Trusted Domain erlaubt?
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Hallo zusammen, ich habe seit einigen Tagen ein anliegen zudem ich auch sonst nirgendwo was finden konnte, das einzigste was ich in Erfahrung bringen konnte ist das man nicht jede Domain einfach so benutzen darf auch wenn man diese Kaufen konnte (Firmen, Geschütze Marken etc.) Nun das Problem ist ich habe vor einigen Wochen eine gute Domain erwerben können die Trusted beinhaltet (de-trusted.eu).
Habe mir damals bei der Bestellung nichts gedacht da ich mich nicht als ein Trusted Unternehmen ausgeben möchte wie Trustedshop oder ähnliche sondern diese für meine eigenen Projekte nutzen möchte hauptsächlich Affiliate (Amazon und co. aber auch für meinen 1&1und o2 Vertriebs Partner Shop. Da ich diese Domain passend fand und diese auch Vertrauen erweckt und ich ja auch keine unseriösen Weiterleitungen betreibe.
Kann mi jemand dazu was sagen bzw. weiterhelfen mit seinen Erfahrungen den bin sehr Skeptisch meine Projekte darauf umzusetzen und ich nach stundenlanger suche nichts im Netz gefunden habe auch kein Seriöses Register für Marken Geschütze Namen.
Bin für jede hilfreiche Antwort sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Webmaster-SEO -
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webmaster-seo schrieb:
Kann mi jemand dazu was sagen bzw. weiterhelfen mit seinen Erfahrungen den bin sehr Skeptisch meine Projekte darauf umzusetzen
Da wird dir hier sicher keiner einen sicheren Tipp geben können und/oder wollen.
Sowas ist besser mit einem Anwalt zu besprechen.
nach stundenlanger suche nichts im Netz gefunden habe auch kein Seriöses Register für Marken Geschütze Namen.
Naja, Stunden können das nicht gewesen sein. :P
Das Patent- und Markenamt bietet auch eine kostenfreie Suche an: https://register.dpma.de/DPMAregister/Uebersicht
Findet sich auch recht leicht über z.B. den simplen Suchbegriff "Markensuche". -
Erstmal Vielen Dank für die schnelle Antwort das schätze ich so sehr an Lima-city die Community ist äusserst Aktiv !!
Ja darauf bin ich schon gekommen da sind unter Trusted 246 eintrage Bild sowohl Wortmarken aber ich weiß nicht ob man für die Verwendung von dem Namen Trusted eine Lizenz oder ähnliches braucht um eine Marke gründen zu dürfen. -
Grundsätzlich kannst du Probleme mit der Firma bekommen den der Name ist ja geschützt das kannst du jedoch vermeiden wenn du in deinem Impressum etc. angibst das du nichts mit der Firma Trusted zu tun hast und diese Domain nicht zu den Netzwerk der Firma gehört. Damit solltest du das Problem umgehen können denn wenn du trusted in google übersetzer eingibst kommt Vertrauenswürdig und wenn du einen "Vertrauenswürdigen" shop aufbaust müsste das gehen. Ich würde aber erst noch einen Rechtsanwalt o. ä. Fragen denn dieses Thema ist nicht einfach zu beantworten, aber meine meinung ist das es schon möglich sein Sollte denn trusted ist ja eine Englisches wort wie Bei uns das wort "das" und dann könnte man auch probleme kriegen wenn man "das" Verwendet weil es ja auch eine Versicherung namens "DAS" von dem her dürfte das meiner Meinung nach kein Problem sein
-
Ja okay wie ich das jetzt verstanden habe sollte ich mich lediglich von Unternehmen wie Trusted und Trustedshop distanzieren werde ich auch tun, einen Anwalt einzuschalten finde ich Relativ Kostspielig beim letzen mal habe ich eine Rechnung erhalten von etwas mehr als 350€ nur für ein geeignetes Datenschutz Formular was ich jedoch mit mehr umfang im Netz finden konnte deshalb bin ich nicht der Fan von Anwälten obwohl man dort auf der sichersten Seite ist den heut zu tage findet man durch Communitys und diversen Plattformen nahezu jedem Thema was.
