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unser gesetz bei thema sex: logisch?

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  1. Autor dieses Themas

    s*********e

    hi, ich bin in letzter zeit sehr an dem thema sex interesiert ;) ne geht so eigentlich wahrscheinlich wie jeder andere tenager auch ;)
    naja also ich habe mal so nachgedacht:
    nach dem gestz hei?t es, man darf ab 14 schon sex machen, doch nur mit 14 oder^15 j?hrigen. ist der partner j?nger, kommt man in den knast, ist der partner ?ber 15 d.h. mind. 16, dann kommt der partner in den knast, weil dieser j?ngere nicht "verw?hnt" werden darf also ich nenns mal so, weil ich hier net so normal reden will ;)
    jedenfalls ist das nicht dumm?? denn dann d?rfte ja ein vollj?hriger ein 16 j?hrigen partner auhc nicht "verw?hnen", dies ist jedoch wieder erlaubt. ich finde das ziemlich schei?e, denn sobald ein kind rauskommt, man 14 ist der partner aber ?lter, kommt der partner in knast....ich mahc mir diese gedanken, da meine freundin n?mlich 16 ist und ich 14.......was haltet ihr von dieser regelung? ich pers?hnlich fass nochmal kurz wie ichs finde: extrem sche**e und vorallem sehr unklug und unlogisch...nene diese politiker

    Beitrag ge?ndert am 12.12 21:13 von specialdune
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  3. davidmuc

    Co-Admin Kostenloser Webspace von davidmuc

    davidmuc hat kostenlosen Webspace.

    Naja..is halt zum "Schutze der Jugend"
    -Ich denke vor ein paar jahren w?r die regelung noch ok gewesen,aber mittlerweile is man ja schon so fr?h aufgekl?rt und alle wissen schon mit 11 bescheid ?ber alles,dass man des ein wenig lockern k?nnte...

    -Anderseits gibts sooo viele M?dls die schon mit 13 oder so schwanger werden,dass da ganz offensichtlich die n?tige verantwortung fehlt und man des somit nicht erlauben sollte!

    -Wiederum andererseits liegt die Schuld dann auch an den Schulen die zu sp?t und zu ungen?gend Sexualkunde geben...
  4. Autor dieses Themas

    s*********e

    ja gut hehe..ich wollt eher darauf aus nich wie ihrs findet das man mit 14 darf sondern eben wenn man mit 14 darf dann nur mit anderen die maximal 15 ist..... d.h. weil meine freundin 16 ist darf ich nicht mit ihr nachm gesetz mit ihr "liebe machen" wenn es sehr passend w?hre...das finde ich schei?e wieso d?rfte ichs mit ner 15 j?hrigen, mit ner 16 j?hrigen aber auf ienmal nicht?? :(

    Beitrag ge?ndert am 12.12 21:19 von specialdune

    Beitrag ge?ndert am 12.12 21:20 von specialdune
  5. s******z

    genau. das dient zum schutz der jugend !!!
    auch wenn es nicht logisch ist.
    aber was hat man davon wenn die ganzen kleinen kinder (14, 15 ..) j?hrige sex haben, und noch ?berhaupt nicht aufgekl?rt sind.
    dann steht wieder das thema "junge mutter/vater ..." zur depatte
    ich finds schon ok, das jugendschutz gesetz und man sollte sich daran halten.
    au?erdem hast glaub ich im leben noch genug zeit zum spa? haben :biggrin:
  6. darealpinkman

    darealpinkman hat kostenlosen Webspace.

    hhhmmm aba wenn wie in diesem Fall die partnerIN aelter iss (16), dann muesste das doch ok gehn, oda??? naja ich hab kein Plan, aba das wuerde das Argument mit der fruehen Schwangerschaft ausser Kraft setzen, nicht wahr???
  7. davidmuc

    Co-Admin Kostenloser Webspace von davidmuc

    davidmuc hat kostenlosen Webspace.

    achso...
    nunja irgendwo m?ssen ja die Grenzen gezogen werden und die sind halt in deutschland 14,16,18,21
    Ich mein wenn ein 16-J?hriger ne 14-j?hrige angr?bt,dann stehen da die Chancen relativ gut,weil er mehr erfahrung hat,die kleine 14j?hrige leicht beeinflussen kann und weil 14 j?hrige M?dls immer ?ltere freunde haben wollen...
    Wir halt einfach zum Schutz der j?ngeren gegen die ?lteren sein,weil in dem Alter die Entwicklungsunterscheide eben noch sehr gro? sind...

