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Tattoo im Gesicht = Kündigung?

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  1. Jo da kann man glaub ich nix machn. Wenn man Kontakt mit Kundschaft hat in dem Beruf können sie dich, falls du nicht ihren Vorstellungen entsprichst ohne Probleme kündigen.
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  3. Ich denke wenn du im Kundenkontakt stehst wäre ein Tattoo im Gesicht keinesfalls sinnvoll! Gerade im Verkauf wird da schon sehr geachtet, zumindest bei einigen Betrieben. Da wird schon mal ein Piercing zu einen Problem.

    Und was machst du wenn du (was ich nicht hoffe) dich mal irgendwann neu orientieren möchtest (musst)?
    Ich denke auch das einige Kunden verunsichert oder gar ängstlich darauf reagieren würden... manche sind da sehr senibel.

    Beitrag zuletzt geändert: 5.1.2010 21:50:29 von brief
  4. Wenn du in Kundenkontakt bist, darf ein gepflegtes äußeres vorausgesetzt werden.
    Ich hab jetzt keine Ahnung, wie ich mir dein Tatoo vorzustellen habe, aber wenn du da irgend einen bunten Klatsch im Gsicht hast, dann ist das nicht unbedingt das was man als Gepflegt bezeichnen kann.

    Wenn du freiwillig dein Aussehen entstellst, und darum nichtmehr in deinem Posten tragbar bist, dann wird mit Sicherheit dein Vertrag nicht verlängert, oder wenn dies irgendwie möglich ist, baldigst aufgelöst.
    Das kann dir aber auch passieren, wenn du dich nicht wäschst, oder einen Bartwuchs hast, der ausschaut wie in der Steinzeit.

    Ist es nicht Freiwillig sondern z.B. durch einen Unfall, dann ist der Arbeitgeber mWn. zunächst verpflichtet dir einen anderen Posten, z.B. Bürojob zu verpassen.

    lg,
    Antagonist
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