Für alle die sich auch für eine ähnliche Domain Interessieren kann ich ja vorab schon meine Erkenntnisse mitteilen zum Thema Trusted Domain, es gibt sehr viele Nationale als auch Internationale Unternehmen die das Wort Trusted (laut DPMA Register 250+ Geschütze Bild & Wortmarken) die "Trusted" beinhalten bzw. in ihrem Namen stehen haben, das man eine Lizenz oder ähnliches Bräuchte um den Namen/Marke zu verwenden habe ich nirgends was zu in Erfahrung bringen können (Nach Intensiver Recherche)
Also meinerseits ist das Thema geklärt worden, sollte jemand doch noch andere Erfahrungen in Erwägung bringen können kann er dies gerne noch nachtragen.
Mit freundlichen Grüßen
Webmaster-SEO -
Um dir bei einem einzelnen Wort, das im Lexikon steht, eine Markenrechtsverletzung vorwerfen zu können, müsstest du schon mehr angestellt haben, z.B. das Logo von Trusted Shops nachbasteln. Ich versteh, warum du die Kosten sparen willst, aber wirf doch wenigstens mal einen Blick ins Gesetz. Die Abmahnung kostet übrigens mehr als die kurze Auskunft vom Anwalt ;)
Wenn du den § 14 MarkenG mal bei dejure.org nachschlägst, findest du unter dem Gesetzestext noch eine ganze Menge zusammengefasster Urteile zu dem Thema, aus denen man mehr lernt. Ich versteh bei deinem Vorhaben z.B. nicht, worin die Verwechslungsgefahr bzw. die kennzeichenmäßige Benutzung liegen soll. Bei Begriffen aus dem Lexikon liegen die Hürden höher als bei ausgedachten Fantasienamen oder bei fremden Nachnamen. -
tarsed schrieb:
Um dir bei einem einzelnen Wort, das im Lexikon steht, eine Markenrechtsverletzung vorwerfen zu können, müsstest du schon mehr angestellt haben, z.B. das Logo von Trusted Shops nachbasteln. Ich versteh, warum du die Kosten sparen willst, aber wirf doch wenigstens mal einen Blick ins Gesetz. Die Abmahnung kostet übrigens mehr als die kurze Auskunft vom Anwalt ;)
Wenn du den § 14 MarkenG mal bei dejure.org nachschlägst, findest du unter dem Gesetzestext noch eine ganze Menge zusammengefasster Urteile zu dem Thema, aus denen man mehr lernt. Ich versteh bei deinem Vorhaben z.B. nicht, worin die Verwechslungsgefahr bzw. die kennzeichenmäßige Benutzung liegen soll. Bei Begriffen aus dem Lexikon liegen die Hürden höher als bei ausgedachten Fantasienamen oder bei fremden Nachnamen.
Vielen Dank für Antwort kommt jetzt etwas spät aber meine Sorge ging nur auf den Namen bzw. die Bezeichnung "Trusted" hatte bedenken das man eine art Lizenzierung oder Marke anmelden müsste um den Namen verwenden zu dürfen da an sich der begriff Trusted nicht geschützt ist aber dennoch man sehr wenig Informationen dazu erhält konkret auf die Bezeichnung
Beste grüße
-
tarsed schrieb:
Dich wegen "trusted" in der Domain zu verklagen, wär das Gleiche, wie wenn ein Uhrenhersteller alle Domains mit dem Wörtchen "Uhr" verbieten lassen würde. Ein Lexikonwort allein hat keinen Anspruch auf Markenrechtsschutz.
Meinst du, dass es so einfach ist?
Wie definierst du Lexikonwort ? -
mein-wunschname schrieb:
tarsed schrieb:
Dich wegen "trusted" in der Domain zu verklagen, wär das Gleiche, wie wenn ein Uhrenhersteller alle Domains mit dem Wörtchen "Uhr" verbieten lassen würde. Ein Lexikonwort allein hat keinen Anspruch auf Markenrechtsschutz.
Meinst du, dass es so einfach ist?
Wie definierst du Lexikonwort ?
Nö, das ist ein erläuterndes Beispiel zu meinem Beitrag davor. Das für sich alleine stehen zu lassen, wäre zu einfach
Lexikonwort =
Ein Wort, das genauso seit Jahren im Lexikon steht und an dem das Unternehmen keine Veränderung vorgenommen hat, also keine Schöpfungshöhe erkennbar ist. Dazu gibt es inzwischen genügend Urteile. Solche Wörter beschreiben meistens nur ein Gut oder eine Dienstleistung und sind somit nicht exklusiv und nicht schutzwürdig.
