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Urheberrecht zu Screenshots und Programm-Icons

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  1. Autor dieses Themas

    bastobuntu

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    Vorab: ich weiß, ich bekomme hier keine Rechtsberatung etc pepe - aber eure Meinungen und die würde ich gerne mal wissen.

    Zum Thema Urheberrecht und Screenshots habe ich bei Recht am Bild etwas gelesen und ich bin mir noch etwas unsicher, was die Verwendung von Screenshots von Benutzeroberflächen angeht. Dort heisst es:

    Im konkreten Fall offengelassen, aber prinzipiell für möglich erachtet, wurde der Schutz einer grafischen Oberfläche über die Richtlinie 2001/29/EG, wenn sie eine eigene geistige Schöpfung ihres Urhebers darstellt.
    Das OLG Karlsruhe hatte entschieden (Urt. v. 14. April 2010, Az. 6 U 46/09), dass dabei kein hohes Maß an die eigenschöpferischer Formgestaltung zu verlangen ist (vgl. BGH NJW-RR 1991, 1189 – Technische Explosionszeichnungen).


    Ich verstehe das so, dass ich vom grundlegenden Betriebssystem (nicht nur im Falle von Windows) Screenshots zeigen darf, jedoch nicht von anderer Software von Drittanbietern, sofern ihr Fensterdesign grundlegend von dem des Betriebssystems abweicht. (?)


    Zweite Frage bezieht sich auf die Verwendung von Icons. Hauptsächlich Programmicons. Ich kann mir z.B. eigentlich nicht vorstellen, dass ich die zeigen darf, obwohl es vielfach im Internet geschieht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese tausenden von Webseiten für jedes Posting den Urheber anfragen (Apple hat mir zumindest noch nicht geantwortet :lol: ) Man sehe sich als Beispiel die Seite von appstorm.net an. So wie ich es auch vor hätte, nutzen die (so wie es aussieht) einfach die Icons der Programme. Bei OSX kann man die ja ganz leicht aus der App über den "Paketinhalt" herausziehen. Aber irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass das legal ist. Eine Idee wäre, ob es hier Unterschiede zwischen redaktioneller Verwendung und Verkauf gibt - könnte ich mir jedenfalls vorstellen...

    Vielen Dank für eure Meinungen :wave:
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  3. Du kannst ja mal versuchen, einen Screenshot einer Internetseite mittels IE bei Wikipedia zu posten. Die werden dir Einen husten, da du die Icons vom IE auf deinen Bildern NICHT ohne Zustimmung des Rechteinhabers veröffentlichen darfst.

    Hab das Theater schon hinter mir und finde es affig.
  4. Also..

    Um es allgemein zu machen
    wenn man ein Bild oder video postet wo man selber keine Urheberechtseinstelllungen hat muss ( außer es ist vom ersteller der jeweiligen Datei gestattet keinen link neben das Bild oder das Video tuen muss) man eineen link neben das Bild oder das Video oder noch eine extra seite anlegen wo man jedes Bild verlinkt
  5. aber doch nicht bei kleinen icons oder?
  6. zalamandertv schrieb:
    aber doch nicht bei kleinen icons oder?


    soweit ich das mitbekomme ist es egal wie groß oder klein das icon ist. sobald man erkennt, welches icon das ist, braucht man die Zustimmung des Rechteinhabers. Zumindest wenn es nach meinem Wissenstand geht.
  7. s**********e

    Bilder darf man nicht einfach so als Icon verwenden. Aber es gibt Seiten, auf denen man Bilder findet, die man ohne Probleme verwenden darf:

    www.pixelio.de
    www.freedigitalphotos.net
    www.morguefile.com
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