    Ich muss dir aber zustimmen,dass die regelun etwas missraten ist...man sollte vielleicht sagen dass der parter nicht ?lter als 2 jahre sein darf oder sowas...
  8. t*****b

    Gesetze sind nicht umsonst da, sondern um gebrochen zu werden :biggrin:
    Les das Gesetz aber nomal genau durch, des is ein bisschen anders als du denkst, aber trotzdem schwachsinnig.
  9. a***x

    ich bin mir da nicht sicher, aber ist es nicht vom gesetzt her erlaubt, das du mit deinen 14 jahren mit einer 16j?hrigen schlafen kannst? ich dachte mit 16 darf man das nur nicht mit unter 14j?hrigen...
    aber das gesetz halt ich auch f?r unpassend, da sich da eh nie jemand dran halten wird.
  10. g*****o

    Oh man, das ist einfach ein SChutz vor p?dophilen Spacken die ihre Triebe an Kindern ausleben.. ?brigens laberst du irgendwie Mist, denn es ist egal "wer wen """""verw?hnt"""""" denn Sex ist Sex und wers mit Kindern treibt ist n Spacken, so ungef?hr siehts ja auch das Gesetz, ein Raum von 2 Jahren reicht absolut aus um erste Erfahrungen zu sammeln, wenn mans mal so sagen will... in deinem Alter sollte man aber eh noch keinen Sex haben, nichtmal dran denken es zu haben, wenn doch, dann mit deiner Hand, was meinste warum es KaZaA ?berhaupt noch gibt... ne ?ltere Freundin? Und das in dem Alter? Autsch... M?dchen sind normalerweise sowohl geistig als auch k?rperlich reifer, d.h., ein 13 j?hriges M?dchen entspricht einem 16 j?hrigen Jungen, umgekehrt h?lt es nie lange.... ab 20 ist der Unterschied nicht mehr gravierend, aber zumindest in dieser Lebensphase ist die Beziehung nicht haltbar.. wenn doch: Gl?ckwunsch...

    Also nochmal: Kein Sex bis du 18 bist, danach kannst dus treiben wie du willst, aber dann solltest du auch erwachsen genug, besonders geistig, sein, um zu entscheiden wie dus machst und f?r eventuelle Konsequenzen auch gerade stehen, also ich m?chte nicht mit 14 schon Vater geworden sein...

    Fazit: Denk ruhig dr?ber nach und "machs mit dir selbst", aber das Spiel mit einem Partner auszuleben bedarf viel ?berlegung...
  11. Autor dieses Themas

    s*********e

    jep aber das mit 16 jahren is vonner kriche..naja aber kack auf die kirche^^

    zu geegako.....is das nich eher schei?e??? hab ne freundin und benutz meine hand :D sry aber das find cih n bisschen doof ;) und immerhin n hlabes jahr sond wa schon fats zusammen ...lol........ne mensch ich willl mit 14 auch kein vater sein......soweit raus wollt ich gar net wollt nur wissen wa sihr dazu sagt ;) ich frag hier jetzt nich was ihr sagen w?rdet ob dies und jenes neeee das will ich gar net wissen, schlie?liech sollte doch jeder slebst entscheiden oder?

    Beitrag ge?ndert am 12.12 21:30 von specialdune
  12. j***e

    Hm, soweit ich wei? gibts na ne Regelung die den Paragraphen au?er Kraft setzt. Wenn die Eltern wissen, dass ihr Sohn Sex mit einer ?lteren hat, dann ist das auch so m?glich, denn dieser Paragraph kann nur von den Eltern geltend gemacht werden, die Staatsanwaltschaft ist hier nicht zur Handlung verpflichtet, w?re ja auch sinnlos...

