Tateinheit und -mehrheit
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Hi,
Hoffe das ich das richtige Board erwischt hab
also wenn ich es richtig verstanden hab, liegt eine Tatmehrheit vor, wenn
man jemanden umbringt (Mord, §211 StGB)
und danach z.B sein Auto klaut (Diebstahl, §242 StGB) - richtig?
Aber das mit der Tateinheit hab ich nocht nicht so wirklich verstanden
Kann mir das jemand mal genau erklären, bitte? Danke. -
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Hi!
so wie ich http://de.wikipedia.org/wiki/Tateinheit verstehe ist Tateinheit "2 Fliegen mit einer Klappe schlagen"
Wenn du z.B. ein Haus anzündest und damit Beweismittel verschinden lässt, so ist es Brandstiftung UND Beihilfe oder was auch immer.
So ganz sicher bin ich aber auch nicht.
Gruß
Tim -
Ich denke mit den "2 Fliegen und einer Klappe"
ist es richtig ausgedrückt.
noch ein beispiel:
Person 1 Ersticht Person2 schiebt das Person3 als tat zu und zwingt Person4 eine Falschaussage zu machen.
das wäre dann
Totschlag mit Tateinheit einer Bezichtigung anderer und anstiftung zur Falschaussage
(bitte berichtigt mich wenn ich da falsch liege)
So etwas kommt davon wenn man zuviel Gerichtssendungen guckt -
konban wa, mina san
oder auch
feasgair math, alle zusammen !
Is scho recht : Ein Plan und seine Ausführung : sämmtliche damit zusammenhängenden Straftaen werden "in Tateinheit mit" begangen. Wenn dem Straftäter auf dem Nachhauseweg noch was Dummes einfällt, ist das "Tatmehrheit".
slan agus beannacht -
sy schrieb:
also wenn ich es richtig verstanden hab, liegt eine Tatmehrheit vor, wenn
man jemanden umbringt (Mord, §211 StGB)
und danach z.B sein Auto klaut (Diebstahl, §242 StGB) - richtig?
Jein. Wenn du vor Gericht argumentierst, dass du die Person nur deshalb umgebracht hast, damit du danach ungestört das Auto klauen kannst, könnte das auch als Tateinheit durchgehen.
greenslade schrieb:
Ein Plan und seine Ausführung : sämmtliche damit zusammenhängenden Straftaen werden "in Tateinheit mit" begangen.
Jein. Es gibt auch Regelungen, die eine Tatmehrheit festlegen, selbst wenn die Vergehen zusammenhängend sind. Beispielsweise wird im Strassenverkehr eine Unterlassung und ein (zeitgleiches) Begehungsdelikt meist als Tatmehrheit gewertet. Beispiel: Dein Plan war es, mit deinem Auto von A nach B zu gelangen. Gesagt, getan (also ausgeführt). Blöderweise gab es eine Polizeikontrolle, bei welcher festgestellt wurde, dass die Reifen abgefahren sind (Begehungsdelikt) und die HU/AU seit drei Monaten fällig ist (Unterlassung).
„Normalerweise“ würde man argumentieren, dass die abgefahrenen Reifen nur dann ein Problem darstellen, wenn man fährt. Und die abgelaufene HU/AU spielt auch keine Rolle, wenn das Auto in der Garage steht. Also besteht ein Zusammenhang zwischen den abgefahrenen Reifen und der abgelaufenen HU/AU: Beide Vergehen sind auf das Fahren als solches zurückzuführen. Üblicherweise kommt man damit durch und die Tateinheit ist gegeben. Aber in solchen Fällen (Beziehungs- und Unterlassungsdelikt im Strassenverkehr) hat man keine Chance.
Letztlich ist es also nicht immer klar abgrenzbar, wann eine Tateinheit und wann eine Tatmehrheit vorliegt. Es existieren bestenfalls „Grobformeln“.
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Aha......na,dann Danke für die Information.
madainn mhath , oder auch bonjour Jacques !
Lange nix mehr von Dir gehört, gesehn, gelesen...
slan agus beannacht -
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