solche Ungerechtigkeiten. Ein anderes Beispiel waren die ganzen Fernsehsendungen vor der Wahl hier in Berlin wo die ollen PDS-Bronzen die Nazis nie richtig ausreden lassen haben. Das finde ich ja auch ok, wenn es bei der Linkspartei oder der WASG gemacht worden w?re, aber so...nein danke!
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Ich h?tte mir zuerst noch vorstellen k?nnen, da? sich das Urteil damit rechtfertigen lie?e, da? die zerschlagende Hand als Aufruf zum gewaltt?tigen Vorgehen gegen Nazis verstanden werden k?nnte.
Aber bei dieser Urteilsbegr?ndung kann ich das nicht mehr nachvollziehen.
... Mit dem massenhaften Vertrieb von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen trage der Angeklagte dazu bei, dass die ?ffentlichkeit sich an diese Embleme gew?hne. "Es besteht die Gefahr der Einb?rgerung", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang K?llmer. Dagegen tr?ten Meinungsfreiheit und Gewerbefreiheit des H?ndlers in den Hintergrund. Er deutete an, dass das Tragen eines Anti-NS-Symbols f?r eine Einzelperson nicht unbedingt strafbar sei. Auch gegen Kleidungsst?cke mit der durchgestrichenen Aufschrift "Hakenkreuz" oder dem Slogan "Gegen Nazis" sei nichts einzuwenden.
Quelle: http://www.n-tv.de/716689.html
Das ist doch ungef?hr so, als w?rde man Nicht-Raucher-Kampanien verbieten, weil sie die Bev?lkerung daran erinnern, da? es Zigaretten gibt. -
Au?erdem wurde das Hakenkreuz doch gar nicht von den Nazis erfunden,das gab es doch schon im Buddismus oder so.
Irgendwer hat sich mal beschwert, das sich die Leute nur den ersten Post durchlesen und dann ihrer Meinung schreiben, aber nie den Rest (War glaube ich in "Vorbot der NPD". Diese Person hat Recht gehabt....
Lies dir erstmal alles durch, ich habe darauf schon eine Antwort gegeben
Beitrag ge?ndert: 2.10.2006 16:14:32 von laberlu -
ich finde es gerade gut das man sich ?ffentlich gegen rechtsextrmismus zeigt denn dadurch ger?t dieses thema nicht weiter in vergessenheit, sonst passiert das nochher noch einmal in der art
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...
aldistammkunde schrieb:
Hallo,
wie ich gerade geh?rt habe,
(http://www.heute.de/ZDFmediathek/inhalt/24/0,4070,3983448-5,00.html , http://www.n-tv.de/716689.html )
hat das Landesgericht in Stuttgart den Betreiber eines Internet-Shops zu 3600¤ Strafe verurteilt, weil dieser in seinem Sortiment u.A. die bekannten 'Gegen Nazis'-T-Shirts, auf denen eine Faust, die ein Hakenkreuz zerschl?gt, abgebildet ist, angeboten hat. Man beruft sich dabei auf die Paragraphen ?86 und ?86a, in denen geregelt ist:
? 86
Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
(1) Wer Propagandamittel
1.
einer vom Bundesverfassungsgericht f?r verfassungswidrig erkl?rten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, da? sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
2.
einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsm??ige Ordnung oder gegen den Gedanken der V?lkerverst?ndigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, da? sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
3.
einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung au?erhalb des r?umlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die f?r die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen t?tig ist, oder
4.
Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,
im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorr?tig h?lt, einf?hrt oder ausf?hrt oder in Datenspeichern ?ffentlich zug?nglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (? 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der V?lkerverst?ndigung gerichtet ist.
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsb?rgerlichen Aufkl?rung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung ?ber Vorg?nge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ?hnlichen Zwecken dient.
(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
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? 86a
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
im Inland Kennzeichen einer der in ? 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder ?ffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (? 11 Abs. 3) verwendet oder
2.
Gegenst?nde, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorr?tig h?lt, einf?hrt oder ausf?hrt.
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformst?cke, Parolen und Gru?formen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum verwechseln ?hnlich sind.
(3) ? 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
(Quelle: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__86a.html /
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__86.html)
In meinen Augen sagt insbesondere ?86a (3) ganz eindeutig, dass das, was dieser H?ndler dort getan hat, ganz einfach legal und in meinen Augen auch moralisch iO ist, denn dort steht ja, dass diese Symbole eben nicht verboten sind, wenn man sie zur Aufkl?rung und Protest GEGEN verfassungsfeindliche bzw. ann?hernd verfassungsfeindliche Organisationen einsetzt - und 'GEGEN NAZIS' sollte das ja genauso deutlich darstellen, wie die zerschlagende Faust, ein Durchgestrichenes Hakenkreuz oder Hakenkreuz, das in einen M?lleimer geschmissen wird.
Wenn ich dazu im Vergleich einmal ?86 (4) ansehe, dann macht mich das schon nachdenklich: Wenn also ein Nazi Propaganda-Mittel (ich denke in diesem Zusammenhang einmal an die Propaganda im III. Reich, die ja nun wirklich MASSIG vorhanden war) verteilte, und man w?rde das als minderschweren Fall beurteilen, weil man ihn beispielsweise nach dem ersten verteilten Propaganda-Heftchen dingfest machte, so w?rde er evtl. ohne Strafe davonkommen?
Oder etwas anderes: Wenn die Nazis mit irgendwelchen germanischen Runen, die vielleicht innerhalb ihrer Szene eine ?hnliche Bedeutung haben, aber noch nicht verboten sind, durch die Gegend marschieren, ist das weniger schlimm, als wenn ich mich mit einem Anti-Nazi-Pulli /-Shirt gegen Verfassungsfeindliche und Feinde der Demokratie allgemein oute?
Ist das denn richtig? Wie denkt ihr dar?ber? Glaubt ihr, die geplante Revision des Angeklagten wird ein anderes Urteil bezwecken? Glaubt ihr, solche T-Shirts st?rken Nazis und ?hnlichdenkende oder tr?gt ihr Verbot eher dazu bei und wird von Ihnen als Teilerfolg gesehen?
Eure Meinung!
bis dann
aldistammkunde
Beitrag ge?ndert: 29.9.2006 22:45:10 von aldistammkunde
...das besagte urteil wurde wiederrufen, erst vor ner woche oder so...das neue urteil besagt dass es erlaubt ist das hakenkreuz zu tragen, wenn deutlich damit gezeigt wird dass es gegen dass naziregime getragen wird...sprich hakenkreuz im mülleimer, hakenkreuz das zerschlagen wird sind wieder erlaubt!!! -
Man sollte die Dummen dumm sein Lassen! Ich meine damit die Neonazis!!!
Beitrag geaendert: 28.3.2007 19:55:40 von captainoats -
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