    mfg Judge
  13. Autor dieses Themas

    s*********e

    naja die eltern habn mal wieda das sagn...war ja klar ;)
    also ich wei? nich aba:
    ich werde als 16 gesch?tz vom aussehen her und andere meinen gesitlich w?r ich kein kleines kind sondern w?sste was ich amche...ich selber glaube auch zu wissen was ich mache.....nur ich denk auhc ab und zu die sind komisch aus meiner klasse, denn einige benehmen sich wirklich noch wie keliner kinder so 10 j?hrige oder so...das is peinlich wenn man mal mit den rumh?ngt und die benhemen sich so^^ ich bin froh nich ganz so zu sien wie die^^ daf?r aber bin ich in hinsicht auf shcl?ge nich so wie die....die k?nnen sich ruhig schlagen, ich halt mich lieber daraus is nix f?r mich...:rolleyes:

    Beitrag ge?ndert am 12.12 21:35 von specialdune

  14. Hm, soweit ich wei? gibts na ne Regelung die den Paragraphen au?er Kraft setzt. Wenn die Eltern wissen, dass ihr Sohn Sex mit einer ?lteren hat, dann ist das auch so m?glich, denn dieser Paragraph kann nur von den Eltern geltend gemacht werden, die Staatsanwaltschaft ist hier nicht zur Handlung verpflichtet, w?re ja auch sinnlos...

    mfg Judge


    Ich meine auch das es so w?re. Denn es dient nur den Schutz der Jugendlichen.
    Was dann auch bedeuten das deine Eltern bis zu deine 18 Lebensjahr einiges gegen deine Freund(in) in der Hand haben, wenn ihr Sex miteinader habt.
    Aber muss man denn wirklich schon so fr?h Sex haben?

    Jens
  15. j***e

    @specialdune, klar sie sind ja auch verantwortlich f?r ihr Kind.


    mans mal so sagen will... in deinem Alter sollte man aber eh noch keinen Sex haben, nichtmal dran denken es zu haben, wenn doch, dann mit deiner Hand, was meinste warum es KaZaA ?berhaupt noch gibt... ne ?ltere Freundin? Und das in dem Alter? Autsch... M?dchen sind normalerweise sowohl geistig als auch k?rperlich reifer, d.h., ein 13 j?hriges M?dchen entspricht einem 16 j?hrigen Jungen, umgekehrt h?lt es nie lange.... ab 20 ist der Unterschied nicht mehr gravierend, aber zumindest in dieser Lebensphase ist die Beziehung nicht haltbar.. wenn doch: Gl?ckwunsch...


    Geekago, also hier ?bertreibst du etwas, der K?rper ist rein biologisch gesehen darauf ausgelegt mit 14 Kinder zu bekommen, das passt nat?rlich nicht in unsere Gesellschaft rein aber so ist es nunmal.
    Wenn er Sex mit seiner Freundin haben m?chte, dann soll er mit seinen Eltern dr?ber reden, und kl?ren ob die damit einverstanden sind oder nicht.
    Lest einfach mal den Paragraphen durch, d?rfte im JuSchG stehen.

    EDIT
    noch was zu Reife etc., Geek du kannst das auf keinen Fall so pauschalisieren, jeder entwickelt sich anders, die einen sind schneller als manches M?dchen, die anderen bleiben so bei 12 stehen etc., in der Entwicklung eines Menschen, vor allem in der psychischen Entwicklung kann man nur sehr wenige Pauschalisierungen aussprechen!

    Beitrag ge?ndert am 12.12 21:38 von judge

    Beitrag ge?ndert am 12.12 21:40 von judge
  16. Autor dieses Themas

    s*********e



    Aber muss man denn wirklich schon so fr?h Sex haben?




    ne muss man nicht.....wieso auch? man hat ja noch zeit finde ich^^
    nur wenn es passieren w?rde, ich w?rde jetzt nicht sagen ne hier is shcluss sry ich mahc nicht weiter...also ich lass mich da ?berraschen^^
    aber nat?rlich wenn dann nich ohne schutz, weil wie gesagt vater mit 14 oder sagen wir mal sogar unter 20 muss nich sein^^ denn dann is es mit schule aus^^
    naja eltern schicken mich vom pc wech :( is doch grad son thema wo dr?ber geredet wird ;) naja ...shit....

    Beitrag ge?ndert am 12.12 21:40 von specialdune
  17. Ich hab mir grad mal das Jugendschutzgesetz angekuckt, aber da finde ich gar nichts zum sex...

    hier der link http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung5/Pdf-Anlagen/jugendschutzgesetz,property=pdf.pdf

    hier noch ein Zitat:
    Das Jugendschutzgesetz regelt nicht die Altersgrenzen beim Geschlechtsverkehr.