Man kann Wörter zusammen würfeln und dadurch etwas Neues erschaffen, aber das DPMA wird im Sprachgebrauch vorkommene Ein-Wort-Marken gar nicht erst eintragen, weil es an der Unterscheidungskraft mangelt. Kannst du z.B. hier nachlesen: https://www.dpma.de/marke/markenschutz/
Wird nur ein Teil der Wortmarke genutzt und es klingt so ähnlich, muss irgendeine Form der Verwechslungsgefahr bestehen, um vor Gericht Ansprüche geltend zu machen (z.B. "Coca Cola" und "Koka Cola"). Das Wort Cola allein kann nicht eingetragen werden, denn es beschreibt lediglich, um welche Art von Getränk es sich handelt. Koka allein kann auch nicht eingetragen werden, denn das ist eine Pflanze. Die Kombination der beiden Worte führt zu einer Verwechslungsgefahr und wenn es eine Eintragung geben sollte, kann die angefochten werden. Das wird erst auf Antrag geprüft, spielt hier aber auch keine Rolle.
Ich seh hier einfach nicht, wodurch die Verwechslung entstehen könnte, du vielleicht? Meines Erachtens würde es hier nie zu einer Klage kommen, weil die Erfolgsaussichten gleich Null sind. Aber wie gesagt, einmal Rat vom Anwalt einholen ist billiger als eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht. Das Vorhaben ist eh gewerblich. Da lässt man sich einmal gut beraten und gut ist. -
tarsed schrieb:
mein-wunschname schrieb:
tarsed schrieb:
Dich wegen "trusted" in der Domain zu verklagen, wär das Gleiche, wie wenn ein Uhrenhersteller alle Domains mit dem Wörtchen "Uhr" verbieten lassen würde. Ein Lexikonwort allein hat keinen Anspruch auf Markenrechtsschutz.
Meinst du, dass es so einfach ist?
Wie definierst du Lexikonwort ?
Nö, das ist ein erläuterndes Beispiel zu meinem Beitrag davor. Das für sich alleine stehen zu lassen, wäre zu einfach
Lexikonwort =
Ein Wort, das genauso seit Jahren im Lexikon steht und an dem das Unternehmen keine Veränderung vorgenommen hat, also keine Schöpfungshöhe erkennbar ist. Dazu gibt es inzwischen genügend Urteile. Solche Wörter beschreiben meistens nur ein Gut oder eine Dienstleistung und sind somit nicht exklusiv und nicht schutzwürdig.
Man kann Wörter zusammen würfeln und dadurch etwas Neues erschaffen, aber das DPMA wird im Sprachgebrauch vorkommene Ein-Wort-Marken gar nicht erst eintragen, weil es an der Unterscheidungskraft mangelt. Kannst du z.B. hier nachlesen: https://www.dpma.de/marke/markenschutz/
Wird nur ein Teil der Wortmarke genutzt und es klingt so ähnlich, muss irgendeine Form der Verwechslungsgefahr bestehen, um vor Gericht Ansprüche geltend zu machen (z.B. "Coca Cola" und "Koka Cola"). Das Wort Cola allein kann nicht eingetragen werden, denn es beschreibt lediglich, um welche Art von Getränk es sich handelt. Koka allein kann auch nicht eingetragen werden, denn das ist eine Pflanze. Die Kombination der beiden Worte führt zu einer Verwechslungsgefahr und wenn es eine Eintragung geben sollte, kann die angefochten werden. Das wird erst auf Antrag geprüft, spielt hier aber auch keine Rolle.
Ich seh hier einfach nicht, wodurch die Verwechslung entstehen könnte, du vielleicht? Meines Erachtens würde es hier nie zu einer Klage kommen, weil die Erfolgsaussichten gleich Null sind. Aber wie gesagt, einmal Rat vom Anwalt einholen ist billiger als eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht. Das Vorhaben ist eh gewerblich. Da lässt man sich einmal gut beraten und gut ist.
Vielen dank für die Hilfreiche Antwort das hat mir schon sehr weiter Geholfen finde es auch einleuchtend wie du es erklärt hast, ja ob ich noch die Meinung von einem Anwalt einhole steht noch in den Sternen da ich das heut zu Tage für solche Kleinlichkeiten schon unsinnig finde eine dicke Rechnung zu erhalten für die gleichen Informationen die man auch im Netz gefunden hat Stichwort eine gewöhnliche Datenschutzerklärung kann sehr teuer werden obwohl der Inhalt letztendlich der selbe ist wie man aus Plattformen E-Recht .
Ich bedanke mich trotzdem bei allen die mitgewirkt haben eure Antworten waren sehr hilfreich -
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