    Beitrag ge?ndert am 12.12 21:48 von mucho
  18. m******s


    Also nochmal: Kein Sex bis du 18 bist, danach kannst dus treiben wie du willst, aber dann solltest du auch erwachsen genug, besonders geistig, sein, um zu entscheiden wie dus machst und f?r eventuelle Konsequenzen auch gerade stehen, also ich m?chte nicht mit 14 schon Vater geworden sein...

    Fazit: Denk ruhig dr?ber nach und "machs mit dir selbst", aber das Spiel mit einem Partner auszuleben bedarf viel ?berlegung...




    ich fasse es vll noch was weiter mag zwar akltmodisch sein - aber irgendwie auch konsekent - man sollte nur mit der schlafen, die man l?ng kennt und nicht alles sofort klar machen - ich meine es geh?rt zwar zu den sch?nsten Dingen der Welt - ist es aber nicht noch sch?ner mit einem Partner den du wirklich kennst und auf den du eingehen kannst- ich finde das ist das beste
  19. Hier nochmal alles zusammengefasst: (zu finden im Sexualstrafrecht)


    Kinder bis unter 14 Jahren

    Jede sexuelle Handlung an Kindern unter 14 Jahren ist strafbar. Dies betrifft sexuelle Handlungen von Jugendlichen oder Erwachsenen mit Kindern unter 14 Jahren.
    Der Versuch allein ist schon strafbar und es spielt auch keine Rolle, ob es mit Einverst?ndnis des Kindes geschah oder des Erziehungsberechtigten.
    Das Strafmass richtet sich nach der schwere der Tat. (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe in ? 176 StGB und mindestens Freiheitsstrafe in den F?llen von ?? 176a, 176b)
    Die sexuelle Bet?tigung (z.B. Doktorspiele) von Kindern unter 14 Jahren untereinander ist nicht strafbar. F?r den Gruppenleiter/die Gruppenleiterin l?ge keine Aufsichtspflichtverletzung vor. Sofern der/die GruppenleiterIn jedoch dies zulassen und sich daraus f?r eines der Kinder Sch?den ergeben w?rden, kann der/die Gruppenleiterin daf?r haftbar gemacht werden.
    Dreckige Witze oder das Reden ?ber sexuelle Dinge in zotenhafter bzw. unsch?ner Art und Weise sind keine sexuellen Handlungen. Aber aus p?dagogischen Gesichtspunkten sollten diese nicht vom Betreuer unterst?tzt werden.


    Jugendliche zwischen 14 und unter 16 Jahren

    Jugendliche ?ber 14 Jahren bekommen vom Gesetzgeber bereits eine gewisse Eigenverantwortlichkeit zugestanden.
    Sexuelle Handlungen zwischen Aufsichtspersonen mit Jugendlichen unter 16 Jahren sind strafbar (? 174 StGB), es wird jedoch ebenfalls das Verhalten des Jugendlichen dabei ber?cksichtigt, was sich ggf. strafmildernd auswirken kann. (? 174 StGB Abs.4). Dabei wird unterschieden nach der "Erheblichkeit" der Tat.
    Das Ausnutzen von Zwangslagen ist ebenfalls strafbar (? 182 StGB Abs.1)
    Das Erm?glichen von sexuellen Handlungen mit Jugendlichen unter 16 Jahren ist zu verhindern. Der/die GruppenleiterIn darf also keinen Vorschub leisten, es nicht zulassen, erlauben oder sonst irgendwie Gelegenheiten daf?r schaffen. (? 180 StGB). Klassisch w?re z.B. das Erlauben von gemischtgeschlechtlichen ?bernachtungszelten bzw. Zimmern.
    Z.B.: Ein ?ber 14j?hriger Junge/M?dchen, der/die eine unter 14j?hrige bestimmt, sexuelle Handlungen vorzunehmen, kann in den Bereich strafrechtlicher Verfolgung gelangen. Die Schuldf?higkeit und damit die Strafbarkeit ist bei Kindern unter 14 Jahren ausgeschlossen, aber ab 14 Jahren gegeben.


    Jugendliche zwischen 16 und unter 18 Jahren

    Es d?rfen keine sexuellen Handlungen von Jugendlichen mit unter 16j?hrigen geduldet werden. Dies ist analog wie zuvor genannt. Zum einen macht sich der Jugendleiter strafbar, weil er es zugelassen hat, zum anderen der Jugendliche ?ber 16 Jahre selbst.
    Besteht ein Abh?ngigkeitsverh?ltnis zwischen einem Jugendlichen unter 18 Jahren und einem Erwachsenen so sind sexuelle Handlungen strafbar, da hier ein besonderes Vertrauens- und Abh?ngigkeitsverh?ltnis ausgenutzt wird (? 174 Abs. Ziffer 2 und 3).
    Ansonsten gibt es keine weitere Regelung. D.h. eine intime Beziehung zwischen einem 16 und 17j?hrigen Jugendlichen zu Gleichaltrigen, oder zu einem Erwachsenen (z.B. JugendleiterIn) w?re also zul?ssig, au?er wenn ein Abh?ngigkeitsverh?ltnis (Machtstellung) unterstellt werden kann und die sexuellen Handlungen unter Zwang (N?tigung) erfolgten. Jedoch sollte sich der/die JugendleiterIn ?berlegen, ob ein intimes bzw. sexuelles Verh?ltnis zu einem/einer ?ber 16 j?hrigen TeilnehmerIn f?r die Gruppendynamik gut w?re. Ein intimes Verh?ltnis zwischen Jugendleiter/in und TeilnehmerIn unter 16 Jahren ist auf jeden Fall strafbar.


    Vollj?hrige ab 18 Jahren

    Diese sind f?r ihr Tun und die Folgen selbst verantwortlich, was aber nicht hei?en soll, dass vollj?hrigen Teilnehmern auf einer Freizeit / in einer Gruppe nun alles erlaubt w?re, was nicht strafbar ist. Die Freizeitordnung und Gruppenordnung sind trotzdem einzuhalten, die ein miteinander zwischen Minderj?hrigen und Vollj?hrigen gew?hrleisten.


    F?r alle die alles noch genauer m?chten (Gesetzestexte usw.) kann ich folgenden Link empfehlen: http://www.praxis-jugendarbeit.de/jugendleiter-schulung/sexuelle-handlungen-strafrecht.html

    bzw.

    http://www.praxis-jugendarbeit.de/jugendleiter-schulung/sexualstrafrecht-gesetzestexte.html

    Beitrag ge?ndert am 12.12 21:57 von mucho
  20. Autor dieses Themas

    s*********e

    ahja so is das^^ naja finds trotzdme dumm mit 14 aber dann nur mit bis zu 16 j?hrigen also max. 15...naja so is das leben...dumme gesetze aber es muss ja welche geben^^ ;)
  21. j********7

    also erstmal stimmt das ja nicht ganz, weil wenn es deswegen zu einer Gerichtlichen Verhandlung kommen solle. Wird der minderj?hrige auf seine reife gepr?ft. Wenn er als Reif genug empfungen wird, ist das kein Problem, falls aber nicht, gilt es als Sex mit schutzbefohlenen und man wird eingesperrt. Steht im strafgesetzbuch.

    die kirche m?chte erst sex nach der ehe, also in der Hochzeits nacht darf der Mann seine Ehefrau entjungfern.

    Sex mit 18 ist ziemlich unnormal zur heutigen zeit.
    Au?erdem schadet es jugendlichen nicht sex zu haben. sie lernen dadurch sich besser kennen und das andere, vielleicht auch gleiche Geschlecht besser kennen!! NAt?rlich sollten sie vorher aufgekl?rt sein, was aber meistens in der 4. klasser der grundschule geschiet!! und solange sie wissen, wie sie verh?ten ist alles kein problem!!
    Ich hatte mein 1.mal mit 14 und bin auch davon schwanger geworden. nur leider konnte ich nicht verh?ten, weil es ein kranker P?dophiler war, der mich vergewaltigte.
    Nur solange Jugendliche Sex noch sch?n finden und sich dabei gut f?hlen, warum nicht??

    Beitrag ge?ndert am 13.12 17:34 von joanna2427
  22. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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